Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.2011 - C-46/10   

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https://dejure.org/2011,11228
EuGH, 14.07.2011 - C-46/10 (https://dejure.org/2011,11228)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - C-46/10 (https://dejure.org/2011,11228)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - C-46/10 (https://dejure.org/2011,11228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 und 7 - Als dreidimensionale Marke geschützte Gasflaschen - Inverkehrbringen durch einen ausschließlichen Lizenznehmer - Tätigkeit eines Wettbewerbers des Lizenznehmers, die im Wiederbefüllen dieser Flaschen besteht

  • Europäischer Gerichtshof

    Viking Gas

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 und 7 - Als dreidimensionale Marke geschützte Gasflaschen - Inverkehrbringen durch einen ausschließlichen Lizenznehmer - Tätigkeit eines Wettbewerbers des Lizenznehmers, die im Wiederbefüllen dieser Flaschen besteht

  • EU-Kommission PDF

    Viking Gas

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 und 7 - Als dreidimensionale Marke geschützte Gasflaschen - Inverkehrbringen durch einen ausschließlichen Lizenznehmer - Tätigkeit eines Wettbewerbers des Lizenznehmers, die im Wiederbefüllen dieser Flaschen besteht

  • EU-Kommission

    Viking Gas

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 und 7 - Als dreidimensionale Marke geschützte Gasflaschen - Inverkehrbringen durch einen ausschließlichen Lizenznehmer - Tätigkeit eines Wettbewerbers des Lizenznehmers, die im Wiederbefüllen dieser Flaschen besteht“

  • Wolters Kluwer

    Wiederbefüllen von als dreidimensionale Marke geschützte Gasflaschen durch einen Wettbewerber des Lizenznehmers; Viking Gas A/S gegen Kosan Gas A/S; Marken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Marken; Wiederbefüllen von als dreidimensionale Marke geschützte Gasflaschen durch einen Wettbewerber des Lizenznehmers; Viking Gas A/S gegen Kosan Gas A/S

  • datenbank.nwb.de

    Als dreidimensionale Marke geschützte Gasflaschen - Inverkehrbringen durch einen ausschließlichen Lizenznehmer - Tätigkeit eines Wettbewerbers des Lizenznehmers, die im Wiederbefüllen dieser Flaschen besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wiederbefüllen von Gasflaschen ist markenrechtlich unbedenklich

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret (Dänemark), eingereicht am 28. Januar 2010 - Viking Gas A/S / BP Gas A/S

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret - Auslegung der Art. 5 und 7 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, S. 1) - Inverkehrbringen einer Gasflasche aus ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 827
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.06.2010 - C-127/09

    Coty Prestige Lancaster Group - Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13

    Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-46/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung nehmen die Art. 5 bis 7 der Richtlinie 89/104 eine umfassende Harmonisierung der Vorschriften über die Rechte aus der Marke vor und legen die Rechte von Inhabern von Marken in der Europäischen Union fest (vgl. u. a. Urteil vom 3. Juni 2010, Coty Prestige Lancaster Group, C-127/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zustimmung des Inhabers oder das Inverkehrbringen im EWR durch ihn oder einen wirtschaftlich mit ihm verbundenen Wirtschaftsteilnehmer, die einem Verzicht auf das ausschließliche Recht gleichkommen, stellen somit jeweils ein entscheidendes Element für das Erlöschen dieses Rechts dar (vgl. Urteil Coty Prestige Lancaster Group, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

    Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-46/10
    Nach ständiger Rechtsprechung zeigt die Verwendung des Adverbs "insbesondere" in Art. 7 Abs. 2, dass der Fall der Veränderung oder Verschlechterung des Zustands der mit der Marke versehenen Waren nur als ein Beispiel dafür genannt wird, welche Gründe als berechtigte Gründe in Frage kommen (vgl. u. a. Urteil vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, Slg. 2009, I-3421, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-324/08

    Makro Zelfbedieningsgroothandel u.a. - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht -

    Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-46/10
    Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie enthält eine Ausnahme von diesem Grundsatz, indem er vorsieht, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht wurden (vgl. u. a. Urteil vom 15. Oktober 2009, Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., C-324/08, Slg. 2009, I-10019, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

    Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-46/10
    Wie der Gerichtshof jedoch bereits festgestellt hat, werden durch einen Verkauf, der die Realisierung des wirtschaftlichen Werts der Marke ermöglicht, die durch die Richtlinie 89/104 verliehenen ausschließlichen Rechte erschöpft (vgl. insbesondere Urteil vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 40).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-46/10
    So hat der Gerichtshof das Bestehen eines solchen berechtigten Grundes auch für den Fall bejaht, dass die Benutzung eines mit einer Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten den Ruf der Marke erheblich schädigt oder das Zeichen so benutzt wird, dass der Eindruck erweckt wird, dass eine wirtschaftliche Verbindung zwischen dem Inhaber der Marke und diesem Dritten bestehe, und insbesondere, dass der Dritte dem Vertriebsnetz des Markeninhabers angehöre oder eine besondere Beziehung zwischen diesen beiden Personen bestehe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin und Portakabin, C-558/08, Slg. 2010, I-0000, Randnrn. 79 und 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-197/21

    Soda-Club (CO2) und SodaStream International

    a.(8) nicht vorlägen, da es sich im Rahmen des Rechtsstreits SodaStream/MySoda nicht um einen Parallelimport handle, berief sich das Markkinaoikeus (Gericht für Wirtschaftssachen) auf das Urteil Viking Gas(9) und vertrat die Auffassung, dass die Praxis von MySoda weder die ursprünglich durch SodaStream in den Verkehr gebrachte CO2-Flasche noch ihren Inhalt verändere oder verschlechtere.

    Ferner ergebe sich aus dem Urteil Viking Gas, in dem jedoch nicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs über das Umpacken oder die im Urteil Bristol-Myers Squibb u.

    Es sei auch nicht offensichtlich, ob die Schlussfolgerungen aus dem Urteil Viking Gas im Rahmen des Ausgangsrechtsstreits angewandt werden könnten, da es sich in jenem Urteil um Marken gehandelt habe, die vom Markeninhaber, der die Flaschen ursprünglich in den Verkehr gebracht habe, an Gasflaschen angebracht worden seien, ohne dass die Marken von den Flaschen jemals entfernt oder verdeckt worden seien.

    Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil Viking Gas nicht auf das Urteil Bristol-Myers Squibb u.

    Insbesondere dem Urteil Viking Gas(57) ist zu entnehmen, dass bei der Beurteilung, ob der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbindung erweckt wird, die Etikettierung der Flaschen und die Bedingungen, unter denen sie ausgetauscht werden, zu berücksichtigen sind(58).

    Zur Anwendung des Kriteriums aus dem Urteil Viking Gas.

    Hilfsweise, falls der Gerichtshof der vorstehend vorgeschlagenen Argumentationslinie nicht folgen sollte, käme offensichtlich die Anwendung des im Urteil Viking Gas skizzierten Kriteriums in Betracht, die zu einem mehr oder weniger vergleichbaren Ergebnis führen würde.

    9 Urteil vom 14. Juli 2011 (C-46/10, im Folgenden: Urteil Viking Gas, EU:C:2011:485).

    25 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 36).

    33 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 31 und 32).

    34 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 31 und 35).

    35 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 35 a. E. und Rn. 36 bis 41).

    36 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 42 und Tenor).

    49 Der Gerichtshof hat nämlich bereits in einem etwas anderen Kontext festgestellt: "Könnte sich der Inhaber der Lizenz am Recht an der aus der Form der Kompositflasche bestehenden Marke und Inhaber der auf der Flasche angebrachten Marken aufgrund der mit diesen Marken verbundenen Rechte der späteren Wiederbefüllung der Flaschen widersetzen, würde schließlich der Wettbewerb auf dem nachgelagerten Markt der Wiederbefüllung von Gasflaschen ungerechtfertigt beschränkt und bestünde sogar das Risiko einer Abschottung dieses Marktes, wenn es diesem Lizenznehmer und Markeninhaber gelänge, seine Flasche dank ihrer besonderen technischen Merkmale, deren Schutz nicht Gegenstand des Markenrechts ist, auf dem Markt durchzusetzen" (Urteil Viking Gas, Rn. 34).

    Vgl. auch Urteil Viking Gas (Rn. 37 und 39).

    Zu Verbrauchern im Allgemeinen vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 39 und 40).

    57 Urteil vom 14. Juli 2011 (C-46/10, EU:C:2011:485).

    58 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 39).

    59 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 40).

