Rechtsprechung
EuGH, 29.03.2012 - C-417/10, C-500/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Direkte Besteuerung - Einstellung von bei dem in Steuersachen letztinstanzlich entscheidenden Gericht anhängigen Verfahren - Rechtsmissbrauch - Art. 4 Abs. 3 EUV - Vom Vertrag garantierte Freiheiten - Diskriminierungsverbot - Staatliche Beihilfen - Verpflichtung, eine ...
- Europäischer Gerichtshof
3M Italia
Direkte Besteuerung - Einstellung von bei dem in Steuersachen letztinstanzlich entscheidenden Gericht anhängigen Verfahren - Rechtsmissbrauch - Art. 4 Abs. 3 EUV - Vom Vertrag garantierte Freiheiten - Diskriminierungsverbot - Staatliche Beihilfen - Verpflichtung, eine ...
- EU-Kommission
3M Italia
Direkte Besteuerung - Einstellung von bei dem in Steuersachen letztinstanzlich entscheidenden Gericht anhängigen Verfahren - Rechtsmissbrauch - Art. 4 Abs. 3 EUV - Vom Vertrag garantierte Freiheiten - Diskriminierungsverbot - Staatliche Beihilfen - Verpflichtung, eine ...
- Wolters Kluwer
Einstellung überlanger Steuerverfahren zur direkten Besteuerung in letzter Instanz; Vorabentscheidungsersuchen der italienischen Corte suprema di cassazione
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EUV Art. 4 Abs. 3; AEUV Art. 267
Einstellung überlanger Steuerverfahren zur direkten Besteuerung in letzter Instanz; Vorabentscheidungsersuchen der italienischen Corte suprema di cassazione - datenbank.nwb.de
Einstellung von Steuerverfahren in Italien mit Unionsrecht vereinbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Die Einstellung von Steuerverfahren, die bei der Corte suprema di cassazione und der Commissione tributaria centrale anhängig sind und vor mehr als zehn Jahren eingeleitet wurden, ist mit dem Unionsrecht vereinbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Angemessene Verfahrensdauer in Steuersachen
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 23. August 2010 - Ministero dell'Economia e delle Finanze, Agenzia delle Entrate/3 M Italia SpA
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EG Art 93, EG Art 87
Direkte Steuern; Mißbrauch; Rechtsmissbrauchsverbot - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Corte suprema di cassazione - Körperschaftsteuer - Nationale Regelung, die je nach Sitzort von Gesellschaften einen jeweils anderen Besteuerungssatz für ihre Dividenden vorsieht - Handelsgeschäft unter Beteiligung von Gesellschaften mit Sitz ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (47)
- EuGH, 08.05.2013 - C-197/11
Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen …
Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (Urteile Fallimento Traghetti del Mediterraneo, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 29. März 2012, 3M Italia, C-417/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37). - EuGH, 19.12.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. …
Dagegen handelt es sich bei nationalen Maßnahmen, die unterschiedslos auf alle Unternehmen des betreffenden Mitgliedstaats anwendbar sind, um allgemeine und damit nicht selektive Maßnahmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2012, 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184" Rn. 39, …und vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a., C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981" Rn. 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.06.2018 - C-203/16
Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
Überdies ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass nur Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen für die Anwendung einer Maßnahme erfüllen, diese in Anspruch nehmen können, als solcher dieser Maßnahme keinen selektiven Charakter verleihen kann (Urteile vom 29. März 2012, 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 42, …und vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a., C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 59).
- EuGH, 21.12.2016 - C-20/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen, …
31 Was Rn. 42 des Urteils vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184), betreffe, habe das Gericht den zweiten Satz dieser Randnummer nicht berücksichtigt, in dem der in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs niedergelegte Grundsatz zum Ausdruck komme, dass eine Maßnahme selektiv sei, wenn sie geeignet sei, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" gegenüber anderen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befänden, zu begünstigen.40 Auch der von der Kommission befürworteten Auslegung des Urteils vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184), könne nicht gefolgt werden.
