Rechtsprechung
EuGH, 19.03.2002 - C-476/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Ministerium, das seinem Personal subventionierte Kindertagesstättenplätze zur Verfügung stellt - Plätze, die außer ...
- Europäischer Gerichtshof
Lommers
- EU-Kommission
Lommers
Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 4
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Von einem Ministerium eingeführte Regelung, wonach ...
- EU-Kommission
Lommers
- Wolters Kluwer
Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer; Erwiesenermaßen unzureichende Angebot an angemessenen und erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen; Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen
- Judicialis
Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Ministerium, das seinem Personal subventionierte Kindertagesstättenplätze zur Verfügung stellt - Plätze, die außer ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. 2. 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufs... bildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) Art. 2 Abs. 1 und 4
Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer: Ausnahmen bei Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Lommers
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Centrale Raad van Beroep - Auslegung des Artikels 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
- EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1859
- NVwZ 2002, 980 (Ls.)
- EuZW 2002, 346
- NZA 2002, 501
- FamRZ 2002, 1393 (Ls.)
- DVBl 2002, 720 (Ls.)
- DB 2002, 1450
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON …
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
26 und 27, und vom 28. März 2000, in der Rechtssache C-158/97, Badeck u. a., Slg. 2000, I-1875, Randnr. 19).Nach dem Hinweis darauf, dass eine derartige Regelung Teil eines begrenzten Konzepts zur Verwirklichung der Chancengleichheit ist, da den Frauen keine Arbeitsplätze, sondern Ausbildungsplätze vorbehalten sind, die zur Erlangung einer Qualifikation dienen, welche später den Zugang zu qualifizierten Tätigkeiten im öffentlichen Dienst eröffnen kann, und dass sich die Regelung daher auf die Verbesserung der Chancen weiblicher Bewerber im öffentlichen Sektor beschränkt, hat der Gerichtshof diese Regelung den Maßnahmen zugerechnet, die die Ursachen der geringeren Zugangschancen der Frauen zum Arbeitsmarkt und zur beruflichen Laufbahn beseitigen sollen, und die ihnen dazu verhelfen sollen, im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt besser zu bestehen und unter den gleichen Bedingungen wie Männer eine berufliche Laufbahn zu verfolgen (Urteil Badeck u. a., Randnrn.
Außerdem bewirkt eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende keineswegs, dass die betreffenden männlichen Arbeitnehmer wie im Übrigen auch die weiblichen Arbeitnehmer, die keinen Platz im Rahmen des vom Landwirtschaftsministerium subventionierten Kinderbetreuungssystems erhalten konnten, überhaupt keinen Zugang zu Kindertagesstättenplätzen für ihre Kinder hätten, da solche Plätze auf dem Markt für entsprechende Dienstleistungen im Wesentlichen zugänglich bleiben (vgl. entsprechend, in Bezug auf berufliche Ausbildungsplätze, Urteil Badeck u. a., Randnr. 53).
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass durch die Artikel 1a und 5 WGB die Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie in Bezug auf den niederländischen öffentlichen Sektor umgesetzt werden, und dass insoweit aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, dass das nationale Gericht bei der Anwendung des nationalen Rechts, insbesondere auch der Vorschriften eines speziell zur Durchführung einer Richtlinie erlassenen Gesetzes, dieses nationale Recht im Licht des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie auszulegen hat (vgl. zur Richtlinie Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 53).Zu beachten bleibt gleichwohl, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Reichweite von Ausnahmen von einem Individualrecht wie dem in der Richtlinie verankerten Recht von Männern und Frauen auf Gleichbehandlung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, wonach Ausnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist, und dass der Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen des auf diese Weise angestrebten Zieles in Einklang gebracht werden muss (Urteile Johnston, Randnr. 38, Sirdar, Randnr. 26, und Kreil, Randnr. 23).
- EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass der durch die Richtlinie aufgestellte Grundsatz der Gleichbehandlung allgemeine Geltung hat und dass die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist (vgl. u. a. Urteile vom 26. Oktober 1999 in der Rechtssache C-273/97, Sirdar, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 18, und vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98, Kreil, Slg. 2000, I-69, Randnr. 18).Zu beachten bleibt gleichwohl, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Reichweite von Ausnahmen von einem Individualrecht wie dem in der Richtlinie verankerten Recht von Männern und Frauen auf Gleichbehandlung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, wonach Ausnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist, und dass der Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen des auf diese Weise angestrebten Zieles in Einklang gebracht werden muss (Urteile Johnston, Randnr. 38, Sirdar, Randnr. 26, und Kreil, Randnr. 23).
- EuGH, 26.10.1999 - C-273/97
Sirdar
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass der durch die Richtlinie aufgestellte Grundsatz der Gleichbehandlung allgemeine Geltung hat und dass die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist (vgl. u. a. Urteile vom 26. Oktober 1999 in der Rechtssache C-273/97, Sirdar, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 18, und vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98, Kreil, Slg. 2000, I-69, Randnr. 18).Zu beachten bleibt gleichwohl, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Reichweite von Ausnahmen von einem Individualrecht wie dem in der Richtlinie verankerten Recht von Männern und Frauen auf Gleichbehandlung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, wonach Ausnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist, und dass der Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen des auf diese Weise angestrebten Zieles in Einklang gebracht werden muss (Urteile Johnston, Randnr. 38, Sirdar, Randnr. 26, und Kreil, Randnr. 23).
- EuGH, 25.10.1988 - 312/86
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Männliche und weibliche Arbeitnehmer, die Vater bzw. Mutter von Kleinkindern sind, befinden sich nämlich im Hinblick auf die für sie möglicherweise bestehende Notwendigkeit, deshalb Kinderbetreuungsdienste in Anspruch zu nehmen, weil sie einer Beschäftigung nachgehen, in einer vergleichbaren Lage (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 14, und entsprechend zur Lage weiblicher und männlicher Arbeitnehmer, die die Erziehung ihrer Kinder wahrnehmen, Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-366/99, Griesmar, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 56).Entgegen dem Vorbringen der Kommission hierzu ergibt sich die in der vorliegenden Rechtssache zu treffende Entscheidung keineswegs bereits aus dem Urteil Kommission/Frankreich.
- EuGH, 17.10.1995 - C-450/93
Kalanke / Freie Hansestadt Bremen
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) wirft der Centrale Raad van Beroep im Übrigen die Frage auf, ob die Ausnahme, die in dem Rundschreiben ausschließlich zugunsten von männlichen Arbeitnehmern, die sich in einer Notlage befänden, vorgesehen sei, nicht übermäßig restriktiv sei.Sie lässt nationale Maßnahmen im Bereich des Zugangs zur Beschäftigung einschließlich des Aufstiegs zu, die Frauen spezifisch begünstigen und ihre Fähigkeit verbessern sollen, im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen und unter den gleichen Bedingungen wie Männer eine berufliche Laufbahn zu verfolgen (Urteile Kalanke, Randnrn.
- EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist die Tatsache, dass die Festlegung bestimmter Arbeitsbedingungen finanzielle Auswirkungen haben kann, kein hinreichender Grund dafür, diese Bedingungen in den Geltungsbereich des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) fallen zu lassen, der auf dem engen Zusammenhang zwischen der Art der Arbeitsleistung und der Höhe des Arbeitsentgelts beruht (Urteile vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne III, Slg. 1978, 1365, Randnr. 21, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, Jämo, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 59). - EuGH, 29.11.2001 - C-366/99
DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN …
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Männliche und weibliche Arbeitnehmer, die Vater bzw. Mutter von Kleinkindern sind, befinden sich nämlich im Hinblick auf die für sie möglicherweise bestehende Notwendigkeit, deshalb Kinderbetreuungsdienste in Anspruch zu nehmen, weil sie einer Beschäftigung nachgehen, in einer vergleichbaren Lage (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 14, und entsprechend zur Lage weiblicher und männlicher Arbeitnehmer, die die Erziehung ihrer Kinder wahrnehmen, Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-366/99, Griesmar, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 56). - EuGH, 30.03.2000 - C-236/98
JämO
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist die Tatsache, dass die Festlegung bestimmter Arbeitsbedingungen finanzielle Auswirkungen haben kann, kein hinreichender Grund dafür, diese Bedingungen in den Geltungsbereich des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) fallen zu lassen, der auf dem engen Zusammenhang zwischen der Art der Arbeitsleistung und der Höhe des Arbeitsentgelts beruht (Urteile vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne III, Slg. 1978, 1365, Randnr. 21, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, Jämo, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 59). - EuGH, 11.11.1997 - C-409/95
Marschall
Auszug aus EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) wirft der Centrale Raad van Beroep im Übrigen die Frage auf, ob die Ausnahme, die in dem Rundschreiben ausschließlich zugunsten von männlichen Arbeitnehmern, die sich in einer Notlage befänden, vorgesehen sei, nicht übermäßig restriktiv sei.
