Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 09.01.2015 - C-498/14 PPU   

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https://dejure.org/2015,17
EuGH, 09.01.2015 - C-498/14 PPU (https://dejure.org/2015,17)
EuGH, Entscheidung vom 09.01.2015 - C-498/14 PPU (https://dejure.org/2015,17)
EuGH, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - C-498/14 PPU (https://dejure.org/2015,17)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bradbrooke

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Kindesentführung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    RG

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Kindesentführung - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Eilvorabentscheidungsverfahren; Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Kindesentführung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bradbrooke

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Kindesentführung - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1809
  • FamRZ 2014, 562
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

    Auszug aus EuGH, 09.01.2015 - C-498/14
    Gleichwohl darf die Anwendung dieser nationalen Rechtsvorschriften die praktische Wirksamkeit der Verordnung nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinau, C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 82).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-211/10

    Der Gerichtshof erläutert einige Vorschriften in Bezug auf die Anerkennung und

    Auszug aus EuGH, 09.01.2015 - C-498/14
    Die letztgenannte Zwischenentscheidung dient nämlich ebenfalls zur Verwirklichung des Endziels, das darin besteht, die Situation des Kindes zu regeln (vgl. in diesem Sinne Urteil Povse, C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 53).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

    Auszug aus EuGH, 09.01.2015 - C-498/14
    Im vorliegenden Zusammenhang ist ferner hervorzuheben, dass die Verordnung nach ihrem 33. Erwägungsgrund im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen steht, die mit der Charta anerkannt wurden, und insbesondere darauf abzielt, die Wahrung der Grundrechte des Kindes im Sinne von Art. 24 der Charta zu gewährleisten, zu denen u. a. der Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil McB, C-400/10 PPU, EU:C:2010:582, Rn. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20

    Volvo u.a.

    141 C-498/14 PPU, EU:C:2015:3.

    154 C-498/14 PPU, EU:C:2015:3, Rn. 41 und 51.

    156 Vgl. Urteil vom 9. Januar 2015, RG (C-498/14 PPU, EU:C:2015:3, Rn. 52).

  • EuGH, 17.10.2018 - C-393/18

    UD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

    Es fällt somit in den in Art. 107 der Verfahrensordnung festgelegten Anwendungsbereich des Eilvorabentscheidungsverfahrens (Urteile vom 9. Oktober 2014, C, C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268, Rn. 34, vom 9. Januar 2015, RG, C-498/14 PPU, EU:C:2015:3, Rn. 36, und vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-213/18

    Guaitoli u.a.

    Betreffend die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. 2003, L 338, S. 1) vgl. entsprechend Urteil vom 9. Januar 2015, RG (C-498/14 PPU, EU:C:2015:3, Rn. 41 und 51 bis 54).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42388
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14 PPU (https://dejure.org/2014,42388)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.2014 - C-498/14 PPU (https://dejure.org/2014,42388)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - C-498/14 PPU (https://dejure.org/2014,42388)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Bradbrooke

    Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit im Bereich der elterlichen Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 11 Abs. 7 und 8 - Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat hat und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    19 Vgl. den 17. Erwägungsgrund, Satz 1, der Brüssel-IIa-Verordnung und Urteil Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 66), meine Stellungnahme zum Gutachten 1/13 (EU:C:2014:2292, Nrn. 84 ff.) und Gutachten 1/13 (EU:C:2014:2303, Rn. 77 ff.).

    39 Vgl. insbesondere Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 82) und Povse (EU:C:2010:400, Rn. 78).

    42 Vgl. insbesondere Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 52), Povse (EU:C:2010:400, Rn. 43) und C (EU:C:2014:2268, Rn. 67) sowie die Rn. 15 und 16 des oben angeführten Vermerks des Ratsvorsitzes vom 26. November 2002.

    64 Urteil Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 78 bis 80).

    69 Die belgische Regierung führt unter Hinweis auf die Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 63 und 64) sowie Povse (EU:C:2010:400, Rn. 53) aus, der Gerichtshof habe zum einen entschieden, dass eine "Entscheidung, mit der im Anschluss an eine Entscheidung, mit der die Rückgabe eines Kindes verweigert wird, die Rückgabe des Kindes angeordnet wird, [obwohl sie] der Sache nach mit anderen durch die Verordnung geregelten Materien, insbesondere dem Sorgerecht, zusammenhängt, ... verfahrensrechtliche Selbständigkeit [genießt], um die Rückgabe eines Kindes nicht zu verzögern, das widerrechtlich in einen anderen als den Mitgliedstaat verbracht wurde oder dort zurückgehalten wird, in dem dieses Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte", und zum anderen, dass aus Art. 11 Abs. 7 "nicht abgeleitet werden [kann], dass eine Sorgerechtsentscheidung Vorbedingung für die Erlassung einer Entscheidung ist, mit der die Rückgabe des Kindes angeordnet wird", weil "[i]n dieser Bestimmung ... nur das Endziel der ... gerichtlichen Verfahren zum Ausdruck kommt, das darin besteht, die Situation des Kindes zu regeln" (Hervorhebung nur hier).

    72 Vgl. entsprechend Urteil Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 81).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-211/10

    Der Gerichtshof erläutert einige Vorschriften in Bezug auf die Anerkennung und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    In diesem Urteil wird auf das zuvor vom Gerichtshof erlassene Urteil Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400) verwiesen.

    39 Vgl. insbesondere Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 82) und Povse (EU:C:2010:400, Rn. 78).

    41 Vgl. hierzu Urteile Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 53 und 54), Aguirre Zarraga (C-491/10 PPU, EU:C:2010:828, Rn. 59 ff.), Povse (EU:C:2010:400, Rn. 64) und McB.

    42 Vgl. insbesondere Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 52), Povse (EU:C:2010:400, Rn. 43) und C (EU:C:2014:2268, Rn. 67) sowie die Rn. 15 und 16 des oben angeführten Vermerks des Ratsvorsitzes vom 26. November 2002.

    69 Die belgische Regierung führt unter Hinweis auf die Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 63 und 64) sowie Povse (EU:C:2010:400, Rn. 53) aus, der Gerichtshof habe zum einen entschieden, dass eine "Entscheidung, mit der im Anschluss an eine Entscheidung, mit der die Rückgabe eines Kindes verweigert wird, die Rückgabe des Kindes angeordnet wird, [obwohl sie] der Sache nach mit anderen durch die Verordnung geregelten Materien, insbesondere dem Sorgerecht, zusammenhängt, ... verfahrensrechtliche Selbständigkeit [genießt], um die Rückgabe eines Kindes nicht zu verzögern, das widerrechtlich in einen anderen als den Mitgliedstaat verbracht wurde oder dort zurückgehalten wird, in dem dieses Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte", und zum anderen, dass aus Art. 11 Abs. 7 "nicht abgeleitet werden [kann], dass eine Sorgerechtsentscheidung Vorbedingung für die Erlassung einer Entscheidung ist, mit der die Rückgabe des Kindes angeordnet wird", weil "[i]n dieser Bestimmung ... nur das Endziel der ... gerichtlichen Verfahren zum Ausdruck kommt, das darin besteht, die Situation des Kindes zu regeln" (Hervorhebung nur hier).

    75 Vgl. Urteil Povse (EU:C:2010:400, Rn. 62 und 66).

  • EuGH, 09.10.2014 - C-376/14

    C - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    16 Zum Begriff der Verletzung eines Sorgerechts siehe Urteil C (C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268, Rn. 60 ff.).

    40 Vgl. insbesondere Urteile E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 44 und 45), C (EU:C:2014:2268, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung) und L (EU:C:2014:2364, Rn. 48).

    42 Vgl. insbesondere Urteile Rinau (EU:C:2008:406, Rn. 52), Povse (EU:C:2010:400, Rn. 43) und C (EU:C:2014:2268, Rn. 67) sowie die Rn. 15 und 16 des oben angeführten Vermerks des Ratsvorsitzes vom 26. November 2002.

  • EuGH, 12.11.2014 - C-656/13

    L - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    38 Der Gerichtshof weist nämlich regelmäßig darauf hin, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil L, C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 38).

    40 Vgl. insbesondere Urteile E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 44 und 45), C (EU:C:2014:2268, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung) und L (EU:C:2014:2364, Rn. 48).

  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    (C-400/10 PPU, EU:C:2010:582).

    (EU:C:2010:582, Rn. 60 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13

    Sanders - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    46 Anders ist dies bei einer Vorschrift, mit der die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts so festgelegt werden soll, dass ein konkretes Gericht eines Mitgliedstaats bestimmt werden kann, wie etwa die Vorschrift, die Gegenstand meiner Schlussanträge in den derzeit noch anhängigen Rechtssachen Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2171, Nr. 36) ist und die Bezug nimmt auf "das Gericht des Ortes, an dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat" (Hervorhebung nur hier).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-403/09

    Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    41 Vgl. hierzu Urteile Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 53 und 54), Aguirre Zarraga (C-491/10 PPU, EU:C:2010:828, Rn. 59 ff.), Povse (EU:C:2010:400, Rn. 64) und McB.
  • EuGH, 01.10.2014 - C-436/13

    E

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    40 Vgl. insbesondere Urteile E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 44 und 45), C (EU:C:2014:2268, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung) und L (EU:C:2014:2364, Rn. 48).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    41 Vgl. hierzu Urteile Deticek (C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 53 und 54), Aguirre Zarraga (C-491/10 PPU, EU:C:2010:828, Rn. 59 ff.), Povse (EU:C:2010:400, Rn. 64) und McB.
  • EuGH, 27.11.2007 - C-435/06

    C - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
    13 Gleichwohl handelt es sich nicht um eine rein nationale Problematik, denn es geht um die Auslegung von Vorschriften der Brüssel-IIa-Verordnung, denen entnommen werden soll, ob das eine oder das andere betroffene belgische Gericht für die Entscheidung über einen Rechtsstreit zuständig ist, der grenzüberschreitenden und nicht innerstaatlichen Charakter hat (vgl. entsprechend die Umstände der Rechtssachen, in denen die Urteile C, C-435/06, EU:C:2007:714, und A, C-523/07, EU:C:2009:225, ergangen sind).
  • EuGH, 14.10.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

  • EGMR, 18.06.2013 - 3890/11

    POVSE v. AUSTRIA

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218

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