Rechtsprechung
EuGH, 19.06.2014 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
"Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2, 3 Abs. 1 Buchst. c und 6 Abs. 1 - Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Ermittlung des Grundgehalts von Beamten anhand des Lebensalters - ...
- Europäischer Gerichtshof
Specht
Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2, 3 Abs. 1 Buchst. c und 6 Abs. 1 - Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Ermittlung des Grundgehalts von Beamten anhand des Lebensalters - ...
- EU-Kommission
Thomas Specht (C-501/12), Jens Schombera (C-502/12), Alexander Wieland (C-503/12), Uwe Schönefeld (C
Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Berlin - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2, 3 Abs. 1 Buchst. c und 6 Abs. 1 - Unmittelbare Diskriminierung wegen des ...
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Altersbenachteiligung von Beamtinnen und Beamten durch Festlegung der Grundgehaltsstufe nach dem Lebensalter; Haftungsansprüche von Beamtinnen und Beamten bei der Stufenzuordnung i.R.d. Überleitung in eine neue Besoldungsordnung
- hensche.de
Beamter, Besoldungsdienstalter, Diskriminierung: Alter
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altersbenachteiligung von Beamtinnen und Beamten durch Festlegung der Grundgehaltsstufe nach dem Lebensalter; Haftungsansprüche von Beamtinnen und Beamten bei der Stufenzuordnung im Rahmen der Überleitung in eine neue Besoldungsordnung; Vorabentscheidungsersuchen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lto.de (Kurzinformation)
Beamtenbesoldung - Kein rückwirkender Schadensersatz
- badische-zeitung.de (Pressebericht, 20.06.2014)
Übergangsregeln im Besoldungsrecht für Beamte ist rechtens
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Zur altersdiskriminierenden Besoldung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Frühere Beamtenbesoldung nach Altersstufen war diskriminierend
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Zur Altersdiskriminierung von Beamten
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Neues zur Altersdiskriminierung von Beamten
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Neues zur Altersdiskriminierung von Beamten
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Altersdiskriminierung von Beamten: Im Prinzip ja ...
- juraforum.de (Kurzinformation)
Frühere Beamtenbesoldung nach Altersstufen war diskriminierend
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Altersdiskriminierung von Beamten bei der Besoldung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Schini
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2, 3 Abs. 1 Buchst. c und 6 Abs. 1 - Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Ermittlung des Grundgehalts von Beamten anhand des Lebensalters - ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 343.12
- VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
- EuGH, 19.06.2014 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12
Papierfundstellen
- NVwZ 2014, 1294
- EuZW 2014, 749
- NZA 2014, 831
- DÖV 2014, 758
Wird zitiert von ... (277)
- BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20
Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)
Danach ist es Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung, die Verfahrensmodalitäten auszugestalten, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten (vgl. nur EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN) , wenn es an einer unionsrechtlichen Regelung des Verfahrens der Rechtsdurchsetzung fehlt.Die getroffenen Regelungen dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. zu Verjährungsfristen EuGH 20. Dezember 2017 - C-500/16 - [Caterpillar Financial Services] Rn. 37 ff. mwN; zu Ausschlussfristen EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112) .
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Entsprechend verlangt er, dass Richtlinien im Lichte der maßgeblichen Grundrechte der Charta auszulegen sind, anerkennt aber bei einer inhaltlichen Offenheit der Richtlinien weitgehende Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten, soweit hiermit die Richtlinien und die mit ihnen geschützten grundrechtlichen Interessen nur nicht ausgehöhlt werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Juli 2011, Fuchs u.a., C-159/10 u.a., EU:C:2011:508, Rn. 61 f. - unter Bezug auf Art. 15 Abs. 1 GRCh - Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 26 f.; vgl. weite Spielräume auch in EuGH…, Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 41 ff.; Urteil vom 19. Juni 2014, Specht u.a., C-501/12 u.a., EU:C:2014:2005, Rn. 46 ff.;… Urteil vom 11. November 2014, Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 38;… Urteil vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 34 ff.). - BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Wird eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt und sind bislang keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung getroffen worden, können die Gerichte die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur dadurch gewährleisten, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zugutekommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (…vgl. etwa EuGH 7. Oktober 2019 - C-171/18 - [Safeway] Rn. 17, 40 jeweils mwN; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 46; 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12 - [Specht ua.] Rn. 95; 22. Juni 2011 - C-399/09 - [Landtová] Rn. 51 mwN; 21. Juni 2007 - C-231/06 bis C-233/06 - [Jonkman ua.] Rn. 39 mwN; 28. September 1994 - C-408/92 - [Avdel Systems] Rn. 15 f.; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 18 ff. mwN; 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne II] Rn. 15; BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 62 mwN) .
- OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17
Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
Die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hinsichtlich des früheren altersdiskriminierenden Besoldungsgesetzes (§§ 27, 28 BBesG a. F.) hat mit der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (-C-501/12, Specht -) zu laufen begonnen.Nachdem zwischenzeitlich der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 30. Oktober 2014 (vgl. u. a. - BVerwG 2 C 3.13 und 2 C 6.13 -, juris) festgestellt hatten, dass das den Entscheidungen zugrunde liegende Bundesbesoldungsgesetz mit seinen Besoldungsstufen altersdiskriminierend sei, informierte die Beklagte ihre Beschäftigten mit Personalrundschreiben Nr. 19/14 vom 19. Dezember 2014 über diese Rechtsprechung.
Darüber hinaus gebiete es der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz, diese Frist erst mit der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C 501/12, Specht -, juris) beginnen zu lassen.
Der Europäische Gerichtshof habe sich in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2014 (- C 501/12, Specht -, juris) mit der Rechtmäßigkeit der nach bundesdeutschem Besoldungsrecht bis zu einer Tätigkeitsdauer von etwa 30 Jahren ansteigenden Vergütung befasst, diese Frage als geklärt behandelt und nochmals ausgeführt, dass der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters in der Regel zur Erreichung dieses Ziels angemessen sei, weil das Dienstalter mit der Berufserfahrung einhergehe.
Soweit bezweifelt werde, ob für den Beginn der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG auf den Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) abzustellen sei, wäre jedenfalls auf dessen Urteil vom 19. Juni 2014 in der Sache Specht (- C-501/12 -, juris) abzustellen.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris Rn. 42 ff.) führte das durch die §§ 27 und 28 BBesG a. F. geschaffene Besoldungssystem zu einer unmittelbar auf dem Kriterium des Alters beruhenden Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG, weil sich danach das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhielten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung unterschied.
Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 hat (erst) mit der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (C-501/12, juris) vom 19. Juni 2014 zu laufen begonnen, in welcher erstmalig festgestellt wurde, dass das Besoldungssystem nach §§ 27, 28 BBesG a. F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt.
Davon sei der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) selbst ausgegangen.
Nunmehr ist der Senat der Überzeugung, dass die entscheidungserhebliche Rechtslage betreffend das altersdiskriminierende Besoldungssystem in §§ 27, 28 BBesG a. F. erst durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht am 19. Juni 2014 (- C-501/12 -, juris) hinreichend geklärt worden ist mit der Folge, dass die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG erst mit Ablauf des 19. August 2014 geendet hat.
Diese Auffassung sei bis zur Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) "von der Mehrheit der deutschen Verwaltungsgerichte" geteilt worden.
Insbesondere bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Kommunen und/oder Verwaltungen abweichend von den o. a. Erlassen des Niedersächsischen Finanzministeriums vor Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) in einer Vielzahl von Fällen Entschädigungszahlungen wegen altersdiskriminierender Besoldung an Beamte geleistet hätten.
Angesichts dessen hat erst die Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) vom 19. Juni 2014, in welcher erstmalig festgestellt wurde, dass das Besoldungssystem nach §§ 27, 28 BBesG a. F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, zu einer hinreichenden Klärung der Rechtslage geführt mit der Folge, dass mit der Verkündung dieser Entscheidung die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG zu laufen begonnen hat.
Auch unter Berücksichtigung der (Personalrund-)Schreiben der Beklagten gilt weiterhin die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG, die im vorliegenden Einzelfall gleichfalls mit der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 zu laufen begonnen hat.
Es ist auch nicht ausnahmsweise wegen der (Personalrund-)Schreiben der Beklagten von einem von der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 abweichenden Fristbeginn auszugehen.
Nach dem Vorstehenden (siehe unter B. I. 3. b) ist darauf abzustellen, dass der Kläger mit der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 Kenntnis von seiner Benachteiligung erlangt hat.
Selbst wenn die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 nicht als eine solche Zäsur angesehen werden sollte und folglich auch zeitlich davor ergangene (Personalrund-)Schreiben der Beklagten zu berücksichtigen wären, könnte nicht angenommen werden, dass diese deren Beamte und damit den Kläger von der Ausübung der Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abgehalten oder die Ausübung übermäßig erschwert hätten.
Er setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C 501/12, Specht -, juris Rn. 99; BVerwG…, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, juris Rn. 25).
dargelegt, geht der Senat nunmehr davon aus, dass die Rechtslage erst mit der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs am 19. Juni 2014 in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) hinreichend geklärt worden ist mit der Folge, dass erst seit diesem Zeitpunkt ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht gegeben ist.
Die mit der Übergangs- und Stichtagsregelung bezweckte Wahrung des Besitzstandes sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 53 ff.) grundsätzlich zu billigen.
Dabei handelt es sich um einen zulässigen Grund für eine rückwirkende Stichtagsregelung (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 64).
Ferner hat der Europäische Gerichtshof in seinem zum Berliner Besoldungsüberleitungsgesetz ergangenen Urteil vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris Rn. 86) entschieden, dass Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG dahin gehend auszulegen sind, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, die Modalitäten der Überleitung von Bestandsbeamten in ein neues Besoldungssystem festlegen und vorsehen, dass zum einen die Besoldungsstufe, der sie nunmehr zugeordnet werden, allein auf der Grundlage des unter dem alten Besoldungssystem erworbenen Grundgehalts ermittelt wird, obgleich dieses alte System auf einer Diskriminierung wegen des Alters des Beamten beruht, und dass sich zum anderen der weitere Aufstieg in eine neue Besoldungsstufe nunmehr allein nach der seit dem Inkrafttreten dieser Rechtsvorschriften erworbenen Berufserfahrung bemisst.
Einige Bestandsbeamte würden allein wegen ihres Einstellungsalters ein geringeres Gehalt beziehen, obwohl sie sich in einer vergleichbaren Situation befänden (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 58 ff.).
Die Beibehaltung der bisherigen Vergütungen und somit einer Regelung, die zu einer Ungleichbehandlung wegen des Alters führe, habe es ermöglicht, Einkommensverluste zu verhindern und ohne Widerstand der Gewerkschaftsverbände den Wechsel vom System des Bundesbesoldungsgesetzes a. F. zu dem des Besoldungsgesetzes n. F. zu vollziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 64 ff. m. w. N.).
Eine solche gesetzliche Überleitungsvorschrift erscheine somit als zur Erreichung des verfolgten Ziels, das darin bestehe, die Beibehaltung des Besitzstands zu gewährleisten, geeignet (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 68).
Grundsätzlich stellten erhöhte finanzielle Lasten und eventuelle administrative Schwierigkeiten keine Rechtfertigung für die Nichtbeachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters dar (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 77 m. w. N.).
Somit sei davon auszugehen, dass die Methode, den Einzelfall jedes Bestandsbeamten zu prüfen, übermäßig kompliziert und in erhöhtem Maß fehlerträchtig gewesen wäre (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 78 f. m. w. N.).
