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   EuGH, 13.09.2011 - C-546/10 P   

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EuGH, 13.09.2011 - C-546/10 P (https://dejure.org/2011,6026)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2011 - C-546/10 P (https://dejure.org/2011,6026)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2011 - C-546/10 P (https://dejure.org/2011,6026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildzeichen, das einen Gitarrenkopf darstellt - Zurückweisung der Anmeldung - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 74 Abs. 1 der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Wilfer / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildzeichen, das einen Gitarrenkopf darstellt - Zurückweisung der Anmeldung - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 74 Abs. 1 der ...

  • EU-Kommission PDF

    Hans-Peter Wilfer gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildzeichen, das einen Gitarrenkopf darstellt - Zurückweisung der Anmeldung - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 74 Abs. 1 der ...

  • EU-Kommission

    Wilfer / HABM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Hans-Peter Wilfer gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. September 2010 in der Rechtssache T-458/08, Wilfer gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingelegt am 23. November 2010

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. September 2010, Wilfer/HABM (T"458/08), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Juli 2008 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Denn wenn grafische oder Wortelemente fehlen, schließen die Durchschnittsverbraucher aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (vgl. Urteile vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30, und Develey/HABM, Randnr. 80).

    Unter diesen Umständen besitzt, wie das Gericht richtig festgestellt hat, nur eine Marke, die erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen kann, auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (vgl. Urteile Mag Instrument/HABM, Randnr. 31, Storck/HABM, Randnr. 28, und Develey/HABM, Randnr. 81).

    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile Mag Instrument/HABM, Randnr. 39, Les Éditions Albert René/HABM, Randnr. 68, und vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Urteile vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Randnr. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Randnrn.

    Denn wenn grafische oder Wortelemente fehlen, schließen die Durchschnittsverbraucher aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (vgl. Urteile vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30, und Develey/HABM, Randnr. 80).

    Unter diesen Umständen besitzt, wie das Gericht richtig festgestellt hat, nur eine Marke, die erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen kann, auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (vgl. Urteile Mag Instrument/HABM, Randnr. 31, Storck/HABM, Randnr. 28, und Develey/HABM, Randnr. 81).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofs daher auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Randnr. 50, und vom 9. Juni 2011, Evropaïki Dynamiki/EZB, C-401/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51).

    In Bezug auf den zweiten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass die Feststellungen zu den Merkmalen des relevanten Publikums und zu der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung oder der Einstellung dieses Publikums in den Bereich der Tatsachenwürdigung fallen (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, Randnr. 51, sowie Beschluss vom 22. Oktober 2010, Longevity Health Products/HABM, C-84/10 P, Randnr. 29).

  • EuGH, 22.10.2010 - C-84/10

    Longevity Health Products / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    In Bezug auf den zweiten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass die Feststellungen zu den Merkmalen des relevanten Publikums und zu der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung oder der Einstellung dieses Publikums in den Bereich der Tatsachenwürdigung fallen (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, Randnr. 51, sowie Beschluss vom 22. Oktober 2010, Longevity Health Products/HABM, C-84/10 P, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Infolgedessen können sich die zuständigen Stellen des HABM veranlasst sehen, ihre Entscheidungen auf Tatsachen zu stützen, die vom Anmelder nicht angeführt worden sind (vgl. Urteile Storck/HABM, Randnr. 50, und vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, Slg. 2007, I-2883, Randnr. 38).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Denn auch in einem solchen Fall besteht die Marke nicht aus einem Zeichen, das vom Erscheinungsbild der mit ihr gekennzeichneten Waren unabhängig ist (Urteile Storck/HABM, Randnr. 29, und vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 38).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile Mag Instrument/HABM, Randnr. 39, Les Éditions Albert René/HABM, Randnr. 68, und vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Eine solche Verfälschung muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10505, Randnr. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.03.2011 - C-96/09

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts zur Eintragung des Zeichens "BUD"

