Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.2013 - C-547/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3212
EuGH, 07.03.2013 - C-547/10 P (https://dejure.org/2013,3212)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.2013 - C-547/10 P (https://dejure.org/2013,3212)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 2013 - C-547/10 P (https://dejure.org/2013,3212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweiz / Kommission

    Rechtsmittel - Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen ...

  • EU-Kommission

    Schweiz / Kommission

    Rechtsmittel - Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Ausübung von Luftverkehrsrechten auf Strecken in der Gemeinschaft; Nutzung des deutschen Luftraums zum Betrieb des Flughafens Zürich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache, die die deutschen Maßnahmen aus dem Jahr 2003 bezüglich der An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich zum Gegenstand hat, zurück

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fluglärm vom Flughafen Zürich

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH zum Fluglärmstreit - Deutsches Nachtflugverbot für Züricher Flughafen bleibt

  • taz.de (Pressebericht, 08.03.2013)

    Deutschland darf Züricher Nachtflüge verbieten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Bundesrepublik verteidigt Nachtflugbeschränkung für Flughafen Zürich

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Flughafen Zürich: Flugzeuge müssen deutschen Luftraum durchfliegen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 07.03.2013 - C-547/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache, die die

    EuG, 09.09.2010 - T-319/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für gültig, mit der die

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010 in der Rechtssache T-319/05, Schweizerische Eidgenossenschaft gegen Europäische Kommission, andere Verfahrensbeteiligte: Bundesrepublik Deutschland und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010, Schweiz/Kommission (T"319/05), mit dem das Gericht die Klage der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf Aufhebung der Entscheidung 2004/12/EG der Kommission vom 5. Dezember 2003 zu einem Verfahren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.11.2009 - C-351/08

    Grimme - Freizügigkeit - Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Luftverkehrsabkommen EG-Schweiz zu einer Reihe von sieben sektorbezogenen Abkommen zwischen denselben Vertragsparteien gehört, die am 21. Juni 1999 unterzeichnet wurden, mithin nach der am 6. Dezember 1992 erfolgten Zurückweisung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 (ABl. 1994, L 1, S. 3) durch die Schweizerische Eidgenossenschaft, mit der diese das Vorhaben eines integrierten wirtschaftlichen Ganzen mit einem einheitlichen Markt, gestützt auf gemeinsame Regeln für seine Mitglieder, abgelehnt und es vorgezogen hat, in bestimmten Bereichen bilaterale Vereinbarungen mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten abzuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 2009, Grimme, C-351/08, Slg. 2009, I-10777, Randnrn.

    Daher ist die Schweizerische Eidgenossenschaft nicht dem Binnenmarkt der Union beigetreten, mit dem alle Hindernisse beseitigt werden sollen, um einen Raum vollständiger Freizügigkeit entsprechend einem nationalen Markt zu schaffen, der u. a. die Dienstleistungsfreiheit umfasst (vgl. Urteile Grimme, Randnr. 27, sowie vom 15. Juli 2010, Hengartner und Gasser, C-70/09, Slg. 2010, I-7233, Randnr. 41).

    Deshalb kann die den unionsrechtlichen Vorschriften über den Binnenmarkt gegebene Auslegung nicht automatisch auf die Auslegung des Luftverkehrsabkommens EG-Schweiz übertragen werden, sofern dies nicht im Abkommen selbst ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Grimme, Randnr. 29, Fokus Invest, Randnr. 28, sowie Hengartner und Gasser, Randnr. 42).

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 26, vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, Slg. 2008, I-10053, Randnr. 68, und vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, Slg. 2010, I-7989, Randnr. 49).

    Eine solche Verfälschung muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass eine neue Tatsachen- und Beweiswürdigung vorgenommen werden muss (vgl. u. a. Urteile Les Éditions Albert René/HABM, Randnr. 69, vom 3. September 2009, Moser Baer India/Rat, C-535/06 P, Slg. 2009, I-7051, Randnr. 33, und Calvin Klein Trademark Trust/HABM, Randnr. 50).

  • EuGH, 11.02.2010 - C-541/08

    Fokus Invest - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    26 und 27, sowie vom 11. Februar 2010, Fokus Invest, C-541/08, Slg. 2010, I-1025, Randnr. 27).

