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   EuGH, 21.01.2015 - C-529/13   

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https://dejure.org/2015,253
EuGH, 21.01.2015 - C-529/13 (https://dejure.org/2015,253)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2015 - C-529/13 (https://dejure.org/2015,253)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - C-529/13 (https://dejure.org/2015,253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Felber

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 und 2 - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Öffentlicher Dienst - Altersversorgung - Nationale Regelung, die die Anrechnung der vor Vollendung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Felber

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 und 2 - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Öffentlicher Dienst - Altersversorgung - Nationale Regelung, die die Anrechnung der vor Vollendung des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Sozialpolitik; Richtlinie 2000/78/EG; Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 und 2; Ungleichbehandlung wegen des Alters; Öffentlicher Dienst; Altersversorgung; Nationale Regelung, die die Anrechnung der vor Vollendung des 18. ...

  • doev.de PDF

    Felber - Anrechnung von Schulzeiten bei Beamtenpension; Altersdiskriminierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 und 2 - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Öffentlicher Dienst - Altersversorgung - Nationale Regelung, die die Anrechnung der vor Vollendung des ...

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Schulzeiten eines Beamten vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs als Ruhegenussvordienstzeiten bei der Gewährung eines Pensionsanspruchs sowie bei der Berechnung der Pensionszahlung; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • derstandard.at (Pressemeldung, 21.01.2015)

    Österreich bekommt bei Schulzeitenregelung für Beamtenpension recht

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Felber

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof - Auslegung der Art. 21 Abs. 1 und 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und von Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 798
  • DÖV 2015, 342
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus EuGH, 21.01.2015 - C-529/13
    Unter Berufung auf das Urteil Hütter (C-88/08, EU:C:2009:381) beantragte Herr Felber, diese Zeit zu berücksichtigen oder ihm zu ermöglichen, sie mit einem besonderen Pensionsbeitrag nachzukaufen.

    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts verlangt das Urteil Hütter (EU:C:2009:381), dass eine neue nichtdiskriminierende Berechnung der Zeiten der Berufstätigkeit und der Ausbildung vorgenommen werde, die der betreffende Bedienstete vor Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegt habe.

    Eine solche Vorschrift schafft damit eine Ungleichbehandlung, die unmittelbar auf dem Kriterium des Alters im Sinne von Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 beruht (vgl. entsprechend Urteil Hütter, EU:C:2009:381, Rn. 38).

    Zum anderen ist zur Frage, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung nicht über das zur Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels Erforderliche hinausgeht, festzustellen, dass der dem Ausgangsrechtsstreit zugrunde liegende Antrag nicht wie in der Rechtssache, in der das Urteil Hütter (EU:C:2009:381) ergangen ist, auf die Anrechnung von Beschäftigungszeiten gerichtet ist, sondern lediglich auf die Anrechnung der Zeit des Studiums an einer mittleren oder höheren Schule.

  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus EuGH, 21.01.2015 - C-529/13
    Der Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 erstreckt sich somit im Licht ihres Art. 3 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 unter Berücksichtigung ihres 13. Erwägungsgrundes nicht auf die Systeme der Sozialversicherung und des sozialen Schutzes, deren Leistungen nicht einem Arbeitsentgelt in dem Sinne gleichgestellt werden, der diesem Begriff für die Anwendung von Art. 157 Abs. 2 AEUV gegeben wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile HK Danmark, C-476/11, EU:C:2013:590, Rn. 25, und Dansk Jurist- og Økonomforbund, C-546/11, EU:C:2013:603, Rn. 25).

    Der Begriff des Entgelts im Sinne von Art. 157 Abs. 2 AEUV umfasst alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährt (Urteile HK Danmark, EU:C:2013:590, Rn. 26, und Dansk Jurist- og Økonomforbund, EU:C:2013:603, Rn. 26).

  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

    Auszug aus EuGH, 21.01.2015 - C-529/13
    Der Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 erstreckt sich somit im Licht ihres Art. 3 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 unter Berücksichtigung ihres 13. Erwägungsgrundes nicht auf die Systeme der Sozialversicherung und des sozialen Schutzes, deren Leistungen nicht einem Arbeitsentgelt in dem Sinne gleichgestellt werden, der diesem Begriff für die Anwendung von Art. 157 Abs. 2 AEUV gegeben wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile HK Danmark, C-476/11, EU:C:2013:590, Rn. 25, und Dansk Jurist- og Økonomforbund, C-546/11, EU:C:2013:603, Rn. 25).

