Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 18.06.2009 - C-487/07   

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https://dejure.org/2009,69
EuGH, 18.06.2009 - C-487/07 (https://dejure.org/2009,69)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - C-487/07 (https://dejure.org/2009,69)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - C-487/07 (https://dejure.org/2009,69)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Benutzung in vergleichender Werbung - Recht, diese Benutzung zu untersagen - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung - Beeinträchtigung der Funktionen der Marke - Richtlinie 84/450/EWG - Vergleichende Werbung - Art. ...

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung durch Rufausbeutung und zur Markenrechtsverletzung durch Imitate sowie zur vergleichenden Werbung durch Imagetransfer (LOréal)

  • Europäischer Gerichtshof

    'L''Oréal u.a.'

    Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Benutzung in vergleichender Werbung - Recht, diese Benutzung zu untersagen - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung - Beeinträchtigung der Funktionen der Marke - Richtlinie 84/450/EWG - Vergleichende Werbung - Art. ...

  • EU-Kommission PDF

    L'Oréal u.a.

    Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Benutzung in vergleichender Werbung - Recht, diese Benutzung zu untersagen - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung - Beeinträchtigung der Funktionen der Marke - Richtlinie 84/450/EWG - Vergleichende Werbung - Art. ...

  • EU-Kommission

    L'Oréal u.a.

    Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Benutzung in vergleichender Werbung - Recht, diese Benutzung zu untersagen - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung - Beeinträchtigung der Funktionen der Marke - Richtlinie 84/450/EWG - Vergleichende Werbung - Art. ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Feststellung einer unlauteren Ausnutzung des Rufs einer Marke; Benutzung der Marke in vergleichender Werbung; Zulässigkeitsvoraussetzungen für vergleichende Werbung; Darstellung einer Ware als Imitation oder Nachahmung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung einer Marke in vergleichender Werbung

  • kanzlei.biz

    L'Orèal - Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer Marke durch Dritte

  • kanzlei.biz

    L'Orèal - Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer Marke durch Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Feststellung einer unlauteren Ausnutzung des Rufs einer Marke; Benutzung der Marke in vergleichender Werbung; Zulässigkeitsvoraussetzungen für vergleichende Werbung; Darstellung einer Ware als Imitation oder Nachahmung - [L'Oréal SA u.a. gegen ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Feststellung einer unlauteren Ausnutzung des Rufs einer Marke; Benutzung der Marke in vergleichender Werbung; Zulässigkeitsvoraussetzungen für vergleichende Werbung; Darstellung einer Ware als Imitation oder Nachahmung - [L'Oréal SA u.a. gegen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    L'Oréal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN DER DIE WARE EINES DRITTEN ALS IMITATION EINER SEINER WAREN DARGESTELLT WIRD

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 5 Abs. 2 RL 89/104/EU, Art. 3 a Abs. 1 RL 84/450/EU
    Billigparfums dürfen nicht mit offenem Vergleich zu Originalparfums vertrieben werden

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergleichende Werbung durch Vergleichslisten ist unzulässig

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    'L''Oréal u.a.'

    Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Benutzung in vergleichender Werbung - Recht, diese Benutzung zu untersagen - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung - Beeinträchtigung der Funktionen der Marke - Richtlinie 84/450/EWG - Vergleichende Werbung - Art. ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenimitate und Vergleichslisten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH verbietet Vergleichslisten von "Fakes"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ausnutzung der Sogwirkung einer Marke ist unlauter

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Parfum-Vergleichslisten unzulässig - Billig-Parfums dürfen sich in Vergleichslisten nicht auf das teure Original-Parfum beziehen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausnutzen des guten Rufs und wirtschaftlichen Erfolgs einer Marke ist unlauter

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung durch Vergleichslisten ist unzulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Parfum-Vergleichslisten unzulässig - Billig-Parfums dürfen sich in Vergleichslisten nicht auf das teure Original-Parfum beziehen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Vergleichende Werbung: Minderwertige Parfums dürfen nicht als Imitation oder Nachahmung von Markenparfums vertrieben werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung einer Marke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergleichende Werbung mit Hinweis auf Imitation einer Originalmarke in Parfumvergleichslisten nicht zulässig - Ausnutzen der Bekanntheit einer Marke durch Dritte ohne Gegenleistung stellt Tatbestand der unlauteren Ausnutzung dar

Besprechungen u.ä.