    Deshalb kann die den unionsrechtlichen Vorschriften über den Binnenmarkt gegebene Auslegung nicht automatisch auf die Auslegung des Luftverkehrsabkommens EG-Schweiz übertragen werden, sofern dies nicht im Abkommen selbst ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Grimme, Randnr. 29, Fokus Invest, Randnr. 28, sowie Hengartner und Gasser, Randnr. 42).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Daher ist die Schweizerische Eidgenossenschaft nicht dem Binnenmarkt der Union beigetreten, mit dem alle Hindernisse beseitigt werden sollen, um einen Raum vollständiger Freizügigkeit entsprechend einem nationalen Markt zu schaffen, der u. a. die Dienstleistungsfreiheit umfasst (vgl. Urteile Grimme, Randnr. 27, sowie vom 15. Juli 2010, Hengartner und Gasser, C-70/09, Slg. 2010, I-7233, Randnr. 41).

    Deshalb kann die den unionsrechtlichen Vorschriften über den Binnenmarkt gegebene Auslegung nicht automatisch auf die Auslegung des Luftverkehrsabkommens EG-Schweiz übertragen werden, sofern dies nicht im Abkommen selbst ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Grimme, Randnr. 29, Fokus Invest, Randnr. 28, sowie Hengartner und Gasser, Randnr. 42).

  • EuG, 09.09.2010 - T-319/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für gültig, mit der die

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Schweizerische Eidgenossenschaft die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. September 2010, Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2010, II-4265, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/12/EG der Kommission vom 5. Dezember 2003 zu einem Verfahren bezüglich der Anwendung von Artikel 18 (2), erster Satz, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates (Sache TREN/AMA/11/03 - Deutsche Maßnahmen bezüglich An-/Abflügen zum/vom Flughafen Zürich) (ABl. 2004, L 4, S. 13, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Mit Beschluss vom 7. Juli 2006, Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073), ließ das Gericht den Landkreis Waldshut als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission zu.

  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Das Vorbringen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das Gericht habe es abgelehnt, die Erforderlichkeit der in der 213. DVO in geänderter Fassung vorgesehenen Maßnahmen zu prüfen, beruht auf einer offensichtlich fehlerhaften Auslegung der Randnr. 149 des angefochtenen Urteils, die aus ihrem Zusammenhang heraus zu verstehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1996, 0jha/Kommission, C-294/95 P, Slg. 1996, I-5863, Randnrn.
  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 26, vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, Slg. 2008, I-10053, Randnr. 68, und vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, Slg. 2010, I-7989, Randnr. 49).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Selbst wenn man unterstellt, dass der sechste Rechtsmittelgrund begründet wäre, könnte er deshalb nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen und ist als ins Leere gehend zurückzuweisen, da der genannte Schluss weiterhin auf andere Gründe gestützt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, Slg. 2007, I-3569, Randnr. 41, und vom 19. April 2012, Artegodan/Kommission, C-221/10 P, Randnr. 110).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Import von beschreibbaren CDs

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Eine solche Verfälschung muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass eine neue Tatsachen- und Beweiswürdigung vorgenommen werden muss (vgl. u. a. Urteile Les Éditions Albert René/HABM, Randnr. 69, vom 3. September 2009, Moser Baer India/Rat, C-535/06 P, Slg. 2009, I-7051, Randnr. 33, und Calvin Klein Trademark Trust/HABM, Randnr. 50).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 07.03.2013 - C-547/10
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 26, vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, Slg. 2008, I-10053, Randnr. 68, und vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, Slg. 2010, I-7989, Randnr. 49).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-221/10

    Artegodan / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Außervertragliche

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

  • EuG, 07.07.2006 - T-319/05

    Schweiz / Kommission - Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen

  • EuGH, 14.07.2005 - C-70/04

    Schweiz / Kommission - Auswärtige Beziehungen - Abkommen EG-Schweiz über den

  • EuGH, 23.10.2007 - C-273/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE POLENS GEGEN DEN MECHANISMUS DER SCHRITTWEISEN

