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Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.2001 - C-481/99   

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https://dejure.org/2001,8
EuGH, 13.12.2001 - C-481/99 (https://dejure.org/2001,8)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - C-481/99 (https://dejure.org/2001,8)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - C-481/99 (https://dejure.org/2001,8)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Haustürgeschäft - Widerrufsrecht - Grundpfandrechtlich abgesicherter Kreditvertrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Heininger

  • EU-Kommission PDF

    Heininger

    Verbraucherschutz - Haustürgeschäft - Widerrufsrecht - Grundpfandrechtlich abgesicherter Kreditvertrag

  • EU-Kommission

    Heininger

  • Prof. Dr. Lorenz

    Darlehensvertrag als Haustürgeschäft; (fehlende) Richtlinienkonformität der absoluten Verfristung des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften in Fällen fehlender Belehrung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Widerrufbarkeit eines Realkreditvertrags als Haustürgeschäft

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung einer Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz; Widerrufsrecht beim Haustürgeschäft; Grundpfandrechtlich abgesicherter Kreditvertrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendbarkeit und Vorrang der Haustürgeschäfterichtlinie gegenüber der Verbraucherkreditrichtlinie bei Realkreditvertrag ("Heininger/HypoVereinsbank")

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Verbraucherschutz bei Verträgen außerhalb von Geschäftsrumen

  • opinioiuris.de

    Heininger

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Geltung des Widerrufsrechts auch für als Haustürgeschäft geschlossene Realkreditverträge; zur Frage der Vereinbarkeit einer Befristung des Widerrufsrechts nach nationalem Recht mit dem Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    Richtlinie 85/577 Art. 1; ; Richtlinie 85/577 Art. 3 Abs. 2 Buchst. a; ; Richtlinie 85/577 Art. 4; ; Richtlinie 85/577 Art. 5

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. 12. 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABlEG Nr. L 372 S. 31) Art. 1,... 3, 4, 5; Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22. 12. 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (ABlEG 1987 Nr. L 42 S. 48) i. d. F. der Richtlinie 90/88/EWG des Rates vom 22. 2. 1990 (ABlEG Nr. L 61 S. 14); HWiG §§ 1, 2, 4, 7
    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf grundpfandrechtlich abgesicherten Kreditverträge

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Richtlinie 85/577 - Geltungsbereich - Grundpfandrechtlich abgesicherter Realkreditvertrag - Einbeziehung - Rücktrittsrecht des Verbrauchers - [Richtlinie 85/577 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbraucherrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS SCHLIESST UND NICHT ÜBER SEIN WIDERRUFSRECHT BELEHRT WIRD, VERLIERT DIESES RECHT NICHT

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 1 ff; RL 87/102/EWG Art. 1 ff; VerbrKrG §§ 3, 7; HWiG §§ 1, 3, 5
    Anwendbarkeit und Vorrang der Haustürgeschäfterichtlinie gegenüber der Verbraucherkreditrichtlinie bei Realkreditvertrag ("Heininger")

  • beck.de (Kurzinformation)

    Fernabsatz: 6-Monats-Widerrufsfrist weggefallen

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Haustürkrediten

Besprechungen u.ä. (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 28 (Entscheidungsbesprechung)

    § 312a BGB; § 5 HWiG
    Widerrufsrechte bei der Grundstücksfinanzierung (Notar Michael Volmer, Obernburg am Main)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Europarechtswidrigkeit der Schrottimmobilien

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 12 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Widerrufsrecht bei verbundenen Verbraucherdarlehensverträgen (Frank Hammann; BWNotZ 2/03, S. 12-15)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    RL 85/577/EWG Art. 1, 4 f.; RL 87/102/EWG Art. 1; HWiG a. F. § 5; VerbrKrG §§ 1, 3
    Vorrang der Haustürgeschäfterichtlinie gegenüber der Verbraucherkreditrichtlinie bei Realkreditvertrag ("Heininger/HypoVereinsbank")

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Realkreditverträge unterfallen dem Widerrufsrecht der Haustürgeschäfterichtlinie; Vereinbarkeit einer Befristung des Widerrufsrechts nach nationalem Recht mit dem Gemeinschaftsrecht

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT; Verbraucherschutz, Widerruf eines Realkreditvertrages als Haustürgeschäft

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Auch Realkreditverträge sind nach der Verbraucherkreditrichtlinie als Haustürgeschäft widerrufbar

  • bankrecht.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Subprime Judikatur - Die Bewältigung der Finanzkrise und die Anforderungen an eine risikoadäquate Zivilrechtsprechung (Prof. Dr. Peter Derleder; Kritische Justiz (KJ) 2009, 3-24)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haustürgeschäfte: Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Realkrediten? (IBR 2002, 79)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (Verhältnis zu Verträgen, die unter die Richtlinie 87/102/EWG des Rates ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 281
  • ZIP 2002, 31
  • MDR 2002, 225 (Ls.)
  • EuZW 2002, 84
  • NZM 2002, 189 (Ls.)
  • WM 2001, 2434
  • BB 2002, 431 (Ls.)
  • BB 2002, 9
  • DB 2001, 2710
 
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Wird zitiert von ... (221)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    bb) Mit seiner Korrektur des § 355 Abs. 3 BGB im Sinne einer (zeitlich gestaffelten, Art. 229 § 9 Abs. 1 EGBGB) Rücknahme des dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zugrunde liegenden Gedankens durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz ging der deutsche Gesetzgeber einer Empfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages folgend im Interesse der Übersichtlichkeit der gesetzlichen Regelungen geflissentlich über die Vorgaben hinaus, die man aus dem allein Haustürgeschäfte betreffenden Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (künftig: Gerichtshof) vom 13. Dezember 2001 (EuGH, Slg. 2001, I-9945 Rn. 44 ff.) herauslesen konnte (BT-Drucks. 14/9266, S. 45).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Der Gerichtshof hat nämlich insoweit bereits entschieden, dass ein Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben könne, wenn es ihm nicht bekannt sei, und dass daher aus Gründen der Rechtssicherheit eine Beschränkung des Zeitraums, in dem das Widerrufsrecht nach der Richtlinie 85/577 ausgeübt werden könne, nicht gerechtfertigt sein könne, weil dies eine Einschränkung der Rechte impliziere, die dem Verbraucher ausdrücklich verliehen worden seien, um ihn vor den Gefahren zu schützen, die sich daraus ergeben, dass Kreditinstitute bewusst Verträge außerhalb ihrer Geschäftsräume abschlössen (Urteil vom 13. Dezember 2001, Heininger, C-481/99, Slg. 2001, I-9945, Randnrn. 45 und 47).

    Zwar betrifft das Urteil Heininger insbesondere die Bestimmungen der Richtlinie 85/577 zum Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, und es bestehen, wie die Generalanwältin in Nr. 43 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, erhebliche Unterschiede zwischen dieser Richtlinie und der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung.

    Die in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils dargestellten Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil Heininger lassen sich jedoch auf die im Ausgangsverfahren fragliche Bestimmung übertragen.

    Demnach kann sich der Versicherer, wie die Generalanwältin in den Nrn. 46 und 47 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, nicht mit Erfolg auf Gründe der Rechtssicherheit berufen, um einer Situation abzuhelfen, die er dadurch selbst herbeigeführt hat, dass er seiner unionsrechtlichen Obliegenheit zur Mitteilung von in einer Liste festgelegten Informationen, zu denen insbesondere die Informationen über das Recht des Versicherungsnehmers, vom Vertrag zurückzutreten, gehören, nicht nachgekommen ist (vgl. entsprechend Urteil Heininger, Randnr. 47).

    Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts darauf beschränkt, die Bedeutung und Tragweite dieser Vorschrift, so wie sie seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden gewesen wäre, zu erläutern und zu verdeutlichen (vgl. Urteil Heininger, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Mit den darin vorgesehenen Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sollte dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2001 (Rechtssache C-481/99; "Heininger") in Bezug auf Immobiliendarlehensverträge Rechnung getragen werden, ohne dass sich den Gesetzesmaterialien ein Anhalt dafür entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber mit dieser als allgemeine Rücktrittsfolgenregelung ausgestalteten Vorschrift den Verbraucher im Falle der Ausübung eines (Haustür-)Widerrufsrechts grundsätzlich darauf verweisen wollte, für bereits empfangene Leistungen das vertraglich vereinbarte Entgelt entrichten zu müssen (s. dazu BT-Drucks. 14/9266, S. 44, 45; Arnold/Dötsch, aaO S. 188 f).
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Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2005 - C-481/99   

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EuGH, 25.10.2005 - C-481/99 (https://dejure.org/2005,78317)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - C-481/99 (https://dejure.org/2005,78317)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - C-481/99 (https://dejure.org/2005,78317)
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Verfahrensgang

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   Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-481/99   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.07.2001 - C-481/99 (https://dejure.org/2001,18453)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - C-481/99 (https://dejure.org/2001,18453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Heininger

  • EU-Kommission PDF

    Georg Heininger und Helga Heininger gegen Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG.

    Verbraucherschutz - Haustürgeschäft - Widerrufsrecht - Grundpfandrechtlich abgesicherter Kreditvertrag

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