    Der Begriff des Entgelts im Sinne von Art. 157 Abs. 2 AEUV umfasst alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährt (Urteile HK Danmark, EU:C:2013:590, Rn. 26, und Dansk Jurist- og Økonomforbund, EU:C:2013:603, Rn. 26).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus EuGH, 21.01.2015 - C-529/13
    Was erstens die Frage betrifft, ob das mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Regelung verfolgte Ziel legitim ist, hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der zu seiner Erreichung geeigneten Maßnahmen über ein weites Ermessen verfügen (Urteil Specht u. a., C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht

    Auszug aus EuGH, 21.01.2015 - C-529/13
    Da die Verfolgung eines solchen Ziels die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung für alle Personen eines bestimmten Sektors im Zusammenhang mit einem wesentlichen Gesichtspunkt ihres Arbeitsverhältnisses wie dem Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand zu gewährleisten vermag, stellt es ein legitimes beschäftigungspolitisches Ziel dar (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Ungarn, C-286/12, EU:C:2012:687, Rn. 61).
  • EuGH, 07.06.2012 - C-132/11

    Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen

    Auszug aus EuGH, 21.01.2015 - C-529/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen die Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 fallen, mit der für den Bereich der Beschäftigung und des Berufs das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisiert wird, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 48, und Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt, C-132/11, EU:C:2012:329, Rn. 22).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus EuGH, 21.01.2015 - C-529/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen die Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 fallen, mit der für den Bereich der Beschäftigung und des Berufs das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisiert wird, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 48, und Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt, C-132/11, EU:C:2012:329, Rn. 22).
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Ziele, die als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sind - obgleich die in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG enthaltene Aufzählung nicht erschöpfend ist (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 80, Slg. 2011, I-8003) - wegen der als Beispiele genannten Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung nur solche, die mit der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung im Zusammenhang stehen, und damit nur rechtmäßige Ziele aus dem Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik (vgl. EuGH 21. Januar 2015 - C-529/13 - [Felber] Rn. 30; 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 81, aaO; dazu auch BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 36, BAGE 152, 134; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 26 mwN, BAGE 147, 89) .
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

    Ziele, die als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sind - obgleich die in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG enthaltene Aufzählung nicht erschöpfend ist (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 80, Slg. 2011, I-8003) - wegen der als Beispiele genannten Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung nur solche, die mit der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung im Zusammenhang stehen, und damit nur rechtmäßige Ziele aus dem Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik (vgl. EuGH 21. Januar 2015 - C-529/13 - [Felber] Rn. 30; 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 81, aaO; dazu auch BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 36, BAGE 152, 134; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 26 mwN, BAGE 147, 89) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-159/15

    Lesar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    In der Rechtssache, in der das Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20) ergangen ist, war der Gerichtshof gefragt worden, ob Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2000/78 dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Anrechnung von Schulzeiten, die ein Beamter vor Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegt hat, für die Gewährung eines Pensionsanspruchs und die Berechnung der Höhe seiner Pension ausschließt, während diese Zeiten angerechnet werden, wenn sie nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegt wurden.

    Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Gerichtshof auf die Frage nach einer Rechtfertigung im Hinblick auf Abs. 1 oder Abs. 2 des Art. 6 der Richtlinie 2000/78 im Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20) seine Prüfung auf Abs. 1 dieses Artikels beschränkt hat.

    Auf eben dieses Ziel bezieht sich der Gerichtshof im Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20) mit der Erwägung, dass die in Rede stehende nationale Regelung zur Erreichung des legitimen Ziels geeignet ist, eine Beschäftigungspolitik zu verfolgen, die es allen dem Beamtenpensionssystem angeschlossenen Personen ermöglicht, im selben Alter mit der Beitragsleistung zu beginnen und Anwartschaften auf eine volle Pension zu erwerben, und damit eine Gleichbehandlung der Beamten zu gewährleisten(17).

    5 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    6 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    7 - Urteil Felber (C-529/13, EU :C:2015:20, Rn. 23).

    8 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 25 bis 27).

    9 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 31).

    10 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 32).

    11 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 34).

    12 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 35).

    13 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 36).

    14 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 37).

    15 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 39).

    17 - Urteil Felber (C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 35).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

    Für diese Auslegung sprechen desgleichen sowohl der Wortlaut von Art. 13 EG, der nach Änderungen zum jetzigen Art. 19 AEUV wurde und die Rechtsgrundlage der Richtlinie 2000/43 bildet und in dem der Union die Zuständigkeit übertragen wird, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierungen u. a. aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu bekämpfen (vgl. entsprechend Urteil Coleman, C-303/06, EU:C:2008:415, Rn. 38), als auch, wie die Generalanwältin in Nr. 53 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, das in Art. 21 der Charta niedergelegte Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, dessen konkreten Ausdruck die Richtlinie in den von ihr erfassten Bereichen bildet (vgl. Urteil Runevic-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 43, sowie entsprechend Urteil Felber, C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 15 und 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 4790/18

    Ausbildungszeit; Beamtenversorgung; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Juli 2020 - 5 LC 133/18 -, juris, Rn. 38; vgl. auch EuGH, Urteile vom 21. Januar 2015 - C-529/13 ( Felber ) -, juris, Rn. 23 f., und vom 16. Juni 2016 - C-159/15 ( Lesar ) -, juris, Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 -, juris, Rn. 12; vgl. auch EuGH, Urteile vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 und C-5/02 -, juris, Rn. 55 ff., und vom 21. Januar 2015- C-529/13 ( Felber ) -, juris, Rn. 21.

    vgl. EuGH, Urteile vom 21. Januar 2015- C-529/13 - ( Felber ), juris, Rn. 27, und vom 16. Juni 2016 - C-159/15 - ( Lesar ), juris, Rn. 21, jeweils m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 S 1211/14 -, juris, Rn. 39 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Juli 2020 - 5 LC 133/18 -, juris, Rn. 39 ff.

    vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2015 - C-529/13 ( Felber ) -, juris, Rn. 23.

