Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.2003 - C-472/00 P   

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https://dejure.org/2003,2484
EuGH, 10.07.2003 - C-472/00 P (https://dejure.org/2003,2484)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - C-472/00 P (https://dejure.org/2003,2484)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - C-472/00 P (https://dejure.org/2003,2484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Vorläufige Antidumping- und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von gezüchtetem Atlantischem Lachs mit Ursprung in Norwegen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Fresh Marine

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Fresh Marine Company A/S.

    EG-Vertrag, Artikel 215 Absatz 2 [jetzt Artikel 288 Absatz 2 EG
    1. Außervertragliche Haftung - Voraussetzungen - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - Gestaltungsspielraum des Organs beim Erlass des Rechtsakts

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Fresh Marine Company A/S

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Dumping

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Antidumping- und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von gezüchtetem Atlantischem Lachs mit Ursprung in Norwegen; Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft ; Rechtsmittel der Kommission gegen die Verurteilung zum Ersatz des durch die ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern... Art. 8 Abs. 10; ; Verordnung (EG) Nr. 2026/97 des Rates vom 6. Oktober 1997 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern Art. 13 Abs. 10; ; EG-Vertrag Art. 215 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Außervertragliche Haftung - Voraussetzungen - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - Gestaltungsspielraum des Organs beim Erlass des Rechtsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 24. Oktober 2000 in der Rechtssache T-178/98 (Fresh Marine Company AS/Kommission), durch das einem Antrag auf Feststellung der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft aufgrund der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    121 ... Insoweit ist zu prüfen, ob sich [Fresh Marine], wie es die Rechtsprechung verlangt, in angemessener Form um eine Begrenzung des Umfangs des von ihr geltend gemachten Schadens bemüht hat, was die Kommission bestreitet (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 19. Mai 1992 in den Rechtssache C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 33, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 85, und vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-284/89 P, Parlament/Bieber, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 57).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das vom Gerichtshof auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft entwickelte System u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften und insbesondere dem Ermessensspielraum, über den der Urheber des betreffenden Rechtsakts verfügt, Rechnung trägt (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 43, Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 40, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 52).

    Nach ständiger Rechtsprechung erkennt das Gemeinschaftsrecht einen Entschädigungsanspruch an, sofern die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Urheber des Rechtsakts obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 51, Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    Dazu führte das Gericht aus: " Die Fehlerhaftigkeit des der Kommission vorgeworfenen Verhaltens ... 57 Zwar sind Handlungen des Rates und der Kommission in Bezug auf ein Verfahren, das auf den eventuellen Erlass von Antidumpingmaßnahmen gerichtet ist, grundsätzlich als normative Handlungen anzusehen, die wirtschaftspolitische Entscheidungen einschließen, so dass die Haftung der Gemeinschaft für solche Handlungen nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des Einzelnen dienenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann (Urteil [des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94,] Nölle/Rat und Kommission, [Slg. 1995, II-2589,] Randnr. 51, und die dort zitierte Rechtsprechung); doch ist auf die Besonderheiten der vorliegenden Rechtssache hinzuweisen.

    In der Rechtssache Nölle/Rat und Kommission [Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94, Slg. 1995, II-2589] begehrte ein Gemeinschaftsimporteur Ersatz des Schadens, der ihm angeblich durch den Erlass einer Ratsverordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des auf diese Einfuhren erhobenen vorläufigen Antidumpingzolls entstanden war; diese Verordnung war vom Gerichtshof wegen der Umstände für ungültig erklärt worden, unter denen die Gemeinschaftsbehörden die Wahl des Vergleichslandes für die Bestimmung des Normalwertes der in Rede stehenden Waren vorgenommen hatten.

