Rechtsprechung
EuGH, 23.02.2006 - C-471/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer Muttergesellschaft auf Abzug der Aufwendungen für ihre Beteiligungen - Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden stehen - Dividenden, die von einer mittelbaren Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Gesellschaftssitzes der Muttergesellschaft ansässig ist
- Simons & Moll-Simons
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Keller Holding
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer Muttergesellschaft auf Abzug der Aufwendungen für ihre Beteiligungen - Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden stehen - Dividenden, die von einer mittelbaren Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Gesellschaftssitzes der Muttergesellschaft ansässig ist
- EU-Kommission
Keller Holding
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer Muttergesellschaft auf Abzug der Aufwendungen für ihre Beteiligungen - Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden stehen - Dividenden, die von einer mittelbaren Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Gesellschaftssitzes der Muttergesellschaft ansässig ist
- EU-Kommission
Keller Holding
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Kapitalverkehr
- Jurion
Recht einer Muttergesellschaft auf Abzug der Aufwendungen für ihre Beteiligungen; Ausschüttung von Dividenden durch ein in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Gesellschaftssitzes der Muttergesellschaft ansässiges Unternehmen; Steuerliche Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Muttergesellschaft für den Erwerb von Beteiligungen an einer Tochtergesellschaft; Berücksichtigung der ausgeschütteten Dividenden bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens einer Gesellschaft; Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen für die von einer Gesellschaft an einer anderen Gesellschaft erworbene Beteiligung; Notwendigkeit der Wahrung der steuerlichen Kohärenz
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Art. 43 EG, Art. 48 EG und 56 EG; Art. 31 des EWR-Abkommens; Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 90/435
Niederlassungsfreiheit: Abzug von Finanzierungsaufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden einer mittelbaren Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat stehen - Rs. Keller Holding - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Körperschaftsteuer: Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Beteiligungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden einer mittelbaren Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Dividenden von EU-Tochtergesellschaften
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Keller Holding
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer Muttergesellschaft auf Abzug der Aufwendungen für ihre Beteiligungen - Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden stehen - Dividenden, die von einer mittelbaren Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Gesellschaftssitzes der Muttergesellschaft ansässig ist
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dividenden von EU-Tochtergesellschaften
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Betriebsausgabenabzug bei Auslandsbeteiligungen
Sonstiges (6)
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 23.02.2006, Az.: C-471/04 (Nichtabzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen bei steuerfreien Dividenden aus der Beteiligung einer inländischen an einer EU-ausländischen Kapitalgesellschaft mit als Verstoß gegen ...)" von RA WP und StB Dr. Frank Roser, original erschienen in: GmbHR 2006, 440 - 441.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "EuGH versus Europäischer Gesetzgeber - oder Freiheiten über alles? Urteil in der Rs. C-471/04, Keller Holding vom 23.2.2006" von Dr. Ulrich Forsthoff, original erschienen in: IStR 2006, 222 - 224.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Das EuGH-Urteil in der Rs. C-471/04, Keller Holding vom 23.2.2006" von WP, StB Katja Friedrich; StB, RA Jürgen Nagler, original erschienen in: IStR 2006, 217 - 221.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Entscheidungen des EuGH in den Rs. van Hilten und Keller Holding" von Rechtsanwalt Dr. Klaus Eicker, original erschienen in: IWB 2005, 193 - 195.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 14.Juli 2004 in Sachen Finanzamt Offenbach Main-Land gegen Keller Holding GmbH
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Artikels 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) sowie der Artikel 58 und 73 b EG-Vertrag (jetzt Artikel 48 EG und 56 EG) - Steuer auf das Einkommen der Gesellschaften - Ausschluss der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen stehen - Kosten einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft für die Beteiligung an einer im selben Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit den von einer Enkelgesellschaft ausgeschütteten Dividenden, die wegen der Niederlassung dieser Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat steuerfrei sind
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.12.2002 - 4 K 1044/99
- BFH, 14.07.2004 - I R 17/03
- BFH, 15.09.2004 - I R 83/04
- EuGH, 23.02.2006 - C-471/04
Papierfundstellen
- EuZW 2006, 416 (Ls.)
