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   EuGH, 11.04.2001 - C-475/00 P (R)   

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EuGH, 11.04.2001 - C-475/00 P (R) (https://dejure.org/2001,8602)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2001 - C-475/00 P (R) (https://dejure.org/2001,8602)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2001 - C-475/00 P (R) (https://dejure.org/2001,8602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Norpseudoephedrin" enthalten - Zweite Richtlinie 75/319/EWG - Dringlichkeit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Hänseler

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Hänseler

    Artikel 225 EG; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der dem Gericht vorgelegten Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung

  • EU-Kommission

    Kommission / Hänseler

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Aussetzung des Vollzugs der Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Norpseudoephedrin" enthalten; Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung ...

  • Judicialis

    EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 242; ; EGV Art. 225; ; EG-Satzung Art. 50 Abs. 2 d; ; Entscheidung K(2000) 608; ; Richtlinie 65/65/EWG; ; Richtlinie 75/318/EWG; ; Richtlinie 75/319... /EWG; ; Verordnung (EWG) Nr. 2309/93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der dem Gericht vorgelegten Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • EuG, 31.10.2000 - T-83/00

    Schuck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 31. Oktober 2000 in der Rechtssache T-83/00 R I (Hänseler/Kommission, Slg. 2000, II-3563) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Hänseler GmbH mit Sitz in Konstanz (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Sträter und M. Ambrosius, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Antragstellerin im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 27. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 31. Oktober 2000 in der Rechtssache T-83/00 R I (Hänseler/Kommission, Slg. 2000, II-3563, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem der Präsident des Gerichts den Vollzug der Entscheidung K(2000) 608 der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe "Clobenzorex", "Fenbutrazat", "Fenproporex", "Mazindol", "Mefenorex", "Norpseudoephedrin", "Phenmetrazin", "Phendimetrazin" und "Propylhexedrin" enthalten (im Folgenden: angefochtene Entscheidung), ausgesetzt hat.

    Über die übrigen acht Anträge auf einstweilige Anordnung entschied der Präsident des Gerichts mit Beschluss vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache T-141/00 R (Trenker/Kommission, Slg. 2000, II-3313) und sieben Beschlüssen vom 31. Oktober 2000, dem angefochtenen Beschluss und weiteren Beschlüssen in den Rechtssachen T-76/00 R (Bruno Farmaceutici u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3557), T-83/00 R II (Schuck/Kommission, Slg. 2000, II-3585), T-84/00 R (Roussel und Roussel Diamant/Kommission, Slg. 2000, II-3591), T-85/00 R (Roussel und Roussel Iberica/Kommission, Slg. 2000, II-3613), T-132/00 R (Gerot Pharmazeutika/Kommission, Slg. 2000, II-3635) und T-137/00 R (Cambridge Healthcare Supplies/Kommission, Slg. 2000, II-3653).

    beschlossen: 1. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 31. Oktober 2000 in der Rechtssache T-83/00 R I (Hänseler/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    Die französische Regierung schließt sich diesem Rechtsmittelgrund im Wesentlichen an und weist darauf hin, dass der Gerichtshof bereits im Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97 (Upjohn, Slg. 1999, I-223, Randnrn.

    Somit beschränkt er sich in einem solchen Fall auf die Prüfung der Richtigkeit der Tatsachen und ihrer rechtlichen Einordnung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. zum Widerruf einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels Urteil Upjohn, Randnr. 34).

  • EuGH, 05.10.2000 - C-432/98

    Rat / Chvatal u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    Dass die Gründe eines unanfechtbar gewordenen Beschlusses des Gerichts mit den Gründen eines Beschlusses übereinstimmen, gegen den ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, verbietet es dem Rechtsmittelführer nicht, diese Gründe anzufechten (vgl. zu einer Entscheidung des Gerichts, mit der einer Einrede der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts stattgegeben wurde, Urteil vom 5. Oktober 2000 in den Rechtssachen C-432/98 P und C-433/98 P, Rat/Chvatal u. a., Slg. 2000, I-8535, Randnr. 22).
  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    22 und 34, und vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-459/00

    Kommission / Trenker

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    Da es sich um eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung handelt, ist zunächst von Amts wegen zu prüfen, ob das Rechtsmittel unzulässig ist, weil ihm die Rechtskraft des Beschlusses Artegodan/Kommission entgegensteht; ein solcher Rechtsmittelgrund ist im Rahmen der Rechtssache C-459/00 P(R) (Kommission/Trenker) geltend gemacht worden, über die heute durch Beschluss entschieden wird.
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29).
  • EuGH, 29.06.1993 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    Dazu genügt es, insbesondere wenn der Eintritt des Schadens von mehreren Faktoren abhängt, dass dieser mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (vgl. z. B. Beschlüsse vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnrn.
  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll dieses Kriterium nicht nur Arzneimittel erfassen, die tatsächlich eine therapeutische oder medizinische Wirkung haben, sondern auch Erzeugnisse, die nicht ausreichend wirksam sind oder nicht die Wirkung haben, die nach ihrer Bezeichnung von ihnen zu erwarten wäre; dadurch sollen die Verbraucher nicht nur vor schädlichen oder giftigen Arzneimitteln als solchen geschützt werden, sondern auch vor Erzeugnissen, die anstelle geeigneter Heilmittel verwendet werden (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91, Ter Voort, Slg. 1992, I-5485, Randnr. 16).
  • EuG, 28.06.2000 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    Mit Beschluss vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, Slg. 2000, II-2583) entschied der Präsident des Gerichts über einen dieser Anträge und setzte den Vollzug der Entscheidung K(2000) 453 in Bezug auf die Artegodan GmbH aus.
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-475/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen unbestreitbar Vorrang einzuräumen ist (Beschluss [des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R,] Vereinigtes Königreich/Kommission, [Slg. 1996, I-3903,] Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 152).
  • EuG, 19.10.2000 - T-141/00

    Trenker / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-85/00

    Roussel und Roussel Iberica / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-76/00

    Bruno Farmaceutici u.a. / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-132/00

    Gerot Pharmazeutika / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-137/00

    Cambridge Healthcare Supplies / Kommission

  • EuGH, 12.07.1996 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 27.01.2000 - C-164/98

    DIR International Film u.a. / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

  • EuG, 15.09.1998 - T-136/95

    Infrisa / Kommission

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