    60 In jener Rechtssache waren zwei Aufkleber vom Befüller an den Flaschen angebracht worden, ohne dass die Wort- und Bildmarken des Unternehmens, das die Flaschen erstmals in den Verkehr gebracht hatte, entfernt oder überdeckt wurden (vgl. Urteil Viking Gas, Rn. 11).

    61 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 41).

    63 Wie die Kommission insoweit vorgetragen hat, werden die wiederbefüllten Flaschen im Unterschied zum Sachverhalt des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache im Urteil Viking Gas nicht in Geschäften verkauft, die das Kennzeichen der Person aufweisen, die die Wiederbefüllung vorgenommen hat, so dass es für den Verbraucher schwieriger sein kann, die genaue Funktion jeder der auf den Flaschen befindlichen Marken zu ermitteln.

    65 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 15).

    66 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 30).

    67 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 31).

    68 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 32).

    69 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 33).

    70 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 34).

    71 Urteil Viking Gas (Rn. 35).

    72 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 36 und 37).

    73 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 39).

    74 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 40).

    75 In jener Rechtssache waren zwei Aufkleber vom Befüller an den Flaschen angebracht worden, ohne dass die Wort- und Bildmarken des Unternehmens, das die Flaschen erstmals in den Verkehr gebracht hatte, entfernt oder überdeckt wurden (vgl. Urteil Viking Gas, Rn. 11).

    76 Vgl. Urteil Viking Gas (Rn. 41).

  • BGH, 17.10.2018 - I ZR 136/17

    Markenverletzung durch das Nachfüllen eines mit der Marke des Originalherstellers

    Durch eine Zweitkennzeichnung der Nachfüllware wird die herkunftshinweisende Funktion der Marke auf dem Behältnis für den Inhalt entkräftet (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - C-46/10, Slg. 2011, I-6181 = GRUR Int. 2011, 827 Rn. 39 f. - Viking Gas; BGH, GRUR 2005, 162, 163 [juris Rn. 15 und 17] - SodaStream; vgl. auch GRUR 2006, 763 Rn. 17 - Seifenspender; zu § 14 MarkenG vgl. Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14 Rn. 164; BeckOK.MarkenR/Mielke, Stand 1. Oktober 2018, § 14 Rn. 140, 142).

    Erheblich kann schließlich sein, ob die Verbraucher den Vorgang der Befüllung selbst vornehmen (vgl. EuGH, GRUR Int. 2011, 827 Rn. 40 - Viking Gas; BeckOK.MarkenR/Mielke aaO § 14 Rn. 143 bis 145).

    Wegen einer solchen fehlenden, vom befüllenden Unternehmen veranlassten Zweitkennzeichnung unterscheidet sich der Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen "SodaStream" (BGH, GRUR 2005, 162, 163), "Seifenspender" (BGH, GRUR 2006, 763 Rn. 14) und "Viking Gas" (EuGH, GRUR Int. 2011, 827 Rn. 41) zugrunde lagen.

    Die für den Streitfall relevanten Fragen zur Auslegung der Unionsmarkenverordnung sind durch Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinreichend geklärt (vgl. EuGH, GRUR Int. 2011, 827 - Viking Gas).

  • EuGH, 27.10.2022 - C-197/21

    Soda-Club (CO2) und SodaStream International - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Dabei stützte sich es sich auf das Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas (C-46/10, EU:C:2011:485).

    Ferner ist das vorlegende Gericht der Ansicht, dass sich der Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits von den Umständen der Rechtssache unterscheide, in der das Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas (C-46/10, EU:C:2011:485), ergangen sei.

    Art. 15 Abs. 1 der Verordnung und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie enthalten eine Ausnahme von diesem Grundsatz, indem sie vorsehen, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas, C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit diesem Recht des Käufers geht das Recht der Wettbewerber des Inhabers der auf dieser Flasche angebrachten Marken einher, leere Flaschen wiederzubefüllen und auszutauschen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas, C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 35).