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedeutet nämlich, dass bei Ausnahmen von einem Individualrecht die Erfordernisse des Gleichbehandlungsgrundsatzes so weit wie möglich mit denen des angestrebten Zieles in Einklang gebracht werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-476/99, Lommers, Slg. 2002, I-2891, Randnr. 39). - EuGH, 22.01.2019 - C-193/17
Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für …
Außerdem ist bei der Festlegung der Reichweite von Ausnahmen von einem Individualrecht wie dem Recht auf Gleichbehandlung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, wonach Ausnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist, und der Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen des so angestrebten Ziels in Einklang gebracht werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2002, Lommers, C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 39). - VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der …
Im Jahr 2002 erklärte der Europäischen Gerichtshof eine Regelung für rechtmäßig, die ausschließlich Einfluss auf die Berufswahl und die Berufsausübung von Frauen nahm, um die Ursachen für ihre geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eliminieren (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2002, Lommers - C-476/99 -, juris Rn. 38, 50).Der Europäische Gerichtshof betonte dabei ausdrücklich, dass jeder Eingriff in das individuelle Recht auf Gleichbehandlung verhältnismäßig sein muss (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2002, Lommers - C-476/99 -, juris Rn. 39).
Maßgeblich war dabei für den Europäischen Gerichtshof auch, dass die zugunsten der männlichen Beamten vorgesehene Ausnahme insbesondere dahin ausgelegt wird, dass sie alleinerziehenden männlichen Beamten den Zugang zu diesem Kinderbetreuungssystem zu den gleichen Bedingungen eröffnet wie den weiblichen Beamten (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2002, Lommers - C-476/99 -, juris Rn. 46 f., 50).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-319/03
Briheche
Sowohl im Urteil Badeck als auch im Urteil Lommers ging der Gerichtshof besonders darauf ein, dass die fraglichen Maßnahmen nicht zu einem völligen Ausschluss männlicher Bewerber führten (24) .9 - Urteil vom 26. Oktober 1999 in der Rechtssache C-273/97, Sirdar, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 18, vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98, Kreil, Slg. 2000, I-69, Randnr. 18, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-476/99, Lommers, Slg. 2002, I-2891, Randnr. 25.
13 - Urteil Lommers, Randnr. 32. Vgl. auch Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93, Kalanke, Slg. 1995, I-3051, Randnrn.
14 - Urteil Lommers, Randnr. 33.
21 - Lommers, Randnr. 11.
22 - Lommers, Randnr. 38.
23 - Lommers, Randnr. 37.
25 - Lommers, Randnr. 45.
26 - Lommers, Randnr. 39, und EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen, Randnr. 43.
28 - Badeck, Randnr. 53; Lommers, Randnrn.
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11
Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …
Dort gilt aber ein anderer Arbeitnehmerbegriff (vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - [Lommers] Slg. 2002, I-2891; 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Slg. 2000, I-10997) . - BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher …
Erforderlich ist ein enger Zusammenhang zwischen der Art der Arbeitsleistung und der Höhe des Arbeitsentgelts (st. Rspr. vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - [Lommers] Rn. 28, EuGHE I 2002, 2891;… 30. März 2000 - C-236/98 - [Jämo] Rn. 59, EuGHE I 2000, 2189;… 15. Juni 1978 - 149/77 - [Defrenne III] Rn. 21, EuGHE 1978, 1365).Keine Regelung im Hinblick auf das Entgelt ist es beispielsweise, wenn der Arbeitgeber vorrangig weiblichen Arbeitnehmern subventionierte Kindertagesstättenplätze anbietet (vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - [Lommers] aaO).
- BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02
Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für …
Die durch § 7 LGG geregelte Ausnahme von dem in der Richtlinie verankerten Recht der Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist auch verhältnismäßig (vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - EuGHE I 2002, 2891). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18
Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères) …
26 Urteil vom 19. März 2002, Lommers (C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 30).63 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 1997, Marschall (…C-409/95, EU:C:1997:533, Rn. 32), das nicht länger auf das Erfordernis einer "engen Auslegung" verweist, oder Urteile vom 19. März 2002, Lommers (C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 39), und vom 30. September 2004, Briheche (…C-319/03, EU:C:2004:574, Rn. 24).
74 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2002, Lommers (C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 41), und vom 30. September 2010, Roca Álvarez (…C-104/09, EU:C:2010:561, Rn. 36).
78 Vgl. zu Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 76/207 Urteile vom 19. März 2002, Lommers (C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 39), und vom 30. September 2004, Briheche (…C-319/03, EU:C:2004:574, Rn. 24).
Vgl. zu "Öffnungsklauseln", die positive Maßnahmen unter besonderen Umständen für Männer öffnen, Urteile vom 11. November 1997, Marschall (…C-409/95, EU:C:1997:533, Rn. 33), vom 28. März 2000, Badeck u. a. (…C-158/97, EU:C:2000:163, Rn. 36), und vom 19. März 2002, Lommers (C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 45).
- OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 133/10
Umgangsrecht der Mutter eines kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut …
Alle Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Inpflegenahme müssen mit dem anzustrebenden Ziele der Zusammenführung von leiblichen Eltern mit ihren Kindern im Einklang stehen (EuGHMR FamRZ 2002, 1393, 1397 Fall "Kutzner"). - EuGH, 30.09.2010 - C-104/09
Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter …
Männliche und weibliche Arbeitnehmer, die Vater bzw. Mutter von Kleinkindern sind, befinden sich im Hinblick auf die für sie möglicherweise bestehende Notwendigkeit, ihre tägliche Arbeitszeit zu verringern, um sich um dieses Kind kümmern zu können, in einer vergleichbaren Lage (vgl. entsprechend zur Situation männlicher und weiblicher Arbeitnehmer, die die Erziehung ihrer Kinder wahrnehmen, Urteil vom 29. November 2001, Griesmar, C-366/99, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 56, und zur Situation dieser Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsdienste in Anspruch nehmen, Urteil vom 19. März 2002, Lommers, C-476/99, Slg. 2002, I-2891, Randnr. 30).26 und 27, vom 28. März 2000, Badeck u. a., C-158/97, Slg. 2000, I-1875, Randnr. 19, sowie Lommers, Randnr. 32).
Die Auffassung, dass Inhaber des Anspruchs auf den in Rede stehenden Urlaub allein die abhängig beschäftigte Mutter sei, während der Vater, der dieselbe Voraussetzung erfülle, diesen Anspruch lediglich wahrnehmen könne, ohne selbst Anspruchsinhaber zu sein, führt jedoch, wie die spanische Regierung vorträgt, eher zu einer Verfestigung der herkömmlichen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau, indem den Männern weiterhin eine im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Elternschaft subsidiäre Rolle gegenüber den Frauen zugewiesen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Lommers, Randnr. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18
Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) - …
- EuGH, 25.10.2012 - C-367/11
Prete - Freizügigkeit - Art. 39 EG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03
McKenna
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-144/04
Mangold - Richtlinie 1999/70/EG - Befristete Arbeitsverträge- Einschränkungen - …
- EuGH, 30.09.2004 - C-319/03
Briheche - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 141 …
- EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19
Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie …
- VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit bayerischer Beamter in einem am …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
Ingeniørforeningen i Danmark - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in …
- EuGH, 11.09.2003 - C-77/02
Steinicke
- BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in Adoption durch Stiefvater …
- OLG Hamm, 28.02.2011 - 8 UF 227/10
Umgangsrecht eines erziehungsungeeigneten Elternteils
- BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03
Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in …
- OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 16 UF 88/04
Elterliche Sorge: Herausgabe eines Kindes durch die Pflegeeltern an die …
- OLG Hamm, 02.04.2009 - 11 UF 232/08
Entziehung der elterlichen Sorge, da beide Eltern aufgrund ihrer jeweiligen …
- OLG Hamm, 05.11.2004 - 11 UF 53/04
Trennung der Kinder von der elterlichen Familie wegen Gefährdung des Kindeswohls?
- OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 11 Wx 43/06
Ersetzung der Einwilligung leiblichen Vaters zur Adoption nach dessen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2005 - C-53/04
Marrosu und Sardino - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 …
- OLG Karlsruhe, 28.08.2006 - 16 UF 135/06
Verfahrensfehler des Familiengerichts in einer Umgangsrechtssache: …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Hlozek
- OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 UF 32/03
Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs des elterlichen Erziehungsrechts …
- OLG Hamm, 19.01.2010 - 11 UF 184/09
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitssorge wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2006 - L 5 KA 4343/06
Zulassungsverlust bei Vertragsärzten mit Ablauf des 68. Lebensjahres
- OLG Hamm, 23.11.2009 - 11 UF 99/09
Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohls
- OLG Hamm, 19.11.2003 - 8 WF 300/03
Anspruch der Eltern auf Umgangskontakt mit ihren Kindern; Inpflegenahme von …
- OLG Frankfurt, 23.08.2012 - 4 UF 154/10
Aufhebung des Entzugs der Personensorge für ein Kind, das im Säuglingsalter in …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-104/09
Roca Álvarez - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-350/08
Kommission / Litauen - Vertragsverletzungsklage - Humanarzneimittel - Beitritt …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
Betriu Montull - Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher …
- OLG Hamm, 08.05.2012 - 11 UF 177/10
Ablehnung der Ausweitung von Umgangskontakten des Vaters, da die Gefahr besteht, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 6 A 2591/04
Ausschluss von Mutter-Kind-Kuren aus dem Leistungsumfang der freien Heilfürsorge …
- AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
- LG Neubrandenburg, 27.01.2016 - 1 S 29/15
- LG Neubrandenburg, 27.01.2016 - 1 S 28/15
- OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 4 UF 169/10
- LG Neubrandenburg, 27.01.2016 - 1 S 30/15
- LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Lommers
- EU-Kommission
H. Lommers gegen Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij.
Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Ministerium, das seinem Personal subventionierte Kindertagesstättenplätze zur Verfügung stellt - Plätze, die außer ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
- EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 11.11.1997 - C-409/95
Marschall
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Der Gerichtshof hat dort Voraussetzungen und Grenzen derartiger Maßnahmen markiert, so wie er z. B. im Urteil Kalanke einer Maßnahme, die bei gleicher Qualifikation der Bewerber den weiblichen Bewerbern automatisch den Vorrang einräumt, eine Absage erteilt hat und im Urteil Marschall eine Maßnahme mit ähnlicher Struktur, allerdings ausgestaltet mit einer "Öffnungsklausel", die gemeinschaftsrechtliche Verträglichkeit bescheinigt hat.4: - Empfehlung 84/635/EWG des Rates vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (…ABl. L 331 vom 19.12.1984, S. 34); Empfehlung 92/241 des Rates zur Kinderbetreuung (zitiert in Fußnote 3); Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens vom 1. November 1993 zu dem Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik; Artikel 141 Absatz 4 EG und die Erklärung Nr. 28 zu Artikel 141 (ex-Artikel 119) Absatz 4.5: - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315); Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 6. April 1995 (Slg. 1995, I-3053) und Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 15. Mai 1997 (Slg. 1997, I-6365).
19: - Zitiert in Fußnote 5.20: - Zitiert in Fußnote 5.21: - Urteil Marschall (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 29).
22: - Urteil Marschall (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 31).
59: - Für die nach der Rechtsprechung des Gerichthofes mit einer zulässigen Quotenregelung in Bezug auf Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen einhergehende Beurteilung aller "die Person der Bewerber betreffenden Kriterien" (Urteil Marschall, zitiert in Fußnote 5, Randnrn.
33 und 35), die dazu führen kann, dass Frauen "nicht vorrangig befördert werden müssen, sofern in der Person eines männlichen Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen (.Öffnungsklausel')" (Urteil Marschall, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 24) ist hier kein Anlass.
