Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 13.10.2005 - C-458/03   

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https://dejure.org/2005,31
EuGH, 13.10.2005 - C-458/03 (https://dejure.org/2005,31)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.2005 - C-458/03 (https://dejure.org/2005,31)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 (https://dejure.org/2005,31)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Dienstleistungskonzession - Betrieb gebührenpflichtiger öffentlicher Parkplätze

  • Europäischer Gerichtshof

    Parking Brixen

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Dienstleistungskonzession - Betrieb gebührenpflichtiger öffentlicher Parkplätze

  • EU-Kommission PDF

    Parking Brixen

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Dienstleistungskonzession - Betrieb gebührenpflichtiger öffentlicher Parkplätze

  • EU-Kommission

    Parking Brixen

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Vergabe des Betriebs eines gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplatzes durch eine öffentliche Stelle an einen Dienstleistungserbringer; Auslegung der Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: in-house-Geschäft und Kriterium "Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle" bei einer 100%-Tochter und weitgehender Selbständigkeit (EuGH)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Vergaberecht: Zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession an gemeindeeigene Aktiengesellschaft.

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG; ; EG Art. 43; ; EG Art. 49; ; EG Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Dienstleistungskonzession - Betrieb gebührenpflichtiger öffentlicher Parkplätze; Sachgebiete: Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsrecht, Freier Dienstleistungsverkehr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabegrundsätze bei Privatisierung von öffentlichen Aufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT OHNE AUSSCHREIBUNG AN EINE GESELLSCHAFT VERGEBEN, WENN ES SICH DABEI NICHT UM EINEN INTERNEN VORGANG (EIN IN-HOUSE-GESCHÄFT) HANDELT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Parking Brixen

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Dienstleistungskonzession - Betrieb gebührenpflichtiger öffentlicher Parkplätze

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Transparenz bei Dienstleistungskonzessionsvergabe

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen

  • heuking.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    In-House-Geschäfte

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Ausschreibungs-Pflicht von Dienstleistungs-Konzessionen

  • bz.it (Kurzinformation)

    Der Europäische Gerichtshof und Südtirol

Besprechungen u.ä. (5)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession an Stadtwerke AG

  • aulinger.eu PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Aussagen des EuGH zur Inhouse-Vergabe und zur Dienstleistungskonzession

  • vergabeblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    10 Jahre Teckal - Eine Tour d’Horizon in Sachen "Inhouse-Vergabe” (Teil 2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Es gibt keinerlei "rechtsfreie" Beschaffung der öffentlichen Hand! (IBR 2006, 107)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein "In-House-Geschäft", auch wenn die Vergabestelle alleiniger Anteilsinhaber ist! (IBR 2005, 697)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts, Autonome Sektion für die Provinz Bozen - Auslegung der Artikel 43 EG bis 55 EG und 86 EG sowie der Artikel 1 Buchstabe a und 6 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1407
  • EuZW 2005, 727
  • NZBau 2005, 644
  • DVBl 2006, 63 (Ls.)
  • BauR 2006, 159 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 736
  • VergabeR 2005, 737
  • ZfBR 2006, 75
 
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Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.10.1980 - 810/79

    Überschär

    Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
    Auch beim Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit handelt es sich um eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1980 in der Rechtssache 810/79, Überschär, Slg. 1980, 2747, Randnr. 16).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung

    Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
    42 Es steht fest, dass öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 ausgeschlossen sind (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-358/00, Buchhändler-Vereinigung, Slg. 2002, I-4685, Randnr. 28).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
    48, 49 und 52, sowie vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-84/03, Kommission/Spanien, Slg. 2005, I-139, Randnr. 39).
  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
    48 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Artikel 43 EG und 49 EG eine besondere Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
    Zur Stützung dieses Arguments berufen sie sich auf das Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal,Slg. 1999, I-8121, Randnrn.
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
    46 Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 ausgenommen sind, haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60, und vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03, Coname, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 16).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    aa) Das im Zusammenhang mit Auswahl- und Vergabeentscheidungen bestehende Diskriminierungsverbot schließt eine Verpflichtung zur Transparenz ein, um durch einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen, dass ein fairer, unverfälschter Wettbewerb eröffnet wird und überprüft werden kann, ob das Verbot eingehalten worden ist (vgl. zu Dienstleistungskonzessionen EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005, C-458/03, Slg. 2005, I-8585 Rn. 49 - Parking Brixen).
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die sich die Mitteilung stütze, und insbesondere die Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745, im Folgenden: Urteil Telaustria), vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287), und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585), beträfen nur Dienstleistungskonzessionen, d. h. einen Bereich, auf den die Mitteilung nicht anwendbar sei.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund des Auftragswerts nicht den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die Auftraggeber nämlich gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen (Beschluss Vestergaard, Randnr. 20, und Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 32) und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3 S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 29, oben in Randnr. 36 angeführte Urteile Telaustria, Randnr. 62, Coname, Randnr. 16, und Parking Brixen, Randnr. 46, sowie Urteil vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 18).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen, wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, insbesondere eine Transparenzpflicht ein, damit die konzessionserteilende öffentliche Stelle feststellen kann, ob diese Grundsätze beachtet worden sind (Urteile des Gerichtshofs Unitron Scandinavia und 3-S, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 31, Telaustria, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 61, vom 18. Juni 2002, HI, C-92/00, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45, Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 49, und ANAV, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 21), wobei diese Verpflichtung durch den neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und den zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 bestätigt wird.

    Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Auftraggeber kraft dieser Transparenzpflicht zugunsten aller potenziellen Bieter einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherstellen muss, der den Dienstleistungsmarkt dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurden (Urteile Telaustria, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 62, Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 49, und ANAV, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 21).

    Ferner ergibt sich nach dieser Rechtsprechung die Transparenzpflicht unmittelbar aus den allgemeinen Regeln des EG-Vertrags, insbesondere aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Diskriminierungsverbot (oben in Randnr. 36 angeführte Urteile Telaustria, Randnr. 61, und Parking Brixen, Randnr. 49), wobei diese Transparenzpflicht ihrerseits eine Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, Randnr. 21).

    In Bezug auf einen nicht vom Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien erfassten öffentlichen Auftrag hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aber bereits eine Verpflichtung des Auftraggebers in Betracht gezogen, unter der Kontrolle der zuständigen Gerichte zu beurteilen, ob die Modalitäten der Ausschreibung den Besonderheiten des betreffenden Auftrags angemessen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnrn.

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs überlässt die Mitteilung also den öffentlichen Auftraggebern die Entscheidung über Umfang und Wege einer angemessenen Bekanntmachung (vgl. in diesem Sinne Urteil Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnrn.

    Um die Nachprüfung zu ermöglichen, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurden, ergibt sich nach Auffassung des Gerichts aus der Transparenzpflicht überdies, dass eine von den Auftraggebern ausgehende aktive Offenlegung erforderlich ist, da ihnen die angemessene Gestaltung der Modalitäten der vorherigen Ausschreibung obliegt (Urteil Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-340/04

    Carbotermo und Consorzio Alisei - Öffentliches Auftragswesen - Richtlinie

    7 - Urteil vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-458/03 (Parking Brixen, I-0000).

    13 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7).

    14 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 65.

    16 - Vgl. die Herangehensweise von Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 1. März 2005 in der Rechtssache C-458/03 (Urteil zitiert in Fußnote 7), Nrn. 74 f.

    19 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 70.

    20 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 68.

    21 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 67.

    25 - So im Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnrn.

    27 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 67.

    29 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnrn.

    31 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 65.

    32 - Urteil in der Rechtssache C-458/03 (zitiert in Fußnote 7), Randnr. 67.

