Rechtsprechung
EuGH, 12.02.2009 - C-515/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gegenstände und Dienstleistungen, die dem Unternehmen für die Zwecke besteuerter Umsätze und nicht besteuerter Umsätze zugeordnet sind - Recht auf unmittelbaren und vollständigen Abzug der beim Erwerb solcher Gegenstände und ...
- Europäischer Gerichtshof
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gegenstände und Dienstleistungen, die dem Unternehmen für die Zwecke besteuerter Umsätze und nicht besteuerter Umsätze zugeordnet sind - Recht auf unmittelbaren und vollständigen Abzug der beim Erwerb solcher Gegenstände und ...
- EU-Kommission
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gegenstände und Dienstleistungen, die dem Unternehmen für die Zwecke besteuerter Umsätze und nicht besteuerter Umsätze zugeordnet sind - Recht auf unmittelbaren und vollständigen Abzug der beim Erwerb solcher Gegenstände und ...
- EU-Kommission
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gegenstände und Dienstleistungen, die dem Unternehmen für die Zwecke besteuerter Umsätze und nicht besteuerter Umsätze zugeordnet sind - Recht auf unmittelbaren und vollständigen Abzug der beim Erwerb solcher Gegenstände und ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Auslegung von einheitlichen steuerpflichtigen Bemessungsgrundlagen der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (RL 77/388/EWG); Anwendbarkeit von einheitlichen steuerpflichtigen Bemessungsgrundlagen auf die Verwendung von einem Unternehmen für die Zwecke anderer als der ...
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorbezüge, die für nicht der USt unterliegende Tätigkeiten verwendet werden, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit der Richtlinie 77/388/EWG auf Verwendung von einem Unternehmen für nicht steuerbare Umsätze zugeordneten Gegenständen und Dienstleistungen - [Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie gegen Staatssecretaris van Financiën]
- datenbank.nwb.de
Gegenstände und Dienstleistungen, die einem Unternehmen für die Zwecke besteuerter Umsätze und nicht besteuerter Umsätze zugeordnet sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gegenstände und Dienstleistungen, die dem Unternehmen für die Zwecke besteuerter Umsätze und nicht besteuerter Umsätze zugeordnet sind - Recht auf unmittelbaren und vollständigen Abzug der beim Erwerb solcher Gegenstände und ...
Besprechungen u.ä. (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
- Grundstücke als Unternehmensvermögen i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
- Teilunternehmerisch genutzte Grundstücke
- Leistungsaustausch
- Vereine
- Unentgeltliche Wertabgabe
- Allgemeines zur Umsatzbesteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben
- Unternehmensvermögen
- Die 10 %-Grenze
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 22. November 2007 - Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie, anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 6 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 2
Betriebsvermögen; Dienstleistung; Investitionsgut; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug; Zuordnung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) - Auslegung der Art. 6 Abs. 2 und 17 Abs. 1, 2 und 6 der Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-515/07
- EuGH, 12.02.2009 - C-515/07
Papierfundstellen
- DB 2009, 382
Wird zitiert von ... (75)
- BFH, 10.11.2011 - V R 41/10
Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und …
Beabsichtigt der Unternehmer eine teilweise Verwendung für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit, ist er daher insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (…BFH-Urteile in BFHE 232, 243, BFH/NV 2011, 717, unter II.1.d;… in BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721, unter II.1., m.w.N. zu den EuGH-Urteilen vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, und vom 12. Februar 2009 C-515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-839, sowie BFH-Urteil in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.c). - EuGH, 01.12.2022 - C-269/20
Finanzamt T (Prestations internes d'un groupement TVA) - Vorlage zur …
Für den Fall, dass indessen dem in Rn. 23 des vorliegenden Urteils dargestellten Antwortvorschlag A gefolgt wird, fragt sich das vorlegende Gericht außerdem, ob die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie, insbesondere nach dem Urteil vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (C-515/07, EU:C:2009:88), dahin zu verstehen ist, dass in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens - der eine Einrichtung wie S betrifft, die zum einen wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, für die sie besteuert wird, und zum anderen Tätigkeiten im Rahmen der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, für die sie gemäß Art. 4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie nicht als Mehrwertsteuerpflichtige gilt - die Erbringung einer unentgeltlichen Dienstleistung aus dem Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit der betreffenden Einrichtung an den Bereich ihrer hoheitlichen Tätigkeit nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. b dieser Richtlinie besteuert werden kann.Falls zur ersten Frage der Antwortvorschlag A zutreffend ist: Folgt aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den unternehmensfremden Zwecken im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie (Urteil vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie, C-515/07, EU:C:2009:88), dass bei einem Steuerpflichtigen,.