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (vgl. u. a. Beschluss vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 62, und Urteil vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budejovický Budvar, C-96/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 211).
  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Die Klage beim Gericht ist nämlich nach ständiger Rechtsprechung auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern des HABM erlassenen Entscheidungen im Sinne dieser Vorschrift gerichtet, und diese Rechtmäßigkeit ist anhand der Informationen zu beurteilen, über die die Beschwerdekammern im Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidungen verfügen konnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnrn.
  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuG, 06.03.2003 - T-128/01

    DaimlerChrysler / HABM (Calandre)

  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

  • EuG, 19.11.2008 - T-269/06

    Rautaruukki / HABM (RAUTARUUKKI)

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuGH, 09.06.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Vollmacht - Konsortium -

  • EuG, 08.09.2010 - T-458/08

    'Wilfer / HABM (Représentation d''une tête de guitare)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 09.07.2010 - C-461/09

    Wellcome Foundation / HABM

  • OLG Hamm, 20.01.2015 - 4 U 124/14

    Unterscheidungskraft einer in einer Marke abgebildeten Warenform

    Zur Unterscheidungskraft einer in einer Marke abgebildeten Warenform (hier: Kopfplatte einer elektrischen Bassgitarre) (Anschluss an EuG, Urteil vom 08.09.2010 - T-458/08 -, und EuGH, Beschluss vom 13.09.2011 - C-546/10 - .

    Das gegen dieses Urteil gerichtete Rechtsmittel wies der EuGH mit Beschluss vom 13.09.2011 - C-546/10 - (juris) zurück.

    Der Beklagte hat hierzu auf die Ausführungen in den Entscheidungen des EuG vom 08.09.2010 - T-458/08 - (BeckRS 2010, 91076) und des EuGH vom 13.09.2011 - C-546/10 - (juris) Bezug genommen.

    Der Senat schließt sich insofern nach eigener Würdigung der vom EuG in seinem Urteil vom 08.09.2010 - T-458/08 - (BeckRS 2010, 91076) und der vom EuGH in seinem Beschluss vom 13.09.2011 - C-546/10 - (juris) vertretenen Auffassung an, wonach die in der Klagemarke wiedergegebene Kopfplattenform von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als Herkunftshinweis aufgefasst wird und damit als solche keine Unterscheidungskraft besitzt.

    Eine zwei- oder dreidimensionale Marke, die aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst (oder von Warenteilen) besteht, wird vom Durchschnittsverbraucher nicht notwendig in der gleichen Weise wahrgenommen wie eine (traditionelle) Wort- oder Bildmarke, die aus einem Zeichen besteht, das von dem Erscheinungsbild der mit der Marke bezeichneten Waren unabhängig ist (EuGH, Beschluss vom 13.09.2011 - C-546/10 - ).

    Aus den oben unter a) genannten Gründen, die für eine zweidimensionale Abbildung von Warenformen in einer Marke entsprechend gelten (vgl. EuGH, Beschluss vom 13.09.2011 - C-546/10 - ), bestehen auch keine markenrechtlichen Ansprüche wegen einer Verletzung der deutschen Bildmarke 1176234.

  • EuG, 21.04.2015 - T-359/12

    Louis Vuitton Malletier / OHMI - Nanu-Nana (Représentation d'un motif à damier

    Denn auch in einem solchen Fall besteht die Marke nicht aus einem Zeichen, das vom Erscheinungsbild der mit ihr gekennzeichneten Waren unabhängig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Storck/HABM, oben in Rn. 19 angeführt, EU:C:2006:422, Rn. 29, Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM, C-546/10 P, EU:C:2011:574, Rn. 59, sowie Urteile vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, EU:T:2009:324, Rn. 70, und Karomuster in Dunkelgrau, Hellgrau, Schwarz, Beige, Dunkelrot und Hellrot, oben in Rn. 20 angeführt, EU:T:2012:442, Rn. 42).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits im Beschluss Wilfer/HABM, oben in Rn. 24 angeführt (EU:C:2011:574, Rn. 55), die These zurückgewiesen hat, wonach Waren, bei denen der Verbraucher daran gewöhnt sei, dass die Formen bestimmter Elemente des Gesamtprodukts als Hinweis auf dessen Herkunft dienten, von der Anwendung der oben in Rn. 23 genannten Rechtsprechung ausgenommen seien.

