Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 17.09.2009 - C-519/07 P   

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https://dejure.org/2009,6045
EuGH, 17.09.2009 - C-519/07 P (https://dejure.org/2009,6045)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - C-519/07 P (https://dejure.org/2009,6045)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - C-519/07 P (https://dejure.org/2009,6045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für internationale Finanzierungstätigkeiten - Entscheidung 2003/515/EG - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Übergangsbestimmung - Zulässigkeit - Klagebefugnis - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für internationale Finanzierungstätigkeiten - Entscheidung 2003/515/EG - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Übergangsbestimmung - Zulässigkeit - Klagebefugnis - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Koninklijke FrieslandCampina NV.

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für internationale Finanzierungstätigkeiten -Entscheidung 2003/515/EG - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Übergangsbestimmung - Zulässigkeit - Klagebefugnis - ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Koninklijke FrieslandCampina NV.

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für internationale Finanzierungstätigkeiten - Entscheidung 2003/515/EG - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Übergangsbestimmung - Zulässigkeit - Klagebefugnis - ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer innerstaatlichen Finanzierungsbewilligung durch die Kommission; Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Koninklijke Friesland Campina NV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 230 Abs. 4
    Versagung einer innerstaatlichen Finanzierungsbewilligung durch die Kommission; Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Koninklijke FrieslandCampina NV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für internationale Finanzierungstätigkeiten -Entscheidung 2003/515/EG - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Übergangsbestimmung - Zulässigkeit - Klagebefugnis - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 22. November 2007 von Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-348/03, Koninklijke Friesland Foods NV (vormals Friesland Coberco Dairy Foods ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007, Koninklijke Friesland Foods NV (vormals Friesland Coberco Dairy Foods Holding NV) / Kommission (T-348/03, mit dem das Gericht Art. 2 der Entscheidung 2003/515/EG der Kommission vom ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 12.09.2007 - T-348/03

    Koninklijke Friesland Foods / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. September 2007, Koninklijke Friesland Foods/Kommission (T-348/03, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung 2003/515/EG der Kommission vom 17. Februar 2003 über die Maßnahme, die die Niederlande zugunsten von Unternehmen mit internationalen Finanzierungstätigkeiten durchgeführt haben (ABl. L 180, S. 52, im Folgenden: streitige Entscheidung), teilweise für nichtig erklärt hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. September 2007, Koninklijke Friesland Foods/Kommission (T-348/03), wird aufgehoben.

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Was die erste so umschriebene Voraussetzung anbelangt, ist nach ständiger Rechtsprechung ein Einzelner nur dann unmittelbar betroffen, wenn sich die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (Urteil vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    In Randnr. 99 des angefochtenen Urteils hat das Gericht entschieden, dass der Umstand, dass sich die Anträge der zu diesem beschränkten Kreis gehörenden Steuerpflichtigen auf eine erstmalige Bewilligung, die ihnen Zugang zu einer bestimmten Steuerregelung verschaffe, und nicht auf Verlängerung einer bestehenden Bewilligung bezogen hätten, wie dies in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479), ergangen sei, der Fall gewesen sei, nicht bedeute, dass die Feststellung, diese Steuerpflichtigen seien von der streitigen Entscheidung besonders betroffen, zu verwerfen sei.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Demgegenüber hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn die angefochtene Maßnahme eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme anhand von den Mitgliedern der Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Maßnahme insoweit individuell betroffen sein können, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (vgl. Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg. 1985, 207, Randnr. 31, vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission, C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11, sowie Belgien und Forum 187/Kommission, Randnr. 60).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-390/96

    Lease Plan

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts in der Anwendung unterschiedlicher Vorschriften auf vergleichbare Sachverhalte oder in der Anwendung derselben Vorschrift auf unterschiedliche Sachverhalte (vgl. u. a. Urteile vom 7. Mai 1998, Lease Plan, C-390/96, Slg. 1998, I-2553, Randnr. 34, und vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 84).
  • EuGH, 07.12.1993 - C-6/92

