Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 06.03.2003 - C-466/00   

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https://dejure.org/2003,2850
EuGH, 06.03.2003 - C-466/00 (https://dejure.org/2003,2850)
EuGH, Entscheidung vom 06.03.2003 - C-466/00 (https://dejure.org/2003,2850)
EuGH, Entscheidung vom 06. März 2003 - C-466/00 (https://dejure.org/2003,2850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Soziale Vergünstigung - Anspruch des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers auf Erlaubnis zum unbefristeten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • Europäischer Gerichtshof

    Kaba

  • EU-Kommission PDF

    Arben Kaba gegen Secretary of State for the Home Department.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Soziale Vergünstigung - Anspruch des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers auf Erlaubnis zum unbefristeten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • EU-Kommission

    Arben Kaba gegen Secretary of State for the Home Department

    Menschenrechte , Vorschriften über die Organe , Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Soziale Vergünstigung; Anspruch des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers auf Erlaubnis zum unbefristeten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1612/68/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Soziale Vergünstigung - Anspruch des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers auf Erlaubnis zum unbefristeten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Immigration Appellate Authority of the United Kingdom - Vorabentscheidungsverfahren - Zurückweisung eines Antrags auf Einreichung von Erklärungen zu den Schlussanträgen des Generalanwalts - Vereinbarkeit mit Artikel 6 der Europäischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3189 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 712
  • EuZW 2003, 526
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.04.2000 - C-356/98

    Kaba

    Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-466/00
    In seinem Urteil vom 11. April 2000 in der Rechtssache C-356/98 (Kaba, Slg. 2000, I-2623) in der mit Beschluss vom 4. Mai 2001 (nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) berichtigten Fassung entschied der Gerichtshof: "Eine Regelung eines Mitgliedstaats, nach der sich die Ehegatten von Wanderarbeitnehmern, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, vier Jahre lang in diesem Mitgliedstaat aufgehalten haben müssen, bevor ein Antrag auf unbefristete Erlaubnis zum Aufenthalt gestellt und behandelt werden kann, während für die Ehegatten von Personen, die in diesem Mitgliedstaat auf Dauer Wohnsitz genommen haben, ohne Beschränkungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer zu unterliegen, nur ein Aufenthalt von zwölf Monaten verlangt wird, stellt keine Diskriminierung dar, die gegen Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung ... Nr. 1612/68 ... verstößt.".

    Der Immigration Adjudicator weist auch auf bestimmte Zweifel hin, die die Antwort betreffen, die im Urteil Kaba auf die vorgelegten Fragen gegeben wurde.

    Unter diesen Umständen hat der Immigration Adjudicator das Verfahren ein zweites Mal ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. a) Welche Möglichkeiten haben das vorlegende Gericht oder die Parteien des Verfahrens (vor dem vorlegenden Gericht oder dem Gerichtshof), um sicherzustellen, dass das Verfahren insgesamt den Anforderungen nach Artikel 6 EMRK genügt, und damit sicherzustellen, dass weder nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die Menschenrechte noch vor dem Gerichtshof für Menschenrechte eine Haftung wegen Verstoßes gegen Artikel 6 EMRK begründet wird? b) Genügte das Verfahren in dieser Rechtssache den Anforderungen von Artikel 6 EMRK, und wenn nicht, welche Auswirkungen hat das auf die Rechtskraft des ersten Urteils? 2. Da der Immigration Adjudicator zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Kläger und der Ehepartner einer im Vereinigten Königreich lebenden Person, die dort auf Dauer Wohnsitz genommen hat, insofern unterschiedlich behandelt wurden (oder würden), als a) der Kläger, der als Ehegatte einer EU-Staatsangehörigen, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausübte, in das Vereinigte Königreich einreiste, sich vier Jahre im Vereinigten Königreich aufgehalten haben müsste, bevor er einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen könnte, während b) der Ehegatte einer Person, die im Vereinigten Königreich lebt und dort auf Dauer Wohnsitz genommen hat (also entweder ein britischer Staatsangehöriger oder jemand, der im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist), nach einem Jahr die Voraussetzungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erfüllt; da dem vorlegenden Gericht weder in der Verhandlung, die zum Vorlagebeschluss vom 25. September 1998 geführt hat, noch in den schriftlichen Stellungnahmen oder den mündlichen Ausführungen des Beklagten vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften noch in der Verhandlung, die zu diesem Vorlagebeschluss geführt hat, Beweis im Zusammenhang mit der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung zwischen dem Kläger und dem Ehepartner einer im Vereinigten Königreich lebenden Person, die dort auf Dauer Wohnsitz genommen hat, angeboten wurde (oder Ausführungen dazu gemacht wurden), obwohl es um erschöpfende Ausführungen gebeten hatte, ersucht es um Antwort auf folgende Fragen: i) Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 2000 in diesem Rechtsstreit (Rechtssache C-356/98) ungeachtet der Antwort auf die vorstehende Frage dahin auszulegen, dass unter diesen Umständen eine Ungleichbehandlung vorlag, die gegen Artikel 39 EG und/oder gegen Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) des Rates Nr. 1612/68 verstieß? ii) Liegt nach erneuter Würdigung des Sachverhalts eine Ungleichbehandlung vor, die gegen Artikel 39 EG und/oder Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) des Rates Nr. 1612/68 verstößt? Zu den Vorlagefragen.

    Mit seiner zweiten Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob die Antwort des Gerichtshofes auf die Vorlagefragen im Urteil Kaba anders ausgefallen wäre, wenn er berücksichtigt hätte, dass zum einen die Stellung des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats als des Vereinigten Königreichs besitzt, und die des Ehegatten einer Person, die im Vereinigten Königreich "lebt und dort auf Dauer Wohnsitz genommen hat", im nationalen Recht in jeder Hinsicht - mit Ausnahme der Aufenthaltsdauer, die vor der Gewährung einer unbefristeten Erlaubnis zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich verlangt wird - vergleichbar sind, und dass zum anderen von den zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs kein Argument zur Rechtfertigung dieser unterschiedlichen Behandlung vorgebracht wurde.

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich im Übrigen, dass die Erwägungen des Gerichtshofes in dem angeführten Urteil Kaba darauf gründen, dass die fraglichen Situationen nicht vergleichbar sind, und nicht darauf, dass eine unterschiedliche Behandlung des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats als des Vereinigten Königreichs besitzt, und des Ehegatten einer Person, die im Vereinigten Königreich "lebt und dort auf Dauer Wohnsitz genommen hat", gerechtfertigt wäre, da die von den Paragraphen 255 und 287 der Immigration Rules geregelten Sachverhalte nicht vergleichbar sind.

    Daher ist auf die zweite Frage zu antworten, dass die Antwort, die der Gerichtshof im angeführten Urteil Kaba auf die Vorlagefragen gegeben hat, nicht anders ausgefallen wäre, wenn er berücksichtigt hätte, dass die Stellung des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats als des Vereinigten Königreichs besitzt, und die des Ehegatten einer Person, die im Vereinigten Königreich "lebt und dort auf Dauer Wohnsitz genommen hat", im nationalen Recht dem vorlegenden Gericht zufolge in jeder Hinsicht - mit Ausnahme der Aufenthaltsdauer, die vor der Gewährung einer unbefristeten Erlaubnis zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich verlangt wird - vergleichbar sind.

    auf die ihm vom Immigration Adjudicator mit Beschluss vom 19. Dezember 2000 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: Die Antwort, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. April 2000 in der Rechtssache C-356/98 (Kaba, Slg. 2000, I-2623) auf die Vorlagefragen gegeben hat, wäre nicht anders ausgefallen, wenn er berücksichtigt hätte, dass die Stellung des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats als des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzt, und die des Ehegatten einer Person, die im Vereinigten Königreich "lebt und dort auf Dauer Wohnsitz genommen hat", im nationalen Recht dem vorlegenden Gericht zufolge in jeder Hinsicht - mit Ausnahme der Aufenthaltsdauer, die vor der Gewährung einer unbefristeten Erlaubnis zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich verlangt wird - vergleichbar sind.