    Der in diesen Bestimmungen ausdrücklich genannte Fall der Veränderung oder Verschlechterung des Zustands der Waren wird nur als Beispiel genannt, da diese Bestimmungen keine abschließende Aufzählung der berechtigten Gründe enthalten, die eine Anwendung des Grundsatzes der Erschöpfung ausschließen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas, C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem Kontext, der dem des Ausgangsverfahrens näher ist, hat der Gerichtshof das Bestehen eines solchen berechtigten Grundes auch für den Fall bejaht, dass die Benutzung eines mit einer Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten den Ruf der Marke erheblich schädigt oder das Zeichen so benutzt wird, dass der Eindruck erweckt wird, dass eine wirtschaftliche Verbindung zwischen dem Inhaber der Marke und diesem Dritten bestehe, und insbesondere, dass der Dritte dem Vertriebsnetz des Markeninhabers angehöre oder eine besondere Beziehung zwischen diesen beiden Personen bestehe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin, C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 79 und 80, sowie vom 14. Juli 2011, Viking Gas, C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 37).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob solch ein irriger Eindruck besteht, sind sämtliche die Tätigkeit des Wiederverkäufers betreffenden Umstände zu berücksichtigen, wie die Art und Weise, in der die Flaschen nach der Neuetikettierung den Verbrauchern präsentiert werden, und die Bedingungen, unter denen sie verkauft werden, insbesondere die in dem betreffenden Wirtschaftszweig vorherrschenden Praktiken der Wiederbefüllung dieser Flaschen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas, C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 39 und 40).

    Drittens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Tatsache, dass die ursprüngliche Marke der Flasche trotz der vom Wiederverkäufer vorgenommenen zusätzlichen Etikettierung sichtbar bleibt, insofern von Bedeutung ist, als sie auszuschließen scheint, dass die Etikettierung den Zustand der Flaschen dadurch verändert, dass ihre Herkunft verschleiert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas, C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 41).

  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20

    Hyundai-Grauimport

    Zwar ist ein Inverkehrbringen im Sinne des Erschöpfungsgrundsatzes auch dann gegeben, wenn zwar nicht der Markeninhaber selbst, aber eine wirtschaftlich mit ihm verbundene Person die Verfügungsgewalt willentlich überträgt (EuGH, GRUR Int. 1994, 614 Rn. 34 - IHT Internationale Heiztechnik und Danzinger [Ideal-Standard]; EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-59/08, Slg. 2009, I-3421 = GRUR 2009, 593 Rn. 43 - Copad [Christian Dior]; Urteil vom 15. Oktober 2009 - C-324/08, Slg. 2009, I-10019 = GRUR 2009, 1159 Rn. 24 - Makro Zeefbedieningsgroothandel u.a. [Diesel]; EuGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - C-46/10, Slg. 2011, I-6161 = GRUR Int. 2011, 827 Rn. 27 - Viking Gas; BGH, GRUR 2011, 820 Rn. 17 - Kuchenbesteck-Set).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16

    Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind,

    Vgl. auch Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas (C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe -

    18 Dies stützt sie u. a. auf die Urteile vom 23. Februar 1999, BMW (C-63/97, EU:C:1999:82, Rn. 51), und vom 14. Juli 2011, Viking Gas (C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 37).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-175/21

    Harman International Industries - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36

    15 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 enthält eine Ausnahme von diesem Grundsatz, indem er vorsieht, dass Erschöpfung des Rechts des Markeninhabers eintritt, wenn die Waren von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juli 2011, Viking Gas, C-46/10, EU:C:2011:485, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10   

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Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10 (https://dejure.org/2011,9265)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - C-46/10 (https://dejure.org/2011,9265)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - C-46/10 (https://dejure.org/2011,9265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Viking Gas

    Richtlinie 89/104 - Markenrecht - Als dreidimensionale Aufmachungsmarke eingetragene Gasflasche - Befüllung und Verkauf dieser Flaschen durch einen Konkurrenten des ausschließlichen Lizenznehmers

  • EU-Kommission PDF

    Viking Gas

    Richtlinie 89/104 - Markenrecht - Als dreidimensionale Aufmachungsmarke eingetragene Gasflasche - Befüllung und Verkauf dieser Flaschen durch einen Konkurrenten des ausschließlichen Lizenznehmers

  • EU-Kommission

    Viking Gas

    Richtlinie 89/104 - Markenrecht - Als dreidimensionale Aufmachungsmarke eingetragene Gasflasche - Befüllung und Verkauf dieser Flaschen durch einen Konkurrenten des ausschließlichen Lizenznehmers“

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 89/104 - Markenrecht - Als dreidimensionale Aufmachungsmarke eingetragene Gasflasche - Befüllung und Verkauf dieser Flaschen durch einen Konkurrenten des ausschließlichen Lizenznehmers

  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    6 - Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin und Portakabin (C-558/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 74).

