Rechtsprechung
EuGH, 24.05.2011 - C-47/08, C-50/08, C-51/08, C-52/08, C-53/08, C-54/08, C-61/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Notare - Staatsangehörigkeitsvoraussetzung - Art. 45 EG - Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt - Richtlinie 89/48/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Notare - Staatsangehörigkeitsvoraussetzung - Art. 45 EG - Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt - Richtlinie 89/48/EWG
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Notare - Staatsangehörigkeitsvoraussetzung - Art. 45 EG - Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt - Richtlinie 89/48/EWG
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Notare - Staatsangehörigkeitsvoraussetzung - Art. 45 EG - Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt - Richtlinie 89/48/EWG“
- Wolters Kluwer
Verstoß des Königreiches Belgien gegen dessen Verpflichtungen aus Art. 43 EG durch Voraussetzung der Staatsangehörigkeit für den Zugang zum Beruf des Notars; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats im Bereich Niederlassungsfreiheit; Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für ...
- Betriebs-Berater
Zugang zum Beruf des Notars darf nicht am Staatsangehörigkeitserfordernis scheitern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 43
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats im Bereich Niederlassungsfreiheit; Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für Notare; Europäische Kommission gegen Königreich Belgien - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freier Dienstleistungsverkehr - Die Mitgliedstaaten dürfen den Zugang zum Beruf des Notars nicht ihren eigenen Staatsangehörigen vorbehalten
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Notare - Staatsangehörigkeitsvoraussetzung - Art. 45 EG - Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt - Richtlinie 89/48/EWG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zugang zum Notarberuf - auch für EU-Ausländer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Notarberuf muss Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten offen stehen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zugang zum Beruf des Notars darf nicht am Staatsangehörigkeitserfordernis scheitern
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zugang zum Notarberuf auch für EU-Bürger möglich
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zugang zum Notarberuf auch für EU-Bürger möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Staatsangehörigkeitserfordernis für Zugang zum Notarberuf stellt verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Kommission / Belgien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 11. Februar 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Belgien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 43 EG und 45 EG - Nationale Regelung, die den Zugang zum Beruf des Notars und dessen Ausübung einem Staatsangehörigkeitserfordernis unterwirft - Beschränkung der Niederlassungsfreiheit - Reichweite der Ausnahme ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuGH, 23.07.2008 - C-47/08
- EuGH, 23.10.2008 - C-47/08
- EuGH, 25.03.2010 - C-47/08
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08
- EuGH, 24.05.2011 - C-47/08, C-50/08, C-51/08, C-52/08, C-53/08, C-54/08, C-61/08
Papierfundstellen
- BB 2011, 1409
- DB 2011, 18
Wird zitiert von ... (17)
- EuGH, 10.09.2015 - C-151/14
Kommission / Lettland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV - …
Am 24. Mai 2011 entschied der Gerichtshof in den Urteilen Kommission/Belgien (C-47/08, EU:C:2011:334), Kommission/Frankreich (C-50/08, EU:C:2011:335), Kommission/Luxemburg (C-51/08, EU:C:2011:336), Kommission/Österreich (C-53/08, EU:C:2011:338), Kommission/Deutschland (C-54/08, EU:C:2011:339) und Kommission/Griechenland (C-61/08, EU:C:2011:340), dass das in Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Deutschland und Griechenland jeweils für den Zugang zum Notarberuf aufgestellte Staatsangehörigkeitserfordernis eine nach Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt.In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass die Beurkundungstätigkeit der Notare als solche nicht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 AEUV mit einer unmittelbaren und spezifischen Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist (vgl. entsprechend u. a. Urteil Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 92).
Die bloße Verfolgung dieses Ziels kann es jedoch nicht rechtfertigen, die dafür erforderlichen Vorrechte Notaren mit der Staatsangehörigkeit des betreffenden Mitgliedstaats vorzubehalten (Urteil Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 94 und 95).
Nach einer solchen Weigerung steht es den Parteien jedoch frei, die festgestellte Regelwidrigkeit abzustellen, die Bestimmungen des fraglichen Akts oder Vertrags zu ändern oder auf diesen Akt oder Vertrag zu verzichten (vgl. Urteil Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 98).
Drittens genügt zum speziellen Status der Notare in der lettischen Rechtsordnung der Hinweis, dass anhand der Art der fraglichen Tätigkeiten für sich genommen und nicht anhand dieses Status als solchem zu prüfen ist, ob die Tätigkeiten unter die in Art. 51 Abs. 1 AEUV vorgesehene Ausnahme fallen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 85).
