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Rechtsprechung
   EuGH, 26.03.2020 - C-542/18 RX-II, C-543/18 RX-II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5751
EuGH, 26.03.2020 - C-542/18 RX-II, C-543/18 RX-II (https://dejure.org/2020,5751)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2020 - C-542/18 RX-II, C-543/18 RX-II (https://dejure.org/2020,5751)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - C-542/18 RX-II, C-543/18 RX-II (https://dejure.org/2020,5751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Réexamen Simpson/ Rat

    Überprüfung der Urteile des Gerichts der Europäischen Union Simpson/Rat (T-646/16 P) und HG/Kommission (T-693/16 P) - Öffentlicher Dienst - Zusammensetzung des Spruchkörpers, der die Urteile im ersten Rechtszug erlassen hat - Verfahren zur Ernennung eines Richters am Gericht für den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Urteile des Gerichts der Europäischen Union Simpson/Rat (T-646/16 P) und HG/Kommission (T-693/16 P) - Öffentlicher Dienst - Zusammensetzung des Spruchkörpers, der die Urteile im ersten Rechtszug erlassen hat - Verfahren zur Ernennung eines Richters am Gericht für den ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • EuGH, 09.07.2020 - C-272/19

    Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der

    Sodann ist diese Unabhängigkeit eine notwendige Voraussetzung, um den Rechtsunterworfenen im Geltungsbereich des Unionsrechts das in Art. 47 der Charta vorgesehene Grundrecht auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter zu gewährleisten, dem als Garant für den Schutz sämtlicher den Rechtsunterworfenen aus dem Unionsrecht erwachsender Rechte grundlegende Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 70 und 71 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2021 - C-357/19

    Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des

    Dieses Erfordernis gilt für die Rechtsgrundlage für die Existenz des Gerichts sowie für alle weiteren Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, deren Nichtbeachtung die Teilnahme eines oder mehrerer Richter an der Verhandlung über die betreffende Rechtssache vorschriftswidrig macht, wie etwa die Vorschriften über die Besetzung des Spruchkörpers (vgl. entsprechend, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 EMRK, Urteile vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73, sowie vom 6. Oktober 2021, W.Z. [Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts - Ernennung], C-487/19, EU:C:2021:798, Rn. 129).

    Eine vorschriftswidrige Besetzung der Spruchkörper stellt aber insbesondere dann einen Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta dar, wenn die Art und Schwere der Vorschriftswidrigkeit dergestalt ist, dass sie die tatsächliche Gefahr begründet, dass andere Teile der Staatsgewalt - insbesondere die Exekutive - ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausüben können, wodurch die Integrität des Ergebnisses des Verfahrens zur Besetzung der Spruchkörper beeinträchtigt und so beim Einzelnen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des oder der betreffenden Richter geweckt werden, was der Fall ist, wenn es um Grundregeln geht, die Bestandteil der Errichtung und der Funktionsfähigkeit dieses Justizsystems sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75, sowie vom 6. Oktober 2021, W.Z. [Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts - Ernennung], C-487/19, EU:C:2021:798, Rn. 130).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-791/19

    Kommission/ Polen (Régime disciplinaire des juges) - Vertragsverletzung eines

    Die Überprüfung, ob eine Einrichtung in Anbetracht ihrer Zusammensetzung ein solches Gericht ist, ist insbesondere im Hinblick auf das Vertrauen erforderlich, das die Gerichte einer demokratischen Gesellschaft bei den Rechtssuchenden wecken müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57).
  • EuGH, 14.07.2021 - C-204/21

    Kommission/ Polen - Vorläufiger Rechtsschutz - Art. 279 AEUV - Antrag auf

    Die Kommission beruft sich insoweit u. a. auf die Rechtsgrundsätze, die sich aus dem Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232), insbesondere seinen Rn. 55 bis 57 und 73 bis 75 ergeben, aus denen hervorgehe, dass die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ernennung der Richter und der Legitimität der Justizorgane insbesondere im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten im Verfahren zur Ernennung zum Richter, erforderlich sei, um das Grundrecht der Einzelnen auf einen wirksamen Rechtsbehelf in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu gewährleisten, und macht geltend, dass die Bestimmungen, auf die sich die erste Rüge der Klage beziehe, gegen Art. 19 Abs. 1 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta verstießen, soweit den polnischen Gerichten damit die Vornahme einer solchen Kontrolle untersagt werde.