  • EuGH, 15.06.1972 - 5/72

    Grassi / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-466/00
    Da im Übrigen nach ständiger Rechtsprechung die Befugnis, den Wortlaut der zu stellenden Fragen festzulegen, ausschließlich dem innerstaatlichen Gericht verliehen ist, können die Parteien die Fassung der Fragen nicht ändern (Urteile vom 15. Juni 1972 in der Rechtssache 5/72, Grassi, Slg. 1972, 443, Randnr. 3, und vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94, Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551, Randnr. 19).
  • EuGH, 05.03.1986 - 69/85

    Wünsche / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-466/00
    Eine solche Vorlage ist gerechtfertigt, wenn das nationale Gericht beim Verständnis oder bei der Anwendung des Urteils Schwierigkeiten hat, wenn es dem Gerichtshof eine neue Rechtsfrage stellt oder wenn es ihm neue Gesichtspunkte unterbreitet, die ihn dazu veranlassen könnten, eine bereits gestellte Frage abweichend zu beantworten (Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 69/85, Wünsche, Slg. 1986, 947, Randnr. 15).
  • EuGH, 21.03.1996 - C-297/94

    Bruyère u.a.

    Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-466/00
    Da im Übrigen nach ständiger Rechtsprechung die Befugnis, den Wortlaut der zu stellenden Fragen festzulegen, ausschließlich dem innerstaatlichen Gericht verliehen ist, können die Parteien die Fassung der Fragen nicht ändern (Urteile vom 15. Juni 1972 in der Rechtssache 5/72, Grassi, Slg. 1972, 443, Randnr. 3, und vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94, Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551, Randnr. 19).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-466/00
    Was die Situation eines Wanderarbeitnehmers anbelangt, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, so ist noch zu ergänzen, dass sein Aufenthaltsrecht insofern nicht uneingeschränkt ist, als es davon abhängt, dass er seine Eigenschaft als Arbeitnehmer oder gegebenenfalls als Arbeitssuchender behält (vgl. dazu Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745), sofern er dieses Recht nicht aus anderen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ableitet.
  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-466/00
    Dazu bezieht er sich auf den Beschluss des Gerichtshofes vom 4. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-665).
  • EuGH, 21.11.1990 - C-12/90

    Infortec/ Commission

    Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-466/00
    Dies treffe jedoch nicht zu, da die EEA Order entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1990, I-4265) auf alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familien angewandt werde, die nach Ausübung der ihnen vom Vertrag verliehenen Rechte in einem anderen Mitgliedstaat in das Vereinigte Königreich zurückkehrten.
  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-466/00
    Dies treffe jedoch nicht zu, da die EEA Order entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1990, I-4265) auf alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familien angewandt werde, die nach Ausübung der ihnen vom Vertrag verliehenen Rechte in einem anderen Mitgliedstaat in das Vereinigte Königreich zurückkehrten.
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Desgleichen schließt die Bindungswirkung eines im Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteils nicht aus, dass das nationale Gericht, an das dieses Urteil gerichtet ist, eine erneute Anrufung des Gerichtshofs vor der Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits für erforderlich hält (Urteil vom 6. März 2003, Kaba, C-466/00, EU:C:2003:127, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.06.2016 - C-479/14

    Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV

    In Bezug auf die Anwendung des einschlägigen innerstaatlichen Rechts hat sich der Gerichtshof somit an die Lage zu halten, die dieses Gericht als feststehend ansieht, und ist nicht an Annahmen gebunden, die von einer der Parteien des Ausgangsverfahrens vertreten werden (Urteil vom 6. März 2003, Kaba, C-466/00, EU:C:2003:127, Rn. 41).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Dies folgt zum einen aus den Bestimmungen zur Freizügigkeit und zum freien Dienstleistungsverkehr in Titel III des Dritten Teils des Vertrages, d. h. aus den Artikeln 39 EG, 43 EG, 46 EG, 49 EG und 55 EG, sowie aus den zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften des abgeleiteten Rechts und zum anderen aus den Bestimmungen des Zweiten Teils des Vertrages und insbesondere aus Artikel 18 EG, der zwar den Unionsbürgern das Recht verleiht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, dabei aber ausdrücklich auf die im Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen verweist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000 in der Rechtssache C-356/98, Kaba I, Slg. 2000, I-2623, Randnr. 30, und vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-466/00, Kaba II, Slg. 2003, I-2219, Randnr. 46).

