Rechtsprechung
EuGH, 11.12.2018 - C-493/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Weiss u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik - Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank - Gültigkeit - Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten - Art. 119 und 127 AEUV - Befugnisse der EZB und des ...
- Betriebs-Berater
Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist rechtmäßig
- doev.de
Weiss u.a. - Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten durch die EZB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik - Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank - Gültigkeit - Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten - Art. 119 und 127 AEUV - Befugnisse der EZB und des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wirtschaftspolitik - Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten verstößt nicht gegen das Unionsrecht
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Weiss u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik - Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank - Gültigkeit - Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten - Art. 119 und 127 AEUV - Befugnisse der EZB und des ...
- faz.net (Pressemeldung, 11.12.2018)
EZB-Anleihenkäufe sind rechtens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Staatsanleihenaufkäufe der Europäischen Zentralbank
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Programm zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB rechtmäßig
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten verstößt nicht gegen das Unionsrecht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen an Sekundärmärkten verstößt nicht gegen Unionsrecht - EuGH verneint Verstoß gegen Verbot der monetären Finanzierung
Besprechungen u.ä. (3)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
EZB-Mandat: Ankauf von Staatsanleihen zulässig
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Ankauf von Staatsanleihen verstößt nicht gegen das Unionsrecht
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Von Schleusen, Wehren und ihren Wärtern: Zur mündlichen Verhandlung des EuGH in der Rechtssache Weiss u.a.
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Weiss u.a.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten - Anmerkung zum Urteil des Eugh vom 11.12.2018 - C-493/17" von Fabian Heide, M.Sc., original erschienen in: JZ 2019, 296 - 310.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15
- EuGH, 18.10.2017 - C-493/17
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
- EuGH, 11.12.2018 - C-4937/17
- BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 980/16
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15
Papierfundstellen
- NJW 2019, 907
- NVwZ 2019, 959
- EuZW 2019, 162
- NZG 2019, 588
Wird zitiert von ... (27)
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
81 2. Mit Urteil vom 11. Dezember 2018 (Weiss u.a., C-493/17, EU:C:2018:1000) hat der Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen entschieden und festgestellt, dass die Prüfung der Fragen 1 bis 4 nichts ergeben habe, was die Gültigkeit des Beschlusses (EU) 2015/774 der EZB vom 4. März 2015 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten in der durch den Beschluss (EU) 2017/100 geänderten Fassung beeinträchtigen könne.120 aa) Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2018 ist zur Entscheidung über die Frage, ob der Beschluss (EU) 2015/774 und die ihn ändernden Beschlüsse zu der ausschließlich dem ESZB zugewiesenen Währungs- oder zu der grundsätzlich den Mitgliedstaaten zustehenden Wirtschaftspolitik gehören, hauptsächlich auf die Ziele sowie die Mittel, die die Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele einsetzt, abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2018, Weiss u.a., C-493/17, EU:C:2018:1000 , Rn. 50 ff.).
Demgemäß bleibt unerörtert, dass die Mitgliedstaaten der Eurozone die Emission niedrig verzinster Staatsanleihen gezielt als Mittel zur Verbesserung ihrer Refinanzierungsbedingungen einsetzen konnten und können, dass einzelne Mitgliedstaaten mehr von dem Programm profitieren als andere, dass ihm jüngere ökonomische Studien eine geldpolitische Wirkung absprechen (…vgl. Heinemann, Die Bedeutung der EZB-Anleihekäufe für die Schuldenfinanzierung der Euro-Staaten, Oktober 2017, S. 7 f.; Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands, 3 Jahre EZB Wertpapierankäufe, S. 38 ff. ;… Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2017/2018, Dezember 2017, S. 167;… Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2018/2019, Dezember 2018, S. 182) und dass die wirtschaftliche Situation der Geschäftsbanken durch das Programm erheblich verbessert und ihre Bonität erhöht wird (vgl. BVerfGE 146, 216 ; vgl. auch Ruffert, JuS 2019, S. 181 ).
Gewicht und Indikatorwirkung dieser Kriterien mögen je nach Programm eine unterschiedliche Relevanz besitzen; in ihrer Summe ermöglichen sie jedoch ein aussagekräftiges Gesamtbild (vgl. EuGH, Schlussanträge Wathelet vom 4. Oktober 2018, Weiss u.a., C-493/17, EU:C:2018:815, Rn. 48).
