Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.1993 - C-54/91   

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https://dejure.org/1993,1574
EuGH, 22.06.1993 - C-54/91 (https://dejure.org/1993,1574)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - C-54/91 (https://dejure.org/1993,1574)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - C-54/91 (https://dejure.org/1993,1574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung 90/644/EWG der Kommission über den Rechnungsabschluss der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungsfonds und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanzierten Ausgaben; Erfüllung der Voraussetzungen der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Entscheidung über den Rechnungsabschluß für die vom EAGFL finanzierten Ausgaben - [EWG-Vertrag, Artikel 190]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-54/91
    38 Was schließlich das Vorbringen der Klägerin zur Zweckmässigkeit des durch die fragliche gemeinschaftsrechtliche Regelung geschaffenen Kontrollsystems angeht, genügt der Hinweis, daß die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteile vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79, Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnr. 10, und vom 21. Februar 1991 in der Rechtssache C-28/89, Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-581, Randnr. 9) durch eine Verordnung vorgesehene besondere Kontrollmaßnahmen anwenden müssen und daß sich eine Prüfung ihrer Ansicht, ein anderes Kontrollsystem sei wirksamer, erübrigt.
  • EuGH, 21.02.1991 - C-28/89

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-54/91
    38 Was schließlich das Vorbringen der Klägerin zur Zweckmässigkeit des durch die fragliche gemeinschaftsrechtliche Regelung geschaffenen Kontrollsystems angeht, genügt der Hinweis, daß die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteile vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79, Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnr. 10, und vom 21. Februar 1991 in der Rechtssache C-28/89, Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-581, Randnr. 9) durch eine Verordnung vorgesehene besondere Kontrollmaßnahmen anwenden müssen und daß sich eine Prüfung ihrer Ansicht, ein anderes Kontrollsystem sei wirksamer, erübrigt.
  • EuGH, 25.02.1988 - 327/85

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-54/91
    10 Im Hinblick auf die Beurteilung der Rüge, die Entscheidung sei nicht ausreichend begründet, ist darauf hinzuweisen, daß der Umfang der in Artikel 190 EWG-Vertrag vorgesehenen Begründungspflicht nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 13) von der Art der betroffenen Handlung und von den Umständen abhängt, unter denen diese erlassen wurde.
  • EuGH, 09.09.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    80 Außerdem waren das Königreich Spanien und die Republik Finnland, wie das Parlament und die Kommission zu Recht feststellen, aufgrund ihrer Beteiligung an den Arbeiten des Rates in den Entstehungsprozess der angefochtenen Richtlinie unmittelbar einbezogen und kennen daher die Gründe, die den Bestimmungen dieser Richtlinie über die selbständigen Kraftfahrer zugrunde liegen (in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission

    58: - Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91 (Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399, Randnr. 10).

    Siehe zuletzt das Urteil vom 28. Jänner 2003 in der Rechtssache C-334/99 (Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-1139, Randnr. 58) in einem Verfahren betreffend den EGKS-Vertrag.

    64: - Siehe hiezu oben, Nr. 188.65: - Zum Beispiel die Bedeutung der Rügen 1997 für die Bewertung des Jahres 1998.66: - Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs in einem EAGFL-Rechnungsabschlussverfahren, siehe das Urteil vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-377/99 (Deutschland/Kommission, Slg. 2002, I-7421) und meine Schlussanträge vom 25. April 2002, dort insbesondere die Nrn. 80 ff. 67: - Zitiert in Fußnote 61. .

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94

    Niederlande / Kommission

    L 48, S. 31.12: Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91 (Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399).

    13: Urteil in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 13).

    14: Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 13) und Urteil in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 10 und 12) .

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   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-54/91   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-54/91 (https://dejure.org/1993,24726)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.02.1993 - C-54/91 (https://dejure.org/1993,24726)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - C-54/91 (https://dejure.org/1993,24726)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL-Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1988

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.01.1992 - C-197/90

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-54/91
    Vgl. auch Urteil vom 8. Januar 1992 in der Rechtssache C-197/90 (Italien/Kommission, Slg. 1992, I-1, Randnr. 8).
  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-54/91
    ( 2 ) Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnrn. 19 bis 21).
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