  • gewrs.de PDF, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz verschiedener Markenfunktionen - vergleichende Werbung - L’Oréal

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Civil Division) (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 5. November 2007 - L'Oréal SA, Lancôme parfums und beauté & Cie SNC, Laboratoire Garnier & Cie / Bellure NV, Malaika Investments Ltd (agissant sous le nom commercial ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Buchst. b der Richtlinie 89/104/EWG: Erste Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, S. 1) und des Art. 3a Abs. 1 Buchst. g und Buchst. h der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 756
  • GRUR Int. 2009, 1010
  • EuZW 2009, 573
 
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Wird zitiert von ... (268)

  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13

    Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

    Es genügt vielmehr ein bestimmter Grad der Ähnlichkeit zwischen den Kollisionszeichen, der bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise einen Zusammenhang zwischen den beiden Kennzeichen sehen, das heißt die beiden gedanklich miteinander verknüpfen, ohne sie jedoch zu verwechseln (zu Art. 4 Abs. 4 Buchst. a MarkenRL EuGH, Urteil vom 27. November 2008 - C-252/07, Slg. 2008, I-8823 = GRUR 2009, 56 Rn. 30 - Intel/CPM; zu Art. 5 Abs. 2 MarkenRL EuGH, GRUR 2004, 58 Rn. 29 und 31 - Adidas/Fitnessworld; EuGH, Urteil vom 10. April 2008 - C-102/07, Slg. 2008, I-2439 = GRUR 2008, 503 Rn. 41 - adidas/Marca; Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Rn. 36 - L'Oréal/Bellure; zu Art. 8 Abs. 5 GMV EuGH, GRUR Int. 2011, 500 Rn. 53 - TiMi KINDERJOGHURT/KINDER; zu § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG BGH, Urteil vom 3. Februar 2005 - I ZR 159/02, GRUR 2005, 583, 584 = WRP 2005, 896 - Lila-Postkarte; BGH, GRUR 2011, 1043 Rn. 54 - TÜV II).

    Anders als beim Verwechslungsschutz ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion beim Schutz der bekannten Marke nicht erforderlich (vgl. EuGH, GRUR 2009, 56 Rn. 58 - Intel/CPM; GRUR 2009, 756 Rn. 59 - L'Oréal/Bellure; BGH, GRUR 2011, 1043 Rn. 60 - TÜV II).

    Die Frage, ob die Unterscheidungskraft einer Marke in unlauterer Weise ausgenutzt wird, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände zu beurteilen, zu denen das Ausmaß der Bekanntheit und der Grad der Unterscheidungskraft der Marke, der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen sowie die Art der betroffenen Waren und Dienstleistungen und der Grad ihrer Nähe gehören (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 44 - L'Oréal/Bellure).