    49 Zur Situation von Wanderarbeitnehmern, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist darauf hinzuweisen, dass ihr Aufenthaltsrecht davon abhängt, dass sie weiter die Eigenschaft von Arbeitnehmern oder gegebenenfalls von Arbeitssuchenden haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 22), sofern sie dieses Recht nicht aus anderen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ableiten (vgl. Urteil Kaba II, Randnr. 47).

  • EuGH, 09.03.2023 - C-356/22

    Pro Rauchfrei II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Herstellung, Aufmachung und

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bindungswirkung eines im Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteils nicht ausschließt, dass das nationale Gericht, an das dieses Urteil gerichtet ist, eine erneute Anrufung des Gerichtshofs vor der Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits für erforderlich hält, etwa dann, wenn es ihm neue Gesichtspunkte unterbreitet, die ihn dazu veranlassen könnten, eine bereits gestellte Frage abweichend zu beantworten (Urteil vom 6. März 2003, Kaba, C-466/00, EU:C:2003:127, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; privatrechtsgestaltende Wirkung; verfügende Wirkung;

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 - Rs. 69/85, Wünsche - Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 - Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder - Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-466/00, Kaba - Slg. 2003, I-2219 Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die

    17 Vgl. Beschluss vom 5. März 1986, Wünsche (69/85, EU:C:1986:104, Rn. 15), Urteil vom 11. Juni 1987, X (14/86, EU:C:1987:275, Rn. 12), Urteil vom 6. März 2003, Kaba (C-466/00, EU:C:2003:127, Rn. 39), und Beschluss vom 30. Juni 2016, Sokoll-Seebacher und Naderhirn (C-634/15, EU:C:2016:510, Rn. 19).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE

    Schließlich ist daran zu erinnern, dass das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit nicht uneingeschränkt besteht, sondern den im Vertrag und in den Bestimmungen zu seiner Durchführung vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen unterworfen werden darf (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. April 2000, Kaba, C-356/98, Slg. 2000, I-2623, Randnr. 30, vom 6. März 2003, Kaba, C-466/00, Slg. 2003, I-2219, Randnr. 46, und vom 10. April 2008, Kommission/Niederlande, C-398/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 26.08

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Anschlusskostenbeitrages als Aufschlag auf

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 Rs. 69/85, Wünsche Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 Rs. C-466/00, Kaba Slg. 2003, I 2219 Rn. 39).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 27.08

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Anschlusskostenbeitrages als Aufschlag auf

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 Rs. 69/85, Wünsche Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder Slg. 1998, I 1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 Rs. C-466/00, Kaba Slg. 2003, I 2219 Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

    43 - Beschluss vom 5. März 1986 in der Rechtssache 69/85 (Wünsche, Slg. 1986, 947, Randnr. 15); Urteile vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86 (Pretore di Salò, Slg. 1987, 2545, Randnr. 12) und vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-466/00 (Kaba II, Slg. 2003, I-2219, Randnr. 39), in der der Immigration Adjudicator eine Frage vorlegte, die mit der in dem Urteil vom 11. April 2000 in der Rechtssache C-356/98 (Kaba I, Slg. 2000, I-2623) beantworteten identisch war, und mit dessen Feststellungen er teilweise nicht übereinstimmte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2017 - C-685/15

    Online Games u.a. - Art. 49 und 56 AEUV - Glücksspiele - Glücksspielmonopol in

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Rückkehr des Wanderarbeitnehmers in

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13

    Sanders - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2015 - C-237/15

    Lanigan

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston verstößt die niederländische Regelung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-456/02

    Trojani

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02

    Haackert

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-41/17

    González Castro - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und Gesundheit von

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-111/15

    Obcina Gorje

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-95/14

    UNIC und UNI.CO.PEL - Kennzeichnungspflicht mit der Angabe des Warenursprungs -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-174/03

    Impresa Portuale di Cagliari

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kaba

  • EU-Kommission PDF

    Arben Kaba gegen Secretary of State for the Home Department.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Soziale Vergünstigung - Anspruch des Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers auf Erlaubnis zum unbefristeten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • EU-Kommission

    Arben Kaba gegen Secretary of State for the Home Department.

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (69)

  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00
    Dies entspricht der Auffassung des Gerichtshofes in seinem Beschluss vom 4. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98(48), in dem er die Grundlagen seiner Rechtsauffassung aus Anlass eines Antrags auf Zulassung einer Stellungnahme zu von mir verfassten Schlussanträgen, dargelegt hat.

    Il suit de là que, pas plus que la note du rapporteur ou le projet de décision, les conclusions du commissaire du gouvernement - qui peuvent d'ailleurs ne pas être écrites - n'ont à faire l'objet d'une communication préalable aux Partie, lesquelles n'ont pas davantage à être invitées à y répondre.] 48: - Emesa Sugar, Slg. 2000, I-665.49: - Der Erste Generalanwalt verteilt die neuen Rechtssachen unter seine Kollegen und übt eine repräsentative Funktion aus, hat aber nicht den geringsten Einfluss auf die juristische Tätigkeit der Generalanwälte.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-50/96

    TEILZEITBESCHÄFTIGTE FRAUEN BEI DER DEUTSCHEN BUNDESPOST HABEN ANSPRUCH AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00
    63: - Siehe Beschluss des Gerichtshofes vom 22. Januar 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., nicht in der Entscheidungssammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625); Beschluss des Gerichtshofes vom 9. Dezember 1992 in der Rechtssache C-2/91, Meng, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-2/91 (Meng, Slg. 1993, I-5751); Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1994 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93 (Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599); Beschluss des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1997 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1994 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1994, I-5449); Urteil des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-284/96 (Tabouillot, Slg. 1997, I-7471, Randnr. 20 f.); Beschluss des Gerichtshofes vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98 (Verkooijen, Slg. 2000, I-4071); Beschluss des Gerichtshofes vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-203/98, Kommission/Belgien, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-203/98 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-4899); Beschluss des Gerichtshofes vom 23. September 1998 in der Rechtssache C-292/96, Sürül, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-292/96 (Sürül, Slg. 1999, I-2685); Beschluss des Gerichtshofes vom 24. September 1999 in der Rechtssache C-12/98, Amengual Far, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-12/98 (Amengual Far, Slg. 2000, I-527); die Urteile des Gerichtshofes vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-50/96 (Deutsche Telekom, Slg. 2000, I-743, Randnrn.

    19 bis 24); in den verbundenen Rechtssachen C-234/96 und C-235/96 (Deutsche Telekom, Slg. 2000, I-799, Randnrn.

  • FG Niedersachsen, 19.01.1999 - I 356/98

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld; Zahlung von Kindergeld mit Beginn des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00
    24: - Urteil in der Rechtssache 356/98 (Kaba, Slg. 2000, I-2623, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2017 - C-685/15

    Online Games u.a. - Art. 49 und 56 AEUV - Glücksspiele - Glücksspielmonopol in

    30 Dazu zählen die Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Kaba (C-466/00, EU:C:2002:447, Nrn. 90 ff.) und die Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache X (C-507/10, EU:C:2011:682, Nrn. 20 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-219/00

    Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission

    56: - Vgl. Fußnote 62 meiner Schlussanträge, die ich am 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-466/00, Arben Kaba, vorgetragen habe, in der bisher das Urteil noch nicht verkündet worden ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-182/01

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN NICHT VERLANGT WERDEN, DASS ALLE

    7 - Vgl. meine Schlussanträge vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-466/00 (Arben Kaba, Nrn. 108 und 109).
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