Rechtsprechung
EuGH, 15.04.2021 - C-515/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Eutelsat
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Telekommunikationssektor - Harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen in den 2-GHz-Frequenzbändern für die Einrichtung von Satellitenmobilfunksystemen - Entscheidung Nr. 626/2008/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und b - Art. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Telekommunikationssektor - Harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen in den 2-GHz-Frequenzbändern für die Einrichtung von Satellitenmobilfunksystemen - Entscheidung Nr. 626/2008/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und b - Art. ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Internetverbindung an Bord von Flugzeugen: Ein Satellitenmobilfunksystem, das in Bezug auf die Kapazität der übertragenen Daten hauptsächlich auf ergänzenden Bodenkomponenten beruht, die so aufgestellt sind, dass sie das gesamte Unionsgebiet abdecken, ...
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Satellitenmobilfunksystem mit ergänzenden Bodenkomponenten verstößt nicht zwingend gegen Unionsrecht
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Internetverbindung an Bord von Flugzeugen
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Internetverbindung an Bord von Flugzeugen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Eutelsat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Eutelsat
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-515/19
- EuGH, 15.04.2021 - C-515/19
Papierfundstellen
- MMR 2021, 520
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 04.09.2014 - C-543/12
Zeman - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 91/477/EWG - Ausstellung des …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-515/19
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bestimmungen des Unionsrechts nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen (Urteil vom 4. September 2014, Zeman, C-543/12, EU:C:2014:2143, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.03.2020 - C-100/19
Viasat UK und Viasat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-515/19
Da der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. März 2020, Viasat UK und Viasat (C-100/19, EU:C:2020:174), bereits Gelegenheit hatte, eine gleichlautende Frage zu prüfen, ist die Antwort des Gerichtshofs auf diese Frage, wie sie im Tenor dieses Urteils zu finden ist, in vollem Umfang auf die vorliegende Vorlagefrage zu übertragen.
- EuGH, 24.03.2022 - C-433/20
Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten …
Eine solche Auslegung, die dem Grundsatz der Technologieneutralität folgt, wonach das Gesetz die Rechte und Pflichten der Personen allgemein bezeichnen muss, damit nicht eine Technologie einer anderen vorgezogen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2021, Eutelsat, C-515/19, EU:C:2021:273, Rn. 48), ist auch im Hinblick auf die optionale Ausnahme nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 anzuwenden; darauf weist im Wesentlichen auch der Generalanwalt in Nr. 36 seiner Schlussanträge hin. - EuGH, 13.07.2023 - C-426/21
Ocilion IPTV Technologies
Wenngleich damit anerkannt wird, dass der Grundsatz der Technologieneutralität erfordert, dass die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts die Innovation und den technischen Fortschritt nicht einschränkt (vgl. entsprechend Urteil vom 15. April 2021, Eutelsat, C-515/19, EU:C:2021:273, Rn. 48), ändert dies nichts daran, dass die in Rn. 46 des vorliegenden Urteils getroffene Feststellung nicht von der Vervielfältigungstechnologie abhängt, die im Rahmen eines Dienstes wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden verwendet wird, sondern sich daraus ergibt, dass das von den Netzbetreibern genutzte System einer unbestimmten Zahl von Personen zu kommerziellen Zwecken Zugang zu den aufgenommenen Sendungen gewährt, da ein solcher Zugang die berechtigten Interessen der Rechtsinhaber ungebührlich verletzen könnte, so dass die Anwendung der sogenannten "Privatkopieausnahme" auf einen solchen Dienst das Ziel beeinträchtigen könnte, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheberrechtsinhaber und denen der Nutzer zu wahren. - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-433/20
Austro-Mechana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Urheberrecht …
Vgl. entsprechend Urteil vom 15. April 2021, Eutelsat (C-515/19, EU:C:2021:273, Rn. 48).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-515/19 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Eutelsat
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Entscheidung 2007/98/EG - Harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen in den 2-GHz-Frequenzbändern - Satellitenmobilfunksysteme - Entscheidung Nr. 626/2008/EG - Auswahl und Genehmigung - Art. 2 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-515/19
- EuGH, 15.04.2021 - C-515/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuG, 10.03.2021 - T-245/17
Viasat UK und Viasat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-515/19
Vgl. die derzeit beim Gericht anhängige Rechtssache T-245/17, Viasat/Kommission. - EuGH, 05.03.2020 - C-100/19
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-515/19
28 Urteil vom 5. März 2020 (C-100/19, EU:C:2020:174).
- EuG, 10.03.2021 - T-245/17
ViaSat/ Kommission
Sowohl die Genehmigungsentscheidungen der NRB als auch die Durchführung des Durchsetzungsverfahrens durch die zuständigen nationalen Behörden unterliegen nämlich der Kontrolle der nationalen Gerichte, die dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen können, wenn sie bei der Auslegung oder Anwendung der Rechtsvorschriften der Union über MSS auf Schwierigkeiten stoßen, was durch die Fragen veranschaulicht wird, die dem Gerichtshof im Rahmen der Rechtssache, in der das Urteil vom 5. März 2020, Viasat UK und Viasat (C-100/19, EU:C:2020:174), ergangen ist, sowie im Rahmen der derzeit beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-515/19, Eutelsat SA, vorgelegt wurden.