Des Weiteren steht fest, wie in Rn. 51 des vorliegenden Urteils ausgeführt, dass die Notare ihren Beruf unter Wettbewerbsbedingungen ausüben, was für die Ausübung öffentlicher Gewalt untypisch ist (vgl. entsprechend u. a. Urteil Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 117).
Der Ausschluss der notariellen Tätigkeiten vom Anwendungsbereich eines Rechtsakts, im vorliegenden Fall dieser Richtlinie, durch den Gesetzgeber bedeutet nämlich nicht, dass diese Tätigkeiten zwangsläufig unter die in Art. 51 Abs. 1 AEUV vorgesehene Ausnahme fallen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 119).
- EuGH, 01.02.2017 - C-392/15
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV - …
Am 24. Mai 2011 entschied der Gerichtshof in den Urteilen Kommission/Belgien (C-47/08, EU:C:2011:334), Kommission/Frankreich (C-50/08, EU:C:2011:335), Kommission/Luxemburg (C-51/08, EU:C:2011:336), Kommission/Österreich (C-53/08, EU:C:2011:338), Kommission/Deutschland (C-54/08, EU:C:2011:339) und Kommission/Griechenland (C-61/08, EU:C:2011:340), dass das von dem Königreich Belgien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik für den Zugang zum Notarberuf aufgestellte Staatsangehörigkeitserfordernis eine nach Art. 49 AEUV verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt.Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass die Beurkundungstätigkeit der Notare als solche nicht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 AEUV mit einer unmittelbaren und spezifischen Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist (vgl. entsprechend u. a. Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 92).
Zwar verleiht die Anbringung der Vollstreckungsklausel durch den Notar der öffentlichen Urkunde die Vollstreckbarkeit, doch beruht diese auf dem Willen der Parteien, eine Urkunde zu schaffen oder einen Vertrag zu schließen, nachdem der Notar ihre Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung geprüft hat, und ihnen Vollstreckbarkeit zu verleihen (Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 103).
Zu dem die Verordnungen Nr. 44/2001 und Nr. 805/2004 betreffenden Argument Ungarns hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese Rechtsakte die Anerkennung und Vollstreckung öffentlicher Urkunden betreffen, die in einem Mitgliedstaat aufgenommen wurden und vollstreckbar sind, und sich folglich nicht auf die Auslegung von Art. 51 Abs. 1 AEUV auswirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 120).
- AG Hamburg, 15.11.2021 - 11 C 75/21
Keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters nach Art.15 DSGVO für Daten des …
Die EUGH-Entscheidung v. 24.5.2011 zu einem belgischen Notar (BB 2011, 1409 [Ls] = ZEuP 2012, 171), der der EU-DLR unterfallen soll, kann nicht als Gegenbeleg angezogen werden (so aber Piekenbrock/Bluhm, NJW 2016, 935;… Uhlenbruck-Zipperer, 15.Aufl.lnsO § 56 Rn. 5), da in Belgien der Notar keine titelschaffende Funktion ausübt (Frind, ZInsO 2016, 672, 674), in Deutschland jedoch sehr wohl.
- EuGH, 23.12.2015 - C-293/14
Hiebler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - Sachlicher …
33 Im Licht dieser Rechtsprechung ist zunächst festzustellen, dass die Ausnahmebestimmung des Art. 2 Abs. 2 Buchst. i der Richtlinie 2006/123 als Ausnahme von einer Grundfreiheit so auszulegen ist, dass sich ihre Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, deren Schutz diese Bestimmung den Mitgliedstaaten erlaubt, unbedingt erforderlich ist (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).Sie muss somit auf die Tätigkeiten beschränkt werden, die als solche unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 85, und SOA Nazionale Costruttori, C-327/12, EU:C:2013:827, Rn. 51).
