Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2018 - C-518/15   

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https://dejure.org/2018,3007
EuGH, 21.02.2018 - C-518/15 (https://dejure.org/2018,3007)
EuGH, Entscheidung vom 21.02.2018 - C-518/15 (https://dejure.org/2018,3007)
EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - C-518/15 (https://dejure.org/2018,3007)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Matzak

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Art. 2 - Begriffe "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" - Art. 17 - Abweichungen - Feuerwehrleute - Bereitschaftszeit - Bereitschaftsdienst ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeit-Richtlinie - Abgrenzung von Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Bereitschaftszeit ist reguläre Arbeitszeit und muss bezahlt werden

  • doev.de PDF

    Matzak - Rufbereitschaft eines Reservefeuerwehrmanns

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Art. 2 - Begriffe "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" - Art. 17 - Abweichungen - Feuerwehrleute - Bereitschaftszeit - Bereitschaftsdienst ...

  • datenbank.nwb.de

    Bereitschaftszeit als Arbeitszeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Voraussetzungen von Rufbereitschaftszeiten als Arbeitszeit ("Matzak")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als "Arbeitszeit" anzusehen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Matzak

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Art. 2 - Begriffe "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" - Art. 17 - Abweichungen - Feuerwehrleute - Bereitschaftszeit - Bereitschaftsdienst ...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rufbereitschaft zu Hause - Arbeitszeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftsdienst an einem bestimmten zur Arbeit nahgelegenen Ort mit Rufbereitschaft ist "Arbeitszeit"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Rufbereitschaft zu Hause als Arbeitszeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 23.02.2018)

    Rufbereitschaft ist Arbeitszeit

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftsdienst und Arbeitszeit

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Flexible Arbeitszeitgestaltung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftsdienst auch zu Hause als Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslegung der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88: Überstunden, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Rufbereitschaft wie Arbeitszeit zu vergüten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftszeit mit Verpflichtung, innerhalb von 8 Minuten auf der Arbeit zu sein, ist Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftsdienst ist vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • esche.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbegriff mit Blick auf Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zur Ankunft am Einsatzort binnen acht Minuten: Rufbereitschaft ist als Arbeitszeit anzuerkennen - Persönliche Anwesenheit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort während Bereitschaftszeit schränkt persönliche Tätigkeiten und Möglichkeiten des Arbeitnehmers ...

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rufbereitschaft: Acht Minuten bis zum Einsatz

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rufbereitschaft - Schmaler Grat zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ist jede Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rufbereitschaft als Arbeitszeit

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1073
  • ZIP 2018, 651
  • EuZW 2018, 276
  • NZA 2018, 293
  • NZS 2018, 376
  • BB 2018, 1079
  • NZG 2018, 352
 
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Wird zitiert von ... (105)

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) mit Ausnahme des in ihrem Art. 7 Abs. 1 geregelten besonderen Falls des bezahlten Jahresurlaubs keine Anwendung auf die Vergütung der Arbeitnehmer findet (EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - [Matzak] Rn. 49 ff. mwN) .
  • EuGH, 09.03.2021 - C-580/19

    Offenbach - Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft

    Im Urteil vom 21. Februar 2018, Matzak (C-518/15, EU:C:2018:82), habe der Gerichtshof jedoch festgestellt, dass auch Bereitschaftszeiten, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringe, als Arbeitszeit zu qualifizieren seien.

    Zum anderen hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft, auch wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht an seinem Arbeitsplatz bleiben muss, gleichwohl insgesamt als "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen ist, sofern sie sich angesichts der objektiv vorhandenen und ganz erheblichen Auswirkungen der dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen auf seine Möglichkeiten, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen, von einem Zeitraum unterscheidet, in dem der Arbeitnehmer lediglich für seinen Arbeitgeber erreichbar sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2018, Matzak, C-518/15, EU:C:2018:82, Rn. 63 bis 66).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Somit sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Entgeltansprüche entsprechend den Definitionen der Begriffe "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" in Art. 2 der Richtlinie festzulegen (EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - [Matzak] Rn. 49 f.) .
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15   

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https://dejure.org/2017,26118
Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15 (https://dejure.org/2017,26118)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - C-518/15 (https://dejure.org/2017,26118)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - C-518/15 (https://dejure.org/2017,26118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Matzak

    Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Begriffe Arbeitszeit und Ruhezeiten - Feuerwehrleute - Rufbereitschaftszeit - Bereitschaftszeit

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Begriffe Arbeitszeit und Ruhezeiten - Feuerwehrleute - Rufbereitschaftszeit - Bereitschaftszeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-107/19

    Dopravní podnik hl. m. Prahy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    In der Rechtssache, in der das Urteil Matzak ergangen ist, war der Gerichtshof mit folgendem Fall konfrontiert: Herr Rudy Matzak musste während seines Bereitschaftsdiensts nicht nur erreichbar sein.

