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   EuGH, 27.01.2011 - C-489/09   

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https://dejure.org/2011,5992
EuGH, 27.01.2011 - C-489/09 (https://dejure.org/2011,5992)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2011 - C-489/09 (https://dejure.org/2011,5992)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - C-489/09 (https://dejure.org/2011,5992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27 Abs. 1 und 5 - Besteuerungsgrundlage - Vereinfachungsmaßnahmen - Tabakwaren - Steuerbanderolen - Einmalige Erhebung der Mehrwertsteuer an der Quelle - Zwischenhändler - Vollständige oder teilweise ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vandoorne

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27 Abs. 1 und 5 - Besteuerungsgrundlage - Vereinfachungsmaßnahmen - Tabakwaren - Steuerbanderolen - Einmalige Erhebung der Mehrwertsteuer an der Quelle - Zwischenhändler - Vollständige oder teilweise ...

  • EU-Kommission PDF

    Vandoorne

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27 Abs. 1 und 5 - Besteuerungsgrundlage - Vereinfachungsmaßnahmen - Tabakwaren - Steuerbanderolen - Einmalige Erhebung der Mehrwertsteuer an der Quelle - Zwischenhändler - Vollständige oder teilweise ...

  • EU-Kommission

    Vandoorne

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27 Abs. 1 und 5 - Besteuerungsgrundlage - Vereinfachungsmaßnahmen - Tabakwaren - Steuerbanderolen - Einmalige Erhebung der Mehrwertsteuer an der Quelle - Zwischenhändler - Vollständige oder teilweise ...

  • Wolters Kluwer

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer Nationalen Regelung über die einmalige Erhebung der Mehrwertsteuer bei Tabakwaren an der Quelle mittels einer Steuerbanderole; Ausschluss der Mehrwertsteuererstattung bei Nichtbezahlung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer Nationalen Regelung über die einmalige Erhebung der Mehrwertsteuer bei Tabakwaren an der Quelle mittels einer Steuerbanderole; Ausschluss der Mehrwertsteuererstattung bei Nichtbezahlung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Einmalige Erhebung der Mehrwertsteuer an der Quelle - Zwischenhändler - Vollständige oder teilweise Nichtzahlung des Preises - Verweigerung der Mehrwertsteuererstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Vandoorne

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27 Abs. 1 und 5 - Besteuerungsgrundlage - Vereinfachungsmaßnahmen - Tabakwaren - Steuerbanderolen - Einmalige Erhebung der Mehrwertsteuer an der Quelle - Zwischenhändler - Vollständige oder teilweise ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Gent (Belgien), eingereicht am 30. November 2009 - Vanddoorne NV/Belgischer Staat

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 77/388/EWG Art 11 Teil C Abs 1, RL 77/388/EWG Art 27
    Erhebung; Erstattung; Kaufpreisforderung; Quelle; Tabak; Umsatzsteuer; Verlust; Zigarette

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hof van Beroep te Gent - Auslegung von Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

    Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-489/09
    Der Zigarettenmarkt ist, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, für die Entwicklung eines illegalen Handels besonders anfällig (vgl. Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 87, vom 29. April 2004, British American Tobacco, C-222/01, Slg. 2004, I-4683, Randnr. 72, sowie BATIG, Randnr. 34).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-489/09
    Der Zigarettenmarkt ist, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, für die Entwicklung eines illegalen Handels besonders anfällig (vgl. Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 87, vom 29. April 2004, British American Tobacco, C-222/01, Slg. 2004, I-4683, Randnr. 72, sowie BATIG, Randnr. 34).
  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

    Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-489/09
    Er kann jedoch dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, Slg. 2007, I-5869, Randnr. 30, sowie vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-489/09
    Die in Art. 27 Abs. 1 und 5 der Sechsten Richtlinie genannten abweichenden Maßnahmen, die gestattet sind, "um die Steuererhebung zu vereinfachen oder Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhüten", sind eng auszulegen und dürfen von der in Art. 11 dieser Richtlinie geregelten Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer nur insoweit abweichen, als dies für die Erreichung dieses Ziels unbedingt erforderlich ist (vgl. Urteile vom 10. April 1984, Kommission/Belgien, 324/82, Slg. 1984, 1861, Randnr. 29, sowie vom 29. Mai 1997, Skripalle, C-63/96, Slg. 1997, I-2847, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-489/09
    Die in Art. 27 Abs. 1 und 5 der Sechsten Richtlinie genannten abweichenden Maßnahmen, die gestattet sind, "um die Steuererhebung zu vereinfachen oder Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhüten", sind eng auszulegen und dürfen von der in Art. 11 dieser Richtlinie geregelten Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer nur insoweit abweichen, als dies für die Erreichung dieses Ziels unbedingt erforderlich ist (vgl. Urteile vom 10. April 1984, Kommission/Belgien, 324/82, Slg. 1984, 1861, Randnr. 29, sowie vom 29. Mai 1997, Skripalle, C-63/96, Slg. 1997, I-2847, Randnr. 24).
  • EuGH, 05.07.2007 - C-145/06

    Fendt Italiana - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur

    Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-489/09
    Er kann jedoch dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, Slg. 2007, I-5869, Randnr. 30, sowie vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 12.07.1988 - 138/86

    Direct Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-489/09
    27 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie steht nur solchen Maßnahmen entgegen, die den Betrag der im Stadium des Endverbrauchs fälligen Steuer in nicht unerheblichem Maße beeinflussen (vgl. Urteile vom 12. Juli 1988, Direct Cosmetics und Laughtons Photographs, 138/86 und 139/86, Slg. 1988, 3937, Randnr. 52, sowie Heintz van Landewijck, Randnr. 57).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-435/03

    British American Tobacco und Newman Shipping - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • EuGH, 19.09.2000 - C-177/99

    Ampafrance

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Der Gerichtshof ist aber dafür zuständig, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es ihm ermöglichen, die Vereinbarkeit der Bestimmungen des ESM-Vertrags mit dem Unionsrecht zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2011, Vandoorne, C-489/09, Slg. 2011, I-225, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die in Art. 27 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie genannten abweichenden Maßnahmen, die u. a. gestattet sind, "um ... Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhüten", eng auszulegen sind und überdies zur Verwirklichung des mit ihnen verfolgten konkreten Ziels erforderlich und geeignet sein müssen sowie die Ziele und Grundsätze der Sechsten Richtlinie nicht mehr als erforderlich beeinträchtigen dürfen (vgl. Urteil vom 27. Januar 2011, Vandoorne, C-489/09, Slg. 2011, I-225, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-305/16

    Avon Cosmetics

    - Mehrwertsteuereinnahmen aus einer konkreten Lieferkette oder aus einzelnen Waren oder Umsätzen ; für diese Auslegung spricht beispielsweise das Urteil Vandoorne(34).

    9 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Ampafrance und Sanofi (C-177/99 und C-181/99, EU:C:2000:470, Rn. 68), und vom 27. Januar 2011, Vandoorne (C-489/09, EU:C:2011:33, Rn. 33).

    Vgl. beispielsweise Urteile vom 29. April 2004, Sudholz (C-17/01, EU:C:2004:242, Rn. 62), und vom 27. Januar 2011, Vandoorne (C-489/09, EU:C:2011:33, Rn. 31).

    34 Urteil vom 27. Januar 2011, Vandoorne (C-489/09, EU:C:2011:33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-396/11

    Radu - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    63 - Vgl. u. a. Urteil vom 27. Januar 2011, Vandoorne (C-489/09, Slg. 2011, I-225, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2012 - C-588/10

    Kraft Foods Polska - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art.

    Denn sie dürfen die Ziele und Grundsätze der Mehrwertsteuerrichtlinie nur so wenig wie möglich beeinträchtigen und daher nicht so eingesetzt werden, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Unionsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Goldsmiths, Randnr. 21, vom 18. Juni 2009, Stadeco, C-566/07, Slg. 2009, I-5295, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Januar 2011, Vandoorne, C-489/09, Slg. 2011, I-225, Randnr. 27).
  • EuGH, 27.09.2012 - C-137/11

    Partena - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr.

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 27. Januar 2011, Vandoorne, C-489/09, Slg. 2011, I-225, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) kann der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit einer Bestimmung des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits selbst zu beurteilen.
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