Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010

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   EuGH, 22.12.2010 - C-507/08   

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https://dejure.org/2010,4518
EuGH, 22.12.2010 - C-507/08 (https://dejure.org/2010,4518)
EuGH, Entscheidung vom 22.12.2010 - C-507/08 (https://dejure.org/2010,4518)
EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - C-507/08 (https://dejure.org/2010,4518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen -Teilweiser Erlass einer Steuerschuld eines Unternehmens im Rahmen eines Vergleichsverfahrens - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen -Teilweiser Erlass einer Steuerschuld eines Unternehmens im Rahmen eines Vergleichsverfahrens - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen -Teilweiser Erlass einer Steuerschuld eines Unternehmens im Rahmen eines Vergleichsverfahrens - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen -Teilweiser Erlass einer Steuerschuld eines Unternehmens im Rahmen eines Vergleichsverfahrens - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ...

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen von erforderlichen Maßnahmen bei nicht fristgerechter Aufhebung gemeinschaftswidriger innerstaatlicher Beihilferegelungen; Europäische Kommission gegen Slowakische Republik; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 249 Abs. 4
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen bei nicht fristgerechter Aufhebung gemeinschaftswidriger innerstaatlicher Beihilfereglungen; Europäische Kommission gegen Slowakische Republik

  • datenbank.nwb.de

    Staatliche Beihilfen: Teilweiser Erlass einer Steuerschuld eines Unternehmens im Rahmen eines Vergleichsverfahrens - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfe - Teilweiser Erlass einer Steuerschuld eines Unternehmens im Rahmen eines Vergleichsverfahrens - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. November 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Slowakische Republik

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 249 Abs 4, EG Art 87 Abs 1
    Beihilfe; Erlass; Steuerschuld

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kein fristgerechtes Ergreifen der notwendigen Maßnahmen, um der Entscheidung K(2006) 2082 endg. der Kommission vom 7. Juni 2006 nachzukommen, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe der Slowakei zugunsten der Frucona Ko?¡ice, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    Zu dem Argument der Slowakischen Republik, die Rückforderung der gewährten Beihilfe sei wegen der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts über die Genehmigung der im Rahmen des Vergleichsverfahrens erzielten Vereinbarung ausgeschlossen, verweist die Kommission auf das Urteil vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 63), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass das Gemeinschaftsrecht der Anwendung einer auf die Verankerung des Grundsatzes der Rechtskraft abzielenden Vorschrift des nationalen Rechts entgegenstehe, soweit ihre Anwendung die Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht gewährten staatlichen Beihilfe behindere, deren Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt durch eine bestandskräftig gewordene Entscheidung der Kommission festgestellt worden sei.

    Überdies sei das Urteil Lucchini im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Denn anders als die Entscheidung des italienischen Gerichts in der Rechtssache, in der das Urteil Lucchini ergangen sei, habe die Entscheidung des Bezirksgerichts vom 14. Juli 2004 Rechtskraft erlangt, weil die gesetzlichen Fristen für die Einlegung eines Rechtsmittels gemäß den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften bereits lange vor Erlass der Entscheidung 2007/254 abgelaufen gewesen seien.

    Außerdem sei das Urteil Lucchini ergangen, nachdem die Slowakische Republik die notwendigen gerichtlichen Schritte zur Rückforderung des fraglichen Beihilfebetrags eingeleitet habe.

    Wie sich aus dem Urteil Lucchini ergebe, besage der Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts, dass das Gemeinschaftsrecht jeder innerstaatlichen Rechtshandlung vorgehen müsse, unabhängig davon, ob es sich um einen Verwaltungsakt, eine Handlung des Gesetzgebers oder selbst um ein unanfechtbares Gerichtsurteil handele.

    Dass das Urteil Lucchini nach Erlass der gerichtlichen Entscheidung über die Genehmigung der Frucona gewährten staatlichen Beihilfe ergangen sei, sei unbeachtlich, da es nur das geltende Recht so auslege, wie es anzuwenden sei.