    33 - Meinen Schlussanträgen folgend Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 1. März 2005 in der Rechtssache C-458/03 (Urteil zitiert in Fußnote 7), Nr. 81.

    40 - Meinen Schlussanträgen folgend Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache C-458/03 (Urteil zitiert in Fußnote 7), Nr. 83.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.03.2005 - C-458/03 (https://dejure.org/2005,12629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parking Brixen

  • EU-Kommission PDF

    Parking Brixen GmbH gegen Gemeinde Brixen und Stadtwerke Brixen AG.

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Dienstleistungskonzession - Betrieb gebührenpflichtiger öffentlicher Parkplätze

  • EU-Kommission

    Parking Brixen GmbH gegen Gemeinde Brixen und Stadtwerke Brixen AG

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • ibr-online

    Voraussetzungen eines In-House-Geschäftes

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen eines In-House-Geschäftes (IBR 2005, 1159)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlicher Auftrag oder vergaberechtsfreie Konzession? (IBR 2005, 338)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    2 - Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnrn.

    4 - Vgl. grundlegend das Urteil Teckal (zitiert in Fußnote 2).

    31 - Urteil Teckal (zitiert in Fußnote 2, Randnrn. 46, 49 und 50).

    32 - Was den persönlichen Anwendungsbereich betrifft, so ist es notwendig, aber auch ausreichend, dass ein Vertragspartner ein öffentlicher Auftraggeber ist (Urteile Teckal, zitiert in Fußnote 2, Randnr. 42, zweiter Satz, und Stadt Halle, zitiert in Fußnote 4, Randnr. 47; vgl. ferner Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99, ARGE, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 40).

    34 - Wörtlich benutzt das Urteil Stadt Halle die schwerfällige Formulierung "öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist", das Urteil Teckal spricht - zugeschnitten auf den dortigen Sachverhalt - von einer "Gebietskörperschaft".

    35 - Wörtlich wird der Geschäftspartner im Urteil Teckal als "fragliche Person", im Urteil Stadt Halle als "fragliche Einrichtung" bezeichnet.

    59 - Im Urteil Teckal (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 51) findet sich dazu der Begriff der eigenen Entscheidungsgewalt gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (in der französischen Sprachfassung wird das Adjektiv autonome gebraucht, in der Verfahrenssprache Italienisch das Adjektiv autonomo ).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    Wie aber der Gerichtshof im Urteil Telaustria und Telefonadress ausgeführt hat, muss der Auftraggeber kraft seiner Verpflichtung zur Transparenz.

    17 - Zu Artikel 1 Buchstabe a der Dienstleistungsrichtlinie 92/50 vgl. den Beschluss vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-358/00 (Buchhändler-Vereinigung, Slg. 2002, I-4685, Randnrn. 29 und 30); zu Artikel 1 Nummer 4 der Sektorenrichtlinie 93/38 vgl. das Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98 (Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.

    19 - Urteil Telaustria und Telefonadress (Randnr. 58, zweiter Gedankenstrich) und Beschluss Buchhändler-Vereinigung (Randnr. 27), beide zitiert in Fußnote 17. In diesem Sinne auch die künftig anwendbare Legaldefinition in Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 2004/18.

    21 - Vgl. in diesem Sinne, statt vieler, das Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95 (Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 25); ähnlich das Urteil Telaustria und Telefonadress (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 63).

    25 - So - speziell für den Fall einer Dienstleistungskonzession - das Urteil Telaustria und Telefonadress (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 60); vgl. ferner das Urteil vom 23. Januar 2003 in der Rechtssache C-57/01 (Makedoniko Metro und Michaniki, Slg. 2003, I-1091, Randnr. 69) und den Beschluss vom 3. Dezember 2001 in der Rechtssache C-59/00 (Vestergaard, Slg. 2001, I-9505, Randnrn. 20 und 21); ähnlich das Urteil vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 47).

    26 - Urteile Telaustria und Telefonadress (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 61) und HI (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 45); Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98 (Unitron Scandinavia und 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31).

