Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990

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   EuGH, 14.06.1990 - C-48/89   

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https://dejure.org/1990,4122
EuGH, 14.06.1990 - C-48/89 (https://dejure.org/1990,4122)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.1990 - C-48/89 (https://dejure.org/1990,4122)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 1990 - C-48/89 (https://dejure.org/1990,4122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Nichtbeachtung von Pflichten und Fristen; Berufung auf Umstände des nationales Rechts

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 169; ; EWGVtr Art. 5; ; RL 75/442 Art. 3 Abs. 2; ; RL 75/442 Art. 12; ; RL 76/403 Art. 10; ; RL 78/319 Art. 12 Abs. 2; ; RL 78/319 Art. 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit - [EWG-Vertrag, Artikel 169]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1991 - C-33/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    An gleicher Stelle hat sie auch ausgeführt, daß sie auf die Rüge der Nichtbeachtung der Verpflichtung zur Übermittlung und Veröffentlichung der in Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 78/319 vorgesehenen Pläne für die Beseitigung der Abfallstoffe verzichte, da diese Vertragsverletzung bereits mit Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1990 in der Rechtssache C-48/89 (5) festgestellt worden sei.

    Wie ich nämlich bereits ausgeführt habe, haben Sie den Verstoß gegen diese Verpflichtung bereits im Urteil vom 14. Juni 1990 in der Rechtssache C-48/89 festgestellt.

  • EuGH, 13.12.1991 - C-33/90

    Kommission / Italien

    Sie hat hinzugefügt, daß der Verstoß gegen Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie über giftige und gefährliche Abfälle, das heisst die Verpflichtung zur Mitteilung der Pläne, bereits im Urteil vom 14. Juni 1990 in der Rechtssache C-48/89 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-2425) festgestellt worden sei und daß kein Anlaß für den Gerichtshof bestehe, hierüber erneut zu entscheiden.
  • EuGH, 19.02.1991 - C-374/89

    Kommission / Belgien

    13 In seinem Urteil vom 14. Juni 1990 in der Rechtssache C-48/89 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-2425) hat der Gerichtshof entschieden, daß, da die Beklagte gegen besondere Verpflichtungen aus einer Richtlinie verstossen hatte, nicht geprüft zu werden brauchte, ob sie dadurch zugleich ihre Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verletzt hatte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-58/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Diese Schriftstücke sind es jedoch, die den Gegenstand des Verfahrens nach Artikel 169 bestimmen (siehe Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547, vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, und vom 14. Juni 1990 in der Rechtssache C-48/89, Kommission/Italien, I-2425).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1990 - C-374/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

    1 - Urteil vom 14. Juni 1990 in der Rechtssache C-48/89, Kommission/Italien, Slg. 1990,I-2425, Randnr. 14. I-.
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   Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-48/89   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-48/89 (https://dejure.org/1990,19245)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.05.1990 - C-48/89 (https://dejure.org/1990,19245)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - C-48/89 (https://dejure.org/1990,19245)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Auskunftspflicht gegenüber der Kommission - Nichterfüllung

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