  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 24. Oktober 2000 in der Rechtssache T-178/98 (Fresh Marine/Kommission, Slg. 2000, II-3331) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Fresh Marine Company A/S mit Sitz in Trondheim (Norwegen), Prozessbevollmächtigte: J.-F. Bellis und B. Servais, avocats, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Klägerin im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 29. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. Oktober 2000 in der Rechtssache T-178/98 (Fresh Marine/Kommission, Slg. 2000, II-3331, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem sie verurteilt wurde, an die Fresh Marine Company A/S (im Folgenden: Fresh Marine) mit Sitz in Trondheim (Norwegen) 431 000 norwegische Kronen (NOK) als Schadensersatz zu zahlen.

  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93,

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    Das angefochtene Urteil sei daher mit der Rechtsprechung des Gerichts selbst unvereinbar (Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-51/96, Miwon/Rat, Slg. 2000, II-1841).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    Daraus folgt, dass der Gerichtshof, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, die Tatsachenwürdigung des Gerichts nicht nachprüfen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 2001 in den Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das vom Gerichtshof auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft entwickelte System u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften und insbesondere dem Ermessensspielraum, über den der Urheber des betreffenden Rechtsakts verfügt, Rechnung trägt (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 43, Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 40, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 52).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Moccia Irme / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    Daraus folgt, dass der Gerichtshof, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, die Tatsachenwürdigung des Gerichts nicht nachprüfen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 2001 in den Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    Zum anderen handelt es sich um einen neuen Antrag, der nicht erstmals im Rahmen eines Rechtsmittels gestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-282/98 P, Enso Española/Kommission, Slg. 2000, I-9817, Randnr. 62).
  • EuGH, 28.11.1989 - 122/86

    Epicheiriseon Metalleftikon Viomichanikon kai Naftiliakon u.a. / Kommission und

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    60 So beantragten die Klägerinnen in der Rechtssache Epicheiriseon Metalleftikon Viomichanikon kai Naftiliakon u. a./Kommission und Rat [Urteil vom 28. November 1989 in der Rechtssache C-122/86, Slg. 1989, 3959] Ersatz des Schadens, der ihnen angeblich durch den Beschluss des Rates über die Einstellung eines Antidumpingverfahrens und den Beschluss des Rates über die Ablehnung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die betreffenden Einfuhren entstanden war.
  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-472/00
    Nach Ansicht der Kommission ist die entscheidende Frage die, ob der von ihr erlasse Rechtsakt Ausdruck einer Ermessensausübung sei, da in der Gemeinschaftsrechtsordnung ein Schaden, der durch einen solchen Rechtsakt hervorgerufen werde, die Haftung nur dann auslösen könne, wenn er das im Urteil vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71 (Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975) aufgestellte Kriterium erfülle, d. h., wenn er eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, den Einzelnen schützenden Rechtsnorm darstelle.
  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

  • EuG, 30.03.2000 - T-51/96

    Miwon / Rat

  • EuG, 18.09.1995 - T-168/94

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der

  • EuG, 30.09.1998 - T-149/96

    Coldiretti u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 29.10.1998 - T-13/96

    TEAM Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm -

  • EuGH, 16.03.2000 - C-284/98

    Parlament / Bieber

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

  • EuGH, 17.03.1976 - 67/75

    Lesieur / Kommission

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH - C-284/89 (anhängig)

    Kulbrok / Kommission

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Ersichtlich ist ein Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nur dann, wenn die europäischen Organe und Einrichtungen die Grenzen ihrer Kompetenzen in einer das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung spezifisch verletzenden Art überschritten haben (Art. 23 Abs. 1 GG), der Kompetenzverstoß mit anderen Worten hinreichend qualifiziert ist (vgl. zur Formulierung "hinreichend qualifiziert" als Tatbestandsmerkmal im unionsrechtlichen Haftungsrecht etwa EuGH, Urteil vom 10. Juli 2003, Rs. C-472/00 P, Fresh Marine, Slg. 2003, S. 1-7541 Rn. 26 f.).
  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Ersichtlich ist ein Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nur dann, wenn die europäischen Organe und Einrichtungen die Grenzen ihrer Kompetenzen in einer das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung spezifisch verletzenden Art überschritten haben (Art. 23 Abs. 1 GG), der Kompetenzverstoß mit anderen Worten hinreichend qualifiziert ist (vgl. zur Formulierung hinreichend qualifiziert als Tatbestandsmerkmal im unionsrechtlichen Haftungsrecht etwa EuGH, Urteil vom 10. Juli 2003, Rs. C-472/00 P, Fresh Marine, Slg. 2003, S. 1-7541, Rn. 26 f.).
  • EuGH, 05.03.2024 - C-755/21