    Meines Erachtens gilt das, was der Gerichtshof in seinem Urteil Matzak entschieden hat, erst recht in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer, der bereits in seiner Bewegungsfreiheit während seiner Ruhepause wegen deren Kürze eingeschränkt ist, dem Zwang unterliegt, der sich in räumlicher und zeitlicher Hinsicht daraus ergibt, dass er im Bedarfsfall binnen zwei Minuten bereit sein muss, zu einem Einsatz aufzubrechen.

    7 Vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2018, Matzak (C-518/15, im Folgenden: Urteil Matzak, EU:C:2018:82, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    8 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Matzak (C-518/15, EU:C:2017:619, Nr. 49).

    10 Vgl. u. a. Urteil Matzak (Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    11 Vgl. Urteil Matzak (Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 Vgl. u. a. Urteil Matzak (Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 Vgl. u. a. Urteil Matzak (Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    14 Vgl. Urteil Matzak (Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 Vgl. Urteil Matzak (Rn. 63).

    16 Vgl. Urteil Matzak (Rn. 64).

    17 Vgl. Urteil Matzak (Rn. 65).

    18 Vgl. Urteil Matzak (Rn. 66).

    20 Vgl. u. a. Urteil Matzak (Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    21 Vgl. u. a. Urteil Matzak (Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 Vgl. Urteil Matzak (Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    33 Vgl. Urteil Matzak (Rn. 39).

  • VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Fragen der Vergütung von Bereitschaftsdienst sind nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 erfasst (Urteil vom 21.02.2018, Matzak, C-518/15, ECLI: EU:C:2018:82, Rn. 24, mit weiteren Nachweisen).

    Diese Verpflichtungen, aufgrund deren der betroffene Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort während der Bereitschaftszeiten nicht frei bestimmen kann, sind als Bestandteil der Wahrnehmung seiner Aufgaben anzusehen (Urteil Matzak, a.a.O., Rn. 59, mit weiteren Nachweisen).

    Selbst wenn er seinem Arbeitgeber in dem Sinne zur Verfügung steht, dass er erreichbar sein muss, kann er in dieser Situation freier über seine Zeit verfügen und eigenen Interessen nachgehen (Urteil Matzak, a.a.O., Rn. 60).

    Der Gerichtshof stützte in seinem Urteil in der Rechtssache Matzak die Qualifizierung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit auf zwei Aspekte: zum einen auf den Umstand, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein (in dem Fall: zu Hause), und zum anderen auf die Einschränkungen der Möglichkeiten des Arbeitnehmers, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen, die sich aus dem Erfordernis ergaben, sich innerhalb von acht Minuten am Arbeitsplatz einzufinden (Urteil Matzak, a.a.O, Rn. 63).

    Bestätigung für seine Ansicht sieht das vorlegende Gericht in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Matzak (Schlussanträge vom 26.07.2017, Matzak, C-518/15, ECLI:EU:C:2017:619, Rn. 57f.).

    Gleichermaßen von Bedeutung sei die Qualität der Zeit, die einem Arbeitnehmer während eines Bereitschaftsdienstes zuteilwerde und die darin zum Ausdruck kommen könne, dass er sich seinen eigenen Interessen und seiner Familie widmen könne (Schlussanträge Matzak, Rn. 57).

    Auch für den Gerichtshof ist die Qualität der dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehenden Zeit nicht irrelevant, wenn er in seinem Urteil in der Rechtssache Matzak betont, dass es auf die objektiven Einschränkungen der Möglichkeiten eines Arbeitnehmers ankommt, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen (Urteil Matzak, a.a.O., Rn. 63; auf die Möglichkeit, sich eigenen Interessen zu widmen, stellt der Gerichtshof auch in seinem Beschluss vom 04.03.2011 ab - C-258/10, Grigore, ECLI:EU:C:2011:122, Rn. 66 -).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-580/19

    Stadt Offenbach am Main (Période d'astreinte d'un pompier) - Vorlage zur

    40 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Matzak (C-518/15, EU:C:2017:619, Nr. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-344/19

    Radiotelevizija Slovenija (Période d'astreinte dans un lieu reculé) - Vorlage zur

    40 Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Matzak (C-518/15, EU:C:2017:619, Nr. 57).
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