Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 21.11.2002 - C-473/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,839
EuGH, 21.11.2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,839)
EuGH, Entscheidung vom 21.11.2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,839)
EuGH, Entscheidung vom 21. November 2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Klage eines Gewerbetreibenden - Innerstaatliche Rechtsvorschrift, die es den nationalen Gerichten nach Ablauf einer Ausschlussfrist verwehrt, von Amts wegen oder auf eine Einrede des Verbrauchers ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Cofidis

  • EU-Kommission PDF

    Cofidis

    Richtlinie 93/13 des Rates, Artikel 6 und 7
    Rechtsangleichung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13 - Befugnis des nationalen Gerichts, von Amts wegen oder auf eine Einrede des Verbrauchers hin zu prüfen, ob eine Klausel des Vertrages missbräuchlich ist - Nationale Regelung, mit der ...

  • EU-Kommission

    Cofidis

  • Deutsches Notarinstitut

    Richtlinie 93/13/EWG

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verwehrung der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel in innerstaatlicher Rechtsvorschrift; Geltung einer Ausschlussfrist für nationale Gerichte

  • Judicialis

    Richtlinie 93/13/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Klage eines Gewerbetreibenden - Innerstaatliche Rechtsvorschrift, die es den nationalen Gerichten nach Ablauf einer Ausschlussfrist verwehrt, von Amts wegen oder auf eine Einrede des Verbrauchers ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Nationale Gesetze, die Vertragsklauselüberprüfung einschränken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 93/13/EWG Art. 6
    EG-Rechtsverstoß durch nationale Ausschlussfrist von zwei Jahren zur Geltungmachung der Missbräuchlichkeit von Klauseln bei Verbraucherkrediten

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Cofidis

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Stellung nationaler Unbeachtlichkeits-, Heilungs-, und Präklusionsvorschriften im europäischen Recht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d'instance Vienne (Frankreich) - Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Nationales Gesetz, das es den Verbrauchern und den Gerichten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 275
  • NJW 2003, 275
  • NVwZ 2003, 594 (Ls.)
  • EuZW 2003, 27
  • DVBl 2003, 286 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Die Klägerin und die französische Regierung führen zunächst aus, das Ausgangsverfahren unterscheide sich von der Rechtssache, die zum Urteil vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98 bis C-244/98 (Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-4941) geführt hat.

    Nach Ansicht des Beklagten ist das Urteil Océano Grupo Editorial und Salvat Editores weit auszulegen.

    Diese Befugnis des Gerichts hat der Gerichtshof als notwendig angesehen, um den wirksamen Schutz des Verbrauchers insbesondere angesichts der nicht zu unterschätzenden Gefahr zu gewährleisten, dass dieser seine Rechte nicht kennt oder Schwierigkeiten hat, sie auszuüben (Urteil Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Randnr. 26).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Der Gerichtshof habe jedoch bereits mehrfach festgestellt, dass kürzere Ausschlussfristen als die Zweijahresfrist des Artikels L. 311-37 des Verbraucherschutzgesetzbuchs mit diesen Grundsätzen vereinbar seien (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025).

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass, wie die Klägerin und die französische Regierung geltend machen, der Gerichtshof bereits mehrmals entschieden hat, dass kürzere Ausschlussfristen als die, um die es im Ausgangsverfahren geht, mit dem Schutz der dem Einzelnen durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte nicht unvereinbar sind (Urteile Rewe und Palmisani).

  • EuGH, 22.06.2000 - C-318/98

    Fornasar u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 27, und vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen C-223/99 und C-260/99, Agorà und Excelsior, Slg. 2001, I-3605, Randnrn.
  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 27, und vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen C-223/99 und C-260/99, Agorà und Excelsior, Slg. 2001, I-3605, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Hierzu genügt der Hinweis, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Gemeinschaftsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren vor den verschiedenen nationalen Stellen sowie des Ablaufs und der Besonderheiten dieses Verfahrens zu prüfen ist (Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Der Gerichtshof habe jedoch bereits mehrfach festgestellt, dass kürzere Ausschlussfristen als die Zweijahresfrist des Artikels L. 311-37 des Verbraucherschutzgesetzbuchs mit diesen Grundsätzen vereinbar seien (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-776/19

    BNP Paribas Personal Finance

    Hingegen hat der Gerichtshof unter Hervorhebung des den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 gewährten Schutzes entschieden, dass diese Richtlinie einer innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die es dem nationalen Gericht verwehrt, nach Ablauf einer Ausschlussfrist die Missbräuchlichkeit einer in einem zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrag enthaltenen Klausel festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 2002, Cofidis, C-473/00, EU:C:2002:705, Rn. 38, und vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-227/08

    Martín Martín - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von

    Ähnlich hat der Gerichtshof im Urteil Cofidis betont, dass die Befugnis des Gerichts, von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zu prüfen, notwendig ist, um den wirksamen Schutz des Verbrauchers insbesondere angesichts der nicht zu unterschätzenden Gefahr zu gewährleisten, dass dieser seine Rechte nicht kennt oder Schwierigkeiten hat, sie geltend zu machen(67).

    Ähnlich hat der Gerichtshof im Urteil Cofidis von der Befugnis (116) des nationalen Gerichts zu einer solchen Prüfung gesprochen.

    14 - Urteil vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875).

    59 - Vgl. Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt).

    Das hat der Gerichtshof später in den Urteilen Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 33) und Mostaza Claro (in Fn. 15 angeführt, Randnr. 28) bestätigt.

    Das hat der Gerichtshof später in den Urteilen Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 32) und Mostaza Claro (in Fn. 15 angeführt, Randnr. 27) bestätigt.

