Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2011 - C-538/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13739
EuGH, 26.05.2011 - C-538/09 (https://dejure.org/2011,13739)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - C-538/09 (https://dejure.org/2011,13739)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - C-538/09 (https://dejure.org/2011,13739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 - Besondere Schutzgebiete - Prüfung der Verträglichkeit von Plänen oder Projekten, die das geschützte Gebiet erheblich beeinträchtigen können - Befreiung anmeldepflichtiger Programme ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 - Besondere Schutzgebiete - Prüfung der Verträglichkeit von Plänen oder Projekten, die das geschützte Gebiet erheblich beeinträchtigen können - Befreiung anmeldepflichtiger Programme ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 - Besondere Schutzgebiete - Prüfung der Verträglichkeit von Plänen oder Projekten, die das geschützte Gebiet erheblich beeinträchtigen können - Befreiung anmeldepflichtiger Programme ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 - Besondere Schutzgebiete - Prüfung der Verträglichkeit von Plänen oder Projekten, die das geschützte Gebiet erheblich beeinträchtigen können - Befreiung anmeldepflichtiger Programme ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreiches Belgien durch nicht vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung i.R. bestimmter anmeldebedürftiger Tätigkeiten; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats im Bereich Umweltvorschriften zu Pflanzen und Tiere; Prüfung der Verträglichkeit von Plänen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats im Bereich Umweltvorschriften zu Pflanzen und Tiere; Prüfung der Verträglichkeit von Plänen oder Projekten, die das geschützte Gebiet erheblich beeinträchtigen können; Befreiung anmeldepflichtiger Programme und Projekte von der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 - Besondere Schutzgebiete - Prüfung der Verträglichkeit von Plänen oder Projekten, die das geschützte Gebiet erheblich beeinträchtigen können - Befreiung anmeldepflichtiger Programme ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Kommission / Belgien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Dezember 2009 - Europäische Kommission/Königreich Belgien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.03.2010 - C-241/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-538/09
    43 und 44, und vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-241/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 31).

    Ebenso verstößt ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie, wenn er die anzeigepflichtigen Programme und Projekte für Arbeiten, Gewerke oder Erschließungen vom Verfahren der Verträglichkeitsprüfung grundsätzlich befreit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 62).

    Unter solchen Umständen ist es, wenn ein Mitgliedstaat eine Anmelderegelung einrichtet, die keine Beurteilung des Risikos u. a. nach den besonderen Merkmalen und Umweltbedingungen des betreffenden Gebiets vorsieht, Sache dieses Mitgliedstaats, nachzuweisen, dass sich durch die von ihm erlassenen Vorschriften anhand objektiver Umstände ausschließen lässt, dass die Pläne und Projekte, die dieser Anmelderegelung unterliegen, ein Natura-2000-Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 32).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-538/09
    Im Übrigen erlaubt es die Voraussetzung, von der die Prüfung von Plänen oder Projekten auf ihre Verträglichkeit mit einem bestimmten Gebiet abhängt und nach der bei Zweifeln hinsichtlich des Fehlens erheblicher Auswirkungen eine solche Prüfung zu erfolgen hat, nicht, von dieser Prüfung bestimmte Kategorien von Projekten anhand von Kriterien auszunehmen, die nicht geeignet sind, zu gewährleisten, dass die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzgebiete durch die fraglichen Projekte ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Januar 2006, Kommission/Deutschland, C-98/03, Slg. 2006, I-53, Randnr. 41).

    Die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten gemäß der geltenden Regelung allgemein von der Notwendigkeit einer Prüfung der Einwirkungen auf das betreffende Gebiet zu befreien, kann nämlich nicht gewährleisten, dass diese Tätigkeiten das Schutzgebiet als solches nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-538/09
    43 und 44, vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-6/04, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 54, sowie vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland, C-418/04, Slg. 2007, I-10947, Randnr. 226).