    27 - Urteil Telaustria und Telefonadress (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 62).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    32 - Was den persönlichen Anwendungsbereich betrifft, so ist es notwendig, aber auch ausreichend, dass ein Vertragspartner ein öffentlicher Auftraggeber ist (Urteile Teckal, zitiert in Fußnote 2, Randnr. 42, zweiter Satz, und Stadt Halle, zitiert in Fußnote 4, Randnr. 47; vgl. ferner Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99, ARGE, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 40).

    38 - Zur Richtlinie 92/50 vgl. das Urteil Stadt Halle (zitiert in Fußnote 4, Randnrn. 47 und 49); eine Andeutung im selben Sinne fand sich auch bereits im Urteil ARGE (zitiert in Fußnote 32, Randnr. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-26/03

    Stadt Halle und RPL Lochau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    3 - Vgl. dazu Nr. 49 der Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 23. September 2004 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    Erst kürzlich, am 11. Januar 2005, erging das Urteil in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    33 - Die Kriterien in ihrer ursprünglichen Fassung finden sich in Randnr. 50, zweiter Satz, des Urteils Teckal (zitiert in Fußnote 2) und werden auch im Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-84/03 (Kommission/Spanien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38) erwähnt.
  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    28 - Ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt das Urteil vom 16. Dezember 2004 in der Rechtssache C-293/03 (My, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40).
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    Speziell zur Niederlassungs- und zur Dienstleistungsfreiheit vgl. bereits das Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, erster Halbsatz).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    40 - Vgl. dazu etwa die sechste Begründungserwägung der Richtlinie 92/50 und die zweite Begründungserwägung der Richtlinie 2004/18 sowie die Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-380/98 (University of Cambridge, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16) und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99 (Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 51).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    40 - Vgl. dazu etwa die sechste Begründungserwägung der Richtlinie 92/50 und die zweite Begründungserwägung der Richtlinie 2004/18 sowie die Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-380/98 (University of Cambridge, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16) und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99 (Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 51).
  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03
    29 - Vgl. auch das Urteil vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 33), wonach in anderen Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen von der Vergabe eines Auftrags unmittelbar oder mittelbar betroffen sein könnten.
  • EuGH, 05.04.2006 - C-216/04

    SABA Italia

  • EuGH, 03.12.2001 - C-59/00

    Vestergaard

  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung

  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

  • EuGH, 16.07.1998 - C-235/95

    Dumon und Froment

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

  • EuGH, 23.01.2003 - C-57/01

    IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES

  • VK Nordbayern, 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06

    Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberecht

    In diesem Fall bringt der Auftragnehmer das Entgelt für die erbrachte Dienstleistung selbst auf und trägt zudem auch das Beschaffungsrisiko (Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 01.03.2005 ­ Rs. C- 458/03, IBR 2005, 338).
  • VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05

    Vergabe von Aufträgen zur Schülerbeförderung nach der Freistellungsverordnung zum

    Die für die Annahme eines In-house-Geschäftes erforderliche vergleichbare Kontrolle über die Gesellschaft wie über eine eigene Dienststelle reduziert sich daher im vorliegenden Fall darauf, dass die Auftraggeberin jederzeit in der Lage ist, in dieser Gesellschaft ihren im öffentlichen Interesse liegenden Zielen in vollem Umfang Geltung zu verschaffen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 01.03.2005 in der Rechtssache Rs. C-458/03 - Parking Brixen GmbH).
  • VK Südbayern, 24.09.2007 - Z3-3-3194-1-29-06/07

    Dienstleistungskonzession: Auftraggeber zahlt keine Vergütung!

    In diesem Fall bringt der Auftragnehmer das Entgelt für die erbrachte Dienstleistung selbst auf und trägt zudem auch das Beschaffungsrisiko (Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 01.03.2005 -Rs. C-458/03, IBR 2005, 338).
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