Dass der Ausschuss für Risikosteuerung des ESZB besser als ein Gericht in der Lage sein mag, die Angemessenheit der Sperrfrist zu beurteilen (vgl. EuGH, Schlussanträge Wathelet vom 4. Oktober 2018, Weiss u.a., C-493/17, EU:C:2018:815, Rn. 60), ändert daran nichts.
Dass die Staatsanleihen für eine gewisse Dauer vom Eurosystem gehalten werden, gehört daher zum Wesen des Programms, da erst ein ausreichender Anstieg der Liquidität am Markt die mit dem Programm beabsichtigte Portfolioumschichtung herbeiführen können soll (vgl. EuGH, Schlussanträge Wathelet vom 4. Oktober 2018, Weiss u.a., C-493/17, EU:C:2018:815, Rn. 71).
- BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen …
Ob diese ihrerseits mit dem Verständnis des Gerichtshofs vom Vorrang des Unionsrechts (dazu zuletzt etwa EuGH 11. Dezember 2018 - C-493/17 - Rn. 19) im Einklang steht, bedarf daher ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, wie ein Konflikt zwischen dem Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht bei unterschiedlichen Auffassungen in Bezug auf die Gültigkeit von Unionsrecht gegebenenfalls aufzulösen wäre. - BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH, Urteile vom 27. November 2012 - C-370/12 [ECLI:EU:C:2012:756], Pringle - Rn. 53 ff., vom 16. Juni 2015 - C-62/14 [ECLI:EU:C:2015:400], Gauweiler u.a. - Rn. 42 ff. und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17 [ECLI:EU:C:2018:1000], Weiss u.a. - Rn. 50 ff.) enthält der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine genaue Definition der Währungspolitik, sondern legt zugleich die Ziele der Währungspolitik und die Mittel fest, über die das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) zur Ausführung dieser Politik verfügt.Ferner führt das Kapitel IV des Protokolls über das ESZB und die EZB die Instrumente auf, derer sich das ESZB im Rahmen der Währungspolitik bedienen kann (…EuGH, Urteile vom 16. Juni 2015 - C-62/14, Gauweiler u.a. - Rn. 45 und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17, Weiss u.a. - Rn. 52).
- EuGH, 26.01.2021 - C-422/19
Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von …
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der AEU-Vertrag keine genaue Definition des Begriffs "Währungspolitik" enthält, sondern in seinen Bestimmungen zu dieser Politik zugleich deren Ziele und die Mittel festlegt, über die das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) zur ihrer Ausführung verfügt (Urteil vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19
Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und …
19 Im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion hat der Gerichtshof nämlich mehrfach festgestellt, dass währungspolitische Maßnahmen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, indirekte Auswirkungen haben können, die auch im Rahmen der in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbliebenen Wirtschaftspolitik angestrebt werden können, und umgekehrt (…vgl. Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 56…, vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 52, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 60 bis 67).23 Urteile vom 27. November 2012, Pringle (…C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 53), vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 42), und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a. (C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 50).
24 Urteile vom 27. November 2012, Pringle (…C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 49), vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 36), und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a. (C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 48).
25 Urteile vom 27. November 2012, Pringle (…C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 53 und 55), vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 46), und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a. (C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 53).
27 Urteile vom 27. November 2012, Pringle (…C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 48), vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 34), und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a. (C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 46).
71 Vgl. u. a. Urteile vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland (…C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 46), vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a. (C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 72).
- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 5.18
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH, Urteile vom 27. November 2012 - C-370/12 [ECLI:EU:C:2012:756], Pringle - Rn. 53 ff., vom 16. Juni 2015 - C-62/14 [ECLI:EU:C:2015:400], Gauweiler u.a. - Rn. 42 ff. und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17 [ECLI:EU:C:2018:1000], Weiss u.a. - Rn. 50 ff.) enthält der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine genaue Definition der Währungspolitik, sondern legt zugleich die Ziele der Währungspolitik und die Mittel fest, über die das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) zur Ausführung dieser Politik verfügt.Ferner führt das Kapitel IV des Protokolls über das ESZB und die EZB die Instrumente auf, derer sich das ESZB im Rahmen der Währungspolitik bedienen kann (…EuGH, Urteile vom 16. Juni 2015 - C-62/14, Gauweiler u.a. - Rn. 45 und vom 11. Dezember 2018 - C-493/17, Weiss u.a. - Rn. 52).