Unter diesen Umständen habe der nationale Gesetzgeber die Grenzen seines Ermessens nicht überschritten, als er es als weder realistisch noch wünschenswert angesehen habe, das neue Einstufungssystem rückwirkend auf alle Bestandsbeamten anzuwenden oder auf sie eine Überleitungsregelung anzuwenden, die dem bevorzugten Bestandsbeamten die Besoldung in der bisherigen Höhe so lange garantiere, bis er die nach dem neuen Besoldungssystem für die Erreichung einer höheren Besoldungsstufe erforderliche Erfahrung erworben habe (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 80).
Den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) und vom 9. September 2015 (- C-20/13 -, juris R. 39 ff.) haben inhaltlich ähnliche Regelungen des Landes Berlin zugrunde gelegen.
Das zuletzt bezogene Gehalt hat dabei hauptsächlich aus dem Grundgehalt bestanden, das bei der Einstellung ausschließlich anhand des Alters des Beamten berechnet worden war (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 56 f.).
Die Mitgliedstaaten verfügten nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollten, sondern auch bei der Festlegung der zu seiner Erreichung geeigneten Maßnahmen über ein weites Ermessen (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 46 m. w. N.;… Urteil vom 27.2.2020 - C-773/18 -, juris Rn. 42).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Honorierung von Berufserfahrung, die den Arbeitnehmer befähigt, "seine Arbeit besser zu verrichten", in der Regel ein rechtmäßiges Ziel (vgl. EuGH…, Urteil vom 17.10.1989 - C-109/88, Danfoss -, juris Rn. 24 f.;… Urteil vom 3.10.2006 -17/05, Cadman -, juris Rn. 34;… Urteil vom 8.9.2011 - C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris Rn. 72; Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 48).
Der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters ist in der Regel zur Erreichung dieses Ziels ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel, denn die Anciennität geht mit der Berufserfahrung einher (EuGH…, Urteil vom 17.10.1989 - C-109/88, Danfoss - juris Rn. 24;… Urteil vom 3.10.2006 - C-17/05, Cadman -, juris Rn. 35;… Urteil vom 8.9.2011 - C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris Rn. 74; EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 50).
Nach dem Verständnis dieser Richtlinienbestimmung ist das eingesetzte Mittel "angemessen", wenn es das angestrebte rechtmäßige Ziel tatsächlich fördern kann, also zur Zielerreichung "geeignet" ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 65 ff.;… Bauer/Krieger/Günther, a. a. O., § 10 AGG Rn. 22a).
Ein benachteiligendes Gesetz ist dabei in dem Kontext zu betrachten, in den es sich einfügt, wobei die Nachteile zu berücksichtigen sind, die mit ihm für die Betroffenen verbunden sein können (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 69 ff. m. w. N.).
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfügen die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der zur Erreichung des jeweiligen legitimen Ziels - hier der Honorierung der Berufserfahrung und des Besitzstandschutzes - geeigneten Maßnahmen/Mittel über ein weites Ermessen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 46 m. w. N.;… Urteil vom 27.2.2020 - C-773/18 -, juris Rn. 42;… Schleuser/Suckow/Plum, a. a. O., § 10 AGG Rn. 28).
Auch wenn der Senat hinsichtlich des Beginns der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt, wonach die Rechtslage zur Frage der Altersdiskriminierung des damaligen Besoldungssystems bereits durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -) hinreichend geklärt worden sei mit der Folge, dass die Ausschlussfrist mit Ablauf des 8. November 2011 geendet habe (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 53), und nunmehr der Überzeugung ist, dass eine solche Klärung erst durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) erfolgt ist, so dass die Ausschlussfrist erst mit Ablauf des 19. August 2014 geendet hat, liegt keine Divergenz vor.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Sache Specht (- C-501/12 -, juris) vom 19. Juni 2014 erstmalig die altersdiskriminierende Besoldung nach §§ 27, 28 BBesG a. F. festgestellt.
Selbst wenn die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 nicht als eine solche Zäsur angesehen werden sollte und folglich auch zeitlich davorliegende Personalrundschreiben der Beklagten zu berücksichtigen wären, hätten diese den Kläger nicht von einer effektiven Wahrnehmung seiner Entschädigungsansprüche abgehalten.
- VG Bremen, 25.08.2015 - 6 K 83/15
Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung bis Ende 2013 - …
Zwar steht nach den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12) und des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13 u.a.) zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass auch die vormalige bremische Regelung der Besoldung, die bis zum 31.12.2013 gemäß § 1 Abs. 2 BremBesG -6- i.V.m. §§ 27, 28 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung auf Dienstaltersstufen abstellte, den Kläger unmittelbar aufgrund seines Lebensalters benachteiligt hat.Die bis 31.12.2013 im Land Bremen normierte Besoldung nach Besoldungsdienstaltersstufen nach § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. §§ 27, 28 BBesG a.F. stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist Europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15b BremBesG nicht zu beanstanden ist.
Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an -8- die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Die bis 31.12.2013 in § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. § 38 BBesG a. F. normierte Besoldung nach Lebensaltersstufen stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. im Hinblick auf §§ 27, 28 BBesG a. F. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Dieses Vorgehen ist nach dem EuGH gerechtfertigt, weil es dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Zudem hätte eine Überleitungsregelung, die einer - nach Einschätzung des Gerichts - haushaltsmäßig relevanten Zahl von Beamten und Richtern eine vorteilhafte Neueinstufung ermöglicht hätte, der im Hinblick auf die desolate Haushaltssituation der Beklagten impliziten Zielsetzung der kostenneutralen Umstellung des Besoldungssystems widersprochen.Dass eine Überleitungsvorschrift finanzielle und administrative Beschränkungen berücksichtigen darf, hat der EuGH anerkannt (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Die bis 31.12.2013 in § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. § 38 BBesG a. F. normierte Besoldung nach Besoldungslebensaltersstufen stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15e BremBesG nicht zu beanstanden ist.
Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Zwar steht nach den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12) und des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13 u.a.) zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass auch die vormalige bremische Regelung der Besoldung, die bis zum 31.12.2013 gemäß § 1 Abs. 2 BremBesG i. V. m. §§ 27, 28 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung auf Dienstaltersstufen abstellte, die Klägerin unmittelbar aufgrund ihres Lebensalters benachteiligt hat.
Die bis 31.12.2013 im Land Bremen normierte Besoldung nach Besoldungsdienstaltersstufen nach § 1 Abs. 2 BremBesG i. V. m. §§ 27, 28 BBesG a. F. stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15b BremBesG nicht zu beanstanden ist.
Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Die bis 31.12.2013 in § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. § 38 BBesG a. F. normierte Besoldung nach Lebensaltersstufen stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. im Hinblick auf §§ 27, 28 BBesG a. F. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt.
Dieses Vorgehen ist nach dem EuGH gerechtfertigt, weil es dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Dass eine Überleitungsvorschrift finanzielle und administrative Beschränkungen berücksichtigen darf, hat der EuGH anerkannt (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Die bis 31.12.2013 in § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. § 38 BBesG a. F. normierte Besoldung nach Besoldungslebensaltersstufen stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15e BremBesG nicht zu beanstanden ist.
Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Zwar steht nach den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12) und des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13 u.a.) zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass auch die vormalige bremische Regelung der Besoldung, die bis zum 31.12.2013 gemäß § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. §§ 27, 28 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung auf Dienstaltersstufen abstellte, die Klägerin unmittelbar aufgrund ihres Lebensalters benachteiligt hat.
Die bis 31.12.2013 im Land Bremen normierte Besoldung nach Besoldungsdienstaltersstufen nach § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. §§ 27, 28 BBesG a.F. stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist Europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15b BremBesG nicht zu beanstanden ist.
Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme -7- dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Zwar steht nach den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12) und des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13 u. a.) zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass auch die vormalige bremische Regelung der Besoldung, die bis zum 31.12.2013 gemäß § 1 Abs. 2 BremBesG i. V. m. § 38 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung auf Lebensaltersstufen abstellte, den Kläger unmittelbar aufgrund seines Lebensalters benachteiligt hat.
Die bis 31.12.2013 im Land Bremen normierte Besoldung nach Lebensaltersstufen nach § 1 Abs. 2 BremBesG i. V. m. § 38 BBesG a. F. stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. im Hinblick auf §§ 27, 28 BBesG a. F. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15e BremBesG nicht zu beanstanden ist.
Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).
- EuGH, 13.07.2016 - C-187/15
Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …
Die für die Angehörigen der bevorzugten Gruppe geltende Regelung bleibt, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 1999, Terhoeve, C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 57…, vom 22. Juni 2011, Landtová, C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51, und vom 19. Juni 2014, Specht u. a., C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 95). - BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16
Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch …
Denn das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, unterscheidet sich allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung, ohne dass diese Ungleichbehandlung nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt ist (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 ff.; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 13 ff.).Auch die durch Gesetz festgelegten Besoldungsbedingungen der Beamten fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 LS 1 und Rn. 36 f.).
Aus Art. 17 RL 2000/78/EG folgt unmittelbar kein Anspruch auf Besoldung nach der höchsten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 108; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 24).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 96; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 19 f.).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai - geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104;… BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 42 f. …und vom 6. April 2017 - 2 C 20.15 - Rn. 12 ff.).
Die durch Gesetz festgelegten Besoldungsbedingungen der Beamten zählen als Arbeitsentgelt zu den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 LS 1 und Rn. 36 f.).
Der Gerichtshof hat Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG dahingehend ausgelegt, dass die - durch Gesetz festgelegten - Besoldungsbedingungen der Beamten in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 LS 1 und Rn. 36 f.).
Durch dieses Urteil ist die entscheidungserhebliche Rechtslage geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104;… BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 29 und 53 …und vom 6. April 2017 - 2 C 20.15 - juris Rn. 12 ff.).
Auch besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem auf das Gesetz zurückzuführenden Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 101 und 106).
In diesem Urteil ist den Mitgliedstaaten der Bedeutungsgehalt von Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG in Bezug auf ein mit den §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbares Besoldungssystem erläutert und verdeutlicht worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104;… BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 42 f. …und vom 6. April 2017 - 2 C 20.15 - juris Rn. 12 ff.).
Wie sich auch aus Art. 9 Abs. 3 RL 2000/78/EG ergibt, sind die Modalitäten des Verfahrens, die den Schutz der dem Bürger aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, mangels einer einschlägigen Unionsregelung nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 112).
Dementsprechend ist der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung eines Anspruchs auch auf den nicht normativ geregelten unionsrechtlichen Haftungsanspruch anwendbar (EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 110 bis 115 …und vom 9. September 2015 - C-20/13, Unland - ZBR 2015, 414 Rn. 72; BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 30).
Der Effektivitätsgrundsatz verlangt, dass die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 112).
- BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12
Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter
Auch der Gerichtshof der Europäischen Union hat anerkannt, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Regelung im Hinblick auf das Verbot der Altersdiskriminierung zu beachten ist, dass die fragliche Regelung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht handhabbar bleiben müsse, und deshalb nicht generell verlangt werden könne, dass immer jeder Einzelfall individuell geprüft werde (EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 78) . - BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
Sonst würden einige in Art. 153 Abs. 1 AEUV aufgeführte Bereiche eines großen Teils ihrer Substanz beraubt (EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 33 mwN) . - BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20
BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?
Fehlt es an einer unionsrechtlichen Regelung des Verfahrens der Rechtsdurchsetzung, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung, die Verfahrensmodalitäten auszugestalten, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten (vgl. nur EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN; BAG 27. Oktober 2020 - 9 AZR 531/19 - Rn. 20 mwN) .Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien] Rn. 59;… 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN) .
- ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14
Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung - Stufenzuordnung nach …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13
Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 27.02.2020 - C-773/18
Land Sachsen-Anhalt () und juges) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik …
- VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13
Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu
- BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 12.16
Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch …
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14
Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr
- EuGH, 09.09.2015 - C-20/13
Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- EuGH, 09.03.2017 - C-406/15
Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …
- EuGH, 08.05.2019 - C-24/17
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - 3 A 1972/15
Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-482/16
Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78 …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen …
- BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19
Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen
- BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14
Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13
Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …
- BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 323/19
Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen
- EuGH, 09.09.2015 - C-160/14
Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …
- VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1926/15
Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung
- VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14
Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer …
- EuGH, 08.05.2019 - C-396/17
Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Verbot der …
- BVerwG, 13.10.2022 - 2 C 24.21
Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit bei als Arbeitszeit zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-24/17
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13
Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-396/17
Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10
Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters
- VG Halle, 14.04.2016 - 5 A 38/15
Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17
Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr
- BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
Specht - Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des Alters - …
- BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14
Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der …
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; …
- BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18
Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des …
- BVerfG, 22.07.2019 - 2 BvR 1702/18
Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 4 AEUV zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - 3 A 80/16
Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende …
- EuGH, 18.12.2014 - C-449/13
Die Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information …
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 4 S 1930/14
Dienstherrenwechsel; Verhinderung von Besoldungseinbußen
- BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12
Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16
Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 32.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15
Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten …
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2015 - 12 K 3414/12
Trotz Altersdiskriminierung kein Geldersatz
- BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12
Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des …
- BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16
Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 459/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 461/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 463/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 464/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2170/16
Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 462/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 465/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- VG Frankfurt/Main, 13.11.2015 - 9 K 2555/13
Für die Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG gilt § 287 Abs. 1 ZPO. …
- VG Köln, 29.07.2015 - 3 K 3407/13
Anspruch eines Beamten auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt im Hinblick auf …
- BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 7 B 21.15
Bundesbeamte; Besoldung; Besoldungsgruppe A; Grundgehalt; Grundgehaltstabelle; …
- BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland …
- VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.01021
Kein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2015 - 12 K 3415/12
Altersdiskriminierung; Besoldung; Schadensersatz; Entschädigung; …
- BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 842/16
Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen des Alters - mittelbare …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 460/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18
Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 10.04.2017 - 2 B 37.16
Stufenzuordnung der nach dem 1. Juli 1977 geborenen Bestandsbeamten durch das …
- VG Meiningen, 20.08.2015 - 1 K 364/13
Ungleichbehandlung bei Besoldung kommunaler Wahlbeamter
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13
Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des …
- VG Köln, 07.10.2015 - 3 K 7209/12
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 10.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 5.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 8.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 4.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 33.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 8.19
Ausgleichsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit
- VG Köln, 18.11.2015 - 3 K 6535/12
- OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13
Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge …
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 36.17
Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 11.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 31.16
Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten
- LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14
1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass …
- BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 20.15
Beamter; Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung; Klärung bei unsicherer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2628/16
Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17
Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters; Wahrung der Frist des § 15 Abs. …
- VG Trier, 03.03.2015 - 1 K 2015/14
Keine Besoldung aus der Endstufe für Regierungsobersekretär wegen …
- BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17
Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
Versorgungsabschlag- Berufung
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13
Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg
- EuGH, 04.10.2018 - C-571/16
Kantarev
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VG Minden, 10.12.2015 - 4 K 1169/13
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 11.11.2014 - C-530/13
Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13
Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der …
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11476/17
Alter, altersdiskriminierende Besoldung, Altersdiskriminierung, Beamtenrecht, …
- BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20
Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen …
- VG München, 14.06.2016 - M 5 K 15.1829
Frist zur Geltendmachung von Entschädigung wegen Verstoßes der Besoldung gegen …
- VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1927/15
- LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15
Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter; Ungleichbehandlung wegen des Alters; …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19
Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus …
- EuGH, 30.05.2017 - C-45/15
Safa Nicu Sepahan / Rat
- BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 20.16
Amtshaftungsanspruch; Anspruchsuntergang; Banking; Eigentumsbeeinträchtigung; …
- BVerwG, 20.05.2015 - 2 A 9.13
Anspruch eines Beamten auf Besoldung nach der höchsten Stufe seiner …
- VG München, 07.10.2014 - M 21 K 12.2137
Nachzahlung der Besoldung; Verbot der Altersdiskriminierung
- OVG Saarland, 17.04.2020 - 1 A 135/18
Europarechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung vor Vollendung des 17. …
- BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 10 B 17.18
Pausenzeiten unter Bereithaltungspflicht als Arbeitszeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 1 A 2493/15
Zahlungsanspruch eines Beamten aus dem unionsrechtlichen Haftungsanspruch wegen …
- VG Minden, 10.12.2015 - 4 K 2629/13
- VG Osnabrück, 22.07.2015 - 3 A 78/12
Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung von Bundesbeamten im …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 39.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300
Angemessene Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12
Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen …
- OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 104/17
Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung - Antrag auf Zulassung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2018 - 2 LA 60/16
Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes nach dem unionsrechtlichen …
- BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16
Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel …
- VGH Hessen, 15.09.2015 - 1 A 861/15
Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 47.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 38.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 108/19
Jubiläumsgeld nach dem TVöD-AT - Beschäftigungszeit - Berücksichtigung von …
- VG Potsdam, 23.03.2016 - 2 K 1667/14
Besoldung und Versorgung - altersdiskriminierende Besoldung
- EuGH, 24.02.2022 - C-262/20
Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - Vorlage zur …
- VG Kassel, 17.10.2018 - 1 K 682/18
Neuregelung der hessischen Beamtenbesoldung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz
- VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 472/16
Erfahrungsstufe bei Beförderung im Überleitungszeitraum
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung; vorherige …
- OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18
Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung
- VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 696/17
Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15
Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …
- VGH Hessen, 15.06.2016 - 1 A 1251/14
Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte, Verjährung des unionsrechtlichen …
- VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.4946
Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten; vor Vollendung des 29. …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-61/21
Ministre de la Transition écologique und Premier ministre (Staatshaftung für …
- EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
Escribano Vindel
- VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 183/16
Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11424/17
Beamtenrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 4790/18
Ausbildungszeit; Beamtenversorgung; ruhegehaltfähige Dienstzeit; …
- OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
Entschädigung (altersdiskriminierende Besoldung) - Antrag auf Zulassung der …
- VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 65/18
Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- LAG Hessen, 22.11.2016 - 16 SaGa 1459/16
Kein Verbot des Streiks der Piloten der Lufthansa am 23.11.2016
- VG Hamburg, 15.03.2016 - 20 K 2997/12
Besoldungssystem mit Überholeffekt
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn …
- VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
Neuregelung der hessischen Richterbesoldung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18
Sole-Mizo
- VG Frankfurt/Oder, 07.09.2017 - 2 K 738/14
Recht der Bundesbeamten
- VGH Bayern, 23.11.2015 - 3 BV 13.2587
Eingetragene Lebenspartnerschaft, Nachzahlung, Familienzuschlag, Haushaltsjahr, …
- EuGH, 26.02.2015 - C-515/13
Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 707/13
Entwicklung einer Ausgleichszulage bei Höhergruppierungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 12 B 31.14
Emissionshandelsrecht; Handelsperiode 2008-2012; Mehrzuteilung von …
- VG Potsdam, 23.03.2016 - 2 K 1549/14
Besoldung und Versorgung; hier: altersdiskriminierende Besoldung
- BVerwG, 13.05.2019 - 3 B 2.19
Amtliche Lebensmittelkontrolle; Bestandskraft; Fehlerfolge; Festsetzungszeitraum; …
- VG München, 24.07.2017 - M 21 K 15.5318
Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung eines Soldaten
- VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.692
Kein unionsrechtlicher Haftungsanspruch bei Diskriminierung wegen an das …
- LAG Hamm, 26.08.2015 - 2 Sa 263/15
Altersdiskriminierung; Anspruch auf zusätzliche Schichtfreizeittage; …
- LG München I, 17.06.2015 - 15 O 25524/13
Kein Anspruch wegen unionsrechtlicher Staatshaftung mangels Geltung verschaffen …
- EuGH, 21.01.2015 - C-529/13
Felber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- VG München, 27.06.2017 - M 21 K 15.2367
Erfolglose Klage auf Neuberechnung der Besoldung eines Majors
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- LG München I, 17.06.2015 - 15 O 26603/13
Ansprüche wegen unionsrechtlicher Staatshaftung
- VG Ansbach, 24.03.2015 - AN 1 K 13.00476
Die ermessensleitende Regelung in Ziff 31.2.8d BayVwVBes ist insoweit mit dem AGG …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 10 B 10.16
Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfeberechtigung; Ausschluss von …
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- LG München I, 17.06.2015 - 15 O 860/14
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch - Beschäftigungsbedingungen befristet …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 10 B 10.16
Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfeberechtigung; Ausschluss von …
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005
Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …
- OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2599/15
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften
- VG München, 01.02.2023 - M 5 K 20.5702
Stufenfestlegung, Korrektur der Anfangsstufe, Bundeslandübergreifende Versetzung, …
- VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 85-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen besoldungsrechtliche Übergangsvorschrift
- BVerwG, 20.05.2019 - 3 B 3.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- OVG Sachsen, 06.01.2017 - 2 A 233/16
Altersdiskriminierende Besoldung
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-122/15
C - Steuerrecht - Nationales Einkommensteuerrecht - Art. 21 Abs. 1 der Charta der …
- VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
Nachzahlung eines Familienzuschlags bei Umwandlung einer eingetragenen …
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 26.15
Beamte; Besitzstandswahrung; Besoldungsüberleitung; Dienstaltersstufe; …
- OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2596/15
Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der …
- VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13
Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
- VG Greifswald, 05.12.2019 - 6 A 96/18
Vergütung von Bereitschaftsdienst wie Volldienst im Anwendungsbereich der MArbV; …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-460/18
HK / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Versorgungsbezüge - …
- OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
Altersabhängige Besoldung / Zeitraum 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009
- VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 26 K 8357/12
Altersdiskriminierung; Besoldung; Bamte; Schadenersatz; Besoldungsdienstalter; …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2016 - C-496/15
Eschenbrenner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- VG Schleswig, 01.09.2016 - 11 A 244/14
Besoldung nach Erfahrungsstufen - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- VG München, 22.09.2015 - M 5 K 15.1896
Entschädigungsanspruch; Diskriminierung; Besoldung; Lebensalter; Geltendmachung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 4.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 10.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 7.19
Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; Festsetzung einer …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 6.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 5.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 8.19
Unionsrechtliche Vorgaben zur Erhebung von Gebühren für amtliche …
- VG Neustadt, 24.10.2018 - 1 K 592/16
Altersdiskriminierung, Beamtenrecht, Beamter, Besitzstandswahrung, Besoldung, …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 2 LB 85/17
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; keine Rückwirkung
- VG Schleswig, 22.08.2016 - 11 A 583/14
Besoldung
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
Familienzuschlag der Stufe 1 für in Lebenspartnerschaft lebende Beamte - …
- EuGH, 16.06.2022 - C-65/21
SGL Carbon / Kommission
- VG Darmstadt, 22.08.2019 - 1 K 989/15
Ausgleichsanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 9.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - 2 LB 1/17
Ungleichbehandlung bei der Einordnung von B(estandsb)eamten und neu eingestellten …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15
Nachzahlung des Familienzuschlags - Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft
- OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 198/16
Diskriminierende Besoldujng
- OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2598/15
Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der …
- OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2597/15
Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften
- LAG Hessen, 26.11.2021 - 10 Sa 569/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17
Polizeibeamter; Schichtdienst; Zusatzurlaub; Erhöhung des Zusatzurlaubs ab …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19
YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.693
Unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung bei der Besoldung von Richtern …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11475/17
Beamtenrecht
- VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13
Beamte; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 4 S 1877/21
Anerkennung ruhgehaltfähiger Dienstzeiten, hier: Ausbildungszeiten und Mehrarbeit …
- OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
Stufenzuordnung; Überleitungsstufe; Erfahrensstufe
- VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13
Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …
- VG Arnsberg, 29.05.2015 - 13 K 3070/12
Beantragung der Neufestsetzung einer beamtenrechtlichen Besoldung auf Grundlage …
- VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 213/16
Besoldung; Altersdiskriminierung
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 1 L 64/13
Überleitung von Bestandsbeamten in eine höhere Stufe nach dem BesVersRErgG …
- VG Magdeburg, 17.01.2018 - 8 A 289/16
Besoldung, Altersdiskriminierung
- VG Aachen, 09.10.2015 - 1 K 2135/14
Verheiratete; Verpartnerte; Ehe; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- VG Berlin, 23.09.2015 - 7 K 348.14
Rechtmäßigkeit von Überleitungsregeln
- EuGH, 05.09.2019 - C-801/18
Caisse pour l'avenir des enfants
- VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01359
Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines Beamten
- VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 209/16
Besoldung; Altersdiskriminierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 3 A 790/16
Gewährung von Besoldung eines Beamten nach der höchsten Altersstufe hinsichtlich …
- VG Köln, 28.05.2015 - 15 K 3786/14
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 119-IV-14
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 7 Sa 384/15
Vergütung - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT- Lebensaltersstufen - …
- VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 13.1282
Hinausschieben des Ruhestandseintritts
- VG Berlin, 18.02.2020 - 10 K 302.16
- VGH Bayern, 11.07.2019 - 3 ZB 18.387
Rückwirkende Stufenfestsetzung unter Berücksichtigung der Vordienstzeiten
- OVG Sachsen, 19.02.2018 - 2 A 137/17
Diskriminierende Besoldung; Stufenzuordnung; Überleitungsbestimmung
- VG Leipzig, 02.03.2016 - 3 K 153/14
- VG Berlin, 19.12.2014 - 7 K 156.10
Europarechtliche Beurteilung der nationalen Richterbesoldung alter Fassung; …
- VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 387/16
Entschädigung einer Bundesbeamtin wegen altersdiskriminierender Besoldung
- VG Bayreuth, 24.03.2015 - B 5 K 12.458
Beamtenbesoldung nach Lebensalter; Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG; Frist
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 118-IV-14
- OVG Sachsen, 08.05.2018 - 2 A 350/16
Diskriminierende Besoldung; Entschädigung; Antragsfrist
- VG Greifswald, 14.10.2015 - 6 A 1139/12
Besoldung eines Beamten; Diskriminierung durch altersabhängige Besoldung
- VG Düsseldorf, 25.09.2015 - 13 K 7604/14
Unzulässige Klageänderung; fehlende Sachdienlichkeit; Vorverfahren
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 4 B 39.12
Besoldungsneuregelung im Land Berlin; Besoldungsüberleitung; maßgeblicher …
- VG Bayreuth, 14.04.2015 - B 5 K 14.537
Beamtenbesoldung nach Lebensalter; Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG; Frist …
- VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung für Richter
- VG Köln, 05.08.2015 - 23 K 4502/12
- VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 18/13
Recht der Richter: Rechtmäßigkeit der Überleitung des Besoldungssystems vom …
- VG Bayreuth, 28.06.2016 - B 5 K 15.328
Dienstrechtsreform in Bayern zum 1.1.2011: Überleitungsregelung in Art. 106 Abs. …
- VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 15.452
Kein Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung
- VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.566
Beamtenbesoldung, Lebensalter, Entschädigungsanspruch, Frist, Geltendmachung
- VG Berlin, 24.04.2017 - 5 K 15.15
Ungleichbehandlung durch das Besoldungsüberleitungsgesetz im Bezug auf vor dem …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Specht
Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des Alters - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der sich das Grundgehalt eines Beamten nach dessen Alter richtet
- EU-Kommission
Specht
Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des Alters - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der sich das Grundgehalt eines Beamten nach dessen Alter richtet“
- Wolters Kluwer
Altersabhängige Beamtenbesoldung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin
- rechtsportal.de
Altersabhängige Beamtenbesoldung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Das könnte teuer werden: Altersdiskriminierung von Beamten vor dem EuGH
- faz.net (Pressemeldung, 28.11.2013)
Altersdiskriminierung: Deutschland muss wohl bei Beamtensold nachlegen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Beamtenbesoldung in Deutschland ist immer noch altersdiskriminierend
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.11.2013)
Gehaltssystem für Beamte wackelt
Besprechungen u.ä. (2)
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Besoldungsdienstaltersstufen (BDAs) in der Beamtenbesoldung auf dem Prüfstand des Europarechts
- wiesekollegen.de (Entscheidungsbesprechung)
Altersdiskriminierung im Thüringer Besoldungsgesetz; Ansprüche bis zum 31.12.2013 geltend machen!
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 343.12
- VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12
- EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13
Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …
Diese Regelung ist jedoch im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie der Wahrung des Status quo dieser Beamten dient und eine rückwirkende Einstufung der Beamten nach Maßgabe eines unionsrechtskonformen Systems übermäßig großen Verwaltungsaufwand verursachen würde und überaus kompliziert und fehlerträchtig wäre (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294).Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).
Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).
Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).
Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).
Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen seiner tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).
Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).
Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).
Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).
Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die vom Kläger bereits in seinem Widerspruch vom 29. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.
Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13
Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …
Diese Regelung ist jedoch im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie der Wahrung des Besitzstands dieser Beamten dient und eine rückwirkende Einstufung der Beamten nach Maßgabe eines unionsrechtskonformen Systems übermäßig großen Verwaltungsaufwand verursachen würde und überaus kompliziert und fehlerträchtig wäre (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294).Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).
Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).
Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).
Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).
Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen seiner tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).
Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).
Der so geregelte Aufstieg nach Erfahrungszeiten entspricht den Vorgaben der RL 2000/78/EG, weil diese Regelung nicht an das Lebensalter, sondern an die tatsächliche Berufserfahrung anknüpft (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 55 und 69 ff.).
Sie ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 64 ff. und 78 ff.).
Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).
Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung der Klägerin orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).
Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).
Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).
Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem der Klägerin entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).
Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).
Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).
Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 22. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.
Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 10.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).
Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung der Klägerin orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).
Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).
Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).
Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem der Klägerin entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).
Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).
Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).
Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 13. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.
Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).
Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung der Klägerin orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).
Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).
Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).
Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem der Klägerin entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).
Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).
Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).
Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 20. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.
Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 8.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).
Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).
Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).
Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen seiner tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).
Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).
Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).
Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).
Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die vom Kläger bereits in seinem Widerspruch vom 22. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.
Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 4.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).
Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).
Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).
Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen seiner tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).
Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).
Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).
Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).
Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die vom Kläger bereits in seinem Widerspruch vom 18. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.
Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 11.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).
Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).
Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung der Klägerin orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).
Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).
Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).
Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).
Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem der Klägerin entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).
Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).
Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).
Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 18. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.
Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).
- VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13
Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, NVwZ 2014, 1294, juris Rn. 40 ff.vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 48 ff.; zur vergleichbaren Regelung des BAT: EuGH, Urteil vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, EuZW 2011, 883, juris Rn. 72 ff., m.w.N.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 104 f.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 43.
vgl. zum SoldGG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 36/13 -, DokBer 2015, 137, juris Rn. 16 ff.; zum AGG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, juris Rn. 41 ff. und Rn. 52 f.; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a. - Specht, juris Rn. 105; VG Bayreuth, Urteil vom 24. März 2015 - B 5 K 12.458 -, juris Rn. 14; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 A 11216/12.OVG -, juris, wonach der Zeitpunkt des Inkrafttretens des AGG bzw. SoldGG maßgebend sei.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 101; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 27.
vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 29 f. und 53; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 103 ff.; für eine Umsetzungsfrist: Wonka, Das EuGH-Urteil vom 19.06.2014 zur Altersdiskriminierung in der Beamtenbesoldung (Rs. C-501/12 u.a.; Specht) - offen geblieben sind die Rechtsfolgen, DVBl. 2015, 79 (82); VG Arnsberg, Urteile vom 29. Mai 2015 - 13 K 3070/12 -, juris Rn. 31, und vom 5. Juni 2015 - 13 K 308/13 -, juris Rn. 27.
vgl. EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 112 ff., und vom 30. Juni 2011 - Rs. C-262/09, Melicke u.a. -, EuZW 2011, 642, juris Rn. 55 ff.
vgl. zu den Bedenken des Generalanwalts bei Kenntniserlangung kurz vor Jahresende: Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - , juris Rn. 118 f.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 95 ff., unter Ablehnung der Anwendung der in den Rechtssachen Terhoeve (Urteil vom 26. Januar 1999 - Rs. C-18/95 -) und Landtová (Urteil vom 22. Juni 2011 - Rs. 399/99 -) erarbeiteten Rechtsprechung.
vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 48, vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, a.a.O., juris Rn. 72 ff. m.w.N., und vom.
vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 18 ff.; a.A.: Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht -, juris Rn. 106 ff.; OVG Sachsen Anhalt, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 L 9/12 -, LKV 2013, 270, juris Rn. 169 ff.; Sächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2013 - 2 A 150/12 -, juris Rn. 47 ff.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 53 ff; 94, und vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, a.a.O., juris Rn. 87 ff.
- VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13
Beamte; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, NVwZ 2014, 1294, juris Rn. 40 ff.vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 48 ff.; zur vergleichbaren Regelung des BAT: EuGH, Urteil vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, EuZW 2011, 883, juris Rn. 72 ff., m.w.N.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 104 f.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 43.
vgl. zum SoldGG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 36/13 -, DokBer 2015, 137, juris Rn. 16 ff.; zum AGG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, juris Rn. 41 ff. und Rn. 52 f.; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a. - Specht, juris Rn. 105; VG Bayreuth, Urteil vom 24. März 2015 - B 5 K 12.458 -, juris Rn. 14; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 A 11216/12.OVG -, juris, wonach der Zeitpunkt des Inkrafttretens des AGG bzw. SoldGG maßgebend sei.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 101; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 27.
vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 29 f. und 53; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 103 ff.; für eine Umsetzungsfrist: Wonka, Das EuGH-Urteil vom 19.06.2014 zur Altersdiskriminierung in der Beamtenbesoldung (Rs. C-501/12 u.a.; Specht) - offen geblieben sind die Rechtsfolgen, DVBl. 2015, 79 (82); VG Arnsberg, Urteile vom 29. Mai 2015 - 13 K 3070/12 -, juris Rn. 31, und vom 5. Juni 2015 - 13 K 308/13 -, juris Rn. 27.
vgl. EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 112 ff., und vom 30. Juni 2011 - Rs. C-262/09, Melicke u.a. -, EuZW 2011, 642, juris Rn. 55 ff.
vgl. zu den Bedenken des Generalanwalts bei Kenntniserlangung kurz vor Jahresende: Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - , juris Rn. 118 f.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 95 ff., unter Ablehnung der Anwendung der in den Rechtssachen Terhoeve (Urteil vom 26. Januar 1999 - Rs. C-18/95 -) und Landtová (Urteil vom 22. Juni 2011 - Rs. 399/99 -) erarbeiteten Rechtsprechung.
vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 48, vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, a.a.O., juris Rn. 72 ff. m.w.N., und vom.
vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 18 ff.; a.A.: Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht -, juris Rn. 106 ff.; OVG Sachsen Anhalt, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 L 9/12 -, LKV 2013, 270, juris Rn. 169 ff.; Sächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2013 - 2 A 150/12 -, juris Rn. 47 ff.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 53 ff; 94, und vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, a.a.O., juris Rn. 87 ff.
- VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13
Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …
- OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13
Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge …
- VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 15.452
Kein Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1451/13
Bemessung der Besoldung eines Beamten nach der Endstufe der Besoldungsgruppe …