    Kocner/ Europol

    Wenn die betreffende Behörde nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Ermessensspielraum verfügt, kann die bloße Verletzung des Unionsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-472/00 P   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.2002 - C-472/00 P (https://dejure.org/2002,10234)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 2002 - C-472/00 P (https://dejure.org/2002,10234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Fresh Marine

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Fresh Marine Company A/S.

    Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Vorläufige Antidumping und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von gezüchtetem Atlantischem Lachs mit Ursprung in Norwegen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Fresh Marine Company A/S.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (42)

  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-472/00
    Das vorliegende Rechtsmittel der Kommission richtet sich gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. Oktober 2000 in der Rechtssache T-178/98(2), mit dem die Kommission zum Ersatz des Schadens verurteilt wurde, den die Gesellschaft Fresh Marine Company SA (im Folgenden: Fresh Marine) im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 2529/97(3) erlitten hat, mit der die Kommission auf die Einfuhren von gezüchtetem Atlantischen Lachs mit Ursprung in Norwegen einen vorläufigen Antidumping- und Ausgleichszoll eingeführt hatte.

    2: - Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 2000 in der Rechtssache T-178/98 (Fresh Marine Company SA/Kommission, Slg. 2000, II-3331).

    1996, L 56, S. 1.5: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    13: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    15: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    61 und 62.16: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    73 und 74.17: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    75 und 76.18: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    79 und 80.19: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    81 und 82.20: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    84 und 89.21: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 91.22: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 106.23: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    109, 110 und 115.24: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    117 und 118.25: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    119 und 120.26: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 121.27: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    124 und 125.28: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnrn.

    135 und 136.29: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache T-178/98 (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 137.30: - Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-13/99 P (Team/Kommission, Slg. 2000, I-4671, Randnr. 63).

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-472/00
    57 und 58.14: - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 44).

    43: - Urteil in der Rechtssache C-352/98 P (zitiert in Fußnote 14), Randnr. 46.44: - Urteil in der Rechtssache C-352/98 P (zitiert in Fußnote 14), Randnr. 44.45: - Siehe dazu auch die Liste bei Müller/Khan/Neumann, EC Anti-Dumping Law , 26.40.46: - Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 63).

    57: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-352/98 P (zitiert in Fußnote 14), Randnr. 45.58: - Unter anderem EGMR, Urteile Schenk/Schweiz vom 12. Juli 1988, Serie A, Nr. 140, §§ 45-46, und Mantovanelli/Frankreich vom 18. März 1997, Recueil des arrêts et décisions 1997-II, § 34.59: - Vgl. z. B. EGMR, Urteile Vermeulen/Belgien vom 20. Februar 1996, Recueil des arrêts et décisions 1996-I, § 33, und Nideröst-Huber/Schweiz vom 18. Februar 1997, Recueil des arrêts et décisions 1997-I, § 23, und Morel/Frankreich vom 6. Juni 2000, Recueil des arrêts et décisions 2000-VI, § 27.60: - Siehe z. B. EGMR, Urteil Schenk/Schweiz vom 12. Juli 1988 (zitiert in Fußnote 58), § 46.61: - Urteil vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83 (Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, Randnrn. 53 f.).

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-472/00
    62: - Urteile vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache 152/88 (Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 32) und vom 19. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-104/89 und C-37/90 (Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 35).

    63: - Urteil vom 27. Januar 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-104/89 und C-37/90 (Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 2000, I-203, Randnr. 216).

    65: - Urteil in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90 (zitiert in Fußnote 63), Randnr. 351. .

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