Hingegen sollte mit Art. 6 Abs. 2 Buchst. b der Sechsten Richtlinie keine allgemeine Regel eingeführt werden, nach der Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, als Tätigkeiten betrachtet werden können, die für "unternehmensfremde" Zwecke im Sinne dieser Vorschrift ausgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie, C-515/07, EU:C:2009:88, Rn. 38).
- BFH, 07.05.2020 - V R 40/19
EuGH-Vorlage zur Organschaft
Falls zur ersten Frage die Antwort a) zutreffend ist: Folgt aus der EuGH-Rechtsprechung zu den unternehmensfremden Zwecken i.S. von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG (EuGH-Urteil VNLTO, EU:C:2009:88), dass bei einem Steuerpflichtigen,.Falls zur ersten Frage die Antwort a) zutreffend ist: Folgt aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den unternehmensfremden Zwecken im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union VNLTO vom 12.02.2009 - C-515/07, EU:C:2009:88), dass bei einem Steuerpflichtigen,.
Der EuGH bezeichnet diese Tätigkeiten als "nichtwirtschaftliche Tätigkeit" (EuGH-Urteil VNLTO, EU:C:2009:88, Rz 35 f.).
Derartige "ideelle Tätigkeiten" sind keine "der Mehrwertsteuer unterliegende Tätigkeiten im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie [77/388/EWG]" (EuGH-Urteil VNLTO, EU:C:2009:88, Rz 34).
Der EuGH hat dies in seinem Urteil VNLTO (EU:C:2009:88) damit begründet,.
Der EuGH hat im Urteil VNLTO (EU:C:2009:88) für Recht erkannt, dass Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG auf die Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen nicht anwendbar sind, die dem Unternehmen für die Zwecke anderer als der besteuerten Umsätze des Steuerpflichtigen zugeordnet sind, so dass die Mehrwertsteuer, die aufgrund des Bezugs dieser für solche Umsätze verwendeten Gegenstände und Dienstleistungen geschuldet wird, nicht abziehbar ist.
In diesem Zusammenhang wird das EuGH-Urteil VNLTO (EU:C:2009:88) im nationalen Schrifttum seit Jahren kontrovers diskutiert und dabei überwiegend i.S. einer Nichtanwendung von Art. 6 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG verstanden (vgl. z.B. Heuermann in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 3 Rz 342; Küffner/von Streit, Deutsches Steuerrecht 2012, 636 ff., 639, und Nieskens in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 1496; vgl. aber auch Wäger in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, Abschnitt I Kapitel 3 A, § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG, Rz 350 ff., 390 ff.).
Ob diese Rechtsprechung im Hinblick auf das EuGH-Urteil VNLTO (EU:C:2009:88) aufzugeben ist, obwohl dessen Bedeutung für den hier vorliegenden Zusammenhang nicht eindeutig ist, bedarf der Klärung durch den EuGH.
Dies könnte aber als im Widerspruch zum EuGH-Urteil VNLTO (EU:C:2009:88) stehend angesehen werden.
Dem Senat ist die Entscheidung verwehrt, ob das EuGH-Urteil VNLTO (EU:C:2009:88) auch im Rahmen einer eigenständigen Anwendung von Art. 6 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG ohne Bezug zum Vorsteuerabzug maßgeblich ist.
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
Eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht daher insoweit nicht, als der Unternehmer bei Leistungsbezug eine Verwendung für Entnahmen nach § 3 Abs. 9a UStG und damit für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit beabsichtigt (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C-515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-839 Rdnrn. 34 ff., 38 f. zu Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG).Er kann dann aufgrund dieser Unternehmenszuordnung --die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit vorausgesetzt-- berechtigt sein, den Vorsteuerabzug auch für die Privatverwendung in Anspruch zu nehmen, muss dann aber insoweit eine Entnahme versteuern (EuGH-Urteile Charles und Charles-Tijmens in Slg. 2005, I-7037 Rdnrn. 23 ff.; VNLTO in Slg. 2009, I-839 Rdnrn. 32 und 39).
- EuGH, 15.09.2016 - C-400/15
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
Seiner Ansicht nach kann die Ermächtigung gemäß Art. 1 der Entscheidung 2004/817 auf der Grundlage des Urteils vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (C-515/07, EU:C:2009:88), dahin ausgelegt werden, dass sie den Ausschluss des Vorsteuerabzugs nur für die Fälle zulasse, in denen der angeschaffte Gegenstand zu mehr als 90 % für "unternehmensfremde" Zwecke verwendet werde, nicht aber für die nicht wirtschaftlichen Fälle, die nicht vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst würden.Dagegen fallen die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht in den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie (…Urteile vom 13. März 2008, Securenta, C-437/06, EU:C:2008:166, Rn. 30 und 31, sowie vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie, C-515/07, EU:C:2009:88, Rn. 36 und 37).
Eine solche Auslegung würde nämlich Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie jeden Sinn nehmen (Urteil vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie, C-515/07, EU:C:2009:88, Rn. 38).
Gemäß diesem Grundsatz der steuerlichen Neutralität soll der Unternehmer durch die Regelung über den Vorsteuerabzug vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden (Urteil vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie, C-515/07, EU:C:2009:88, Rn. 27).
Was schließlich das Argument betrifft, dass der Begriff "unternehmensfremde Zwecke" für die Zeit vor dem Urteil vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (C-515/07, EU:C:2009:88), eine andere Bedeutung gehabt habe, so dass sich die am 19. November 2004 ergangene Entscheidung 2004/817 noch immer auf die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten beziehen könnte, ist darauf hinzuweisen, dass der Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts durch den Gerichtshof Rückwirkung zukommt und damit vom Inkrafttreten der ausgelegten Bestimmung an gilt (…Urteil vom 27. März 1980, Denkavit italiana, 61/79, EU:C:1980:100, Rn. 16).
Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass der Begriff "unternehmensfremde Zwecke" für die Zeit vor dem Urteil vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (C-515/07, EU:C:2009:88), aus dem sich ergibt, dass dieser Begriff nicht die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten betrifft, anders ausgelegt werden könnte.
- BFH, 03.03.2011 - V R 23/10
Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung …
Beabsichtigt der Unternehmer daher eine teilweise Verwendung für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit, ist er insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (…BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 717, unter II.1.d;… in BFH/NV 2011, 721, unter II.1., m.w.N. zu den EuGH-Urteilen Securenta in Slg. 2008, I-1597, und vom 12. Februar 2009 C-515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-839). - EuGH, 29.10.2009 - C-29/08
AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 …
Wenn hingegen von einem Steuerpflichtigen bezogene Gegenstände oder Dienstleistungen mit steuerbefreiten Umsätzen zusammenhängen oder nicht vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst werden, kann es weder zur Erhebung der Steuer auf der folgenden Stufe noch zum Abzug der Vorsteuer kommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki, C-184/04, Slg. 2006, I-3039, Randnr. 24, vom 14. September 2006, Wollny, C-72/05, Slg. 2006, I-8297, Randnr. 20, und vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie, C-515/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 28). - BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
Eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht daher insoweit nicht, als der Unternehmer bei Leistungsbezug eine Verwendung für Entnahmen nach § 3 Abs. 1b UStG und damit für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit beabsichtigt (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C-515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-839 Rdnrn. 34 ff., 38 f. zu Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG).Ob daran im Hinblick auf das EuGH-Urteil VNLTO in Slg. 2009, I-839 Rdnrn. 34 ff., 38 f. festzuhalten ist, ist im Streitfall, in dem es um einen ausschließlichen und unmittelbaren Zusammenhang zu einer Entnahme gemäß § 3 Abs. 1b UStG, nicht aber um eine gemischte Verwendung für wirtschaftliche und für Entnahmezwecke wie im BFH-Urteil in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721 geht, nicht zu entscheiden.