    Aus Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie kann nämlich abgeleitet werden, dass die zuständigen nationalen Behörden eine Prüfung der Verträglichkeit eines Plans oder Projekts, das nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura-2000-Gebiets in Verbindung steht oder hierfür nicht notwendig ist, nur dann nicht durchführen müssen, wenn sich anhand objektiver Umstände ausschließen lässt, dass dieser Plan oder dieses Projekt das Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Randnr. 45, und Kommission/Irland, Randnr. 238).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-538/09
    Jedoch kann auch ein Projekt von geringer Größe erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, wenn es an einem Standort verwirklicht wird, an dem die Umweltfaktoren wie Fauna und Flora, Boden, Wasser, Klima oder kulturelles Erbe empfindlich auf die geringste Veränderung reagieren (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Richtlinie 85/337 Urteil vom 21. September 1999, Kommission/Irland, C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 66).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-256/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-538/09
    6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie kann daher einen Mitgliedstaat nicht ermächtigen, nationale Vorschriften zu erlassen, die Bewirtschaftungsprojekte aufgrund der geringen Höhe der veranschlagten Kosten oder aufgrund der in Rede stehenden besonderen Tätigkeitsbereiche allgemein von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ausnähmen (vgl. Urteil vom 6. April 2000, Kommission/Frankreich, C-256/98, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 39).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-538/09
    43 und 44, vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-6/04, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 54, sowie vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland, C-418/04, Slg. 2007, I-10947, Randnr. 226).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-538/09
    Unter Berücksichtigung insbesondere des Vorsorgeprinzips liegt eine solche Gefahr dann vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Plan oder das Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Randnrn.
  • EuGH, 04.10.2007 - C-179/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-538/09
    Die Beurteilung dieser Gefahr ist namentlich im Licht der besonderen Merkmale und Umweltbedingungen des von solchen Plänen oder Projekten betroffenen Gebiets vorzunehmen (vgl. Urteile Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Randnr. 49, und vom 4. Oktober 2007, Kommission/Italien, C-179/06, Slg. 2007, I-8131, Randnr. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    vgl. EuGH, Urteile vom 26. Mai 2011 - C-538/09 - (Kommission ./. Belgien), Rn. 39 m. w. N., und vom 7. September 2004 - C-127/02 - (Waddenzee/Herzmuschelfischerei), Rn. 41 und 44; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 = juris Rn. 58.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 = juris Rn. 73; vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - C-538/09 - (Kommission ./. Belgien), Rn. 40.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    Zum Zusammenhang von FFH-Verträglichkeitsprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung siehe auch EuGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - C-538/09 - (Kommission ./. Belgien), juris Leitsatz 1 sowie Rn. 43 und 66.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, juris Rn. 73; vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - C-538/09 - (Kommission ./. Belgien), Rn. 40.

    vgl. EuGH, Urteile vom 26. Mai 2011 - C-538/09 - (Kommission ./. Belgien), Rn. 39 m.w.N., und vom 7. September 2004 - C-127/02 - (Waddenzee/Herzmuschelfischerei), Rn. 41 und 44; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, juris Rn. 58.

  • EuGH, 07.11.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu

    Aus Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie kann nämlich abgeleitet werden, dass die zuständigen nationalen Behörden eine Prüfung der Verträglichkeit eines Plans oder Projekts, das nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura-2000-Gebiets in Verbindung steht oder hierfür nicht notwendig ist, nur dann nicht durchführen müssen, wenn sich anhand objektiver Umstände ausschließen lässt, dass dieser Plan oder dieses Projekt das Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 52 und 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie kann daher einen Mitgliedstaat nicht ermächtigen, nationale Vorschriften zu erlassen, die bestimmte Kategorien von Plänen oder Projekten allgemein von der Pflicht zur Prüfung der Verträglichkeit ihrer Auswirkungen auf das betreffende Gebiet ausnähmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 41 bis 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Davon ist auszugehen, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten das Gebiet erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 7. September 2004 - C-127/02 [ECLI:EU:C:2004:482] - Rn. 41 ff., vom 10. Januar 2006 - C-98/03 [ECLI:EU:C:2006:3] - Rn. 40, vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 [ECLI:EU:C:2007:780] - Rn. 226 f. und vom 26. Mai 2011 - C-538/09 [ECLI:EU:C:2011:349] - Rn. 39).