    Folglich muss der Unionsrichter prüfen können, ob eine Vorschriftswidrigkeit des in Rede stehenden Ernennungsverfahrens zu einer Verletzung dieses Grundrechts führen konnte (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 55).

    In diesem Sinne stellt eine solche Überprüfung ein wesentliches Formerfordernis dar, das zwingend zu beachten und von Amts wegen zu prüfen ist (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Ausdruck spiegelt nach den Ausführungen des Gerichtshofs insbesondere das Rechtsstaatsprinzip wider und umfasst nicht nur die Rechtsgrundlage für die Existenz des Gerichts, sondern auch die Zusammensetzung des Spruchkörpers in jeder Rechtssache sowie alle weiteren Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, deren Nichtbeachtung die Teilnahme eines oder mehrerer Richter an der Verhandlung über die Rechtssache vorschriftswidrig macht, was insbesondere Vorschriften über die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Mitglieder des betreffenden Gerichts einschließt (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Desgleichen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass das Recht, von einem "auf Gesetz beruhenden" Gericht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeurteilt zu werden, schon seinem Wesen nach das Verfahren zur Ernennung der Richter umfasst (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit stellt eine bei der Ernennung der Richter im betroffenen Justizsystem begangene Vorschriftswidrigkeit einen Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta dar, insbesondere dann, wenn die Art und Schwere der Vorschriftswidrigkeit dergestalt ist, dass sie die tatsächliche Gefahr begründet, dass andere Teile der Staatsgewalt - insbesondere die Exekutive - ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausüben können, wodurch die Integrität des Ergebnisses des Ernennungsverfahrens beeinträchtigt und so beim Einzelnen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des oder der betreffenden Richter geweckt werden, was der Fall ist, wenn es um Grundregeln geht, die Bestandteil der Errichtung und der Funktionsfähigkeit dieses Justizsystems sind (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).

    Unter Berufung u. a. auf die in Rn. 32 des Urteils vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:117), angeführten Rechtsgrundsätze sowie auf die Rn. 55, 57, 70 und 71 des Urteils vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232), macht die Kommission somit geltend, dass die nationalen Bestimmungen, auf die sich die dritte Rüge der Klage beziehe, gegen Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta verstießen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19

    Euro Box Promotion u.a.

    75 Vgl. zum Kriterium eines "zuvor durch Gesetz errichteten Gerichts" Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, § 72).

    Vgl. zur Analyse der Rechtsprechung des EGMR Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2019:977, Nrn. 63 ff.).

    Vgl. auch Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    85 Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).

    86 Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).

    Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2019:977, Nrn. 98 bis 104).

    121 Beispiele für Unregelmäßigkeiten bei Richterernennungen finden sich in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in den Rechtssachen Überprüfung Simpson/Rat und Überprüfung HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2019:977, Rn. 98 bis 104).

    Vgl. auch Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson und HG/Rat und Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19

    Repubblika - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 2 EUV - Werte der Union -

    Sodann ist diese Unabhängigkeit eine notwendige Voraussetzung, um den Rechtsunterworfenen im Geltungsbereich des Unionsrechts das in Art. 47 der Charta vorgesehene Grundrecht auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter zu gewährleisten, dem als Garant für den Schutz sämtlicher den Rechtsunterworfenen aus dem Unionsrecht erwachsender Rechte grundlegende Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 70 und 71 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    In seinem Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232) hat der Gerichtshof anerkannt, dass Art. 19 EUV durchaus eine Rolle spielt, wenn ein bestimmter Richter nicht rechtmäßig ernannt worden ist und diese Vorschriftswidrigkeit von solcher Art und Schwere ist, dass sie die tatsächliche Gefahr begründet, dass, um es mit den Worten des Gerichtshofs zu sagen, die Exekutive die Integrität des Ernennungsverfahrens beeinträchtigt(29).

