Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2004 - C-496/99 P   

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https://dejure.org/2004,2733
EuGH, 29.04.2004 - C-496/99 P (https://dejure.org/2004,2733)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - C-496/99 P (https://dejure.org/2004,2733)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-496/99 P (https://dejure.org/2004,2733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinsame Agrarpolitik - Nahrungsmittelhilfe - Ausschreibungsverfahren - Entscheidung der Kommission zur nachträglichen Änderung der Ausschreibungsbedingungen - Bezahlung der Zuschlagsempfänger mit anderen als den in der Ausschreibung angegebenen Früchten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen CAS Succhi di Frutta SpA.

    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, die nach der Vergabe die Ausschreibungsbedingungen ändert - Klage eines nicht berücksichtigten Bieters - Zulässigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen CAS Succhi di Frutta SpA

    Außenbeziehungen , Nahrungsmittelhilfe , Entwicklungshilfe

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in den Rechtssachen T-191/96 und T-106/97 wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils ; Änderung der Modalitäten für die Bezahlung der zu liefernden Erzeugnisse als einer wesentlichen Bedingung der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1975/95 des Rates vom 4. August 1995 über Maßnahmen zur unentgeltlichen Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Bevölkerung von Georgien, Armenien, As... erbaidschan, Kirgistan und Tadschikistan Art. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 1975/95 des Rates vom 4. August 1995 über Maßnahmen zur unentgeltlichen Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Bevölkerung von Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kirgistan und Tadschikistan Art. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 2009/95 der Kommission vom 18. August 1995 mit Durchführungsbestimmungen zur in der Verordnung Nr. 1975/95 vorgesehenen unentgeltlichen Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Interventionsbeständen nach Georgi Art. 2 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 2009/95 der Kommission vom 18. August 1995 mit Durchführungsbestimmungen zur in der Verordnung Nr. 1975/95 vorgesehenen unentgeltlichen Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Interventionsbeständen nach Georgi Art. 6 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 228/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 zur Lieferung von Fruchtsäften und Fruchtkonfitüren für die Bevölkerung von Armenien und Aserbaidschan Art. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 228/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 zur Lieferung von Fruchtsäften und Fruchtkonfitüren für die Bevölkerung von Armenien und Aserbaidschan Anhang I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dokumentationspflichten eines öffentlichen Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 14. Oktober 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-191/96 und T-106/97 (C.A.S. Succhi di Frutta SpA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften), soweit dieses Urteil die Rechtssache T-191/96 betrifft - Nichtigerklärung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 14.10.1999 - T-191/96

    CAS Succhi di Frutta / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 14. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-191/96 und T-106/97 (CAS Succhi di Frutta/Kommission, Slg. 1999, II-3181) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils,.

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 21. Dezember 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-191/96 und T-106/97 (CAS Succhi di Frutta/Kommission, Slg. 1999, II-3181, im Folgenden: angefochtenes Urteil) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils eingelegt.

    Diese Rechtssache ist unter der Nummer T-191/96 eingetragen worden.

    33 Mit Beschluss vom 26. Februar 1997 in der Rechtssache T-191/96 R (CAS Succhi di Frutta/Kommission, Slg. 1997, II-211) hat der Präsident des Gerichts einen von der Klägerin am 16. Januar 1997 gestellten Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 6. September 1996 zurückgewiesen.

    Diese Rechtssache ist unter der Nummer T-106/97 eingetragen worden.

    35 Mit Beschluss vom 20. März 1998 hat der Präsident der Zweiten Kammer des Gerichts einen Antrag der Allione Industria Alimentare SpA auf Zulassung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Klägerin in der Rechtssache T-191/96 (Slg. 1998, II-573) zurückgewiesen.

    36 Mit Beschluss vom 14. Oktober 1998 hat der Präsident der Zweiten Kammer des Gerichts die Verbindung der Rechtssachen T-191/96 und T-106/97 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung angeordnet.

    3 In der Rechtssache T-191/96 hat Succhi di Frutta beantragt, die Entscheidung vom 6. September 1996 zur Änderung der Entscheidung vom 14. Juni 1996 für nichtig zu erklären und der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

    4 Die Kommission hat vor dem Gericht geltend gemacht, die Klage der Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96 sei aus zwei Gründen unzulässig: Zum einen sei die Klägerin von der Entscheidung vom 6. September 1996 nicht unmittelbar und individuell betroffen, und zum anderen habe sie keinerlei Interesse daran, deren Nichtigerklärung zu erwirken.