    Dieser Rechtsprechung hat der Gerichtshof vielmehr entnommen, dass, wenn das Erscheinungsbild von Waren einer bestimmten Branche oder eines Elements dieser Waren als Herstellerhinweis dient, dies nur deshalb so ist, weil das Erscheinungsbild einer ausreichenden Zahl dieser Waren oder ihrer Elemente erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (Beschluss Wilfer/HABM, oben in Rn. 24 angeführt, EU:C:2011:574, Rn. 56, und Urteil Karomuster in Dunkelgrau, Hellgrau, Schwarz, Beige, Dunkelrot und Hellrot, oben in Rn. 20 angeführt, EU:T:2012:442, Rn. 58).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-26/17

    Birkenstock Sales / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Internationale

    Diese Rechtsprechung ist auch dann anwendbar, wenn eine Marke nur einen Teil der bezeichneten Ware darstellt (Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM, C-564/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:574, Rn. 59, und Urteil vom 15. Mai 2014, Louis Vuitton Malletier/HABM, C-97/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:324, Rn. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2018 - C-26/17

    Birkenstock Sales / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Internationale

    11 Vgl. Beschlüsse vom 13. September 2011, Wilfer/HABM (C-546/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:574, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 11. September 2014, Think Schuhwerk/HABM (C-521/13 P, EU:C:2014:2222, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 Vgl. Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM (C-546/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:574, Rn. 59).

  • EuG, 09.11.2016 - T-579/14

    Birkenstock Sales / EUIPO (Représentation d'un motif de lignes ondulées

    Dies bedeutet keineswegs, dass das Erscheinungsbild einer Ware oder eines Elements einer Ware dieser Branche, das, was diese anbelangt, nicht erheblich von der Norm abweicht, dazu geeignet wäre, die maßgeblichen Verkehrskreise auf die Herkunft dieser Ware hinzuweisen (Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM, C-546/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:574, Rn. 56).
  • EuG, 19.09.2012 - T-326/10

    Fraas / HABM () und brun) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM (C-546/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55), die These zurückgewiesen hat, wonach Waren, bei denen der Verbraucher daran gewöhnt sei, dass die Formen bestimmter Elemente des Gesamtprodukts als Hinweis auf dessen Herkunft dienten, von der Anwendung der oben in Randnr. 46 genannten Rechtsprechung ausgenommen seien.

    Er hat darauf hingewiesen, dass aus dieser Rechtsprechung vielmehr hervorgeht, dass in den Fällen, in denen das Erscheinungsbild von Waren einer bestimmten Branche oder eines Elements dieser Waren als Herstellerhinweis dient, dies sich nur deshalb so verhält, weil das Erscheinungsbild einer ausreichenden Zahl dieser Waren oder ihrer Elemente erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (Beschluss Wilfer/HABM, Randnr. 56).

  • EuG, 19.09.2012 - T-231/11

    Fraas / HABM () und beige) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM (C-546/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55), die These zurückgewiesen hat, wonach Waren, bei denen der Verbraucher daran gewöhnt sei, dass die Formen bestimmter Elemente des Gesamtprodukts als Hinweis auf dessen Herkunft dienten, von der Anwendung der oben in Randnr. 41 genannten Rechtsprechung ausgenommen seien.

    Er hat darauf hingewiesen, dass aus dieser Rechtsprechung vielmehr hervorgeht, dass in den Fällen, in denen das Erscheinungsbild von Waren einer bestimmten Branche oder eines Elements dieser Waren als Herstellerhinweis dient, dies sich nur deshalb so verhält, weil das Erscheinungsbild einer ausreichenden Zahl dieser Waren oder ihrer Elemente erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (Beschluss Wilfer/HABM, Randnr. 56).