    Die Beurteilung einer solchen Wahrscheinlichkeit oder Gefahr ist namentlich im Licht der besonderen Merkmale und Umweltbedingungen des von solchen Projekten betroffenen Gebiets vorzunehmen (EuGH, Urteile vom 7. September 2007 - C-127/02 - Rn. 48 f., vom 4. Oktober 2007 - C-179/06 [ECLI:EU:C:2007:578] - Rn. 35 und vom 26. Mai 2011 - C-538/09 - Rn. 40).

  • EuGH, 12.04.2018 - C-323/17

    People Over Wind und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

    Unter Berücksichtigung insbesondere des Vorsorgeprinzips ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit dann erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass der jeweilige Plan oder das jeweilige Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (Urteil vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien, C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 39 und die angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu -

    14 Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging (C-127/02, EU:C:2004:482, Rn. 45), vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2007:780, Rn. 238), vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien (C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 53), und vom 12. April 2018, People Over Wind und Sweetman (C-323/17, EU:C:2018:244, Rn. 34).

    50 Urteile vom 10. Januar 2006, Kommission/Deutschland (C-98/03, EU:C:2006:3, Rn. 41), und vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien (C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 41).

    51 Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-241/08, EU:C:2010:114, Rn. 32), und vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien (C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 52).

    Siehe auch Urteil vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien (C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 2 D 378/21

    Ausschluss der Anwendung des beschleunigten Verfahrens durch die Möglichkeit

    Unter Berücksichtigung insbesondere des Vorsorgeprinzips ist der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit dann erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass der jeweilige Plan oder das jeweilige Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (Urteil vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien, C- 538/09, EU:C:2011:349, Rn. 39 und die angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-411/17

    Generalanwältin Kokott sieht Anhaltspunkte dafür, dass das belgische Gesetz über

    Siehe auch Urteil vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien (C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 41).
  • VG München, 27.03.2012 - M 1 K 11.5898

    Masthähnchenstall mit 39.900 Tierplätzen; angrenzendes FFH-Gebiet; fehlerhafte

    Aus Art. 6 Abs. 3 FFH-RL kann abgeleitet werden, dass die Behörden eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nur dann nicht durchführen müssen, wenn sich "anhand objektiver Umstände ausschließen lässt", dass ein Projekt Erhaltungsziele des FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigt (EuGH v. 7.9.2004, C-127/02 juris RdNr. 45, 49; v. 26.5.2011, C-538/09 juris RdNr. 53).

    Allerdings ist sie fehlerhaft erfolgt, da sie nicht zu dem Ergebnis kommt, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung stattzufinden habe, denn eine solche Vorprüfung muss sich - ebenso wie eine UVP - auf alle Umweltauswirkungen beziehen (OVG NRW v. 1.12.2011, 8 D 58/08.AK juris RdNr. 514 unter Hinweis auf EuGH v. 26.5.2011, a.a.O. RdNr. 43, 66), somit auch auf Aspekte des Habitatschutzes.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-461/17

    Holohan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG -

    8 Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging (C-127/02, EU:C:2004:482, Rn. 45), vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2007:780, Rn. 238), vom 26. Mai 2011, Kommission/Belgien (C-538/09, EU:C:2011:349, Rn. 53), und vom 12. April 2018, People Over Wind und Sweetman (C-323/17, EU:C:2018:244, Rn. 34).
  • VG Weimar, 27.02.2013 - 7 K 224/11

    Immissionsschutz bei Schweinemastbetrieb mit Gülle- und Gaslagerung; Rügebefugnis

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-575/21

    Generalanwalt Collins: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann verpflichtend

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-721/21

    Eco Advocacy - Vorabentscheidungsersuchen - Verfahrensautonomie der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-278/21

    AquaPri - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht