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Rechtsprechung
   EuGH, 05.03.2009 - C-479/07   

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https://dejure.org/2009,31046
EuGH, 05.03.2009 - C-479/07 (https://dejure.org/2009,31046)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - C-479/07 (https://dejure.org/2009,31046)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - C-479/07 (https://dejure.org/2009,31046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Rat

    Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Technische Erhaltungsmaßnahmen - Verbot von Treibnetzen mit einer Länge von mehr als 2,5 km (Verordnung Nr. 809/2007 des Rates) (vgl. Randnrn. 36-38, 43-45)

  • EU-Kommission

    Frankreich / Rat

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 26. Oktober 2007 - Französische Republik / Rat der Europäischen Union

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 809/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 hinsichtlich Treibnetzen (ABl. L 182, S. 1) - Begriff des "Treibnetzes" - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 17.03.2011 - C-221/09

    Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 Abs. 2 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Dezember 2002, Belgien/Kommission, C-5/01, Slg. 2002, I-11991, Randnr. 68, vom 15. Juli 2004, Spanien/Kommission, C-501/00, Slg. 2004, I-6717, Randnr. 73, und vom 5. März 2009, Frankreich/Rat, C-479/07, Randnr. 49).

    Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass es sich bei der Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, Spanien/Kommission, C-113/00, Slg. 2002, I-7601, Randnr. 47, und Frankreich/Rat, Randnr. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-221/09

    AJD Tuna - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der

    Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, Spanien/Kommission (C-113/00, I-7601, Randnr. 47), und vom 5. März 2009, Frankreich/Rat (C-479/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).

    46 - Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 29. Februar 1996, Belgien/ Kommission (C-56/93, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86), vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France (C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63), vom 7. März 2002, 1talien/Kommission (C-310/99, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 48), vom 12. Dezember 2002, Belgien/Kommission (C-5/01, Slg. 2002, I-11991, Randnr. 68), und vom 5. März 2009, Frankreich/Rat (C-479/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).

  • EuG, 27.01.2021 - T-9/19

    Projekt Curtis in Spanien: die EIB muss sich zum Antrag von ClientEarth auf

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 5. März 2009, Frankreich/Rat, C-479/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:131, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus ist der Rechtsprechung zu entnehmen, dass es sich bei der in Art. 296 AEUV vorgesehenen Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Frage der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteil vom 5. März 2009, Frankreich/Rat, C-479/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:131, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.05.2009 - C-34/08

    Azienda Agricola Disarò Antonio u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame

    Da die Verordnung Nr. 1788/2003 integraler Bestandteil der gemeinsamen Agrarpolitik ist, ist daran zu erinnern, dass der Rat in diesem Bereich über einen Ermessensspielraum verfügt und die gerichtliche Kontrolle dieses Spielraums auf die Überprüfung beschränkt ist, ob eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 2006, Emsland-Stärke, C-94/05, Slg. 2006, I-2619, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 5. März 2009, Frankreich/Rat, C-479/07, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-103/14

    Jakutis und Kretingales kooperatine zUB

    63 - Vgl. insbesondere Urteil Frankreich/Rat (C-479/07, EU:C:2009:131).
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Rechtsprechung
   EuGH, 28.02.2008 - C-479/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37909
EuGH, 28.02.2008 - C-479/07 (https://dejure.org/2008,37909)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.2008 - C-479/07 (https://dejure.org/2008,37909)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - C-479/07 (https://dejure.org/2008,37909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Rat

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - "Fumus boni iuris" - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange (Art. 242 EG) (vgl. Randnrn. 16-17)

  • EU-Kommission

    Frankreich / Rat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 21.05.2021 - C-121/21

    La Pologne doit cesser immédiatement les activités d"extraction de lignite dans

    Drittens und letztens ist festzustellen, dass der von der Republik Polen behauptete sozioökonomische Schaden, der mit dem Verlust des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer des Bergwerks und des Kraftwerks Turów sowie der Arbeitnehmer der Zulieferbetriebe verbunden ist, im Wesentlichen ein finanzieller Schaden ist, der - abgesehen von außergewöhnlichen Situationen - nicht als irreparabel anzusehen ist, da in der Regel ein Ersatz in Geld den Geschädigten wieder in die Lage versetzen kann, in der er sich vor Eintritt des Schadens befand (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Februar 2008, Frankreich/Rat, C-479/07 R, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:137, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-644/11

    Qualitest FZE / Rat

    p. I-3539, point 10, et du 28 février 2008, France/Conseil, C-479/07 R, point 16).
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   EuGH, 26.11.2007 - C-479/07   

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https://dejure.org/2007,47426
EuGH, 26.11.2007 - C-479/07 (https://dejure.org/2007,47426)
EuGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - C-479/07 (https://dejure.org/2007,47426)
EuGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - C-479/07 (https://dejure.org/2007,47426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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