    Hierzu ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass sich die vorliegende Situation von derjenigen in der Rechtssache unterscheidet, in der das von der Kommission angeführte Urteil Lucchini ergangen ist.

    Wie die Slowakische Republik geltend macht, kann das Urteil Lucchini in der vorliegenden Rechtssache folglich nicht unmittelbar einschlägig sein.

  • EuGH, 03.09.2009 - C-2/08

    Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38, vom 16. März 2006, Kapferer, C-234/04, Slg. 2006, I-2585, Randnr. 20, und vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, Slg. 2009, I-7501, Randnr. 22).

    Somit gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht in jedem Fall, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Unionsrecht abgestellt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapferer, Randnr. 21, und Fallimento Olimpiclub, Randnr. 23).

  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38, vom 16. März 2006, Kapferer, C-234/04, Slg. 2006, I-2585, Randnr. 20, und vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, Slg. 2009, I-7501, Randnr. 22).

    Somit gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht in jedem Fall, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Unionsrecht abgestellt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapferer, Randnr. 21, und Fallimento Olimpiclub, Randnr. 23).

  • EuGH, 05.10.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    Wie sich aus dem Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich (C-232/05, Slg. 2006, I-10071, Randnr. 52), ergebe, verhindere dies die wirksame Durchführung der Entscheidung 2007/254 und die sofortige Wiederherstellung der früheren Lage und verlängere somit die Dauer des auf der fraglichen Beihilfe beruhenden unzulässigen Wettbewerbsvorteils.

    Im Fall von Schwierigkeiten bei der Durchführung müssen die Kommission und der Mitgliedstaat nach dem - namentlich Art. 4 Abs. 3 EUV zugrunde liegenden - Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten und den Organen der Europäischen Union gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter vollständiger Beachtung der Bestimmungen des AEU-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.06.2000 - C-404/97

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    Aus dem Urteil vom 27. Juni 2000, Kommission/Portugal (C-404/97, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 55), ergebe sich, dass das Gemeinschaftsrecht nicht das Verfahren regele, das der betreffende Mitgliedstaat für die Durchführung einer Entscheidung einhalten müsse, mit der die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe nach Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 angeordnet werde.

    Die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung ist die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit und diese Folge kann nicht davon abhängen, in welcher Form die Beihilfe gewährt worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 10. Juni 1993, Kommission/Griechenland, C-183/91, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 16, und Kommission/Portugal, Randnr. 38).

  • EuGH, 13.11.2008 - C-214/07

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    Ein Mitgliedstaat kann zu seiner Verteidigung im Rahmen einer von der Kommission gemäß Art. 88 Abs. 2 EG erhobenen Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es absolut unmöglich gewesen sei, die Rückforderungsentscheidung ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, Slg. 2008, I-8357, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordenen Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38, vom 16. März 2006, Kapferer, C-234/04, Slg. 2006, I-2585, Randnr. 20, und vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, Slg. 2009, I-7501, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-209/00

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission,

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    So ist ein Mitgliedstaat, der nach einer solchen Entscheidung der Kommission zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet ist, frei in der Wahl der Mittel, mit denen er dieser Verpflichtung nachkommt, vorausgesetzt, die gewählten Mittel beeinträchtigen nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Randnr. 34, und vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-210/09

    Scott und Kimberly Clark - Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    So ist ein Mitgliedstaat, der nach einer solchen Entscheidung der Kommission zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet ist, frei in der Wahl der Mittel, mit denen er dieser Verpflichtung nachkommt, vorausgesetzt, die gewählten Mittel beeinträchtigen nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Randnr. 34, und vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 10.06.1993 - C-183/91

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
    Die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung ist die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit und diese Folge kann nicht davon abhängen, in welcher Form die Beihilfe gewährt worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 10. Juni 1993, Kommission/Griechenland, C-183/91, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 16, und Kommission/Portugal, Randnr. 38).
  • EuG, 07.12.2010 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission - Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 46 und 47, Kapferer, EU:C:2006:178, Rn. 20 und 21, Fallimento Olimpiclub, EU:C:2009:506, Rn. 22 und 23, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 35 bis 37, sowie Kommission/Slowakei, C-507/08, EU:C:2010:802, Rn. 59 und 60).
  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Der Kläger macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2010, Kommission/Slowakei (C-507/08, Slg. 2010, I-13489), geltend, die Kommission habe gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen, indem sie die Rückforderung der Umlagezahlungen ab dem Jahr 2005 angeordnet habe.

    Zwar hat der Gerichtshof in den Rn. 59 und 60 des Urteils Kommission/Slowakei, oben in Rn. 243 angeführt, auf die Bedeutung hingewiesen, die der Grundsatz der Rechtskraft sowohl in der Unionsrechtsordnung als auch in den nationalen Rechtsordnungen hat, und entschieden, dass das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht in jedem Fall gebietet, von innerstaatlichen Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Unionsrecht abgestellt werden könnte.

    Jedoch ist erstens darauf hinzuweisen, dass sich der vorliegende Fall von dem unterscheidet, zu dem das Urteil Kommission/Slowakei, oben in Rn. 243 angeführt, ergangen ist.

    Diese Rechtssache warf nämlich die Frage auf, ob die Unanfechtbarkeit einer nationalen Gerichtsentscheidung, mit der im Rahmen eines gerichtlich zugelassenen Sanierungsverfahrens ein Vergleich genehmigt wird, aus dem der teilweise Verzicht auf eine öffentliche Forderung folgt, der später von der Kommission als staatliche Beihilfe qualifiziert wird, der Rückforderung dieser Beihilfe entgegensteht (Urteil Kommission/Slowakei, oben in Rn. 243 angeführt, Rn. 55).

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, so es befasst wird, gegebenenfalls nach Vorlage von Auslegungsfragen an den Gerichtshof alle Umstände zu würdigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Slowakei, oben in Rn. 243 angeführt, Rn. 60).

  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und

    39 Daher gebietet das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht in jedem Fall, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein durch die fragliche Entscheidung eingetretener Verstoß gegen das Unionsrecht beseitigt werden könnte (Urteile Kapferer, C - 234/04, EU:C:2006:178, Rn. 22, Fallimento Olimpiclub, C - 2/08, C:2009:506, Rn. 23, Kommission/Slowakische Republik, C - 507/08, EU:C:2010:802, Rn. 60, Impresa Pizzarotti, C - 213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 59, und Târsia, C - 69/14, EU:C:2015:662, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12

    Commissie/Duitsland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen -

    In seinem unlängst ergangenen Urteil Kommission/Slowakei hat der Gerichtshof aus eben diesem Grund ein ähnliches Argument, wie es die deutsche Regierung im vorliegenden Verfahren anführt, verworfen(21).

    18 - Vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland (C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Rn. 34), und vom 22. Dezember 2010, Kommission/Slowakei (C-507/08, Slg. 2010, I-13489, Rn. 51).

    21 - Urteil Kommission/Slowakei (Rn. 47 bis 52).

    46 - Vgl. u. a. Urteil Kommission/Slowakei (Rn. 61 bis 64).

  • EuG, 07.02.2024 - T-146/22

    Ryanair/ Kommission (KLM II ; COVID-19)

    La Commission et les États membres doivent ainsi collaborer de bonne foi en vue d'assurer le plein respect des dispositions du traité FUE, notamment celles relatives aux aides d'État (voir, en ce sens, arrêt du 22 décembre 2010, Commission/Slovaquie, C-507/08, EU:C:2010:802, point 44 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 14.04.2011 - C-331/09

    Kommission / Polen

    Insoweit ist, wie die Kommission geltend gemacht hat, zu beachten, dass die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ist und diese Folge nicht davon abhängen kann, in welcher Form die Beihilfe gewährt worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 10. Juni 1993, Kommission/Griechenland, C-183/91, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 16, vom 27. Juni 2000, Kommission/Portugal, C-404/97, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 38, und vom 22. Dezember 2010, Kommission/Slowakei, C-507/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 42).

    Ein Mitgliedstaat, der nach einer Entscheidung der Kommission zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet ist, ist somit frei in der Wahl der Mittel, mit denen er dieser Verpflichtung nachkommt, vorausgesetzt, die gewählten Mittel beeinträchtigen nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts (Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 34, vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 21, und Kommission/Slowakei, Randnr. 51).

    Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach ein Mitgliedstaat im Rahmen einer von der Kommission gemäß Art. 88 Abs. 2 EG erhobenen Vertragsverletzungsklage zu seiner Verteidigung nur geltend machen kann, dass es absolut unmöglich gewesen sei, die Rückforderungsentscheidung ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. Urteile vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, Slg. 2008, I-8357, Randnr. 44, und Kommission/Slowakei, Randnr. 43).

  • LG Münster, 17.09.2014 - 11 O 334/12

    Staatliche Beihilfe durch vertragliche Meistbegünstigungsklausel

    69 Im Gegensatz dazu hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 22.12.2010 in der Rechtssache C 507/08 (G) angedeutet, dass das Unionsrecht in einem Fall, in dem eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung vor einer Entscheidung der Kommission ergangen ist, eine Rechtskraftdurchbrechung nicht zwingend gebietet.
  • EuG, 11.07.2018 - T-185/15

    Buonotourist / Kommission

    Partant, le droit de l'Union n'impose pas dans tous les cas à une juridiction nationale d'écarter l'application des règles de procédure internes conférant force de chose jugée à une décision juridictionnelle, même si cela permettait de remédier à une violation du droit de l'Union par la décision en cause (voir arrêt du 22 décembre 2010, Commission/Slovaquie, C-507/08, EU:C:2010:802, points 59 et 60 et jurisprudence citée).

    Par ailleurs, cette conclusion ne saurait, non plus, être remise en question par la jurisprudence qu'invoque la requérante, à savoir l'arrêt du 22 décembre 2010, Commission/Slovaquie (C-507/08, EU:C:2010:802, points 52 à 57), dès lors que cette affaire concernait un contexte factuel spécifique, différent et non transposable à la présente affaire, dans laquelle la partie requérante voulait remettre en cause la compétence exclusive de la Commission pour la qualification d'aide d'une mesure étatique sur le fondement du principe de l'autorité de la chose jugée.

  • EuG, 11.07.2018 - T-186/15

    CSTP Azienda della Mobilità / Kommission

    Partant, le droit de l'Union n'impose pas dans tous les cas à une juridiction nationale d'écarter l'application des règles de procédure internes conférant force de chose jugée à une décision juridictionnelle, même si cela permettait de remédier à une violation du droit de l'Union par la décision en cause (voir arrêt du 22 décembre 2010, Commission/Slovaquie, C-507/08, EU:C:2010:802, points 59 et 60 et jurisprudence citée).

    Par ailleurs, cette conclusion ne saurait, non plus, être remise en question par la jurisprudence qu'invoque la requérante, à savoir l'arrêt du 22 décembre 2010, Commission/Slovaquie (C-507/08, EU:C:2010:802, points 52 à 57), dès lors que cette affaire concernait un contexte factuel spécifique, différent et non transposable à la présente affaire, dans laquelle la partie requérante voulait remettre en cause la compétence exclusive de la Commission pour la qualification d'aide d'une mesure étatique sur le fondement du principe de l'autorité de la chose jugée.

  • EuG, 20.12.2023 - T-216/21

    Ryanair und Malta Air/ Kommission (Air France ; COVID-19)

    La Commission et les États membres doivent ainsi collaborer de bonne foi en vue d'assurer le plein respect des dispositions du traité FUE, notamment celles relatives aux aides d'État (voir, en ce sens, arrêt du 22 décembre 2010, Commission/Slovaquie, C-507/08, EU:C:2010:802, point 44 et jurisprudence citée).
  • EuG, 20.12.2023 - T-494/21

    Ryanair und Malta Air/ Kommission () und Air France ; COVID-19)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-81/10

    France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen für France

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10

    Residex Capital IV - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer

  • EuG, 09.12.2013 - T-38/09

    El Corte Inglés / Kommission

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Slowakei

    Staatliche Beihilfen - Abschreibung einer Steuerschuld durch das Finanzamt im Rahmen eines Vergleichsverfahrens mit den Gläubigern - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung ...

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    Kommission / Slowakei

    Staatliche Beihilfen - Abschreibung einer Steuerschuld durch das Finanzamt im Rahmen eines Vergleichsverfahrens mit den Gläubigern - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Slowakei

    Staatliche Beihilfen - Abschreibung einer Steuerschuld durch das Finanzamt im Rahmen eines Vergleichsverfahrens mit den Gläubigern - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung ...

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  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    19- Selbst wenn insoweit, wie die Kommission in ihrer Erwiderung (Nr. 10) vorgebracht hat, kein Zweifel besteht, wenn man die anderen sprachlichen Fassungen der Entscheidung berücksichtigt, so etwa die englische "to recover the aid", die französische "récupérer l´aide" und die deutsche "Beihilfe zurückzufordern"; in diesem vielsprachigen Kontext müssen die Bestimmungen der Entscheidung ausgelegt werden (statt aller, Urteil vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    20- Im Rahmen eines langen Prozesses, der mit so emblematischen Entscheidungen wie Costa/Enel (Urteil vom 15. Juli 1964, 6/64, Slg. 1964, 1141) und Simmenthal (Urteil vom 9. März 1978, 106/77, Slg. 1978, 629) begann.
  • EuGH, 06.03.2008 - C-196/07

    SPANIEN HAT DADURCH DAS GEMEINSCHAFTSRECHT VERLETZT, DASS ES NICHT DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    18- Tatsächlich hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass der betroffene Mitgliedstaat sich im Rahmen seiner Verteidigung gegen eine Vertragsverletzungsklage, die darauf gestützt ist, das eine Entscheidung nicht durchgeführt wurde, nicht darauf berufen kann, dass diese Entscheidung rechtswidrig sei (statt aller, Urteil vom 6. März 2008 Kommission/Spanien, C-196/07, Slg. 2008, I-41, Randnr. 34), es sei denn, der fragliche Rechtsakt ist mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteil vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, C-226/87, Slg. 1988, I-3611, Randnr. 16).
  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    10- 77/72, Slg. 1973, 611.
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    11- 78/76, Slg. 1977, 595.
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    16- 205/82, Slg. 1983, 2633.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1964 - 97/63

    Luigi de Pascale gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    20- Im Rahmen eines langen Prozesses, der mit so emblematischen Entscheidungen wie Costa/Enel (Urteil vom 15. Juli 1964, 6/64, Slg. 1964, 1141) und Simmenthal (Urteil vom 9. März 1978, 106/77, Slg. 1978, 629) begann.
  • EuGH, 30.06.1988 - 226/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    18- Tatsächlich hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass der betroffene Mitgliedstaat sich im Rahmen seiner Verteidigung gegen eine Vertragsverletzungsklage, die darauf gestützt ist, das eine Entscheidung nicht durchgeführt wurde, nicht darauf berufen kann, dass diese Entscheidung rechtswidrig sei (statt aller, Urteil vom 6. März 2008 Kommission/Spanien, C-196/07, Slg. 2008, I-41, Randnr. 34), es sei denn, der fragliche Rechtsakt ist mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteil vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, C-226/87, Slg. 1988, I-3611, Randnr. 16).
  • EuGH, 12.11.2009 - C-154/08

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    23- C-154/08, Slg. 2009, I-0000.
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-507/08
    20- Im Rahmen eines langen Prozesses, der mit so emblematischen Entscheidungen wie Costa/Enel (Urteil vom 15. Juli 1964, 6/64, Slg. 1964, 1141) und Simmenthal (Urteil vom 9. März 1978, 106/77, Slg. 1978, 629) begann.
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