58 Der Begriff "staatliche Beihilfe" erfasst jedoch nicht die Maßnahmen, die eine Unterscheidung zwischen Unternehmen einführen, die sich im Hinblick auf das von der in Rede stehenden rechtlichen Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, und damit a priori selektiv sind, wenn der betreffende Mitgliedstaat nachweisen kann, dass diese Unterscheidung gerechtfertigt ist, weil sie sich aus der Natur oder dem Aufbau des Systems, in das sie sich einfügen, ergeben (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. April 2004 , Niederlande/Kommission, C-159/01, EU:C:2004:246, Rn. 42 und 43…, vom 8. September 2011 , Paint Graphos u. a., C-78/08 bis C-80/08, EU:C:2011:550, Rn. 64 und 65, und vom 29. März 2012, 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 40).
59 Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass nur die Steuerpflichtigen, die die Voraussetzungen für die Anwendung einer Maßnahme erfüllen, diese in Anspruch nehmen können, als solcher dieser Maßnahme keinen selektiven Charakter verleihen kann (Urteil vom 29. März 2012, 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 42).
Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass diese Bezugnahme in späteren Urteilen, in denen auf diesen Grundsatz hingewiesen wird, fehlt (…vgl. u. a. Urteile vom 15. November 2011 , Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 73, und vom 29. März 2012, 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 39).
85 Außerdem trifft es zu, dass, wie das Gericht in Rn. 66 des angefochtenen Urteils Autogrill España/Kommission sowie in Rn. 70 des angefochtenen Urteils Banco Santander und Santusa/Kommission festgestellt hat, der Gerichtshof in Rn. 42 des Urteils vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184), entschieden hat, dass der Umstand, dass nur diejenigen Steuerpflichtigen, die die Voraussetzungen für den Erhalt der in dieser Rechtssache in Rede stehenden Maßnahme erfüllten, diese Maßnahme in Anspruch nehmen konnten, als solcher der Maßnahme keinen selektiven Charakter verleihen kann.
- BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der …
Das mit der Vorschrift verfolgte agrarstrukturelle Ziel (dazu näher unten 2 a) steht der Qualifikation der Versagungen von Genehmigungen zu den Verkäufen der Beteiligten zu 1 als staatliche Beihilfen nicht entgegen, da Art. 107 Abs. 1 AEUV die Beihilfen nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern nach ihren Wirkungen beschreibt (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015, C-39/14 Rn. 52 unter Hinweis auf das Urteil vom 29. März 2012 "3M Italia", C-417/10, EU:C:2012:184 Rn. 36). - EuGH, 11.12.2014 - C-113/13
Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe …
Nach dem allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs (vgl. entsprechend Urteil 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 33) darf die Anwendung dieser Rechtsvorschriften nicht so weit ausgedehnt werden, dass sie missbräuchliche Praktiken der Freiwilligenorganisationen oder ihrer Mitglieder deckt. - EuGH, 16.07.2015 - C-39/14
BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs unterscheidet diese Bestimmung nämlich nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (vgl. Urteil 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle …
51 Vgl. u. a. Urteile vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 39), vom 26. April 2018, ANGED (C-236/16 und C-237/16, EU:C:2018:291, Nr. 27), sowie vom 28. Juni 2018, Lowell Financial Services/Kommission (…C-219/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:508, Rn. 87).56 Vgl. u. a. Urteile vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 42), vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a. (…C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 59), sowie vom 28. Juni 2018, Andres/Kommission (…C-203/16 P, EU:C:2018:505, Rn. 94).