63: - Die Urteile Marschall, Badeck und Abrahamsson lassen eher das Gegenteil vermuten.
64: - Vgl. Maidowski, zitiert in Fußnote 47, S. 82.65: - Vgl. dritter Erwägungsgrund der Empfehlung 84/635 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (zitiert in Fußnote 4): "Die geltenden Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung, die zur Stärkung der Rechte des Einzelnen erlassen wurden, reichen nicht aus, um alle faktischen Ungleichheiten zu beseitigen, wenn nicht die Regierungen, die Sozialpartner und sonstige beteiligte Stellen gleichzeitig tätig werden, um gegen die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt vorzugehen, die durch Einstellungen, Verhaltensmuster und Strukturen in der Gesellschaft verursacht wird." Vgl. Urteil Marschall (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 29), Urteil Badeck (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 49) und Maidowski (…zitiert in Fußnote 47, S. 35 ff.).
- EuGH, 17.10.1995 - C-450/93
Kalanke / Freie Hansestadt Bremen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Der Gerichtshof habe sich außerdem in den Urteilen Kalanke(19) und Marschall(20) bereits zu positiven Maßnahmen geäußert.Es handelt sich dabei um die Urteile Kalanke, Marschall, Badeck und Abrahamsson.(45) In all diesen Rechtssachen ging es weitgehend um Quotenregelungen bei der Einstellung bzw. bei der Beförderung im öffentlichen Dienst.
Der Gerichtshof hat dort Voraussetzungen und Grenzen derartiger Maßnahmen markiert, so wie er z. B. im Urteil Kalanke einer Maßnahme, die bei gleicher Qualifikation der Bewerber den weiblichen Bewerbern automatisch den Vorrang einräumt, eine Absage erteilt hat und im Urteil Marschall eine Maßnahme mit ähnlicher Struktur, allerdings ausgestaltet mit einer "Öffnungsklausel", die gemeinschaftsrechtliche Verträglichkeit bescheinigt hat.
Diese Maßnahme setzt auf eine Ebene an, die den in den Urteilen Kalanke, Marschall, Badeck und Abrahamsson streitgegenständlichen Regelungen vorgelagert ist und deshalb mit viel geringerer Intensität in den Wettbewerb von Männern und Frauen am Arbeitsplatz eingreift.(59).
4: - Empfehlung 84/635/EWG des Rates vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (…ABl. L 331 vom 19.12.1984, S. 34); Empfehlung 92/241 des Rates zur Kinderbetreuung (zitiert in Fußnote 3); Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens vom 1. November 1993 zu dem Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik; Artikel 141 Absatz 4 EG und die Erklärung Nr. 28 zu Artikel 141 (ex-Artikel 119) Absatz 4.5: - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315); Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 6. April 1995 (Slg. 1995, I-3053) und Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 15. Mai 1997 (Slg. 1997, I-6365).
13: - Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15); Rechtssache C-450/93 (Kalanke, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18) und Rechtssache 152/84 (Marshall, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).
- EuGH, 25.10.1988 - 312/86
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Die Kommission vertritt die Ansicht, die Frage der Vereinbarkeit positiver Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Kinderbetreuung sei in dem Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86(18) bereits entschieden worden.Zu Frauenfördermaßnahmen zur Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen hat der Gerichtshof - bis auf die Rechtssache 312/86, auf die noch zurückzukommen sein wird, - bisher nicht Stellung genommen.
Es soll nun zunächst geprüft werden, ob das Urteil in der Rechtssache 312/86 die vorliegend zu beantwortende Frage präjudiziert.
4: - Empfehlung 84/635/EWG des Rates vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (…ABl. L 331 vom 19.12.1984, S. 34); Empfehlung 92/241 des Rates zur Kinderbetreuung (zitiert in Fußnote 3); Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens vom 1. November 1993 zu dem Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik; Artikel 141 Absatz 4 EG und die Erklärung Nr. 28 zu Artikel 141 (ex-Artikel 119) Absatz 4.5: - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315); Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 6. April 1995 (Slg. 1995, I-3053) und Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 15. Mai 1997 (Slg. 1997, I-6365).
