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   EuGH, 10.05.2007 - C-492/04   

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EuGH, 10.05.2007 - C-492/04 (https://dejure.org/2007,1161)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2007 - C-492/04 (https://dejure.org/2007,1161)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - C-492/04 (https://dejure.org/2007,1161)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lasertec

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darlehensvertrag zwischen Unternehmen - Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehensnehmerin - In einem Drittland ansässige Gesellschaft als ...

  • EU-Kommission PDF

    Lasertec

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darlehensvertrag zwischen Unternehmen - Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehensnehmerin - In einem Drittland ansässige Gesellschaft als ...

  • EU-Kommission

    Lasertec

    Freier Kapitalverkehr

  • Wolters Kluwer

    Behandlung der von einer Aktiengesellschaft auf eine Körperschaftssteuerschuld gezahlten Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung; Steuerliche Ausgestaltung der Fremdfinanzierung einer deutschen GmbH durch ihre als AG ausgestaltete schweizerische Anteilseignerin; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Die Niederlassungsfreiheit, nicht die Kapitalverkehrsfreiheit ist berührt, wenn von einer gebietsansässigen Gesellschaft an eine wesentlich beteiligte gebietsfremde Anteilseignerin gezahlte Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden - "Lasertec"

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 56; ; EG Art. 57; ; EG Art. 58; ; Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Kapitalverkehr: Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darlehensvertrag zwischen Unternehmen - Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehensnehmerin - In einem Drittland ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnausschüttungs-Besteuerung von Zinszahlungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an einen Darlehensgeber in einem Drittland, der zugleich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlehensvertrag zwischen Unternehmen ? Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehensnehmerin ? In einem Drittland ansässige Gesellschaft als Darlehensgeberin und Anteilseignerin ? Begriff der wesentlichen Beteiligung ? Zahlung von Darlehenszinsen ? Einstufung ? Verdeckte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lasertec

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darlehensvertrag zwischen Unternehmen - Gebietsansässige Gesellschaft als Darlehensnehmerin - In einem Drittland ansässige Gesellschaft als ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 43 ff, 56, 57, 58; KStG § 8a a. F.
    Beurteilung der Besteuerung von Zinsaufwendungen nach § 8a KStG a. F. am Maßstab der Niederlassungsfreiheit ("Lasertec")

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2004 in dem Finanzrechtsstreit Lasertec Gesellschaft für Stanzformen mbH (vormals Riess Laser Bandstahlschnitte GmbH) gegen Finanzamt Emmendingen.

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56 Abs 1, EG Art 57 Abs 1, EG Art 58, KStG 1991 § 8a
    Ausland; Darlehen; EG; Gesellschaft; Gesellschafterfremdfinanzierung; Kapitalgesellschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung; Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg - Auslegung der Artikel 56 Absatz 1 EG, 57 Absatz 1 EG und 58 EG - Nationales Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Besteuerung von Zinsen, die von einer inländischen Gesellschaft an eine in einem Drittland ansässige ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1404
  • BB 2007, 632
  • DB 2007, 1283
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Auszug aus EuGH, 10.05.2007 - C-492/04
    31 bis 33, vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9251, Randnrn.

    Sollte die fragliche nationale Maßnahme, wie von der Klägerin vorgetragen, zu Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs führen, wären derartige Auswirkungen, wie der Gerichtshof im Urteil vom 12. Dezember 2002, Lankhorst-Hohorst (C-324/00, Slg. 2002, I-11779), festgestellt hat, die unvermeidliche Konsequenz der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigten keine Prüfung dieser Maßnahme im Hinblick auf die Art. 56 EG bis 58 EG (vgl. in diesem Sinne Urteile Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, Randnr. 33, Fidium Finanz, Randnrn.

    Daher können die Art. 43 ff. EG nicht in einem Fall geltend gemacht werden, in dem ein Unternehmen eines Drittlands eine Beteiligung hält, die ihm einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen und Tätigkeiten eines Unternehmens eines Mitgliedstaats verschafft (vgl. entsprechend für den freien Dienstleistungsverkehr Urteil Fidium Finanz, Randnr. 25).

  • EuGH, 12.12.2006 - C-374/04

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI

    Auszug aus EuGH, 10.05.2007 - C-492/04
    34 und 44 bis 49, vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation, C-374/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.

    37 und 38, und Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 36, sowie vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuGH, 10.05.2007 - C-492/04
    Wie der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267, Randnr. 81) festgestellt hat, ist Ziel dieses Kapitels, die Niederlassungsfreiheit zugunsten der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

    Auszug aus EuGH, 10.05.2007 - C-492/04
    Somit fallen nationale Vorschriften über den Besitz von Beteiligungen, die es ermöglichen, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Beteiligungsgesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen, in den sachlichen Geltungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. April 2000, Baars, C-251/98, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 22, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, Randnr. 31, und Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 27).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus EuGH, 10.05.2007 - C-492/04
    37 und 38, und Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 36, sowie vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.2002 - C-324/00

    Lankhorst-Hohorst

    Auszug aus EuGH, 10.05.2007 - C-492/04
    Sollte die fragliche nationale Maßnahme, wie von der Klägerin vorgetragen, zu Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs führen, wären derartige Auswirkungen, wie der Gerichtshof im Urteil vom 12. Dezember 2002, Lankhorst-Hohorst (C-324/00, Slg. 2002, I-11779), festgestellt hat, die unvermeidliche Konsequenz der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigten keine Prüfung dieser Maßnahme im Hinblick auf die Art. 56 EG bis 58 EG (vgl. in diesem Sinne Urteile Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, Randnr. 33, Fidium Finanz, Randnrn.
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus EuGH, 10.05.2007 - C-492/04
    In diesem Zusammenhang ergibt sich aus einer festen Rechtsprechung, dass bei der Prüfung, unter welche Verkehrsfreiheit eine nationale Rechtsvorschrift fällt, der Gegenstand der fraglichen Rechtsvorschrift zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnrn.
  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Letzteres wäre indes nur möglich, falls in der "Wegzugsbesteuerung" ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 73b EGV, jetzt Art. 56 EG) gesehen würde, was jedoch für die Streitjahre ausscheidet, weil § 17 EStG in jenen Jahren eine qualifizierte "wesentliche" Beteiligung von 25 v.H. an der unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft verlangte; bei derartigen Beteiligungsvoraussetzungen wird die grundsätzlich anwendbare Kapitalverkehrsfreiheit aber von der vorrangigen Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG) verdrängt (z.B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04, "Lasertec Gesellschaft für Stanzformen mbH", Slg. 2007, I-3775; s. auch Senatsurteil vom 26. November 2008 I R 7/08, BFHE 224, 50, m.w.N.).
  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf

    Ergibt sich aus dem Gegenstand einer solchen nationalen Regelung, dass sie nur auf Beteiligungen Anwendung finden soll, die es erlauben, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der betreffenden Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen, ist weder eine Berufung auf Art. 49 AEUV noch eine auf Art. 63 AEUV möglich (Urteil Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnrn. 33, 34, 101 und 102, sowie Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Randnrn. 22 und 27; vgl. auch Beschluss A und B, Randnrn. 4 und 25 bis 28).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-47/12

    Kronos International - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV und 54 AEUV -

    Jedoch kann ein Mitgliedstaat nicht einseitig den persönlichen Anwendungsbereich des die Niederlassungsfreiheit betreffenden Kapitels des Vertrags erweitern, dessen Ziel es ist, die Niederlassungsfreiheit allein zugunsten der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Beschluss Lasertec, C-492/04, EU:C:2007:273, Rn. 27).
  • BFH, 23.01.2008 - I R 21/06

    Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

    Insoweit können im Streitfall festzustellende Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs durch den Ansatz von Sperrbeträgen sowohl die unvermeidliche Folge einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (s. insoweit EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/04 "Lasertec", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 439 Tz. 18 ff.; EuGH-Urteil vom 24. Mai 2007 Rs. C-157/05 "Holböck", IStR 2007, 441 Tz. 22, je m.w.N.) als auch eigenständig zu würdigen sein.
  • FG Köln, 31.08.2016 - 2 K 721/13

    Weitere EuGH-Vorlage zu § 50d Abs. 3 EStG

    Eine solche sichere Einflussmöglichkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine Beteiligungsquote von mindestens 25% (so EuGH-Urteil vom 10. Mai 2007, C-492/04 - Lasertec , Slg. 2007, I-3775, Rn. 21) oder sogar von mindestens 10 % (vgl. BFH-Urteil vom 29. August 2012 - I R 7/12, BStBl II 2013, 89) besteht.

    Eine sichere Einflussmöglichkeit könnte auch unabhängig von einer festen Beteiligungsschwelle vorliegen, wenn die Ausübung eines beherrschenden Einflusses auf die Entscheidungen der Beteiligungsgesellschaft auf andere Weise gewährleistet ist (vgl. EuGH-Urteil vom 10. Mai 2007, C-492/04 - Lasertec , Slg. 2007, I-3775, Rn. 22).

  • FG Köln, 08.07.2016 - 2 K 2995/12

    Zweifel an der Vereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit EU-Recht

    Eine solche sichere Einflussmöglichkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine Beteiligungsquote von mindestens 25 % besteht (vgl. EuGH-Urteil vom 10. Mai 2007, C-492/04 - Lasertec , Slg. 2007, I-3775, Rn. 21).
  • BFH, 07.11.2007 - I R 41/05

    Sperrbetrag bei Aufwärtsverschmelzung

    Sie rechtfertigten keine Prüfung im Hinblick auf Art. 73b EGV (Anschluss an EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/04 "Lasertec", IStR 2007, 439).