59 Vgl. Urteil vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 39 bis 44).
82 Vgl. u. a. Urteile vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 36), vom 30. Juni 2016, Belgien/Kommission (…C-270/15 P, EU:C:2016:489, Rn. 40), sowie vom 26. Oktober 2016, 0range/Kommission (…C-211/15 P, EU:C:2016:798, Rn. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-20/15
Kommission / World Duty Free Group - Rechtsmittel - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
In Rn. 66 des angefochtenen Urteils Autogrill España/Kommission und in Rn. 70 des angefochtenen Urteils Banco Santander und Santusa/Kommission zitiere das Gericht nur den ersten Satz von Rn. 42 des Urteils vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184)(43), obwohl der zweite Satz dieser Rn. 42 den in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs niedergelegten Grundsatz widerspiegele, wonach eine Maßnahme selektiv sei, wenn sie geeignet sei, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" gegenüber anderen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befänden, zu begünstigen.Der von der Kommission befürworteten Auslegung des Urteils vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184), könne auch nicht gefolgt werden.
Gemäß Rn. 42 des Urteils vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184), kann nämlich zwar "[d]er Umstand, dass nur die Steuerpflichtigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, diese Maßnahme in Anspruch nehmen können, ... als solcher dieser Maßnahme keinen selektiven Charakter verleihen", eine solche steuerliche Maßnahme ist jedoch selektiv, wenn sie eine Unterscheidung zwischen vergleichbaren Situationen oder Transaktionen vornimmt(71).
Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2011, Paint Graphos u. a. (…C-78/08 bis C-80/08, EU:C:2011:550, Rn. 63 und 64), und vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 42).
71 - Der Gerichtshof hat zwar in Rn. 42 des Urteils vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184), tatsächlich für Recht erkannt, dass "[d]er Umstand, dass nur die Steuerpflichtigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, diese Maßnahme in Anspruch nehmen können, ... als solcher dieser Maßnahme keinen selektiven Charakter verleihen [kann]", er hat jedoch anschließend in derselben Rn. 42 festgestellt, dass sich die Personen, denen die in dieser Rechtssache in Rede stehende Maßnahme nicht zugutekommt, nicht in einer tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, die im Hinblick auf das vom nationalen Gesetzgeber verfolgte Ziel mit derjenigen der Steuerpflichtigen, denen die Maßnahme zugutekommt, vergleichbar ist.
Angesichts der Tatsache, dass das Gericht in den angefochtenen Urteilen die Vergleichbarkeit zwischen dem Erwerb von Beteiligungen eines in Spanien steuerpflichtigen Unternehmens an einem "ausländischen Unternehmen" und dem Erwerb von Beteiligungen eines in Spanien steuerpflichtigen Unternehmens an einem in Spanien ansässigen Unternehmen nicht in Frage gestellt hat, ist meines Erachtens die Relevanz von Rn. 42 des Urteils vom 29. März 2012, 3M Italia (C-417/10, EU:C:2012:184) im vorliegenden Fall sehr gering.
- EuGH, 28.06.2018 - C-208/16
Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
Überdies ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass nur Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen für die Anwendung einer Maßnahme erfüllen, diese in Anspruch nehmen können, als solcher dieser Maßnahme keinen selektiven Charakter verleihen kann (Urteile vom 29. März 2012, 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 42, …und vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a., C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 59). - EuGH, 28.06.2018 - C-219/16
Lowell Financial Services/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-596/19
Kommission/ Ungarn - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
- EuGH, 28.06.2018 - C-209/16
Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
- EuG, 07.11.2014 - T-219/10
Das Gericht erklärt die Entscheidungen der Kommission für nichtig, mit denen das …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 11.10
Treibhausgasemissionen; Emissionshandel; Emissionsverlagerung; …
- EuGH, 16.03.2017 - C-493/15
Identi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 4 …
- EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem der Beschluss der …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- EuG, 07.11.2014 - T-399/11
Banco Santander und Santusa / Kommission
- EuGH, 16.03.2021 - C-562/19
Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-66/14
Finanzamt Linz - Steuerrecht - Nationale Körperschaftsteuer - …
- EuG, 15.11.2018 - T-219/10
World Duty Free Group / Kommission
- EuGH, 16.03.2021 - C-596/19
Kommission/ Ungarn
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-197/11
Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák verstößt das flämische Dekret über die …
- VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458
Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14
Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im …
- EuG, 27.06.2019 - T-20/17
Ungarn / Kommission
- EuG, 15.11.2018 - T-399/11
Banco Santander und Santusa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-562/19
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen die polnische …
- EuG, 16.05.2019 - T-836/16
Polen / Kommission
- EuG, 13.12.2017 - T-314/15
Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines …
- EuG, 26.02.2015 - T-385/12
Orange / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19
World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …
- EuG, 15.11.2018 - T-227/10
Banco Santander / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15
NN (L)
- EuG, 15.11.2018 - T-405/11
Axa Mediterranean / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-211/15
Orange / Kommission
- EuG, 15.11.2018 - T-406/11
Prosegur Compañía de Seguridad / Kommission
- EuG, 19.10.2022 - T-850/19
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-500/10
Belvedere Costruzioni - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die wirksame Erhebung …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-69/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Éloignement - Cannabis …
- EuG, 26.02.2015 - T-135/12
Die Finanzierungsreform für die Ruhegehälter der bei France Télécom beschäftigten …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-705/20
Fossil (Gibraltar) - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfe - …
Rechtsprechung
EuGH, 29.03.2012 - C-500/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 4 Abs. 3 EUV - Sechste Richtlinie - Art. 2 und 22 - Automatische Einstellung der bei dem drittinstanzlichen Finanzgericht anhängigen Verfahren
- Europäischer Gerichtshof
Belvedere Costruzioni
Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 4 Abs. 3 EUV - Sechste Richtlinie - Art. 2 und 22 - Automatische Einstellung der bei dem drittinstanzlichen Finanzgericht anhängigen Verfahren
- EU-Kommission
Belvedere Costruzioni
Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 4 Abs. 3 EUV - Sechste Richtlinie - Art. 2 und 22 - Automatische Einstellung der bei dem drittinstanzlichen Finanzgericht anhängigen Verfahren“
- Wolters Kluwer
Automatische Einstellung überlanger Steuerverfahren zur Mehrwertsteuer in dritter Instanz; Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria centrale sezione di Bologna
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
In Italien geltende Ausnahmeregelung, nach der lang andauernde Verfahren automatisch eingestellt werden, ist mit Unionsrecht vereinbar
- rechtsportal.de
Automatische Einstellung überlanger Steuerverfahren zur Mehrwertsteuer in dritter Instanz; Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria centrale sezione di Bologna
- datenbank.nwb.de
Einstellung von Steuerverfahren in Italien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Commissione tributaria centrale - Sezione di Bologna (Italien), eingereicht am 19. Oktober 2010 - Ufficio IVA di Piacenza/Belvedere Costruzioni Srl
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Commissione tributaria centrale di Bologna - Mehrwertsteuer - Art. 2 und 22 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-500/10
- EuGH, 29.03.2012 - C-500/10
Papierfundstellen
- DB 2012, 1015
Wird zitiert von ... (18)
- EuGH, 05.12.2017 - C-42/17
Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der …
Die Verpflichtung, eine wirksame Erhebung der Mittel der Union zu garantieren, darf diesem Grundsatz deshalb nicht zuwiderlaufen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. März 2012, Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 23). - Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-546/14
Degano Trasporti - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Handelsunternehmen …
Sind die in Art. 4 Abs. 3 EUV und der Richtlinie 2006/112/EG des Rates enthaltenen Grundsätze und Bestimmungen, wie sie vom Gerichtshof bereits in den Urteilen Kommission/Italien (C-132/06, EU:C:2008:412), Kommission/Italien (C-174/07, EU:C:2008:704) und Belvedere Construzioni (C-500/10, EU:C:2012:186) ausgelegt worden sind, außerdem dahin gehend auszulegen, dass sie einer innerstaatlichen Bestimmung (und damit, was den hier zu entscheidenden Fall betrifft, einer Auslegung der Art. 162 und 182ter des Konkursgesetzes) entgegenstehen, nach der ein Vorschlag für einen gerichtlichen Vergleich, der - bei Liquidation des Schuldnervermögens - eine nur teilweise Befriedigung der staatlichen Mehrwertsteuerforderung vorsieht, zulässig ist, wenn kein Gebrauch vom Instrument des Steuervergleichs gemacht wird und für diese Forderung - auf der Grundlage der Feststellung eines unabhängigen Sachverständigen und als Ergebnis der formalen Kontrolle des Gerichts - im Fall der Konkursverwertung keine höhere Befriedigung zu erwarten ist?.4 - Vgl. insbesondere Urteile Kommission/Italien (C-132/06, EU:C:2008:412), Kommission/Italien (C-174/07, EU:C:2008:704) und Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186).