    6 Succhi di Frutta hat zur Begründetheit ihrer Klage in der Rechtssache T-191/96 sieben Klagegründe vorgetragen: 1. Verstoß gegen die Verordnung Nr. 228/96 sowie gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung; 2. Verstoß gegen die Verordnungen Nr. 1975/95 und Nr. 2009/95; 3. Missbrauch von Befugnissen; 4. offensichtlicher Beurteilungsfehler; 5. Verstoß gegen Artikel 39 EG-Vertrag (jetzt Artikel 33 EG) und gegen Artikel 40 Absatz 3 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 34 EG) sowie gegen die Verordnung Nr. 1035/72; 6. Begründungsmangel; 7. offensichtliche Unangemessenheit der Ersetzungsregelung.

    Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache T-191/96.

    - das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage der Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96 für unzulässig zu erklären,.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage der Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96 für unbegründet zu erklären,.

    - Succhi di Frutta zu den Kosten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-191/96 zu verurteilen.

    - die Rechtsmittelgründe, die die Kommission im Rahmen des Rechtsmittels wegen Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 14. Oktober 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-191/96 und T-106/97 bezüglich des die Rechtssache T-191/96 betreffenden Teils geltend gemacht hat, ganz oder teilweise für unzulässig zu erklären,.

    12 Der erste, der dritte und der vierte Rechtsmittelgrund der Kommission betreffen verschiedene Fragen der Zulässigkeit der Klage, die Succhi di Frutta in erster Instanz in der Rechtssache T-191/96 erhoben hat, während der zweite und der fünfte Rechtsmittelgrund die Frage der Begründetheit betreffen.

    13 Somit sind zunächst die Rechtsmittelgründe der Kommission bezüglich der Zulässigkeit und anschließend die zur Begründetheit der Klage zu prüfen, die Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96 gegen die Entscheidung vom 6. September 1996 erhoben hat.

    Zu den Rechtsmittelgründen bezüglich der Zulässigkeit der Klage von Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96.

    14 Die Kommission wirft dem Gericht vor, drei Rechtsfehler begangen zu haben, als es die Klage von Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96 für zulässig erklärt habe.

    57 Im jetzigen Stadium beschränkt sich die Beurteilung der Begründetheit dieses ersten Rechtsmittelgrundes, soweit er nur die Zulässigkeit der Klage in der Rechtssache T-191/96 betrifft, auf die Frage, ob das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, als es in Randnummer 57 des angefochtenen Urteils festgestellt hat, dass Succhi di Frutta im konkreten Fall in ihrer Eigenschaft als nicht berücksichtigter Bieter von der Entscheidung vom 6. September 1996 individuell betroffen sei.

    60 Gerade in diesem Punkt unterscheidet sich die Lage von Succhi di Frutta grundsätzlich von der von Allione, die im Rahmen der Ausschreibung, die der vorliegenden Sache zugrunde liegt, kein Angebot abgegeben hat und in deren Fall der Präsident der Zweiten Kammer des Gerichts daher ein Interesse an der Zulassung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge von Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96 verneint hat (Beschluss vom 20. März 1998).

    64 Dies gilt insbesondere in Fällen wie dem der Rechtssache T-191/96, in dem nach den Ausführungen des Gerichts u. a. in Randnummer 57 sowie im gleichen Sinne in Randnummer 73 des angefochtenen Urteils die von einem Bieter mit einer Klage angegriffene Entscheidung, auch wenn sie vom Auftraggeber nachträglich erlassen worden ist, sich unmittelbar auf die Abfassung des vom Bieter eingereichten Angebots und auf die Chancengleichheit sämtlicher an dem betreffenden Verfahren beteiligter Unternehmen auswirken kann.

    73 Somit genügt die Feststellung, dass zum einen das Gericht, wie sich aus Randnummer 66 dieses Urteils ergibt, in Randnummer 57 rechtsfehlerfrei entschieden hat, dass Succhi di Frutta ein individuelles Interesse an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung vom 6. September 1996 durch den Gemeinschaftsrichter geltend machen konnte, und zum anderen diese Randnummer die Schlussfolgerung des Gerichts trägt, dass Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96 von dieser Entscheidung individuell betroffen war.

    Zu den Rechtsmittelgründen bezüglich der Begründetheit der Klage von Succhi di Frutta in der Rechtssache T-191/96.

    103 Die Kommission hat sich nämlich unter Berufung auf die Randnummern 72 bis 75 und 81 des angefochtenen Urteils gegen die vom Gericht vorgenommene Auslegung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter sowie gegen die rechtlichen Folgerungen gewandt, die das Gericht daraus im Hinblick auf die Begründetheit der Rechtssache T-191/96 gezogen hat.

  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    "72 Zur Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5) hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn ein Auftraggeber in den Auftragsunterlagen Festlegungen getroffen hat, es der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter verlangt, dass alle Angebote diesen Festlegungen entsprechen, damit ein objektiver Vergleich der Angebote gewährleistet ist (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89, Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 37, und vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 70).