    Federmineraria / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Eine solche Entscheidung ist nämlich für das klagende Unternehmen eine generelle Rechtsnorm, die für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber einer allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppe erzeugt (Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnr. 15, vom 7. Dezember 1993, Federmineraria u. a./Kommission, C-6/92, Slg. 1993, I-6357, Randnr. 14, sowie vom 19. Oktober 2000, 1talien und Sardegna Lines/Kommission, C-15/98 und C-105/99, Slg. 2000, I-8855, Randnr. 33).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts in der Anwendung unterschiedlicher Vorschriften auf vergleichbare Sachverhalte oder in der Anwendung derselben Vorschrift auf unterschiedliche Sachverhalte (vgl. u. a. Urteile vom 7. Mai 1998, Lease Plan, C-390/96, Slg. 1998, I-2553, Randnr. 34, und vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 84).
  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Eine solche Entscheidung ist nämlich für das klagende Unternehmen eine generelle Rechtsnorm, die für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber einer allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppe erzeugt (Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnr. 15, vom 7. Dezember 1993, Federmineraria u. a./Kommission, C-6/92, Slg. 1993, I-6357, Randnr. 14, sowie vom 19. Oktober 2000, 1talien und Sardegna Lines/Kommission, C-15/98 und C-105/99, Slg. 2000, I-8855, Randnr. 33).
  • EuGH, 25.01.2001 - C-111/99

    Lech-Stahlwerke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Im Fall der Zurückweisung des vorliegenden Rechtsmittels oder der Bestätigung der Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung mit oder nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens ist es nicht ausgeschlossen, dass die niederländischen Behörden KFC die Finanzierungsbewilligung erteilen (vgl. entsprechend Beschluss vom 25. Januar 2001, Lech-Stahlwerke/Kommission, C-111/99 P, Slg. 2001, I-727, Randnr. 19).
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
    Eine solche Entscheidung ist nämlich für das klagende Unternehmen eine generelle Rechtsnorm, die für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber einer allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppe erzeugt (Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnr. 15, vom 7. Dezember 1993, Federmineraria u. a./Kommission, C-6/92, Slg. 1993, I-6357, Randnr. 14, sowie vom 19. Oktober 2000, 1talien und Sardegna Lines/Kommission, C-15/98 und C-105/99, Slg. 2000, I-8855, Randnr. 33).
  • EuGH, 03.04.2003 - C-277/01

    Parlament / Samper

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

  • EuGH, 05.03.2009 - C-183/08

    Kommission / Provincia di Imperia

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuGH, 28.06.2018 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    Im vorliegenden Fall liege nämlich keiner der Umstände vor, die in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina (C-519/07 P, EU:C:2009:556), vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission (C-132/12 P, EU:C:2014:100), und vom 27. Februar 2014, Stichting Woonlinie u. a./Kommission (C-133/12 P, EU:C:2014:105), ergangen seien, auf die sich das Gericht in diesen Randnummern stütze, den Schluss zugelassen hätten, dass die Kläger individuell betroffen gewesen seien.
  • EuG, 04.02.2016 - T-287/11

    Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Die beiden in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die unmittelbare Betroffenheit, wonach die betreffende Handlung erstens unmittelbare Folgen für die Rechtsstellung der Klägerin haben muss und zweitens denjenigen, die sie durchzuführen haben, kein Ermessen lassen darf, sind nämlich im vorliegenden Fall erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, Slg, EU:C:2009:556, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Berührt hingegen ein Beschluss eine Gruppe von Personen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Rechtsakts anhand den Mitgliedern dieser Gruppe eigener Merkmale feststanden oder feststellbar waren, können diese Personen von ihm insoweit individuell betroffen sein, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg, EU:C:1985:18, Rn. 31, vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg, EU:C:2006:416, Rn. 60, und Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:2009:556, Rn. 54).

    Folglich ist die Klägerin nicht nur als ein Unternehmen anzusehen, das aufgrund seiner Zugehörigkeit zum fraglichen Sektor und seiner Eigenschaft als potenziell Begünstigter vom angefochtenen Beschluss betroffen war, sondern sie gehörte zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses zu einem geschlossenen Kreis von feststehenden oder zumindest leicht feststellbaren Wirtschaftsteilnehmern im Sinne des Urteils Plaumann/Kommission, oben in Rn. 60 angeführt (EU:C:1963:17) (vgl. auch entsprechend Urteile Belgien und Forum 187/Kommission, oben in Rn. 62 angeführt, EU:C:2006:416, Rn. 63, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:2009:556, Rn. 57, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, oben in Rn. 60 angeführt, EU:C:2011:368, Rn. 56, vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission, C-132/12 P, Slg, EU:C:2014:100, Rn. 59 bis 61, und Stichting Woonlinie u. a./Kommission, C-133/12 P, Slg, EU:C:2014:105, Rn. 46 bis 48).