    Von der Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer bekannten Marke ist auszugehen, wenn ein Dritter durch Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen ohne jede finanzielle Gegenleistung und ohne eigene Anstrengungen zu profitieren oder auf andere Weise an der Aufmerksamkeit teilzuhaben, die mit der Verwendung eines der bekannten Marke ähnlichen Zeichens verbunden ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 49 - L'Oréal/Bellure; BGH, GRUR 2013, 1239 Rn. 54 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion; GRUR 2014, 378 Rn. 33 - OTTO Cap).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 bzw. im Fall der Gemeinschaftsmarke Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 ist der Markeninhaber berechtigt, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung ein mit der Marke identisches Zeichen zu benutzen, wenn diese Benutzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt, für Waren oder Dienstleistungen geschieht, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, und die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. insbesondere Urteil vom 11. September 2007, Céline, C-17/06, Slg. 2007, I-7041, Randnr. 16, Beschluss vom 19. Februar 2009, UDV North America, C-62/08, Slg. 2009, I-1279, Randnr. 42, und Urteil vom 18. Juni 2009, L"Oréal u. a., C-487/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 58).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Werbender, der in einer vergleichenden Werbung ein mit der Marke eines Mitbewerbers identisches oder ihr ähnliches Zeichen zu dem Zweck benutzt, die von diesem angebotenen Waren oder Dienstleistungen explizit oder implizit zu identifizieren und seine eigenen Waren oder Dienstleistungen mit ihnen zu vergleichen, dieses Zeichen "für Waren oder Dienstleistungen" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 benutzt (vgl. Urteile O2 Holdings und O2 [UK], Randnrn. 35, 36 und 42, sowie L"Oréal u. a., Randnrn. 52 und 53).

    Die Ausübung dieses Rechts muss daher auf Fälle beschränkt bleiben, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. u. a. Urteile Arsenal Football Club, Randnr. 51, Adam Opel, Randnrn. 21 und 22, sowie L"Oréal u. a., Randnr. 58).

    Aus dieser Rechtsprechung geht hervor, dass der Inhaber einer Marke der Benutzung eines mit dieser Marke identischen Zeichens nicht widersprechen kann, wenn diese Benutzung keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (Urteile Arsenal Football Club, Randnr. 54, und L"Oréal u. a., Randnr. 60).

    Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern (im Folgenden: herkunftshinweisende Funktion), sondern es gehören dazu auch ihre anderen Funktionen wie u. a. die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen (Urteil L"Oréal u. a., Randnr. 58).

    Der durch Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 gewährte Schutz ist somit weiter als der nach Abs. 1 Buchst. b dieser beiden Artikel, dessen Anwendung das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr voraussetzt (vgl. in diesem Sinne Urteile Davidoff, Randnr. 28, und L"Oréal u. a., Randnr. 59).

    Der Gerichtshof hat zum Fall des Angebots von Nachahmungen zum Verkauf bereits entschieden, dass, wenn ein Dritter versucht, sich durch die Benutzung eines Zeichens, das mit einer bekannten Marke identisch oder ihr ähnlich ist, in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren, und ohne jede finanzielle Gegenleistung und ohne dafür eigene Anstrengungen machen zu müssen, die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen, der sich aus dieser Benutzung ergebende Vorteil als unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke anzusehen ist (Urteil L"Oréal u. a., Randnr. 49).

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Zu den Funktionen der Marke gehören neben der Hauptfunktion, der Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung, auch ihre anderen Funktionen wie unter anderem die Gewährleistung der Qualität der mit ihr gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktion (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Rn. 58 - L'Oreal/Bellure; EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 76 f. - Google France und Google; EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - C-558/08, Slg. 2010, I-6959 = GRUR 2010, 841 Rn. 29 f. - Portakabin/Primakabin).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-487/07   

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https://dejure.org/2009,17126
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.02.2009 - C-487/07 (https://dejure.org/2009,17126)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - C-487/07 (https://dejure.org/2009,17126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    'L''Oréal u.a.'

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a - Benutzung einer fremden Marke für identische Erzeugnisse in vergleichender Werbung - Art. 5 Abs. 2 - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke - Vergleichende Werbung - Richtlinien ...

  • EU-Kommission PDF

    L'Oréal u.a.

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a - Benutzung einer fremden Marke für identische Erzeugnisse in vergleichender Werbung - Art. 5 Abs. 2 - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke - Vergleichende Werbung - Richtlinien ...

  • EU-Kommission

    L'Oréal u.a.

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a - Benutzung einer fremden Marke für identische Erzeugnisse in vergleichender Werbung - Art. 5 Abs. 2 - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke - Vergleichende Werbung - Richtlinien ...

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.6.2009)

    EuGH bremst Parfum-Imitate // Ähnliche Flaschen und vergleichende Werbung unzulässig

Verfahrensgang

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