    Zudem wurde festgestellt, dass das Verfahren zum Vergleich der Angebote in jedem Abschnitt sowohl den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter als auch den Grundsatz der Transparenz wahren muss, damit alle Bieter bei der Aufstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 54).

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    48 Was die Zulässigkeit dieses Rechtsmittelgrundes betrifft, so folgt nach ständiger Rechtsprechung aus den Artikeln 225 EG, 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes und 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-41/00 P, Interporc/Kommission, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 15).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    109 Ferner ist der Rechtsprechung zu entnehmen, dass dieser Grundsatz eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, um seine Einhaltung überprüfen zu können (u. a. Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 91).
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    59 Die Klägerin ist durch die angefochtene Entscheidung auch unmittelbar betroffen, da die Kommission den staatlichen Behörden hinsichtlich der Modalitäten für die Durchführung dieser Entscheidung keinen Entscheidungsspielraum gelassen hat (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70, 42/70, 43/70 und 44/70, International Fruit Company/Kommission, Slg. 1971, 411, Randnrn.
  • EuG, 21.10.1998 - T-100/96

    Vicente Nuñez / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    Somit kann die von der Klägerin erhobene Klage nicht aus diesem Grund für unzulässig erklärt werden (vgl. Urteile des Gerichts vom 3. März 1994 in der Rechtssache T-82/92, Cortes Jimenez u. a./Kommission, Slg. ÖD 1994, II-237, Randnr. 14, vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94, IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665, Randnr. 24, vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache T-130/96, Aquilino/Rat, Slg. ÖD 1998, II-1017, Randnr. 34, und vom 21. Oktober 1998 in der Rechtssache T-100/96, Vicente-Nuñez/Kommission, Slg. ÖD 1998, II-1779, Randnrn.
  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    62 Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der vorliegenden Klage ist nämlich nicht davon auszugehen, dass ein Urteil über die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 6. September 1996 nur dazu führen würde, die Äquivalenzkoeffizienten gemäß der Entscheidung vom 14. Juni 1996 wiederaufleben zu lassen; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung der Kommission, gemäß Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) die Maßnahmen zu treffen, die die Durchführung des vorliegenden Urteils umfasst (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris/Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnrn.
  • EuG, 15.10.1997 - T-331/94

    IPK / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    Somit kann die von der Klägerin erhobene Klage nicht aus diesem Grund für unzulässig erklärt werden (vgl. Urteile des Gerichts vom 3. März 1994 in der Rechtssache T-82/92, Cortes Jimenez u. a./Kommission, Slg. ÖD 1994, II-237, Randnr. 14, vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94, IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665, Randnr. 24, vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache T-130/96, Aquilino/Rat, Slg. ÖD 1998, II-1017, Randnr. 34, und vom 21. Oktober 1998 in der Rechtssache T-100/96, Vicente-Nuñez/Kommission, Slg. ÖD 1998, II-1779, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    109 Ferner ist der Rechtsprechung zu entnehmen, dass dieser Grundsatz eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, um seine Einhaltung überprüfen zu können (u. a. Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 91).
  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
    108 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zu öffentlichen Aufträgen ist der Auftraggeber zur Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter verpflichtet (u. a. Urteile vom 27. November 2001 in den Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 37, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-315/01, GAT, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73).
  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 12.12.1996 - C-49/96

    Progoulis / Kommission

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

  • EuGH, 02.06.1994 - C-326/91

    de Compte / Parlament

  • EuG, 11.02.1999 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

  • EuG, 08.07.1998 - T-130/96

    Aquilino / Rat

  • EuG, 03.03.1994 - T-82/92

    Manuel Cortes Jimenez und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    60 und 61, und vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801, Randnrn.

    Es liegt auf der Hand, dass der Preis eine wesentliche Bedingung eines öffentlichen Auftrags ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, Randnr. 117).

    Die Änderung einer solchen Bedingung während der Laufzeit des Auftrags birgt, wenn sie nach den Bestimmungen des ursprünglichen Auftrags nicht ausdrücklich erlaubt ist, die Gefahr eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter in sich (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, Randnr. 121).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Der Grundsatz der Transparenz bedeutet, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig in der Vergabebekanntmachung oder dem Lastenheft formuliert werden, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber tatsächlich überprüfen kann, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Er verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber im Stande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllten (EuGH, Urteil vom 29. April 2004, C-496/99 P, Abl. EU 2004, Nr. C 118, 2, Rdn. 110- 111, "CAS Succhi di Frutta").

    Sie verweist insoweit auf die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Juni 2008, C-454/06 (aaO) und vom 29. April 2004, C-496/99 P (aaO) und sieht die Einheit der Rechtsordnung gefährdet.

    Diese Lösung steht auch in Übereinstimmung zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Fällen, in denen die Parteien den Vertrag nachträglich ändern (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, aaO; vgl. auch EuGH, Urteil vom 29. April 2004, C-496/99 P, aaO).

    Desgleichen kann eine Änderung des ursprünglichen Auftrags als wesentlich angesehen werden, wenn sie den Auftrag in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert, und auch dann, wenn sie das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, aaO Rdn. 34-37; vgl. auch EuGH, Urteil vom 29. April 2004, C-496/99 P, aaO Rdn. 117 und 118).

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen CAS Succhi di Frutta SpA.

    Rechtsmittel - Gemeinsame Agrarpolitik - Nahrungsmittelhilfe - Ausschreibungsverfahren - Entscheidung der Kommission zur nachträglichen Änderung der Ausschreibungsbedingungen - Bezahlung der Zuschlagsempfänger mit anderen als den in der Ausschreibung angegebenen ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen CAS Succhi di Frutta SpA.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 14.10.1999 - T-191/96

    CAS Succhi di Frutta / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    Mit Urteil vom 14. Oktober 1999 (CAS Succhi di Frutta SpA/Kommission, Slg. 1999, II-3181) erachtete das Gericht erster Instanz die Klage in der Rechtssache T-191/96 für zulässig und begründet.

    Infolgedessen ist festzustellen, dass das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-191/96 nicht an einem Rechtsmangel leidet.

    20 - Beschluss vom 20. März 1998 in der Rechtssache T-191/96 (CAS Succhi di Frutta SpA/Kommission, Slg. 1998, II-573).

    33 - Beschluss vom 26. Februar 1997 in der Rechtssache T-191/96 R (C.A.S. Succhi di Frutta SpA/Kommission, Slg. 1997, II-211).

  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    "72 Zur Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5) hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn ein Auftraggeber in den Auftragsunterlagen Festlegungen getroffen hat, es der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter verlangt, dass alle Angebote diesen Festlegungen entsprechen, damit ein objektiver Vergleich der Angebote gewährleistet ist (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89, Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 37, und vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 70).

    Zudem wurde festgestellt, dass das Verfahren zum Vergleich der Angebote in jedem Abschnitt sowohl den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter als auch den Grundsatz der Transparenz wahren muss, damit alle Bieter bei der Aufstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 54).

    9 - Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89 (Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 37), Urteil des Gerichtshofes vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 54), Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache T-203/96 (Embassy Limousines & Services/Parlament, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 85), Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98 (ADT/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 164).

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    35 - Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P (Kommission/Brazzelli u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 49).

    40 - Urteil in der Rechtssache C-136/92 P (zitiert in Fußnote 35, Randnr. 49).

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    6 - Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-481/93 und T-484/93 (Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 59), Beschluss des Gerichtshofes vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P (Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 39).

    19 - Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-481/93 und T-484/93 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 59).

  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    6 - Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-481/93 und T-484/93 (Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 59), Beschluss des Gerichtshofes vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P (Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 39).

    12 - Beschluss in der Rechtssache C-10/95 P (zitiert in Fußnote 6).

  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    "72 Zur Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5) hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn ein Auftraggeber in den Auftragsunterlagen Festlegungen getroffen hat, es der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter verlangt, dass alle Angebote diesen Festlegungen entsprechen, damit ein objektiver Vergleich der Angebote gewährleistet ist (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89, Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 37, und vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 70).

    9 - Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89 (Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 37), Urteil des Gerichtshofes vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 54), Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache T-203/96 (Embassy Limousines & Services/Parlament, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 85), Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98 (ADT/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 164).

  • EuGH, 05.10.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    28 - Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-337/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-8377, Randnrn.
  • EuG, 08.11.2000 - T-509/93

    Glencore Grain / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    29 - Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 21), Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. November 2000 in der Rechtssache T-509/93 (Glencore Grain/Kommission, Slg. 2000, II-3697, Randnr. 31).
  • EuGH, 27.04.1999 - C-436/97

    Deutsche Bahn / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    36 - Urteil in der Rechtssache Deere (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 21), Beschluss des Gerichtshofes vom 27. April 1999 in der Rechtssache C-436/97 P (Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1999, I-2387, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-19/95

    San Marco / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99
    38 - Urteil in der Rechtssache Deere (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 21), Beschluss des Gerichtshofes vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P (San Marco Impex, Slg. 1996, I-4435, Randnr. 39).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuGH, 26.04.1993 - C-244/92

    Kupka Floridi / ESC

  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

  • EuGH, 22.12.1993 - C-354/92

    Eppe / Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

  • EuGH, 07.03.1994 - C-338/93

    De Hoe / Kommission

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