    23 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und 74 und die dort angeführte Rechtsprechung des EGMR).

    29 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).

    44 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).

    45 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 66), "Unabhängigkeit des Obersten Gerichts" (Rn. 74), vom 5. November 2019, Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (C-192/18, EU:C:2019:924, Rn. 111), A. K. u. a. (Rn. 123), vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 63), vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 71), sowie vom 9. Juli 2020, Land Hessen (C-272/19, EU:C:2020:535, Rn. 52).

    Vgl. auch in diesem Sinne Urteile "Unabhängigkeit des Obersten Gerichts" (Rn. 58), vom 5. November 2019, Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (C-192/18, EU:C:2019:924, Rn. 106), A. K. u. a. (Rn. 120), sowie vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 71).

  • EuGH, 06.10.2021 - C-487/19

    Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen

    Der Gerichtshof muss daher darauf achten, dass seine Auslegung von Art. 47 Abs. 2 der Charta ein Schutzniveau gewährleistet, das das in Art. 6 Abs. 1 EMRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte garantierte Schutzniveau nicht verletzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Gambino und Hyka, C-38/18, EU:C:2019:628, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 72).

    Die Überprüfung, ob eine Einrichtung in Anbetracht ihrer Zusammensetzung ein solches Gericht ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht, ist im Hinblick auf das Vertrauen erforderlich, das die Gerichte einer demokratischen Gesellschaft bei den Rechtssuchenden wecken müssen (vgl. Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat der Gerichtshof in Rn. 73 des Urteils vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232), unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt, dass die Einfügung des Ausdrucks "auf Gesetz beruhend" in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verhindern soll, dass die Organisation des Justizsystems in das Ermessen der Exekutive gestellt wird, und dafür sorgen soll, dass dieser Bereich durch ein Gesetz geregelt wird, das von der Legislative im Einklang mit den Vorschriften über die Ausübung ihrer Zuständigkeit erlassen wurde.

    Zum Unionsrecht hat der Gerichtshof daher in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden, dass eine bei der Ernennung von Richtern im betroffenen Justizsystem begangene Vorschriftswidrigkeit insbesondere dann einen Verstoß gegen das Erfordernis, dass ein Gericht durch Gesetz errichtet sein muss, darstellt, wenn die Art und Schwere der Vorschriftswidrigkeit dergestalt ist, dass sie die tatsächliche Gefahr begründet, dass andere Teile der Staatsgewalt - insbesondere die Exekutive - ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausüben können, wodurch die Integrität des Ergebnisses des Ernennungsverfahrens beeinträchtigt und so beim Einzelnen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des oder der betreffenden Richter geweckt werden, was der Fall ist, wenn es um Grundregeln geht, die Bestandteil der Errichtung und der Funktionsfähigkeit dieses Justizsystems sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-824/18

    A.B. u.a. (Nomination des juges à la Cour suprême - Recours) - Vorlage zur

    50 Vgl. Urteile A. K. u. a. und vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232).

    51 Vgl. Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 55).

    65 Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 74).

    67 Vgl. Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).

  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der

    Die Überprüfung der Frage, ob eine Einrichtung aufgrund ihrer Zusammensetzung ein solches Gericht ist, wenn an diesem Punkt ernsthafte Zweifel bestehen, ist im Hinblick auf das Vertrauen erforderlich, das die Gerichte einer demokratischen Gesellschaft bei den Einzelnen wecken müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat der Gerichtshof in Rn. 73 des Urteils vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232), unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt, dass die Einfügung des Ausdrucks "auf Gesetz beruhend" in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verhindern soll, dass die Organisation des Justizsystems in das Ermessen der Exekutive gestellt wird, und dafür sorgen soll, dass dieser Bereich durch ein Gesetz geregelt wird, das von der Legislative im Einklang mit den Vorschriften über die Ausübung ihrer Zuständigkeit erlassen wurde.

  • EuGH, 22.02.2022 - C-562/21

    Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls: der Gerichtshof

    Was Ernennungsentscheidungen betrifft, so müssen namentlich die materiellen Voraussetzungen und die Verfahrensmodalitäten für den Erlass dieser Entscheidungen so beschaffen sein, dass sie keine solchen berechtigten Zweifel in Bezug auf die ernannten Richter hervorrufen können (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus umfasst das Recht, von einem "auf Gesetz beruhenden" Gericht abgeurteilt zu werden, schon seinem Wesen nach das Verfahren zur Ernennung der Richter (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73).

  • EuGH, 20.04.2021 - C-896/19

    Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-791/19

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte urteilen, dass das polnische Gesetz

  • EGMR, 01.12.2020 - 26374/18

    GUÐMUNDUR ANDRI ÁSTRÁÐSSON c. ISLANDE

  • EGMR, 22.07.2021 - 43447/19

    Streit um Justizreform: Polen verurteilt

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Kommission/ Polen () und vie privée des juges) - Art. 258 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-181/21

    Generalanwalt Collins: Das Erfordernis der vorherigen Errichtung durch Gesetz

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-508/19

    Prokurator Generalny (Chambre disciplinaire de la Cour suprême - Nomination)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-132/20

    Getin Noble Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV- Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-615/20

    YP u.a. () und suspension d'un juge) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EGMR, 08.11.2021 - 49868/19

    DOLINSKA-FICEK AND OZIMEK v. POLAND

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-811/19

    FQ u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19

    Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19

    Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u.a. - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19

    SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik

  • EuGH, 24.03.2022 - C-130/21

    Wagenknecht/ Kommission - Rechtsmittel - Schutz der finanziellen Interessen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-487/19

    Generalanwalt Tanchev: Zwei neu geschaffene Kammern des polnischen Obersten

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-562/21

    DFON

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-30/19

    Braathens Regional Aviation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

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Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.2019 - C-542/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53175
EuGH, 12.09.2019 - C-542/18 (https://dejure.org/2019,53175)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2019 - C-542/18 (https://dejure.org/2019,53175)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union - Ernennung der Richter - Gesichtspunkt zwingenden Rechts - Inzidente Kontrolle - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf ein faires Verfahren - Auf Gesetz beruhendes ...

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   EuGH, 17.09.2018 - C-542/18 RX   

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EuGH, Entscheidung vom 17. September 2018 - C-542/18 RX (https://dejure.org/2018,57748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Réexamen Simpson/ Rat

    Überprüfung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Gerichtshofs (Überprüfungskammer) vom 17. September 2018. Erik Simpson gegen Rat der Europäischen Union. Überprüfung. Rechtssache C-542/18 RX.

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 12.09.2019 - C-542/18

    Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union -

    Daraufhin hat die Überprüfungskammer gemäß Art. 62 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 193 Abs. 4 seiner Verfahrensordnung die Entscheidungen vom 17. September 2018, Überprüfung Simpson/Rat( 20 Entscheidung vom 17. September 2018 ( RX, EU:C:2018:763).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-542/18 RX-II

    Réexamen Simpson/ Rat

    20 Entscheidung vom 17. September 2018 (C-542/18 RX, EU:C:2018:763).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-543/18 RX-II

    Réexamen HG/ Kommission

    20 Entscheidung vom 17. September 2018 (C-542/18 RX, EU:C:2018:763).
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