  • EuG, 19.09.2012 - T-50/11

    Fraas / HABM () und rouge clair) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM (C-546/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55), die These zurückgewiesen hat, wonach Waren, bei denen der Verbraucher daran gewöhnt sei, dass die Formen bestimmter Elemente des Gesamtprodukts als Hinweis auf dessen Herkunft dienten, von der Anwendung der oben in Randnr. 41 genannten Rechtsprechung ausgenommen seien.

    Er hat darauf hingewiesen, dass aus dieser Rechtsprechung vielmehr hervorgeht, dass in den Fällen, in denen das Erscheinungsbild von Waren einer bestimmten Branche oder eines Elements dieser Waren als Herstellerhinweis dient, dies sich nur deshalb so verhält, weil das Erscheinungsbild einer ausreichenden Zahl dieser Waren oder ihrer Elemente erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (Beschluss Wilfer/HABM, Randnr. 56).

  • EuG, 19.09.2012 - T-31/11

    Fraas / HABM () und gris foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM (C-546/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55), die These zurückgewiesen hat, wonach Waren, bei denen der Verbraucher daran gewöhnt sei, dass die Formen bestimmter Elemente des Gesamtprodukts als Hinweis auf dessen Herkunft dienten, von der Anwendung der oben in Randnr. 41 genannten Rechtsprechung ausgenommen seien.

    Er hat darauf hingewiesen, dass aus dieser Rechtsprechung vielmehr hervorgeht, dass in den Fällen, in denen das Erscheinungsbild von Waren einer bestimmten Branche oder eines Elements dieser Waren als Herstellerhinweis dient, dies sich nur deshalb so verhält, weil das Erscheinungsbild einer ausreichenden Zahl dieser Waren oder ihrer Elemente erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (Beschluss Wilfer/HABM, Randnr. 56).

  • EuG, 19.09.2012 - T-26/11

    Fraas / HABM () und gris) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM (C-546/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55), die These zurückgewiesen hat, wonach Waren, bei denen der Verbraucher daran gewöhnt sei, dass die Formen bestimmter Elemente des Gesamtprodukts als Hinweis auf dessen Herkunft dienten, von der Anwendung der oben in Randnr. 47 genannten Rechtsprechung ausgenommen seien.

    Er hat darauf hingewiesen, dass aus dieser Rechtsprechung vielmehr hervorgeht, dass in den Fällen, in denen das Erscheinungsbild von Waren einer bestimmten Branche oder eines Elements dieser Waren als Herstellerhinweis dient, dies sich nur deshalb so verhält, weil das Erscheinungsbild einer ausreichenden Zahl dieser Waren oder ihrer Elemente erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (Beschluss Wilfer/HABM, Randnr. 56).

  • EuG, 19.09.2012 - T-329/10

    Fraas / HABM () und rouge foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 19.09.2012 - T-327/10

    Fraas / HABM () und rouge foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 19.09.2012 - T-328/10

    Fraas / HABM () und rouge foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 02.06.2021 - T-365/20

    Birkenstock Sales/ EUIPO (Position de lignes ondulées entrecroisées sur la

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-758/21

    Ryanair und Airport Marketing Services - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 15.05.2014 - C-97/12

    Vuitton Malletier / HABM

  • EuG, 22.06.2017 - T-236/16

    Biogena Naturprodukte / EUIPO (ZUM wohl) - Unionsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 08.11.2022 - T-672/21

    Grupa "Lew"/ EUIPO - Lechwerke (GRUPALEW.) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren

  • EuG, 30.11.2016 - T-217/15

    Fiesta Hotels & Resorts / EUIPO - Residencial Palladium (PALLADIUM PALACE IBIZA

  • EuG, 11.10.2017 - T-670/15

    Osho Lotus Commune / EUIPO - Osho International Foundation (OSHO) - Unionsmarke -

  • EuG, 07.05.2013 - T-579/10

    macros consult / OHMI - MIP Metro (makro) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 20.10.2021 - T-823/19

    JMS Sports/ EUIPO - Inter-Vion (Élastique pour cheveux en spirale)

  • EuG, 16.01.2014 - T-304/12

    Message Management / OHMI - Absacker (ABSACKER of Germany) - Gemeinschaftsmarke -

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