    Dieser Umstand unterscheidet die Klägerin von anderen Wirtschaftsteilnehmern, die von der streitigen Maßnahme lediglich als potenziell Begünstigte betroffen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:2009:556, Rn. 55).

    Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:2009:556, Rn. 63, Stichting Woonpunt u. a./Kommission, oben in Rn. 70 angeführt, EU:C:2014:100, Rn. 50 bis 54, und Stichting Woonlinie u. a./Kommission, oben in Rn. 70 angeführt, EU:C:2014:105, Rn. 54).

  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Zur Frage, ob die Kläger von der angefochtenen Verordnung unmittelbar betroffen sind, ist schließlich nach ständiger Rechtsprechung, wenn sich der beanstandete Rechtsakt auf die Rechtsstellung des Klägers unmittelbar auswirkt und seinen Adressaten, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, sein Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus dem Unionsrecht ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden, der Kläger von diesem Rechtsakt im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV unmittelbar betroffen (Urteile vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, EU:C:1998:193, Rn. 43, und vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, EU:C:2009:556, Rn. 48; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. Mai 1971, 1nternational Fruit Company u. a./Kommission, 41/70 bis 44/70, EU:C:1971:53, Rn. 23 bis 29).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-519/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10788
Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-519/07 P (https://dejure.org/2009,10788)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.04.2009 - C-519/07 P (https://dejure.org/2009,10788)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. April 2009 - C-519/07 P (https://dejure.org/2009,10788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für die internationalen Finanzierungstätigkeiten von Unternehmensgruppen - Fehlende Anmeldung bei der Kommission - Entscheidung der Kommission, das förmliche Prüfverfahren ...

  • EU-Kommission PDF

    Commission / Koninklijke FrieslandCampina

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für die internationalen Finanzierungstätigkeiten von Unternehmensgruppen - Fehlende Anmeldung bei der Kommission - Entscheidung der Kommission, das förmliche Prüfverfahren ...

  • EU-Kommission

    Commission / Koninklijke FrieslandCampina

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für die internationalen Finanzierungstätigkeiten von Unternehmensgruppen - Fehlende Anmeldung bei der Kommission - Entscheidung der Kommission, das förmliche Prüfverfahren ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich der Niederlande durchgeführte Steuerregelung für die internationalen Finanzierungstätigkeiten von Unternehmensgruppen - Fehlende Anmeldung bei der Kommission - Entscheidung der Kommission, das förmliche Prüfverfahren ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 18.05.2000 - C-107/97

    Rombi und Arkopharma

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-519/07
    26 - Siehe in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a. (C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20), und vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma (C-107/97, Slg. 2000, I-3367, Randnr. 66).

    27 - Urteile vom 19. Mai 1983, Mavridis/Parlament (289/81, Slg. 1983, 1731, Randnr. 21), und vom 10. Januar 1992, Kühn (C-177/90, Slg. 1992, I-35, Randnr. 14), Urteil Rombi und Arkopharma (Randnr. 67), Urteil vom 15. Juli 2004, Gerekens und Procola (C-459/02, Slg. 2004, I-7315, Randnr. 29), und Urteil Belgien und Forum 187/Kommission (Randnr. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.09.2007 - T-348/03

    Koninklijke Friesland Foods / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-519/07
    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. September 2007, Koninklijke Friesland Foods/Kommission (T-348/03), wird insoweit aufgehoben, als das Gericht erster Instanz die Klage als zulässig angesehen hat.

    7 - T-348/03, im Folgenden: angefochtenes Urteil.

  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-519/07
    24 - Siehe u. a. Urteile vom 14. Mai 1975, CNTA/Kommission (74/74, Slg. 1975, 533, Randnr. 44), vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission (C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 26), vom 19. Mai 1992, Mulder u. a./Rat und Kommission (C-104/89 und C-37/90, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 15), vom 14. Oktober 1999, Atlanta/Europäische Gemeinschaft (C-104/97 P, Slg. 1999, I-6983, Randnr. 52), vom 4. Oktober 2001, 1talien/Kommission (C-403/99, Slg. 2001, I-6883, Randnr. 35), und vom 7. Juni 2005, VEMW u. a. (C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 73).
  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die

    Konkret ist das Vertrauen nur geschützt, wenn der Betroffene vernünftigerweise auf die Beibehaltung oder die Stabilität der geschaffenen Situation vertrauen konnte (Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, EU:C:2009:256, Nr. 78).
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