- BB 2006, 313
- DB 2006, 588
- BStBl II 2008, 834
Wird zitiert von ... (73)
- EuGH, 12.09.2006 - C-196/04
DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN …
41 Mit der Niederlassungsfreiheit, die Artikel 43 EG den Gemeinschaftsangehörigen zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Mitgliedstaat der Niederlassung für dessen eigene Angehörige festgelegten umfasst, ist gemäß Artikel 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, Marks & Spencer, Randnr. 30, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-471/04, Keller Holding, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 29). - EuGH, 15.05.2008 - C-414/06
Lidl Belgium
Mit der Niederlassungsfreiheit für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, ist das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine Agentur auszuüben (vgl. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 20, und vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 29). - BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. …
Weder den Erwägungsgründen zur Mutter-Tochter-Richtlinie noch der zu ihr ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich Anhaltspunkte dafür entnehmen (…vgl. EuGH, Urteile vom 18. September 2003 - C-168/01 "Bosal" -, Slg. 2003, S. 1-9409 und vom 23. Februar 2006 - C-471/04 "Keller Holding" -, Slg. 2006, S. 1-2107).
- EuGH, 29.03.2007 - C-347/04
DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN …
Mit der Niederlassungsfreiheit, die Art. 52 des Vertrags den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Recht des Niederlassungsstaats für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, ist gemäß Art. 58 des Vertrags für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, Marks & Spencer, Randnr. 30, sowie vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 29).Ein auf diesen Rechtfertigungsgrund gestütztes Argument kann aber nur Erfolg haben, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung nachgewiesen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Keller Holding, Randnr. 40, und Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 68).
Da die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit somit einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, erübrigt sich eine Prüfung, ob die Gemeinschaftsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr dieser Regelung ebenfalls entgegenstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Keller Holding, Randnr. 51).
- BFH, 17.07.2008 - I R 77/06
Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine …
Denn die Fusionsrichtlinie als EU-Sekundärrecht schränkt die Grundfreiheiten des EG weder ein noch gibt sie den Anwendungsbereich etwa der Niederlassungsfreiheit vor; vielmehr muss sich das EU-Sekundärrecht seinerseits an den Grundfreiheiten des EG messen lassen (vgl. EuGH-Urteil vom 23. Februar 2006 Rs. C-471/04 "Keller Holding", EuGHE I 2006, 2107; Senatsurteil vom 9. August 2006 I R 95/05, BFHE 214, 504, BStBl II 2007, 279). - EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
Centro di Musicologia Walter Stauffer
17 Mit der Niederlassungsfreiheit, die Artikel 52 EG-Vertrag den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausführung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den gleichen Bestimmungen wie den im Niederlassungsstaat für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, ist gemäß Artikel 58 EG-Vertrag für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, vom 13. Dezember 2005 in der Rechtssache C-446/03, Marks & Spencer, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 30, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-471/04, Keller Holding, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 29). - BFH, 09.08.2006 - I R 95/05
Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 bis 5 i.V.m. Abs. 6 KStG 2002 a.F. bei der …
§ 8b Abs. 5 KStG 2002 i.d.F. bis zur Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2840, BStBl I 2004, 14) verstößt sowohl gegen die gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheit der freien Wahl der Niederlassung nach Art. 43 und 48 EG als auch gegen die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs nach Art. 56 und 58 EG (Anschluss an EuGH-Urteile vom 18. September 2003 Rs. C-168/01 "Bosal", EuGHE I 2003, 9409, und vom 23. Februar 2006 Rs. C-471/04 "Keller Holding", ABlEU 2006, Nr. C 131, 20).aa) Die Gründe dafür ergeben sich im Ergebnis aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 18. September 2003 Rs. C-168/01 "Bosal" (EuGHE I 2003, 9409), sowie vom 23. Februar 2006 Rs. C-471/04 "Keller Holding" (ABlEU 2006, Nr. C 131, 20).
- EuGH, 23.10.2008 - C-157/07
Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt
Zur Bedeutung dieser Vorschriften hat der Gerichtshof entschieden, dass die Bestimmungen des Art. 31 des EWR-Abkommens, die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verbieten, mit denen des Art. 43 EG identisch sind (vgl. Urteil vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 49).Es ist daran zu erinnern, dass mit der Niederlassungsfreiheit für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden ist, ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 20, und Keller Holding, Randnr. 29).
- EuGH, 14.12.2006 - C-170/05
NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE DIE VON EINER GEBIETSFREMDEN MUTTERGESELLSCHAFT …
Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 19, und vom 23. Februar 2006, in der Rechtssache C-471/04, Keller Holding, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 28) und sich jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthalten (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 19, und vom 8. März 2001 in den Rechtssachen C-397/98 und C-410/98, Metallgesellschaft u. a., Slg. 2001, I-1727, Randnr. 37).Mit der Niederlassungsfreiheit, die Artikel 43 EG den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Recht des Niederlassungsstaats für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, ist gemäß Artikel 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, und Keller Holding, Randnr. 29).