11 - Vgl. Urteile Kommission/Italien (…C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 37) und Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 20).
12 - Vgl. Urteile Kommission/Italien (…C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 38) und Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 21).
13 - Vgl. Urteile Kommission/Italien (…C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 39) und Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 22).
Vgl. auch Urteil Kommission/Deutschland (…C-539/09, EU:C:2011:733, Rn. 72) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2011:754, Nr. 47).
15 - Vgl. Urteile Kommission/Italien (…C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 39) und Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 22).
18 - C-500/10, EU:C:2011:754, Nr. 36.
20 - Vgl. Urteil Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 28).
23 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2011:754, Nr. 48).
24 - Vgl. Urteil Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 23 bis 25).
25 - Vgl. Urteil Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 26 und 27).
- EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …
Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann nur für unzulässig erklärt werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 29. März 2012, Belvedere Costruzioni, C-500/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.12.2015 - C-419/14
Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …
Außerdem steht diese Situation, da sie auf die Vermeidung der in einem Mitgliedstaat geschuldeten Mehrwertsteuer hinausläuft, im Widerspruch sowohl zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 3 EUV , Art. 325 AEUV sowie Art. 2 , Art. 250 Abs. 1 und Art. 273 der Mehrwertsteuerrichtlinie, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erhebung der gesamten in ihrem Hoheitsgebiet geschuldeten Mehrwertsteuer zu gewährleisten und den Betrug zu bekämpfen, als auch zum dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem innewohnenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität, dem zufolge Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 37, 39 und 46, Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 20 bis 22, sowie Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 25 und 26). - EuGH, 07.04.2016 - C-546/14
Degano Trasporti - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Diese Auslegung des innerstaatlichen Rechts ist nach Ansicht des Kassationsgerichtshofs im Hinblick auf das Unionsrecht geboten, insbesondere im Hinblick auf Art. 4 Abs. 3 EUV und die Mehrwertsteuerrichtlinie in ihrer Auslegung in den Urteilen Kommission/Italien (C-132/06, EU:C:2008:412), Kommission/Italien (C-174/07, EU:C:2008:704) und Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186).Sind die in Art. 4 Abs. 3 EUV und der Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Grundsätze und Bestimmungen, wie sie vom Gerichtshof bereits in den Urteilen Kommission/Italien (C-132/06, EU:C:2008:412), Kommission/Italien (C-174/07, EU:C:2008:704) und Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2012:186) ausgelegt worden sind, außerdem dahin gehend auszulegen, dass sie einer innerstaatlichen Bestimmung (und damit, was den hier zu entscheidenden Fall betrifft, einer Auslegung der Art. 162 und 182ter des Konkursgesetzes) entgegenstehen, nach der ein Vorschlag für einen gerichtlichen Vergleich, der - bei Liquidation des Schuldnervermögens - eine nur teilweise Befriedigung der staatlichen Mehrwertsteuerforderung vorsieht, zulässig ist, wenn kein Gebrauch vom Instrument des Steuervergleichs gemacht wird und für diese Forderung - auf der Grundlage der Feststellung eines unabhängigen Sachverständigen und als Ergebnis der formalen Kontrolle des Gerichts - im Fall der Konkursverwertung keine höhere Befriedigung zu erwarten ist?.
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 2, Art. 250 Abs. 1 und Art. 273 der Mehrwertsteuerrichtlinie und Art. 4 Abs. 3 EUV die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erhebung der gesamten in ihrem Hoheitsgebiet geschuldeten Mehrwertsteuer zu gewährleisten (Urteile Kommission/Italien, C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 37, Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 20, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 25, und WebMindLicenses, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 41).
Sie verfügen insoweit insbesondere hinsichtlich der Art des Einsatzes der ihnen zu Gebote stehenden Mittel über einen gewissen Spielraum (Urteile Kommission/Italien, C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 38, und Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 21).
Jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die die Erhebung der Mehrwertsteuer betrifft, muss diesem Grundsatz Rechnung tragen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 39, Kommission/Deutschland, C-539/09, EU:C:2011:733, Rn. 74, und Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 22).
- FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 5 K 5044/19
Umsatzsteuer-Vorauszahlung einschließlich Verspätungszuschlag Dezember 2017
Der mehrwertsteuerliche Neutralitätsgrundsatz verbietet es insbesondere, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (…vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2006 - C-169/04, Abbey National, Slg. 2006, I-4027, Rn. 56;… vom 29. Juli 2010 - C-188/09, Profaktor Kulesza, Frankowski, Jó?ºwiak, Or??owski, Slg. 2010, I-7639, Rn. 26; vom 29. März 2012 - C-500/10, Belvedere Costruzioni, UR 2012, 768, Rn. 22;… vom 7. März 2013 - C-424/11, Wheels Common Investment Fund Trustees u. a., UR 2013, 300, Rn. 20;… vom 13. März 2014 - C-464/12, ATP Pensionservice, MwStR 2014, 294, Rn. 44;… vom 29. November 2018 - C-264/17, Mensing, UR 2019, 32, Rn. 32). - EuGH, 05.03.2015 - C-463/12
Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist, wenn ein nationales Gericht dem Gerichtshof nicht die tatsächlichen und rechtlichen Angaben liefert, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Frage erforderlich sind, diese Frage als unzulässig zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 16, …und Beschluss Stefan, C-329/13, EU:C:2014:815, Rn. 24). - EuGH, 11.09.2014 - C-328/13
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann für unzulässig erklärt werden kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.06.2018 - C-612/15
Kolev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 325 AEUV - Betrügereien oder …
Die Verpflichtung, eine wirksame Erhebung der Eigenmittel der Union zu garantieren, darf der Beachtung dieser Rechte nämlich nicht zuwiderlaufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2012, Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 23, …sowie vom 5. Dezember 2017, M.A.S. und M.B., C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 46 und 52). - EuGH, 06.10.2015 - C-66/14
Finanzamt Linz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV, 54 AEUV, 107 AEUV …
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann für unzulässig erklärt werden kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14
Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im …
- EuGH, 20.06.2013 - C-259/12
Rodopi-M 91 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsätze …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-298/16
Ispas - Ersuchen um Vorabentscheidung - Steuerbescheide über geschuldete …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15
Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17
ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der …
- EuGH, 08.05.2014 - C-329/13
Stefan - Art. 99 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2003/4/EG - Gültigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-361/12
Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2013 - C-184/12
Unamar - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-500/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Belvedere Costruzioni
Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die wirksame Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten - Art. 2 und 22 der Sechsten Richtlinie - Einstellung gerichtlicher Verfahren ohne Entscheidung in dritter Instanz
- EU-Kommission
Belvedere Costruzioni
Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die wirksame Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten - Art. 2 und 22 der Sechsten Richtlinie - Einstellung gerichtlicher Verfahren ohne Entscheidung in dritter Instanz
- EU-Kommission
Belvedere Costruzioni
Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die wirksame Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten - Art. 2 und 22 der Sechsten Richtlinie - Einstellung gerichtlicher Verfahren ohne Entscheidung in dritter Instanz“
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-500/10
- EuGH, 29.03.2012 - C-500/10
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-546/14
Degano Trasporti - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Handelsunternehmen …
Vgl. auch Urteil Kommission/Deutschland (…C-539/09, EU:C:2011:733, Rn. 72) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2011:754, Nr. 47).18 - C-500/10, EU:C:2011:754, Nr. 36.
23 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Belvedere Costruzioni (C-500/10, EU:C:2011:754, Nr. 48).