- EuG, 09.02.2022 - T-868/16
QI u.a. / Kommission und EZB
Wie allerdings im Urteil vom 23. Mai 2019, Steinhoff u. a./EZB (…T-107/17, EU:T:2019:353, Rn. 68 bis 72), festgestellt worden ist, konnte die Stellungnahme der EZB vom 17. Februar 2012, die nach Art. 127 Abs. 4 und Art. 282 Abs. 5 AEUV in Verbindung mit der Entscheidung 98/415/EG des Rates vom 29. Juni 1998 über die Anhörung der EZB durch die nationalen Behörden zu Entwürfen für Rechtsvorschriften (…ABl. 1998, L 189, S. 42) verabschiedet wurde, grundsätzlich, auch wenn sie für die griechischen Behörden nicht rechtsverbindlich war, die außervertragliche Haftung der EZB begründen, sofern ihr weites Ermessen gemäß den Art. 127 und 282 AEUV und Art. 18 der ESZB-Satzung berücksichtigt wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2017, Nausicaa Anadyomène und Banque d"escompte/EZB, T-749/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:21, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne entsprechend auch Urteil vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 73, 91 und 93).Zweitens enthält Art. 123 Abs. 1 AEUV zwar ein an das ESZB gerichtetes klares, präzises und unbedingtes Verbot, staatlichen Stellen jedwede direkte finanzielle Unterstützung (Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten) zu gewähren oder unmittelbar von den Mitgliedstaaten "Schuldtitel" zu erwerben, ohne indessen in allgemeiner Weise die für das Eurosystem bestehende Möglichkeit auszuschließen, von Gläubigern eines solchen Staates Schuldtitel zu erwerben, die dieser Staat zuvor ausgegeben hat und die auf dem Sekundärmarkt gehandelt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 132;… vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 95, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 103 und 106).
Daher dürfen Ankäufe an dem Sekundärmarkt nicht eingesetzt werden, um das mit Art. 123 AEUV verfolgte Ziel zu umgehen, wie im siebten Erwägungsgrund der Verordnung (EG) Nr. 3603/93 des Rates vom 13. Dezember 1993 zur Festlegung der Begriffsbestimmungen für die Anwendung der in [Art. 123 AEUV] und Art. [125 Abs. 1 AEUV] vorgesehenen Verbote (…ABl. 1993, L 332, S. 1) bekräftigt worden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 99 bis 101, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 107).
Angesichts des weiten Ermessens, über das die EZB im Bereich der Geldpolitik verfügt, dessen Ausübung komplexe Beurteilungen u. a. wirtschaftlicher und sozialer Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem Eurosystem oder gar der gesamten Union erfordert, setzt die etwaige Feststellung eines hinreichend qualifizierten Verstoßes der EZB gegen die Art. 120 bis 127 AEUV somit voraus, dass eine offenkundige und erhebliche Überschreitung der Grenzen des genannten weiten Ermessens feststeht (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2015, Accorinti u. a./EZB, T-79/13, EU:T:2015:756, Rn. 67 und 68;… vgl. auch in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 68 und 75, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 73 und 91).
Abgesehen davon, dass Art. 123 Abs. 1 AEUV Einzelnen keine Rechte verleiht (…siehe oben, Rn. 93 bis 97), genügt die Feststellung, dass die vorliegende Rüge in sich widersprüchlich ist, da sie einer gefestigten Rechtsprechung entgegensteht, wonach eine unbedingte Beteiligung der Zentralbanken des Eurosystems an der Umstrukturierung der griechischen Staatsschuld durch Beteiligung des Privatsektors und Umschuldungsklauseln als eine nach Art. 123 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie der unmittelbare Erwerb staatlicher Schuldtitel durch die Zentralbanken hätte eingestuft werden können (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2015, Accorinti u. a./EZB, T-79/13, EU:T:2015:756, Rn. 114;… vgl. auch in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 97 und 104, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 106 und 110).