    Die Schlussanträge des Generalanwalts vom 25. Februar 2016, auf die der EuGH in seiner Entscheidung verweist, nehmen insoweit zunächst ausdrücklich Bezug auf die Rechtssache Felber (C-529/13) und dem dort aufgeworfenen Aspekt, dass das Mindestalter für den Eintritt in den öffentlichen Dienst in Österreich 18 Jahre betrage, so dass ein Beamter erst ab diesem Alter dem System der Beamtenpension angeschlossen werden und Beiträge dazu leisten könne.

    EuGH, Urteil vom 21. Januar 2015 - C-529/13 - ( Felber ), juris, Rn. 31.

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14

    Amtsunabhängige Mindestversorgung; Mindestruhegehalt; Alimentationspflicht;

    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zufolge umfasst der Begriff des Entgelts i.S.v. Art. 157 Abs. 2 AEUV alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährt ( EuGH, Urteile vom 26. September 2013 - C-476/11 [ECLI:EU:C:2013:590], HK Danmark - Rn. 26, - C-546/11 [ECLI:EU:C:2013:603], Dansk Jurist - og Okonomforbund - NVwZ 2013, 1401 Rn. 26 und vom 21. Januar 2015 - C-529/13 [ECLI:EU:C:2015:20], Felber - NVwZ 2015, 798 Rn. 21).

    Hierunter fallen auch Leistungen der Altersvorsorge und Pensionen, die nach Grund und Höhe an ein Beschäftigungsverhältnis anknüpfen (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-385/11 [ECLI:EU:C:2012:746], Elbal Moreno - NZA 2012, 1425 Rn. 20), wozu auch die Versorgung des öffentlichen Dienstes gehört (vgl. EuGH, Urteile vom 28. September 1994 - C-7/93 [ECLI:EU:C:1994:350], Beune - Slg. 1994, I-4471 = juris Rn. 19 ff., 42, vom 29. November 2001 - C-366/99 [ECLI:EU:C:2001:648], Griesmar - NVwZ 2002, 455 Rn. 25 ff. und vom 21. Januar 2015 - C-529/13 - Rn. 21).

  • EuGH, 24.09.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Was konkret die Diskriminierung wegen des Alters anbelangt, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 fallen, mit der für den Bereich der Beschäftigung und des Berufs das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisiert wird, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen müssen (Urteil vom 21. Januar 2015, Felber, C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.12.2021 - 5 C 8.20

    Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des

    Bestätigt wird dies durch den Erwägungsgrund 13 (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 21. Januar 2015 - C-529/13 [ECLI:EU:C:2015:20], Felber - Rn. 20), nach dem die Richtlinie auf zwei Fallgruppen keine Anwendung findet ("... weder ... noch ..."), von denen eine "Vergütungen jeder Art seitens des Staates, die den Zugang zu einer Beschäftigung ... zum Ziel haben", betrifft.
  • EuGH, 16.06.2016 - C-159/15

    Lesar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass unstreitig § 54 Abs. 2 lit. a PG 1965 dadurch, dass bei einem Teil der Beamten vor Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegte Lehr- und Beschäftigungszeiten nicht als Ruhegenussvordienstzeiten angerechnet werden, die Bedingungen des Arbeitsentgelts dieser Beamten im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/78 berührt (Urteil vom 21. Januar 2015, Felber, C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 24).

    Eine solche Vorschrift schafft damit eine Ungleichbehandlung, die unmittelbar auf dem Kriterium des Alters im Sinne von Art. 2 Abs. 1 und von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, EU:C:2009:381, Rn. 38, und vom 21. Januar 2015, Felber, C-529/13, EU:C:2015:20, Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17

    Diskriminierung; Verbot der Diskriminierung; Versorgungsabschlag

    Dieser Ermessensspielraum darf nur nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ausgehöhlt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26.2.2015 - C-515/13, Ingeniørforeningen i Danmark -, juris Rn. 25 f.; Urteil vom 21.1.2015 - C-529/13, Felber -, juris Rn. 30, 39; Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12 u. a., Specht -, juris Rn. 46 m. w. N.).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-405/20

    BVAEB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 157 AEUV - Protokoll

  • VGH Bayern, 28.06.2022 - 14 BV 19.580

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-122/15

    C - Steuerrecht - Nationales Einkommensteuerrecht - Art. 21 Abs. 1 der Charta der

  • EuGH, 15.01.2019 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-24/17

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-396/17

    Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15

    Erfahrungszeiten; Festsetzung Erfahrungsstufen; Kinderbetreuungszeiten

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-405/20

    BVAEB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 157 AEUV - Protokoll

  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 16 K 17.02720

    Berücksichtigung der Versorgungsbezüge - Berechnung des Ruhegehalts

  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2020 - 3 K 5019/16

    Versorgung, ruhegehaltsfähige Dienstzeit, 17. Lebensjahr

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