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   EuGH, 23.03.1995 - C-458/93   

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https://dejure.org/1995,1330
EuGH, 23.03.1995 - C-458/93 (https://dejure.org/1995,1330)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.1995 - C-458/93 (https://dejure.org/1995,1330)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 1995 - C-458/93 (https://dejure.org/1995,1330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Saddik

    EWG-Vertrag, Artikel 177; EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 20
    Vorabentscheidungsverfahren; Zulässigkeit; Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen; Allgemeine oder hypothetische Fragen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Saddik

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen um Vorabentscheidung; Keine Zuständigkeit des Gerichtshofes für die Entscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme mit dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen einer Vorabentscheidung; Offensichtliche Unzulässigkeit eines vergelegten Ersuchens um ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; Verfahrensordnung Art. 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 177; Verfahrensordnung Art. 92
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen - Allgemeine oder hypothetische Fragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.03.1993 - C-157/92

    Pretore di Genova / Banchero

    Auszug aus EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
    12 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es gebietet, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-321/90
    Auszug aus EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
    12 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es gebietet, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
    Auszug aus EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
    12 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es gebietet, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-316/93

    Vaneetveld / Le Foyer

    Auszug aus EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
    14 Zwar ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß das Erfordernis, daß das vorlegende Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der gestellten Fragen umreisst, weniger zwingend ist, wenn die Fragen sich auf präzise technische Punkte beziehen und es dem Gerichtshof erlauben, eine sachdienliche Antwort zu geben, selbst wenn das vorlegende Gericht die rechtliche und tatsächliche Situation nicht erschöpfend dargestellt hat (vgl. Urteil vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-316/93, Vaneetveld, Slg. 1994, I-763, Randnr. 13).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-378/93

    La Pyramide

    Auszug aus EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
    12 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es gebietet, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    Auszug aus EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
    Insoweit ist daran zu erinnern, daß der Geist der Zusammenarbeit, der den Ablauf des Vorabentscheidungsverfahrens bestimmen soll, es verlangt, daß das nationale Gericht die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe berücksichtigt, die darin besteht, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber, gutachterlich zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90, Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnr. 17, und Beschluß La Pyramide, a. a. O., Randnr. 11).
  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

    Auszug aus EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
    Der Gerichtshof hat in Anbetracht der Tatsache, daß den Beteiligten nach der vorgenannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden, dafür zu sorgen, daß diese Möglichkeit erhalten bleibt (vgl. Urteil vom 1. April 1982 in den verbundenen Rechtssachen 141/81, 142/81 und 143/81, Holdijk, Slg. 1982, 1299, Randnr. 6).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
    12 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es gebietet, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Beschluss vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13, sowie Urteile Albany, Randnr. 40, und Lehtonen und Castors Braine, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, daß diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, daß den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. insbesondere Beschluß vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13; Urteile Albany, Randnr. 40, und Brentjens', Randnr. 39).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-176/96

    EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, daß diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, daß den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (siehe z. B. Beschluß vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13, und Urteile Albany, Randnr. 40, und Brentjens', Randnr. 39).
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