Wie zudem oben in Rn. 109 dargelegt, hätte eine unbedingte Beteiligung der Zentralbanken des Eurosystems an der Umstrukturierung der griechischen Staatsschuld als eine nach Art. 123 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie der unmittelbare Erwerb staatlicher Schuldtitel durch die Zentralbanken eingestuft werden können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Oktober 2015, Accorinti u. a./EZB, T-79/13, EU:T:2015:756, Rn. 114, …und vom 24. Januar 2017, Nausicaa Anadyomène und Banque d"escompte/EZB, T-749/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:21, Rn. 98;… vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 97 und 104, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 106 und 110).
Der Umstand, dass ein Anleihekaufprogramm möglicherweise geeignet ist, auch zur Stabilität des Euro-Währungsgebiets beizutragen, die zur Wirtschaftspolitik gehört, kann diese Beurteilung nicht in Frage stellen, da eine währungspolitische Maßnahme nicht allein deshalb einer wirtschaftspolitischen Maßnahme gleichgestellt werden kann, weil sie mittelbare Auswirkungen auf die Stabilität des Euro-Währungsgebiets haben kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 46 bis 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 61 und 63).
Was die Mittel betrifft, die zur Erreichung der Ziele des Eurosystems und zur Erfüllung seiner Aufgaben sowie der Ziele eines solchen Anleihekaufprogramms eingesetzt werden sollen, hat der Gerichtshof im Wesentlichen festgestellt, dass die Durchführung des Anleihekaufprogramms geldpolitische Outright-Geschäfte an den Sekundärmärkten für Staatsanleihen im Sinne von Art. 18.1 der ESZB-Satzung beinhaltet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 53 und 54, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 69).
- EuGH, 22.02.2022 - C-430/21
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …
Ein Urteil des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren bindet das nationale Gericht hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts bei der Entscheidung über den Rechtsstreit, mit dem es befasst ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Februar 1977, Benedetti, 52/76, EU:C:1977:16, Rn. 26, und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 19). - BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 980/16
Eilantrag gegen die Wiederaufnahme des Anleihenkaufprogramms der Europäischen …
Soweit die Antragsteller beantragen, die Bundesregierung im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, gegen das PSPP Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben, fehlt dem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis, weil sich dieser bereits auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 18. Juli 2017 (BVerfGE 146, 216) mit den auch für den vorliegenden Antrag relevanten Rechtsfragen im Urteil vom 11. Dezember 2018 (Weiss, C-493/17, EU:C:2018:1000) befasst hat. - EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der …
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit einer Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist (Urteil vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) …
- EuGH, 13.09.2022 - C-45/21
Geldpolitik und Bankenabwicklung in der Eurozone: Der Gerichtshof präzisiert die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10461/20
Landkreis muss Schülerbeförderungskosten auch für Kinder sog. Grenzgänger mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2020 - C-61/19
Orange Romania - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Verordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-45/21
Banka Slovenije - Vorabentscheidungsverfahren - Stabilität des Finanzsystems - …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 859/15
Abtrennung von Verfahren in Verfassungsbeschwerdeverfahren bezüglich …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-824/18
A.B. u.a. (Nomination des juges à la Cour suprême - Recours) - Vorlage zur …
- EuG, 07.12.2022 - T-330/19
PNB Banka/ EZB
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-418/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek hat das Gericht die Entscheidung der …
- EuGH, 26.11.2020 - C-787/18
Sögård Fastigheter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Regelung, die die …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-430/21
Generalanwalt Collins: Das Unionsrecht steht einer nationalen Bestimmung oder …
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 859/15
Gegenstandswertfestsetzung in Sachen "Anleihenkaufprogramm der EZB"
- EuGH, 19.12.2019 - C-442/18
EZB/ Espírito Santo Financial (Portugal) - Rechtsmittel - Verweigerung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-644/17
Eurobolt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Nichtigkeit - Art. 47 …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2019 - C-152/18
Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19
Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art. …
Rechtsprechung
EuGH, 18.10.2017 - C-493/17 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Weiss u.a.