Er kann dann aufgrund dieser Unternehmenszuordnung --die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit vorausgesetzt-- berechtigt sein, den Vorsteuerabzug auch für die Privatverwendung in Anspruch zu nehmen, muss dann aber insoweit eine Entnahme versteuern (EuGH-Urteile vom 14. Juli 2005 C-434/03, Charles und Charles-Tijmens, Slg. 2005, I-7037 Rdnrn. 23 ff.; VNLTO in Slg. 2009, I-839 Rdnrn. 32 und 39, jeweils zur gleichgelagerten Problematik bei sog. Verwendungsentnahmen).
- BFH, 02.12.2015 - V R 67/14
Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten …
Dass der Unternehmensbegriff des § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils VNLTO vom 12. Februar 2009 C-515/07 (EU:C:2009:88) ggf. abweichend auszulegen sein könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2015 XI R 15/13, BFHE 250, 276, BStBl II 2015, 865) ist für die Auslegung von § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UStG sowie von § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG ohne Bedeutung. - BFH, 16.06.2015 - XI R 15/13
EuGH-Vorlage zur Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei Erwerb eines …
Beabsichtigt der Unternehmer eine (teilweise) Verwendung für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit , ist er insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. z.B. EuGH-Urteile Securenta vom 13. März 2008 C-437/06, EU:C:2008:166, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2008, 344, Rz 30 und 31; Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie --VNLTO-- vom 12. Februar 2009 C-515/07, EU:C:2009:88, UR 2000, 199, Rz 37; Gemeente 's-Hertogenbosch vom 10. September 2014 C-92/13, EU:C:2014:2188, UR 2014, 852, Rz 36; BFH-Urteile vom 3. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74, Rz 12 und 16; vom 19. Juli 2011 XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434, Rz 28 und 29).Ergänzend hat der EuGH im Urteil VNLTO (EU:C:2009:88, UR 2009, 199, Rz 38) entschieden, dass Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, nicht allgemein als "unternehmensfremd" i.S. des Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL betrachtet werden können.
c) Nach der in Deutschland im Jahr 2004, in dem die bezeichnete Ermächtigung beantragt und erteilt worden ist, und auch noch im Streitjahr 2008 herrschenden Rechtsauffassung wurden für den Vorsteuerabzug (lediglich) zwei unterschiedliche Verwendungszwecke (Bereiche bzw. Sphären) einer von einem Unternehmer bezogenen Leistung unterschieden: Eine Nutzung für Zwecke des Unternehmens, d.h. für die selbständig ausgeübte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG) und eine Verwendung für nichtunternehmerische Zwecke, wobei Letzteres sowohl die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten als auch die "unternehmensfremden Zwecke" i.S. von Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL umfasste (vgl. z.B. Abschn. 212 Abs. 3 Nr. 2 UStR 2008; ebenso die Stellungnahme Deutschlands in der Rechtssache VNLTO, wiedergegeben in Rz 22 der Urteilsgründe EU:C:2009:88, UR 2009, 199;… Klenk in Sölch/ Ringleb, Umsatzsteuer, 60. Aufl. 2008, § 3 Rz 621; Küffner/ Zugmaier, DStR 2005, 280, 282; Lange, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 32 (2009), S. 303, 310; Korn, DStR 2009, 372; Sterzinger, UR 2010, 125, 129; Klenk, UR 2012, 663, 666; Radeisen, Betriebs-Berater --BB-- 2013, 151).
