Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 19.09.2013 - C-5/12   

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https://dejure.org/2013,24866
EuGH, 19.09.2013 - C-5/12 (https://dejure.org/2013,24866)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2013 - C-5/12 (https://dejure.org/2013,24866)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2013 - C-5/12 (https://dejure.org/2013,24866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG Schutz der Sicherheit und Gesundheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Mutterschaftsurlaub - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Betriu Montull

    Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und Gesundheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Mutterschaftsurlaub - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und ...

  • EU-Kommission

    Betriu Montull

    Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG − Schutz der Sicherheit und Gesundheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Mutterschaftsurlaub - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern ...

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsanspruch eines abhängig beschäftigten Vaters anlässlich einer Kindesgeburt; Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Juzgado de lo Social n° 1 de Lleida

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsanspruch des abhängig beschäftigten Vaters anlässlich der Kindesgeburt; Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Juzgado de lo Social n° 1 de Lleida

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Betriu Montull

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Juzgado de lo Social de Lleida - Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.07.2012 - C-16/12

    Hermes Hitel és Faktor

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV das Unionsrecht nur in den Grenzen der der Union übertragenen Zuständigkeiten prüfen kann (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2010, McB., C-400/10 PPU, Slg. 2010, I-8965, Randnr. 51, und Beschluss vom 6. Juli 2012, Hermes Hitel és Faktor, C-16/12, Randnr. 13).

    Dagegen besitzt der Gerichtshof eine solche Zuständigkeit nicht, wenn der Gegenstand des Ausgangsverfahrens keinen Bezug zum Unionsrecht aufweist und die Regelung, deren Auslegung begehrt wird, nicht in den Bereich des Unionsrechts fällt (vgl. Urteil vom 29. Mai 1997, Kremzow, C-299/95, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 15, und Beschluss Hermes Hitel és Faktor, Randnr. 14).

    Die Erfordernisse, die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und dem Schutz der Grundrechte ergeben, binden die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung in allen Fällen, in denen sie das Unionsrecht anzuwenden haben (vgl. Urteil vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, Slg. 2010, I-365, Randnr. 23, und Beschluss Hermes Hitel és Faktor, Randnr. 15).

  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Zur Rechtfertigung einer solchen Ungleichbehandlung bestimmt Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207, dass sie nicht den Vorschriften zum Schutz der Frau, insbesondere bei Schwangerschaft und Mutterschaft, entgegensteht (vgl. Urteil vom 30. September 2010, Roca Álvarez, C-104/09, Slg. 2010, I-8661, Randnr. 26).

    Hierzu hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207, indem er den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes bei Schwangerschaft und Mutterschaft beizubehalten oder einzuführen, anerkennt, dass es im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter gerechtfertigt ist, zum einen die körperliche Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen die besondere Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit nach der Entbindung zu schützen (vgl. u. a. Urteile Hofmann, Randnr. 2, und Roca Álvarez, Randnr. 27).

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Bei der schwangeren Arbeitnehmerin, der Wöchnerin oder der stillenden Arbeitnehmerin besteht nämlich eine besondere Situation der Verletzlichkeit, die einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erforderlich macht, aber, speziell während dieses Urlaubs, nicht der Lage eines Mannes oder einer Frau im Krankheitsurlaub gleichgesetzt werden kann (Urteil vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 40).

    Dagegen müssen die Mitgliedstaaten zwar nach Art. 8 dieser Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass den Arbeitnehmerinnen ein Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen gewährt wird, doch handelt es sich dabei für sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, abgesehen von den in Art. 8 Abs. 2 vorgesehenen zwei Wochen obligatorischen Mutterschaftsurlaubs, um ein Recht, auf das sie verzichten können (vgl. Urteil Boyle u. a., Randnr. 58).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zur Auslegung des Unionsrechts zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, und vom 30. Mai 2013, Arslan, C-534/11, Randnr. 33).

    Er kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Lucchini, Randnr. 44, und vom 11. April 2013, Della Rocca, C-290/12, Randnr. 29).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Der Unionsgesetzgeber ist daher zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (vgl. Urteil vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Randnr. 49).

    Dieser Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit gewährleisten, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, und Kiiski, Randnr. 46).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-342/12

    Worten

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Es ist Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. u. a. Urteile vom 14. Oktober 2010, Fuß, C-243/09, Slg. 2010, I-9849, Randnr. 39, und vom 30. Mai 2013, Worten, C-342/12, Randnr. 30).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteile Fuß, Randnr. 40, und Worten, Randnr. 31).

  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Dagegen besitzt der Gerichtshof eine solche Zuständigkeit nicht, wenn der Gegenstand des Ausgangsverfahrens keinen Bezug zum Unionsrecht aufweist und die Regelung, deren Auslegung begehrt wird, nicht in den Bereich des Unionsrechts fällt (vgl. Urteil vom 29. Mai 1997, Kremzow, C-299/95, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 15, und Beschluss Hermes Hitel és Faktor, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Die Erfordernisse, die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und dem Schutz der Grundrechte ergeben, binden die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung in allen Fällen, in denen sie das Unionsrecht anzuwenden haben (vgl. Urteil vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, Slg. 2010, I-365, Randnr. 23, und Beschluss Hermes Hitel és Faktor, Randnr. 15).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV das Unionsrecht nur in den Grenzen der der Union übertragenen Zuständigkeiten prüfen kann (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2010, McB., C-400/10 PPU, Slg. 2010, I-8965, Randnr. 51, und Beschluss vom 6. Juli 2012, Hermes Hitel és Faktor, C-16/12, Randnr. 13).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-5/12
    Dieser Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit gewährleisten, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, und Kiiski, Randnr. 46).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/02

    Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG -

  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV das Unionsrecht nur in den Grenzen der der Union übertragenen Zuständigkeiten zu prüfen hat (vgl. u. a. Urteil Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen der Form nach auf die Auslegung des Art. 20 AEUV beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof, wie er wiederholt entschieden hat, nicht daran, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung über das bei ihm anhängige Verfahren von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 24, vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 41, und vom 10. Oktober 2013, Alokpa und Moudoulou, C-86/12, EU:C:2013:645, Rn. 20).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-541/15

    Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV -

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. u. a. Urteil vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 40).
  • EuGH, 18.03.2014 - C-167/12

    Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer

    So ist der Unionsgesetzgeber zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Rn. 49, und vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, Rn. 48).

    Es besteht nämlich, wie der Unionsgesetzgeber im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 92/85 anerkannt hat, bei der schwangeren Arbeitnehmerin, der Wöchnerin oder der stillenden Arbeitnehmerin eine besondere Situation der Verletzlichkeit, die einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erforderlich macht, aber, speziell während dieses Urlaubs, nicht der Lage eines Mannes oder einer Frau im Krankheitsurlaub gleichgesetzt werden kann (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Rn. 40, und Betriu Montull, Rn. 49).

    Dieser Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit gewährleisten, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Rn. 25, Kiiski, Rn. 46, und Betriu Montull, Rn. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-351/14

    Rodríguez Sánchez

    9 - Urteil C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 46. Diese Rechtssache, in der der Gerichtshof eine Auslegung der Richtlinie 92/85 vornahm, betraf die Situation eines Vaters, der anstelle der Mutter eine Leistung bei Mutterschaft beantragt hatte.

    10 - Urteil Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 45 und 46).

    11 - Urteil Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 46).

    25 - Vgl. insbesondere Urteil Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 40).

    26 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof festgestellt, dass ein Zeitraum, der über die obligatorischen 14 Wochen hinausgeht, wie etwa der Zeitraum von 16 Wochen in Spanien, um den es im Urteil Betriu Montull ging, auch "dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft [dient]"(40).

    39 Urteil vom 16. Juni 2016, Rodríguez Sánchez (C-351/14, EU:C:2016:447, Rn. 46), unter Verweis auf das Urteil vom 19. September 2013, Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 45 und 46).

    40 Urteil vom 19. September 2013, Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 63 und 64).

    Vgl. allerdings die Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in der Rechtssache Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:230, Nrn. 71 und 72).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-531/15

    Otero Ramos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 4 Abs.

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 32).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 33).

  • EuGH, 09.04.2014 - C-616/11

    Zahlungsempfängern kann unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 39, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318, Rn. 22, sowie Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen

    19 - Vgl. u. a. Urteil Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl lässt sich für Eltern eines im Rahmen

    Vgl. Urteil vom 19. September 2013, Betriu Montull (C-5/12, Randnrn.

    Für ein gegenteiliges Ergebnis vgl. Urteil Betriu Montull (Randnr. 72).

  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-354/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass morbide Adipositas eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-541/15

    Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-133/15

    Chavez-Vilchez u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-615/18

    Staatsanwaltschaft Offenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • EuGH, 21.05.2015 - C-65/14

    Rosselle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen werden männliche Arbeitnehmer bei der

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria"

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-531/15

    Otero Ramos

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-311/13

    Tümer - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie

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   Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Betriu Montull

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Richtlinie 76/207/EWG - Art. 2 und 5 - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 8 - Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zugunsten abhängig beschäftigter Mütter - Mögliche Inanspruchnahme durch abhängig ...

  • EU-Kommission

    Betriu Montull

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Richtlinie 76/207/EWG - Art. 2 und 5 - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 8 - Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zugunsten abhängig beschäftigter Mütter - Mögliche Inanspruchnahme durch abhängig ...

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsanspruch des abhängig beschäftigten Vaters anlässlich der Kindesgeburt; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Juzgado de lo Social n° 1 de Lleida

  • rechtsportal.de

    Urlaubsanspruch des abhängig beschäftigten Vaters anlässlich der Kindesgeburt; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Juzgado de lo Social n° 1 de Lleida

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
    19 -âEUR‚ Urteil vom 11. Oktober 2007, Paquay (C-460/06, Slg. 2007, I-8511, Randnr. 27).
  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
    24 -âEUR‚ Urteile Roca Álvarez (Randnr. 24), vom 29. November 2001, Griesmar (C-366/99, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 56), und vom 19. März 2002, Lommers (C-476/99, Slg. 2002, I-2891, Randnr. 30).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
    20 -âEUR‚ In Randnr. 58 des Urteils vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, Slg. 1998, I-6401), hat der Gerichtshof entschieden: "Zwar müssen die Mitgliedstaaten nach [Art. 8 der Richtlinie 92/85] die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen erhalten, doch handelt es sich für diese dabei, abgesehen von den ... zwei Wochen obligatorischer Mutterschaftsurlaub gemäß Abs. 2, um ein Recht, auf das sie verzichten können.".
  • EuGH, 15.09.2011 - C-197/10

    Unió de Pagesos de Catalunya - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
    11 -âEUR‚ Urteil vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, Slg. 2011, I-8495, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
    27 - Urteile Roca Álvarez (Randnr. 27), vom 12. Juli 1984, Hofmann (184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20), vom 30. Juni 1998, Brown (C-394/96, Slg. 1998, I-4185, Randnr. 17), und vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich (C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 43).
  • EuGH, 30.06.1998 - C-394/96

    Brown

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
    27 - Urteile Roca Álvarez (Randnr. 27), vom 12. Juli 1984, Hofmann (184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20), vom 30. Juni 1998, Brown (C-394/96, Slg. 1998, I-4185, Randnr. 17), und vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich (C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 43).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-66/96

    Høj Pedersen u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
    28 -âEUR‚ Urteil vom 19. November 1998, Høj Pedersen u. a. (C-66/96, Slg. 1998, I-7327, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie

    Vgl. allerdings die Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in der Rechtssache Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:230, Nrn. 71 und 72).
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