Beschleunigtes Verfahren
Verfahrensgang
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15
- EuGH, 18.10.2017 - C-493/17
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
- EuGH, 11.12.2018 - C-4937/17
- BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 980/16
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15
Papierfundstellen
- EuZW 2017, 910
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 28.04.2022 - C-44/21
Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie …
Darüber hinaus können nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die wirtschaftliche Sensibilität einer Rechtssache oder wirtschaftliche Interessen, einschließlich solcher, die möglicherweise Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben - so bedeutend und legitim sie auch sein mögen -, für sich genommen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2017, Weiss u. a., C-493/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:792, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).In Bezug auf den Umstand, dass das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen eines einen Antrag auf einstweilige Anordnung betreffenden innerstaatlichen Verfahrens ergangen ist, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Tatsache, dass ein Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen eines innerstaatlichen Verfahrens ergeht, in dem einstweilige Maßnahmen erlassen werden können, weder für sich genommen noch in Verbindung mit den oben in Rn. 15 angeführten Umständen zu belegen vermag, dass die Art der Rechtssache ihre rasche Erledigung erfordert (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2017, Weiss u. a., C-493/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:792, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.04.2020 - C-791/19
Kommission/ Polen
In diesem Zusammenhang kann das beschleunigte Verfahren keine Anwendung finden, wenn die Sensibilität und die Komplexität der durch einen Fall aufgeworfenen rechtlichen Fragen kaum mit der Anwendung des beschleunigten Verfahrens zu vereinbaren sind, insbesondere, wenn es nicht angebracht erscheint, das schriftliche Verfahren vor dem Gerichtshof zu verkürzen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2017, Weiss u. a., C-493/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:792, Rn. 13). - EuGH, 29.03.2022 - C-132/20
Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der …
Die Schwierigkeit einer Rechtssache korreliert zwar grundsätzlich nicht mit der Eilbedürftigkeit ihrer Entscheidung, doch sind die Sensibilität und die Komplexität der durch den vorliegenden Fall aufgeworfenen rechtlichen Fragen kaum mit der Anwendung des beschleunigten Verfahrens zu vereinbaren (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2017, Weiss u. a., C-493/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:792, Rn. 13). - EuGH, 22.03.2022 - C-508/19
Der Gerichtshof erklärt das Vorabentscheidungsersuchen eines polnischen Gerichts …
Was zunächst den Umstand betrifft, dass beim vorlegenden Gericht somit u. a. ein Antrag auf einstweilige Anordnungen gestellt wurde, ist indessen darauf hinzuweisen, dass die Tatsache, dass ein Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen eines innerstaatlichen Verfahrens ergeht, in dem derartige Anordnungen erlassen werden können, für sich genommen nicht geeignet ist, zu belegen, dass die Art der Rechtssache ihre rasche Erledigung erfordert (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2017, Weiss u. a., C-493/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:792, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Weiss u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschaftspolitik und Währungspolitik - Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB) - Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten - Gültigkeit - Art. 119 und 127 AEUV - Befugnisse der EZB ...
- Wolters Kluwer
Schlussanträge des Generalanwalts M. Wathelet vom 4. Oktober 2018. Verfahren auf Betreiben von Heinrich Weiss u. a. Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverfassungsgerichts. Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik - Beschluss (EU) 2015/774 der ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wirtschaftspolitik - Generalanwalt Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass der Beschluss der EZB über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten gültig ist
- zeit.de (Pressebericht, 04.10.2018)
Anleihekäufe rechtens
- lto.de (Kurzinformation)
Anleihekäufe der EZB sind europarechtskonform
Verfahrensgang
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15
- EuGH, 18.10.2017 - C-493/17
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
- EuGH, 11.12.2018 - C-4937/17
- BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 980/16
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
Gewicht und Indikatorwirkung dieser Kriterien mögen je nach Programm eine unterschiedliche Relevanz besitzen; in ihrer Summe ermöglichen sie jedoch ein aussagekräftiges Gesamtbild (vgl. EuGH, Schlussanträge Wathelet vom 4. Oktober 2018, Weiss u.a., C-493/17, EU:C:2018:815, Rn. 48).Dass der Ausschuss für Risikosteuerung des ESZB besser als ein Gericht in der Lage sein mag, die Angemessenheit der Sperrfrist zu beurteilen (vgl. EuGH, Schlussanträge Wathelet vom 4. Oktober 2018, Weiss u.a., C-493/17, EU:C:2018:815, Rn. 60), ändert daran nichts.
Dass die Staatsanleihen für eine gewisse Dauer vom Eurosystem gehalten werden, gehört daher zum Wesen des Programms, da erst ein ausreichender Anstieg der Liquidität am Markt die mit dem Programm beabsichtigte Portfolioumschichtung herbeiführen können soll (vgl. EuGH, Schlussanträge Wathelet vom 4. Oktober 2018, Weiss u.a., C-493/17, EU:C:2018:815, Rn. 71).