    Sollte der Sperrbetrag zugleich zu Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs führen, wären derartige Auswirkungen die unvermeidliche Folge der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigten keine Prüfung im Hinblick auf Art. 73b EGV (vgl. in diesem Sinne EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/04 "Lasertec", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 439 Tz. 18 ff.; vom 24. Mai 2007 Rs. C-157/05 "Holböck", IStR 2007, 441 Tz. 22, dort jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Sie entspricht den Aussagen des Urteils des EuGH in IStR 2007, 439 und war damit bereits Gegenstand einer Auslegung durch diesen.

  • BFH, 15.12.2010 - II R 63/09

    Vorlage an den EuGH: Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf die

    Der Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04, Lasertec (Slg. 2007, I-3775, BFH/NV Beilage 4  2007, 362) betrifft die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Darlehenszinsen, die eine gebietsansässige Kapitalgesellschaft an einen gebietsfremden Anteilseigner zahlt.
  • BFH, 09.02.2011 - I R 71/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Höchstbetragsberechnung gemäß § 34c Abs.

    Das gilt indessen --soweit hier einschlägig-- nur für qualifizierte Direktinvestitionen, die es nach den vom EuGH entwickelten Maßstäben (z.B. EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04 "Lasertec", Slg. 2007, I-3775) ermöglichen, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeit zu bestimmen, nicht aber für bloße Streubesitzbeteiligungen.
  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

    Wenn mit solchen Vorschriften gleichzeitig Auswirkungen auf die Kapitalverkehrsfreiheit verbunden sind, rechtfertigt dies regelmäßig keine eigenständige Prüfung der jetzigen Art. 63 ff. AEUV, weil diese Auswirkungen lediglich als zwangsläufige Folge einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit anzusehen sind (z.B. EuGH-Urteil vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Rdnr. 34; EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Rdnrn. 20 ff.).

    Der nationale, deutsche Gesetzgeber hat also nicht auf eine wesentliche Beteiligung im Sinne eines Beherrschungsverhältnisses abgestellt (vgl. dazu EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Rdnrn. 21, 22).

    Auf ein derartiges faktisches Beherrschungsverhältnis hat der Gerichtshof zumindest im Sinne einer Kontrollüberlegung in verschiedenen Verfahren abgestellt (vgl. z. B. EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, Slg. 2007, I-3775, Rdnr. 23).

  • BFH, 23.06.2010 - I R 37/09

    Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen

  • BFH, 19.07.2017 - I R 87/15

    Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund

  • BFH, 25.08.2009 - I R 89/07

    Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht -

  • FG Münster, 13.07.2007 - 9 K 1080/04

    Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung der an eine österreichische Firma gezahlten

  • FG Köln, 17.05.2018 - 13 K 3342/12

    Rechtsstreit um die Behandlung von mit ausländischer Quellensteuer belegter

  • FG München, 23.10.2017 - 7 K 1435/15

    EuGH-Vorlage zur Frage, ob die Belastung ausländischer Pensionsfonds, die

  • EuGH, 19.07.2012 - C-48/11

    A - Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

  • FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten

  • FG Hessen, 25.01.2012 - 4 K 611/08

    Umqualifizierung von Zinsen in eine verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8a Abs. 1

  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 2731/08

    Behandlung eines Forderungsverzichts bei einem Teilwert über dem bilanzierten

  • FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06

    Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000

  • FG Köln, 10.02.2010 - 13 K 18/06

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in

  • FG Köln, 04.09.2014 - 13 K 2292/10

    Holding-Regelung

  • BFH, 22.02.2006 - I R 120/04

    Berücksichtigung von § 50c Abs. 1 EStG 1990 bei der Ermittlung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-47/12

    Kronos International - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08

    Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Vorlagepflicht zum EuGH, Niederlassungsfreiheit

  • FG Köln, 22.11.2011 - 13 K 2853/07

    Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bei Nichtabziehbarkeit von nach DBA-USA

  • FG Bremen, 28.10.2009 - 3 K 34/09

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und/oder innerstaatliches Verfassungsrecht bei

  • FG Köln, 22.10.2008 - 13 K 1164/05

    Schuldzinsen aus den einer Kapitalgesellschaft von ihrem Alleinaktionär gewährten

  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2912/04

    Verstoß der für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften geltenden Fiktion

  • FG Düsseldorf, 25.06.2021 - 2 K 622/18

    Hinzurechnung des Gewinnanteils eines aus einer AG entstandenen und in einem

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 509/07

    Ertragssteuerrechtlicher Abzug von Gewinnminderungen aus Anlass von

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 1 K 1285/08

    Keine Änderung bestandskräftiger und festsetzungsverjährter

  • FG Münster, 27.08.2009 - 8 K 4552/04

    Zulässigkeit der Vornahme einer Teilwertabschreibung auf die Anschaffungskosten

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria"

  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06

    Auch im Jahr 2001 keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05

    A - Freier Kapitalverkehr - Beziehungen zu einem Drittstaat - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-53/13

    Strojírny Prostejov - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von

  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 287/10

    Bewertung einer langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-247/08

    Gaz de France - Berliner Investissement - Niederlassungsfreiheit -

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