    7 - Urteil Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 76).

    8 - Urteil Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 79).

    10 - Urteil Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 80).

    11 - Vgl. das Urteil Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 84).

    12 - Urteil Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 86).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    13 - Illustrativ die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 9. Dezember 2010, L'Oréal u. a. (C-324/09, Slg. 2010, I-0000, Nrn. 73 ff.).

    16 - Da Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Markenrichtlinie eine Verwechslungsgefahr - also eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion - voraussetzt, ist im Fall nicht identischer Zeichen eine Markenverletzung ausschließlich aufgrund der übrigen Markenfunktionen schwer vorstellbar, vgl. die Urteile L'Oréal u. a. (zitiert in Fn. 15, Randnr. 59) sowie Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnrn. 50 ff.); siehe auch die Schlussanträge des Generalwalts Poiares Maduro vom 22. September 2009, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-0000, Nr. 100).

    17 - Urteile L'Oréal u. a. (zitiert in Fn. 15, Randnr. 58), Google France und Google (zitiert in Fn. 15, Randnr. 77) sowie Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 30).

    28 - Vgl. die Definition im Urteil L'Oréal u. a. (zitiert in Fn. 15, Randnr. 39).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    4 - Urteil vom 12. November 2002, Arsenal Football Club (C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 40).

    15 - Urteile Arsenal Football Club (zitiert in Fn. 4, Randnr. 51), vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a. (C-487/07, Slg. 2009, I-5185, Randnr. 60), vom 23. März 2010, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 76), sowie Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 29).

    19 - Urteil Arsenal Football Club (zitiert in Fn. 4, Randnr. 57).

    25 - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Ruíz-Jarabo Colomer vom 13. Juni 2002, Arsenal Football Club (C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Nr. 45).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    15 - Urteile Arsenal Football Club (zitiert in Fn. 4, Randnr. 51), vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a. (C-487/07, Slg. 2009, I-5185, Randnr. 60), vom 23. März 2010, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 76), sowie Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 29).

    16 - Da Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Markenrichtlinie eine Verwechslungsgefahr - also eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion - voraussetzt, ist im Fall nicht identischer Zeichen eine Markenverletzung ausschließlich aufgrund der übrigen Markenfunktionen schwer vorstellbar, vgl. die Urteile L'Oréal u. a. (zitiert in Fn. 15, Randnr. 59) sowie Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnrn. 50 ff.); siehe auch die Schlussanträge des Generalwalts Poiares Maduro vom 22. September 2009, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-0000, Nr. 100).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    20 - Urteile vom 11. November 1997, Sabèl (C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23), vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer (C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 25), und vom 7. Juli 2005, Nestlé (C-353/03, Slg. 2005, I-6135, Randnr. 25).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    32 - Vgl. das Urteil vom 23. Februar 1999, BMW (C-63/97, Slg. 1999, I-905, Randnr. 62).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    15 - Urteile Arsenal Football Club (zitiert in Fn. 4, Randnr. 51), vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a. (C-487/07, Slg. 2009, I-5185, Randnr. 60), vom 23. März 2010, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 76), sowie Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2008 - C-59/08

    Copad - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Erschöpfung der Rechte des Inhabers

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    21 - Art. 8 Abs. 2 der Markenrichtlinie, vgl. meine Schlussanträge vom 3. Dezember 2008, Copad (C-59/08, Slg. 2009, I-3421, Nrn. 28 ff.).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    20 - Urteile vom 11. November 1997, Sabèl (C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23), vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer (C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 25), und vom 7. Juli 2005, Nestlé (C-353/03, Slg. 2005, I-6135, Randnr. 25).
  • OLG Zweibrücken, 08.01.1999 - 2 U 21/98

    Markenrechtlicher Schutz einer Getränkeflasche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10
    23 - Das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Januar 1999, Nachfüllen von Brunneneinheitsflaschen (2 U 21/98, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2000, 511), behandelt dies als Ausnahme zur Erschöpfung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Markenrichtlinie.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior SA und Parfums Christian Dior BV gegen Evora BV. - Marken-

  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-119/10

    Frisdranken Industrie Winters - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Recht des

    7 - Vgl. meine Schlussanträge vom 7. April 2011, Viking Gas (C-46/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 18).
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