    67 - Vgl. Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 33).

    68 - Vgl. Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 38 und Tenor).

    77 - Vgl. Urteil Océano Grupo (in Fn. 13 angeführt, Randnr. 26), Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 33), das in Fn. 15 angeführte Urteil Mostaza Claro (Randnr. 28) sowie Urteil Rampion und Godard (in Fn. 22 angeführt, Randnr. 65).

    116 - Vgl. Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnrn. 32, 33 und 35).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875, Randnr. 34), festgestellt hat, dass sich der den Verbrauchern durch die Richtlinie gewährte Schutz auf alle Fälle erstreckt, in denen sich ein Verbraucher, der mit einem Gewerbetreibenden einen Vertrag geschlossen hat, der eine missbräuchliche Klausel enthält, nicht auf die Missbräuchlichkeit dieser Klausel beruft, weil er entweder seine Rechte nicht kennt oder durch die Kosten, die eine Klage vor Gericht verursachen würde, von der Geltendmachung seiner Rechte abgeschreckt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20715
Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,20715)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.04.2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,20715)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. April 2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,20715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cofidis

  • EU-Kommission PDF

    Cofidis SA gegen Jean-Louis Fredout.

    Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Klage eines Gewerbetreibenden - Innerstaatliche Rechtsvorschrift, die es den nationalen Gerichten nach Ablauf einer Ausschlussfrist verwehrt, von Amts wegen oder auf eine Einrede des Verbrauchers ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    33: - Urteil vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 34); siehe auch Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) und 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 13) sowie Urteil vom 14. Dezember 1995 in Rechtssache C-312/93 (Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).

    35: - Urteil Rewe (angeführt in Fußnote 33).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    Überdies hat der Gerichtshof im Urteil Heininger festgestellt, dass auch Gründe der Rechtssicherheit "zurücktreten müssen, soweit sie eine Einschränkung der Rechte implizieren, die dem Verbraucher ... ausdrücklich verliehen worden sind"(49).

    37: - Urteil vom 13. Dezember 2001 in Rechtssache C-481/99 (Heininger, Slg. 2001, I-9945, Randnr. 47) unter Hinweis auf die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Fall von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. L 372, S. 31).

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    Im Urteil Palmisani hat der Gerichtshof dieses Erfordernis noch ausdrücklicher hervorgehoben, indem er ausgeführt hat: "[E]ine Frist von einem Jahr, die mit dem Inkrafttreten der Maßnahme zur Umsetzung der Richtlinie [80/987/EWG] in die nationale Rechtsordnung beginnt und die nicht nur die Begünstigten in die Lage versetzt, ihre Rechte in vollem Umfang zu erkennen, sondern auch die Voraussetzungen für den Ersatz des durch die verspätete Umsetzung [dieser Richtlinie] entstandenen Schadens genau angibt, gestaltet die Einreichung der Schadensersatzklage nicht besonders schwierig und macht sie schon gar nicht in der Praxis unmöglich."(46) 61. Ich erkenne somit nicht, wie diesen Urteilen, die andere Sachverhalte als den betreffen, der dem vorliegenden Rechtsstreit zugrunde liegt, und die jedenfalls das Ergebnis punktueller Einzelfallbeurteilungen des Gerichtshofes sind, Argumente für die Annahme entnommen werden können, dass die Zweijahresfrist des Artikels L. 311-37 des Gesetzbuchs mit dem Grundsatz der Wirksamkeit des Schutzes vereinbar sei, zumal der Gerichtshof ebenfalls in Bezug auf Fristen für die Erhebung von auf dem Gemeinschaftsrecht beruhenden Klagen - wie in den bekannten Rechtssachen Barra und Deville - nicht gezögert hat, diese Fristen für unzulässig anzusehen, nachdem er festgestellt hatte, dass sie vom nationalen Gesetzgeber so festgesetzt worden seien, dass der Schutz der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung zuerkannten Rechte unmöglich gemacht oder erheblich eingeschränkt werde(47).

    34: - Urteil vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95 (Palmisani, Slg. 1997, I-4025).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    Entsprechend hat der Gerichtshof im Urteil Peterbroeck allgemein eine nationale Rechtsvorschrift als rechtswidrig angesehen, die es dem angerufenen Gericht verwehrte, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhende Gründe von Amts wegen zu prüfen, die vom Betroffenen nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht worden waren, so dass die Anwendung des Gemeinschaftsrechts dadurch praktisch unmöglich gemacht wurde(48).

    33: - Urteil vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 34); siehe auch Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) und 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 13) sowie Urteil vom 14. Dezember 1995 in Rechtssache C-312/93 (Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    Aus jüngerer Zeit siehe im selben Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-62/00 (Marks & Spencer, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, insbesondere Nr. 62).
  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    33: - Urteil vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 34); siehe auch Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) und 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 13) sowie Urteil vom 14. Dezember 1995 in Rechtssache C-312/93 (Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).
  • EuGH, 02.02.1988 - 309/85

    Barra / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    47: - Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra u. a., Slg. 1988, 355, Randnrn. 18 und 19) und vom 29. Juli 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513, Randnr. 18).
  • EuGH, 29.06.1988 - 240/87

    Deville / Administration des impôts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    47: - Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra u. a., Slg. 1988, 355, Randnrn. 18 und 19) und vom 29. Juli 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513, Randnr. 18).
  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    33: - Urteil vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 34); siehe auch Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) und 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 13) sowie Urteil vom 14. Dezember 1995 in Rechtssache C-312/93 (Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2002 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
    42: - Vgl. in diesem Sinne zuletzt die klar gefassten Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-327/00 (Santex, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 88 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht