Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.1997 - C-5/97   

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https://dejure.org/1997,1238
EuGH, 18.12.1997 - C-5/97 (https://dejure.org/1997,1238)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.1997 - C-5/97 (https://dejure.org/1997,1238)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - C-5/97 (https://dejure.org/1997,1238)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentliche Bauaufträge - Zulassung der Unternehmer - Einheit, auf die abzustellen ist

  • Europäischer Gerichtshof

    Ballast Nedam Groep

  • EU-Kommission PDF

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

    Richtlinien 71/304 und 71/305 des Rates
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinien 71/304 und 71/305 - Zulassung der Unternehmer - Antrag einer Holdinggesellschaft, die die Arbeiten nicht selbst ausführt, sondern sich als Beleg für ihre Leistungsfähigkeit auf die Nachweise ...

  • EU-Kommission

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

  • Wolters Kluwer

    Nicht stichhaltige Verweisung auf ein Urteil; Auslegung der Richtlinie zum Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ; Aufhebung der Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 71/304/EWG; ; Richtlinie 71/305/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 71/304/EWG; Richtlinie 71/305/EWG
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinien 71/304 und 71/305 - Zulassung der Unternehmer - Antrag einer Holdinggesellschaft, die die Arbeiten nicht selbst ausführt, sondern sich als Beleg für ihre Leistungsfähigkeit auf die Nachweise ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eignung: Berücksichtigung der einzelnen Gesellschaften des Konzern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State van België - Auslegung des Urteils des Gerichtshofes in der Vorabentscheidungssache C-389/92 - Auslegung der Richtlinien 71/304/EWG und 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über öffentliche Bauaufträge im Hinblick auf eine Regelung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.04.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-5/97
    vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-389/92 (Ballast Nedam Groep, Slg. 1994, I-1289) erläßt DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer).

    Der belgische Raad van State hat mit Urteil vom 18. Dezember 1996, beim Gerichtshof eingegangen am 13. Januar 1997, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag eine Frage nach der Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-389/92 (Ballast Nedam Groep, Slg. 1994, I-1289; im folgenden: Urteil BNG I) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Im bereits zitierten Urteil BNG I hat der Gerichtshof auf diese Frage geantwortet, daß die Richtlinien 71/304/EWG und 71/305/EWG dahin auszulegen sind, daß sie dazu ermächtigen, bei der Beurteilung der Kriterien, die ein Unternehmer im Rahmen der Prüfung eines von der beherrschenden juristischen Person eines Konzerns gestellten Zulassungsantrags erfüllen muß, die Gesellschaften zu berücksichtigen, die zu diesem Konzern gehören, soweit die betreffende juristische Person nachweist, daß sie über die zur Ausführung der Aufträge erforderlichen Mittel dieser Gesellschaften tatsächlich verfügen kann.

    Da die Parteien des Rechtsstreits nicht einig darüber sind, welche Bedeutung diesem Urteil beizumessen ist, hat der Raad van State beschlossen, dem Gerichtshof eine neue Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die wie folgt lautet: Ist der Begriff "ermächtigen" in dem Satzteil "... ermächtigen, ... zu berücksichtigen ..." im Tenor des Urteils vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-389/92 als "verpflichten" zu verstehen? Wenn der Begriff "ermächtigen" in dem genannten Satzteil nicht als "verpflichten" zu verstehen ist, bedeutet dies dann, daß dem betroffenen Mitgliedstaat doch ein Ermessen zusteht, selbst wenn die vom Gerichtshof aufgestellte Voraussetzung erfüllt ist? In welchen Fällen und aus welchen Gründen sind dann Unternehmen zu berücksichtigen, die zu einer beherrschenden juristischen Person eines Konzerns gehören?.

    Diese Frage des vorlegenden Gerichts geht im wesentlichen dahin, ob sich aus dem Urteil BNG I ergibt, daß die Richtlinien 71/304 und 71/305 dahin auszulegen sind, daß die Stelle, die für die Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zuständig ist, der von einer beherrschenden juristischen Person eines Konzerns gestellt wird, wenn nachgewiesen ist, daß diese juristische Person über die für die Ausführung der Aufträge erforderlichen Mittel der zum Konzern gehörenden Gesellschaften tatsächlich verfügen kann, verpflichtet ist, diese Gesellschaften zu berücksichtigen.

    Wie der Gerichtshof in Randnummer 22 des Urteils CEI u. a. festgestellt hat, sind die Kriterien für die Klassifizierung der Unternehmer in den verschiedenen in Artikel 28 der Richtlinie 71/305 vorgesehenen offiziellen Listen der zugelassenen Unternehmer zwar nicht harmonisiert, dies gilt aber nicht für einige der in den Artikeln 23 bis 28 festgelegten Kriterien für die qualitative Auswahl, insbesondere für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit der Unternehmer gemäß den Artikeln 25 und 26. Aus dem Urteil BNG I geht aber eindeutig hervor, daß die vom Gerichtshof in diesem Urteil aufgestellte Voraussetzung sich gerade auf die Nachweise bezieht, mit denen die technische, die finanzielle und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens belegt werden soll, das in eine offizielle Liste zugelassener Unternehmer aufgenommen werden möchte.

  • EuGH, 09.07.1987 - 27/86

    CEI / Association intercommunale pour les autoroutes des Ardennes

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-5/97
    Dagegen nimmt die belgische Regierung auf das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 27/86, 28/86 und 29/86 (CEI u. a., Slg. 1987, 3347) Bezug und macht geltend, die Mitgliedstaaten verfügten über ein Ermessen, wenn sie die Klassifizierungskriterien beurteilten, die ein Unternehmer bei der Prüfung eines von einer beherrschenden juristischen Person eines Konzerns gestellten Antrags auf Zulassung erfüllen müsse, selbst wenn die vom Gerichtshof aufgestellte Voraussetzung erfüllt sei.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Dazu zählen neben den Vorschriften über die Bekanntmachung (aus der u.a. der/die Auftraggeber eindeutig zu erkennen sein müssen) auch die Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3, die entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.04.1994 - C-389/92; Urteil vom 18.12.1997 - C-5/97; Urteil vom 02.12.1999 - C-176/98; Urteil vom 18.03.2004 - C-314/01) die Untervergabe des Auftrages oder eines Teiles desselben durch den Bieter grundsätzlich zulassen und das Verbot der Untervergabe, welches in den Verdingungsunterlagen enthalten war, also ausschließen würden.
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Diese Darlegung ist eine selbstverständliche Obliegenheit des Bewerbers, die auf der Tatsache beruht, dass er zur Erfüllung selbst über keine oder nicht ausreichende eigene technische Mittel verfügt (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106, 110; OLG Frankfurt NZBau 2003, 636, 637, im Anschluss an: EuGH, Urt. v. 14. April 1994, C -389/92- "Ballast Nedam I"; Urt. v. 18.12.1997, C-5/97 Rz. 12- "Ballast Nedam II"; Urt. v. NZBau 2000, 149= EuZW 2000, 114- "Holst Italia"; Urt. v. 18.3.2004, C 314/01, Rz. 43-44 = NZBau 2004, 340, 342- "Siemens, ARGE Telekom").
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 34/07

    Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen

    Anderenfalls hätte sie sich nämlich in einen Gegensatz zu den Bestimmungen der § 7 a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A und § 4 Abs. 4 VgV sowie zu der die höherrangige Vergabekoordinierungsrichtlinie verbindlich interpretierenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gestellt, wonach Bieter sich bei der Ausführung des Auftrags der Mittel ihnen auf welche Weise auch immer verbundener Unternehmen bedienen dürfen (vgl. EuGH, Urt. v. 14.4.1994 - C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v. 18.12.1997 - C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II; EuGH, Urt. v. 2.12.1999 - C-176/98, EuZW 2000, 110 = NZBau 2000, 149 - Holst Italia; EuGH, Urt. v. 18.3.2004 - C-314/01, NVwZ 2004, 967 = VergabeR 2004, 465).
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   Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-5/97   

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https://dejure.org/1997,31307
Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-5/97 (https://dejure.org/1997,31307)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.10.1997 - C-5/97 (https://dejure.org/1997,31307)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - C-5/97 (https://dejure.org/1997,31307)
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  • EU-Kommission PDF

    Ballast Nedam Groep NV gegen Belgische Staat.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentliche Bauaufträge - Zulassung der Unternehmer - Einheit, auf die abzustellen ist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.04.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-5/97
    (1) - Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-389/92 (Ballast Nedam Gröp, Slg. 1994, I-1289).
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