Die im Ausgangsverfahren streitige Maßnahme macht nämlich die Ausübung der Niederlassungsfreiheit für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften weniger attraktiv; diese könnten infolgedessen auf den Erwerb, die Gründung oder die Aufrechterhaltung einer Tochtergesellschaft in dem Mitgliedstaat verzichten, der diese Maßnahme erlässt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-324/00, Lankhorst-Hohorst, Slg. 2002, I-11779, Randnr. 32, und Keller Holding, Randnr. 35).
- EuGH, 17.09.2009 - C-182/08
Glaxo Wellcome
Was zweitens Art. 52 EG-Vertrag betrifft, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit der Niederlassungsfreiheit, die dieser Artikel den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen zu den gleichen Bedingungen wie den in den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats für dessen eigene Angehörige festgelegten umfasst, für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (Urteile vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 29, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 17, und vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 62). - EuGH, 28.02.2008 - C-293/06
Deutsche Shell
- EuGH, 13.03.2007 - C-524/04
DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN …
- EuGH, 21.01.2010 - C-311/08
SGI
- EuGH, 12.12.2006 - C-446/04
Test Claimants in the FII Group Litigation
- EuGH, 18.06.2009 - C-303/07
Aberdeen Property Fininvest Alpha
- EuGH, 18.12.2007 - C-281/06
Jundt
- BFH, 29.08.2012 - I R 7/12
Vorrang der Niederlassungsfreiheit gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit und …
- EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group
- BFH, 09.08.2006 - I R 96/05
Ermittlung des Gewerbeertrages einer GmbH - Beteiligung an einer südafrikanischen …
- BFH, 26.11.2008 - I R 7/08
Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit durch § 8b …
- EuGH, 27.11.2008 - C-418/07
Papillon
- EuGH, 12.12.2006 - C-374/04
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI …
- BFH, 09.05.2012 - X R 3/11
Kein Abzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes - …
- EuGH, 15.09.2011 - C-310/09
Accor
- BFH, 13.06.2006 - I R 78/04
Europarechtswidrigkeit des § 8b Abs. 7 KStG 1999 i.d.F. des StBereinG 1999
- EuGH, 02.09.2015 - C-386/14
Die unterschiedliche Besteuerung von Dividendeneinkünften der …
- EuGH, 26.10.2006 - C-345/05
Kommission / Portugal
- BFH, 29.11.2006 - I R 45/05
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Nachversteuerung von in vorangegangenen …
- BFH, 24.07.2018 - I R 75/16
Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher …
- BFH, 09.08.2006 - I R 50/05
Europarechtswidrigkeit des § 8b Abs. 5 KStG 1999 a.F. / KStG 2002 a.F.
- EuGH, 10.06.2015 - C-686/13
X
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-607/17
Memira Holding
- BFH, 19.07.2017 - I R 87/15
Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-6/16
Eqiom und Enka
- FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 509/07
Ertragssteuerrechtlicher Abzug von Gewinnminderungen aus Anlass von …
- EuGH, 11.10.2007 - C-451/05
ELISA
- EuGH, 04.07.2013 - C-350/11
Argenta Spaarbank
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-628/15
The Trustees of the BT Pension Scheme
- EuGH, 18.01.2007 - C-104/06
Kommission / Schweden
- BFH, 09.05.2012 - X R 43/10
Kein Sonderausgabenabzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten …
- EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Kommission / Ungarn
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2006 - C-196/04
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS P. LÉGER IST DIE REGELUNG DES VEREINIGTEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-386/14
Groupe Steria
- EuGH, 11.10.2007 - C-443/06
Hollmann
- EuGH, 05.07.2007 - C-522/04
Kommission / Belgien
- EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
A
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14
- EuGH, 20.06.2013 - C-186/12
Impacto Azul
- FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
Währungskursverlust am Dotationskapital einer ausländischen Betriebsstätte und …
- OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 26 W 4/17
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07
Truck Center
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05
Alevizos
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2006 - C-347/04
Rewe Zentralfinanz
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-231/05
Oy AA
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-217/05
Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-192/05
Tas-Hagen und Tas
- FG Köln, 17.05.2018 - 13 K 3342/12
- FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06
Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-418/07
Papillon
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-379/05
Amurta
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05
Geurts und Vogten
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-384/09
Prunus und Polonium
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-303/07
Aberdeen Property Fininvest Alpha
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2008 - C-360/06
Heinrich Bauer Verlag
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-493/09
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-292/16
A
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-250/08
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17
Lubrizol France
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11
Argenta Spaarbank
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-342/10
Kommission / Finnland
- FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
Berücksichtigung der mit der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal in 2004 …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten.