Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.2003 - C-512/99   

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https://dejure.org/2003,3061
EuGH, 21.01.2003 - C-512/99 (https://dejure.org/2003,3061)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2003 - C-512/99 (https://dejure.org/2003,3061)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - C-512/99 (https://dejure.org/2003,3061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Richtlinie 97/69/EG - Gefährliche Stoffe - Strengere einzelstaatliche Bestimmungen - Zeitliche Geltung von Artikel 95 EG - Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit - Voraussetzungen für die Billigung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 100a [nach Änderung jetzt Artikel 95 EG]; Artikel 95 EG
    Rechtsangleichung - Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarktes - Abweichende nationale Regelungen - Kontrolle durch die Kommission - Rechtsgrundlage - Zeitlicher Geltungsbereich von Artikel 95 EG - Jeweilige Verpflichtungen der Kommission und der Mitgliedstaaten

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung; Gefährliche Stoffe; Strengere einzelstaatliche Bestimmungen; Zeitliche Geltung; Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit; Voraussetzungen für die Billigung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen

  • Judicialis

    Richtlinie 97/69/EG; ; Entscheidung 1999/836/EG; ; EG Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarktes - Abweichende nationale Regelungen - Kontrolle durch die Kommission - Rechtsgrundlage - Zeitlicher Geltungsbereich von Artikel 95 EG - Jeweilige Verpflichtungen der Kommission und der Mitgliedstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K (1999) 3490 endg., mit der die von Deutschland mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen für Mineralwolle in Abweichung von der Richtlinie 97/69/EG zur dreiundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3458
  • NVwZ 2003, 1237
  • EuZW 2003, 307
  • DVBl 2003, 589
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.06.1999 - C-60/98

    Butterfly Music

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-512/99
    Für materielle Rechtsvorschriften gelte daher der Grundsatz, dass eine neue Vorschrift unmittelbar auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts anwendbar sei, der unter der Geltung der früheren Vorschrift entstanden sei, wie sich u. a. aus dem Urteil vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-60/98 (Butterfly Music, Slg. 1999, I-3939, Randnrn.
  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-512/99
    Ferner gilt nach ständiger Rechtsprechung bei Fehlen von Übergangsvorschriften eine neue Vorschrift unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (vgl. u. a. Urteil vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache C-162/00, Pokrzeptowicz-Meyer, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 50).
  • EuGH, 01.06.1999 - C-319/97

    Kortas

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-512/99
    Erst in diesem Zeitpunkt entsteht mit der Billigung oder Untersagung durch die Kommission ein Rechtsakt, der sich auf den vorausgegangenen Tatbestand auswirken kann (vgl. Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-319/97, Kortas, Slg. 1999, I-3143, Randnrn.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-439/05

    Land Oberösterreich / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG -

    Die Kommission darf erst entscheiden, wenn sie sich vergewissert hat, dass die einzelstaatlichen Bestimmungen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 44).

    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission mitgeteilt werden (Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 80).

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ und müssen daher gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls sind die abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen von der Kommission abzulehnen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 81).

    Schließlich brauchen die Voraussetzungen des Artikels 95 Absatz 5 EG der Rechtsprechung zufolge, da sie kumulativ vorliegen müssen, nicht alle geprüft zu werden, sofern feststeht, dass eine von ihnen nicht erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 88).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie

    6 - Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80 ff.).

    8 - Urteile Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 80) und vom 13. September 2007, Land Oberösterreich/Kommission (C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).

    18 - Urteil Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 62).

    20 - Urteile Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 41) und Dänemark/Kommission (zitiert in Fn. 7, Randnr. 58).

  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission notifiziert werden (vgl. Urteile vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80, sowie vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ und müssen daher gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls sind die abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen von der Kommission abzulehnen (vgl. Urteile Deutschland/Kommission, Randnr. 81, sowie Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, Randnr. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

    30 - Vgl. das Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 45).

    33 - Urteil Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 30, Randnrn. 46 ff.).

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Bei Rechtsverhältnissen, deren Wirkungen noch nicht erschöpft sind, gilt aber "bei Fehlen von Übergangsvorschriften" eine neue Vorschrift unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05

    Land Oberösterreich / Kommission - Rechtsmittel - Angleichung der

    29 - Randnr. 62, in der das Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnrn.

    35 - Urteil Deutschland/Kommission, angeführt in Fn. 29, Randnr. 81.

  • EuG, 09.12.2010 - T-69/08

    Polen / Kommission - Rechtsangleichung - Richtlinie 2001/18/EG - Von einer

    Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde demnach Kapitel 3 (Angleichung der Rechtsvorschriften) des Titels V des Dritten Teils des EG-Vertrags geändert (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 38).

    In diesem Fall muss die Einführung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich des Schutzes der Umwelt oder der Arbeitsumwelt gestützt werden und aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt, erfolgen (Urteil Deutschland/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 40).

  • EuG, 08.11.2007 - T-234/04

    Niederlande / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung 2004/1/EG -

    Zu diesem Zweck hat die Kommission zu untersuchen, ob die von dem Mitgliedstaat vorgebrachten Rechtfertigungsgründe stichhaltig sind (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 44).

    Es wurde deshalb als hinnehmbar angesehen, dass der Mitgliedstaat die Fortgeltung seiner eigenen Vorschriften beantragen kann, vorausgesetzt, dass sie durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Art. 30 EG oder in Bezug auf den Schutz der Arbeitsumwelt oder den Umweltschutz gerechtfertigt sind (Urteile Deutschland/Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 41, und Dänemark/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 58).

  • EuG, 05.10.2005 - T-366/03

    Land Oberösterreich / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer

    Da es sich offenkundig um kumulative Voraussetzungen handelt, müssen sie gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls ist der Antrag von der Kommission abzulehnen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-512/99, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-845, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

    12: - Nach ständiger Rechtsprechung gilt bei Fehlen von Übergangsvorschriften eine neue Vorschrift (hier also der EG-Vertrag) unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist: Urteile vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-512/99 (Deutschland/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46) und vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache C-162/00 (Pokrzeptowicz-Meyer, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 50).
  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-226/08

    Stadt Papenburg - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Koordinierung der

  • EuG, 27.06.2007 - T-182/06

    Niederlande / Kommission - Rechtsangleichung - Abweichende einzelstaatliche

  • EuG, 16.11.2017 - T-458/16

    Acquafarm / Kommission - Außervertragliche Haftung - Fischerei - Von der EU

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-512/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21688
Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-512/99 (https://dejure.org/2002,21688)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.05.2002 - C-512/99 (https://dejure.org/2002,21688)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - C-512/99 (https://dejure.org/2002,21688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsangleichung - Richtlinie 97/69/EG - Gefährliche Stoffe - Strengere einzelstaatliche Bestimmungen - Zeitliche Geltung von Artikel 95 EG - Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit - Voraussetzungen für die Billigung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 01.06.1999 - C-319/97

    Kortas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-512/99
    Dass das Verfahren erst durch die Entscheidung der Kommission abgeschlossen wird, wird indirekt auch durch das Urteil Kortas bestätigt, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass eine bloße Mitteilung nach Artikel 100a Absatz 4 EG-Vertrag keine Auswirkungen auf die unmittelbare Wirkung der Richtlinie hat, solange die Kommission noch keine Entscheidung über die Bestätigung der geplanten Maßnahmen getroffen hat(20).

    In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass das in Artikel 100a Absatz 4 EG-Vertrag vorgesehene Mitteilungsverfahren, wie der Gerichtshof im Urteil Kortas hervorgehoben hat, sowohl für die Kommission wie auch für den betroffenen Mitgliedstaat eine besondere Sorgfaltspflicht begründet (Randnr. 35).

    13: - Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-319/97 (Kortas, Slg. 1999, I-3143).

    20: - Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-319/97 (Kortas, Slg. 1999, I-3143, Randnr. 28).

  • EuGH, 29.06.1999 - C-60/98

    Butterfly Music

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-512/99
    12: - Insbesondere Urteil vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-60/98 (Butterfly Music, Slg. 1999, I-3939).

    18: - Vgl. zuletzt Urteil vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-28/00 (Liselotte Kauer, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 20); aus der früheren Rechtsprechung Urteile vom 14. April 1970 in der Rechtssache 68/69 (Brock, Slg. 1970, 171, Randnr. 6), vom 5. Juli 1973 in der Rechtssache 1/73 (Westzucker, Slg. 1973, 723, Randnr. 5), vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84 (Licata, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31) und Butterfly Music, Randnr. 24.19: - Schlussanträge von Generalanwalt Cosmas in der Rechtssache C-321/97 (Andersson, Urteil vom 15. Juni 1999, Slg. 1999, I-3551, Nr. 57); in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Cosmas in der Rechtssache C-60/98 (Butterfly Music, Nr. 25, Fußnote 15).

    22: - Urteil Butterfly Music, Randnr. 25, vgl. auch Urteile vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 278/84 (Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 1, Randnr. 36), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86 (Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19), und vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-221/88 (Busseni, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35).

  • EuGH, 20.09.1988 - 190/87

    Oberkreisdirektor des Kreises Borken u.a. / Moormann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-512/99
    17: - Vgl. für diesen Grundsatz u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77 (Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnr. 35), vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78 (Ratti, Slg. 1979, 1629, Randnr. 36), vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78 (Denkavit, Slg. 1979, 3369, Randnr. 14), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 190/87 (Moormann, Slg. 1988, 4689, Randnr. 10) und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-323/93 (Crespelle, Slg. 1994, I-5077, Randnr. 30).
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