Dieselbe Auffassung wurde auch in Österreich (vgl. z.B. Korn, Österreichische Steuerzeitung 2009, 262) und --wie die Vorlage im Fall VNLTO zeigt-- in den Niederlanden vertreten (EuGH-Urteil VNLTO, EU:C:2009:88, UR 2009, 199, Rz 26).
bb) Andererseits wird aufgrund des EuGH-Urteils VNLTO (EU:C:2009:88, UR 2009, 199) vertreten, dass der dort verwendete Begriff des Unternehmens --im Gegensatz zur früheren herrschenden Auffassung-- sowohl die wirtschaftlichen Tätigkeiten als auch die nichtwirtschaftlichen, aber nicht unternehmensfremden Tätigkeiten umfasst (vgl. z.B. Sterzinger, UR 2010, 125, 131; Küffner/von Streit, DStR 2012, 581, 588; Ehrke-Rabel/von Streit, UR 2015, 249, 253).
Dass bereits vor Ergehen des EuGH-Urteils VNLTO (EU:C:2009:88, UR 2009, 199) zwischen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit und der Nutzung für unternehmensfremde Zwecke i.S. von Art. 26 MwStSystRL unterschieden wurde, zeigt z.B. der Bericht der Kommission an den Rat vom 22. Dezember 1992 bezüglich einer ähnlichen Ermächtigung Frankreichs (vgl. KOM (1992), 591 endgültig, S. 6 unter IV.3.).
- BFH, 13.12.2018 - V R 45/17
Berufsverbände in der Umsatzsteuer
- BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17
Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des …
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - 7 K 7078/15
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzter sind nicht …
- BFH, 18.09.2019 - XI R 7/19
EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts
- BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf …
- BFH, 03.08.2017 - V R 62/16
Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes
- BFH, 09.02.2012 - V R 40/10
Vorsteuerabzug einer Holding - Fehlen von Entscheidungsgründen
- BFH, 23.09.2020 - XI R 35/18
Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbarkeit; …
- BFH, 18.09.2019 - XI R 3/19
Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer: Entspricht das Erfordernis der …
- BFH, 06.05.2010 - V R 29/09
Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …
- BFH, 13.03.2019 - XI R 28/17
EuGH-Vorlage: Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen?
- FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 2 K 2164/15
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes
- BFH, 24.09.2014 - V R 54/13
Vorsteuerabzug bei Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Vereinsmitglieder - …
- EuGH, 16.02.2012 - C-118/11
Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176 …
- FG Saarland, 18.03.2019 - 1 K 1208/16
EuGH-Vorlage: Ort der Leistung bei unentgeltlicher Dienstwagenüberlassung an …
- BFH, 03.08.2017 - V R 59/16
Dachertüchtigung für eine Photovoltaikanlage
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-269/20
Finanzamt T (Prestations internes d'un groupement TVA) - Vorlage zur …
- FG Niedersachsen, 30.01.2019 - 11 K 87/18
Anteilige Vorsteuerkürzung bei Finanzierung durch echte, nicht steuerbare …
- BFH, 14.10.2015 - V R 10/14
Zum Zuordnungswahlrecht bei sonstigen Leistungen
- FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Vorsteuerabzug aus den Baukosten einer Sporthalle durch eine juristische Person …
- BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren …
- FG München, 24.04.2013 - 3 K 734/10
1. Geht ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen …
- BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung - …
- BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung - …
- FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 309/17
Wirkungen eines Organschaftsverhältnisses
- FG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 K 285/16
Vorsteuerabzug einer Funktionsholding
- FG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 7 K 7194/17
Umsatzsteuer 2013
- FG München, 18.09.2013 - 3 K 2796/11
Umfang der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Verfolgung sowohl wirtschaftlicher als …
- LG Hamburg, 29.11.2017 - 308 O 236/15
Anspruch der Miturhebergemeinschaft gegenüber der mit der Abmahntätigkeit …
- BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines …
- BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13
Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - 7 K 7132/10
Umsatzsteuer 2008
- FG Münster, 16.05.2019 - 5 K 3053/16
Aufteilung des Vorsteuerabzugs, wenn ein Verein neben einer wirtschaftlichen auch …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-132/16
Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investments - Vorabentscheidungsersuchen - …
- BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 5 K 5347/09
Umsatzsteuerpflicht der Mitgliedsbeträge eines gemeinnützigen Sportvereins …
- BFH, 18.03.2010 - V R 12/09
Kein Eigenverbrauch bei Zahlung eines Dritten - Abgrenzung zwischen Entgelt und …
- FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch …
- FG Sachsen, 07.03.2013 - 6 K 221/12
Vorsteuerabzug einer Gemeinde in Zusammenhang mit der Errichtung einer Sporthalle …
- FG München, 24.07.2013 - 3 K 3274/10