- EuGH, 14.09.2017 - C-646/15
Trustees of the P Panayi Accumulation & Maintenance Settlements - Vorlage zur …
Insoweit ist festzustellen, dass die Niederlassungsfreiheit, die eine der grundlegenden Vorschriften des Unionsrechts darstellt (Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung), die zum Ziel der Verwirklichung des Binnenmarkts beitragen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2005, SEVIC Systems, C-411/03, EU:C:2005:762, Rn. 19), sehr weitreichend ist. - EuGH, 04.09.2014 - C-474/12
Schiebel Aircraft - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
Nach ständiger Rechtsprechung soll Art. 49 AEUV auf diese Weise die Vergünstigung der Inländerbehandlung jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats garantieren, der sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlässt, um dort eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, und untersagt jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ergibt (vgl. u. a. Urteile Kommission/Frankreich, 270/83, EU:C:1986:37, Rn. 14, und Kommission/Belgien, C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 80). - EuGH, 12.12.2013 - C-327/12
Soa Nazionale Costruttori - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Öffentliche …
Diese Ausnahmeregelung ist nämlich auf die Tätigkeiten beschränkt, die als solche unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind (Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-47/08, Slg. 2011, I-4105, Randnr. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung). - KG, 01.06.2012 - Not 27/11
Berufsrecht der Notare: Genehmigung einer EU-Auslandsbeurkundung
Soweit der Gerichtshof in diesem Rahmen festgestellt hat, die den deutschen Notaren übertragenen Aufgaben seien nicht unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden, so dass die in Art. 51 Abs. 1 AEUV geregelte Bereichsausnahme keine Anwendung finde, ändert dies nichts daran, dass der Staat die vorsorgende Rechtspflege als staatliche Aufgaben übernommen und auf die Notare übertragen hat (vgl. Bengel, DNotZ 2012, 26, 38f.; Starke, notar 2012, Nr. 2, Editorial;… Schumacher, a.a.O., 55; Preuß, DNotZ 2008, 258; Löwer, DNotZ 2011, 424, 430, 432; Bredthauer, ZEuP 2012, 171, 187) mit der Folge der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Notariats. - EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
Die Niederlassungsfreiheit, die den Angehörigen eines Mitgliedstaats im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zuerkannt wird, umfasst u. a. das Recht zur Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten nach den Rechtsvorschriften, die im Mitgliedstaat der Niederlassung für dessen eigene Angehörigen gelten (vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich, 270/83, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, und vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-47/08, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 79, sowie in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, Kommission/Österreich, C-161/07, Slg. 2008, I-10671, Randnr. 27). - EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
KOB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 63 AEUV - …
Insbesondere weist es unter Berufung auf Rn. 80 des Urteils vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien (C-47/08, EU:C:2011:334), darauf hin, dass Art. 49 AEUV die Vergünstigung der Inländerbehandlung jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats garantiere, der sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlasse, um dort eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, und jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit untersage. - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-327/12
Soa Nazionale Costruttori - Private Gesellschaften, die damit beauftragt sind, …
- LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19
Manpower Lit
- EuG, 07.01.2015 - T-185/14
Freitas / Parlament und Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-279/12
Fish Legal und Shirley - Zugang zu Umweltinformationen - Pflichten der Behörden - …
- LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
- AG Mannheim, 14.12.2015 - 804 AR 163/15
Zugang ausländischer juristischer Personen zur Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste …
Rechtsprechung
EuGH, 23.07.2008 - C-47/08 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
Verfahrensgang
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08, C-50/08, C-51/08, C-52/08, C-53/08, C-54/08, C-61/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
Vertragsverletzungsklage - Niederlassungsfreiheit - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Beruf des Notars - Bedingung der Staatsangehörigkeit - Art. 43 EG und 45 Abs. 1 EG - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - Reichweite ...
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Vertragsverletzungsklage - Niederlassungsfreiheit - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Beruf des Notars - Bedingung der Staatsangehörigkeit - Art. 43 EG und 45 Abs. 1 EG - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - Reichweite ...
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Vertragsverletzungsklage - Niederlassungsfreiheit - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Beruf des Notars - Bedingung der Staatsangehörigkeit - Art. 43 EG und 45 Abs. 1 EG - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - Reichweite ...
- rechtsportal.de
Vertragsverletzungsklage - Niederlassungsfreiheit - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Beruf des Notars - Bedingung der Staatsangehörigkeit - Art. 43 EG und 45 Abs. 1 EG - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - Reichweite ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verstoßen sechs Mitgliedstaaten gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, indem sie den Zugang zum Beruf des Notars auf ihre eigenen Staatsangehörigen beschränken
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
EU-Generalanwalt zerrupft die nationale Staatsbürgerschaft
Verfahrensgang
- EuGH, 23.07.2008 - C-47/08
- EuGH, 23.10.2008 - C-47/08
- EuGH, 25.03.2010 - C-47/08
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08, C-50/08, C-51/08, C-52/08, C-53/08, C-54/08, C-61/08
- EuGH, 24.05.2011 - C-47/08
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2014 - C-270/13
Haralambidis - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Aufgaben des Präsidenten einer …
Rechtsprechung
EuGH, 23.10.2008 - C-47/08 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
Verfahrensgang
Rechtsprechung
EuGH, 25.03.2010 - C-47/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)