13: - Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15); Rechtssache C-450/93 (Kalanke, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18) und Rechtssache 152/84 (Marshall, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).
55: - Rechtssache C-312/86 (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15) sowie Rechtssachen Kalanke (zitiert in Fußnote 5), Marschall (zitiert in Fußnote 5), Badeck (zitiert in Fußnote 16) und Abrahamsson (zitiert in Fußnote 45).
- EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes u. a. in den Urteilen Badeck(69) und Mahlburg(70) ableiten lässt, sind zulässige positive Maßnahmen bzw. spezifische Regelungen für Frauen Ausdruck des Gleichbehandlungsgrundsatzes, denn dieser zielt darauf ab, eine materielle und nicht nur eine formale Gleichheit herbeizuführen.16: - Urteil vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-158/97 (Badeck, Slg. 2000, I-1875).
64: - Vgl. Maidowski, zitiert in Fußnote 47, S. 82.65: - Vgl. dritter Erwägungsgrund der Empfehlung 84/635 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (zitiert in Fußnote 4): "Die geltenden Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung, die zur Stärkung der Rechte des Einzelnen erlassen wurden, reichen nicht aus, um alle faktischen Ungleichheiten zu beseitigen, wenn nicht die Regierungen, die Sozialpartner und sonstige beteiligte Stellen gleichzeitig tätig werden, um gegen die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt vorzugehen, die durch Einstellungen, Verhaltensmuster und Strukturen in der Gesellschaft verursacht wird." Vgl. Urteil Marschall (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 29), Urteil Badeck (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 49) und Maidowski (…zitiert in Fußnote 47, S. 35 ff.).
- EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Diese Konzeption des Entgeltbegriffs kommt der, die der Gerichtshof bereits in dem Urteil vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77 (Defrenne III)(33) entwickelt hat, sehr nahe.So führte der Gerichtshof in der Rechtssache 149/77 aus: "Was dagegen die dem nationalen Recht unterliegenden Arbeitsverhältnisse betrifft, so besaß die Gemeinschaft zur Zeit der von den belgischen Gerichten zu beurteilenden Vorgänge keine Kontroll- und Garantiefunktion in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichheit zwischen männlichen und weiblichenArbeitnehmern hinsichtlich der anderen Arbeitsbedingungen als des Entgelts."(37) Und dies obgleich der Gerichtshof in demselben Urteil feststellte: "Der Gerichtshof hat bereits wiederholt festgestellt, dass die Wahrung der Grundrechte des Menschen Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ist, deren Einhaltung er zu sichern hat.
33: - Slg. 1978, 1365.34: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 149/77 (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 21 ff.).
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
8: - Zitiert in Fußnote 2.9: - Zitiert in Fußnote 4.10: - Zitiert in Fußnote 3.11: - Gutachten 130/90121 vom 22. August 1988; Gutachten 519/92/56 vom 7. Oktober 1992; Gutachten D 334v/96/34 vom 14. Mai 1996 und Gutachten D 282v/96/35 vom 14. Mai 1996.12: - Vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 (Marshall, Slg. 1986, 723).13: - Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15); Rechtssache C-450/93 (Kalanke, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18) und Rechtssache 152/84 (Marshall, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).
- EuGH, 06.07.2000 - C-407/98
DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
45: - Siehe Urteile in den Rechtssachen Kalanke, Marschall (zitiert in Fußnote 5) und Badeck (zitiert in Fußnote 16); vgl. auch Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-407/98 (Abrahamsson, Slg. 2000, I-5539). - EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
35: - Vgl. Urteil in der Rechtssache Marshall (zitiert in Fußnote 12, Punkt 2 des Tenors; Urteil vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98 (Kreil, Slg. 2000, I-69, Randnr. 18 mit weiteren Nachweisen). - EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
23: - Vgl. Urteil vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98 (Preussen Elektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38). - EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
69: - Zitiert in Fußnote 16, Randnr. 32.70: - Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98 (Slg. 2000, I-549, Randnr. 26). - EuGH, 04.06.1992 - C-360/90
Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel
- EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
Coote
- EuGH, 13.07.1995 - C-116/94
Meyers / Adjudication Officer