Unternehmerische Nutzung einer öffentlich gewidmeten Straße durch eine Gemeinde
- FG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 2 K 2191/08
Vorsteueraufteilung bei einem als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Verein, …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14
Sveda - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2020 - 6 K 2273/17
Kein ermäßigter Steuersatz für Verpflegungsleistungen in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-334/10
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Umgestaltungen an …
- BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht …
- BFH, 18.06.2009 - V R 76/07
Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines …
- EuGH, 10.09.2014 - C-92/13
'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - 'Vorabentscheidungsersuchen - Sechste …
- BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-502/17
C&D Foods Acquisition - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames …
- FG Köln, 09.05.2014 - 4 K 2584/13
Frage der Vorsteuerabzugsfähigkeit von Leistungen eines Insolvenzverwalters
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2735/10
Vorsteuerabzug einer Holding aus Leistungsbezügen im Zusammenhang mit …
- EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
Gemeente Vlaardingen - Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung …
- FG Münster, 04.05.2020 - 5 K 546/17
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug, Insolvenzverfahren, Verwertungshandlungen des …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11
Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …
- BFH, 07.05.2009 - V B 130/08
Vorsteuerabzug aus Betrieb und Errichtung eines Campingplatzes - Steuerpflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13
Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen - …
- EuGH, 13.12.2012 - C-560/11
Debiasi
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-437/09
AG2R Prévoyance - Wettbewerb - Art. 10 EG, 81 EG, 82 EG und 86 EG - …
- FG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 K 329/09
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Waldkalkungen
- FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 2091/17
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Umbaumaßnahmen für Praxisräume
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-607/20
GE Aircraft Engine Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-92/13
'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Lieferung …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-459/19
Wellcome Trust
- FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10
Abgrenzung von steuerbarem Leistungsaustausch zu nicht steuerbarem Zuschuss - …
- FG München, 14.10.2010 - 14 V 2289/10
Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten eines Gebäudes
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-515/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie
Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 und Art. 17 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Gegenstände und Dienstleistungen, die zum Teil für Zwecke des Unternehmens und zum Teil für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden - Begriff "unternehmensfremde Zwecke" - Zuordnung ...
- EU-Kommission
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie gegen Staatssecretaris van Financiën.
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gegenstände und Dienstleistungen, die dem Unternehmen für die Zwecke besteuerter Umsätze und nicht besteuerter Umsätze zugeordnet sind - Recht auf unmittelbaren und vollständigen Abzug der beim Erwerb solcher Gegenstände und ...
- EU-Kommission
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie gegen Staatssecretaris van Financiën.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Hoge Raad der Nederlanden - Niederlande. Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gegenstände und Dienstleistungen, die dem Unternehmen für die Zwecke besteuerter Umsätze und nicht besteuerter Umsätze zugeordnet sind - Recht auf unmittelbaren und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-515/07
- EuGH, 12.02.2009 - C-515/07
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-108/14
Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
11 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Securenta (…C-437/06, EU:C:2008:166, Rn. 33) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (C-515/07, EU:C:2008:769, Nr. 79). - Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-332/14
Wolfgang und Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft GbR - Vorlage zur …
6 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (C-515/07, EU:C:2008:769, Rn. 23 bis 30). - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-607/20
GE Aircraft Engine Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Astra Zeneca UK (C-40/09, EU:C:2010:218, Nr. 65), und in der Rechtssache Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (C-515/07, EU:C:2008:769, Nr. 46).