  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

    Der Gerichtshof hält es insoweit in der vorliegenden Rechtssache für angemessen, sich sogleich mit der Begründetheit der Klage zu befassen (vgl. entsprechend Urteile vom 23. Oktober 2007, Polen/Rat, C-273/04, EU:C:2007:622, Rn. 33, und vom 7. März 2013, Schweiz/Kommission, C-547/10 P, EU:C:2013:139, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-409/13

    Rat / Kommission

    84 - Vgl. insbesondere Urteile Kommission/Rat (EU:C:2009:590, Rn. 37 bis 39 und 42) sowie Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2013:139, Rn. 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

    101 - Vgl. u. a. die Nrn. 46 bis 53 der Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache, in der das Urteil vom 7. März 2013, Schweiz/Kommission (C-547/10 P), ergangen ist, sowie Bouveresse, A., "Recevabilité et moyens d'annulation", Anmerkung zum EUV, 24. April 2013, Rechtssache T-256/10, Revue Europe, Kommentar 257.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-196/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

    101 - Vgl. u. a. die Nrn. 46 bis 53 der Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache, in der das Urteil vom 7. März 2013, Schweiz/Kommission (C-547/10 P), ergangen ist, sowie Bouveresse, A., "Recevabilité et moyens d'annulation", Anmerkung zum EUV, 24. April 2013, Rechtssache T-256/10, Revue Europe, Kommentar 257.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-66/12

    Rat / Kommission

    101 - Vgl. u. a. die Nrn. 46 bis 53 der Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache, in der das Urteil vom 7. März 2013, Schweiz/Kommission (C-547/10 P), ergangen ist, sowie Bouveresse, A., "Recevabilité et moyens d'annulation", Anmerkung zum EUV, 24. April 2013, Rechtssache T-256/10, Revue Europe, Kommentar 257.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26035
Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10 P (https://dejure.org/2012,26035)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.09.2012 - C-547/10 P (https://dejure.org/2012,26035)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. September 2012 - C-547/10 P (https://dejure.org/2012,26035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweiz / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Schweizerische Eidgenossenschaft - Zulässigkeit - Klagebefugnis - Prüfung von Amts wegen - Luftverkehrsabkommen EG-Schweiz - Ziele dieses Abkommens - Austausch von Verkehrsrechten - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Zugang von ...

  • EU-Kommission

    Schweiz / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Schweizerische Eidgenossenschaft - Zulässigkeit - Klagebefugnis - Prüfung von Amts wegen - Luftverkehrsabkommen EG-Schweiz - Ziele dieses Abkommens - Austausch von Verkehrsrechten - Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Zugang von ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Generalanwalt Jääskinen schlägt vor, das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache "Flughafen Zürich" zurückzuweisen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuGH, 23.03.2004 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10
    Insbesondere handelt es sich um die Urteile vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer (C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 52), und vom 23. März 2004, Frankreich/Kommission (C-233/02, Slg. 2004, I-2759, Randnr. 26).

    Dagegen hat der Gerichtshof in der zweiten in Randnr. 55 des Urteils des Gerichts erwähnten Rechtssache, d. h. im Urteil Frankreich/Kommission, lediglich festgestellt, dass unter den im betreffenden Fall gegebenen Umständen nicht über die von der Kommission erhobenen Einreden der Unzulässigkeit entschieden zu werden brauchte, da die Klage der Französischen Republik jedenfalls als unbegründet abzuweisen war (siehe Randnr. 26 des letztgenannten Urteils).

  • EuGH, 12.11.2009 - C-351/08

    Grimme - Freizügigkeit - Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10
    12 - Urteile vom 12. November 2009, Grimme (C-351/08, Slg. 2009, I-10777, Randnr. 27), und vom 11. Februar 2010, Fokus Invest (C-541/08, Slg. 2010, I-1025, Randnr. 27), sowie Nrn. 41 ff. meiner Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil vom 15. Juli 2010, Hengartner und Gasser (C-70/09, Slg. 2010, I-7229), ergangen ist.

    13 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Grimme (Randnrn. 27 und 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), Fokus Invest (Randnr. 28) sowie Hengartner und Gasser (Randnrn. 41 f.).

  • EuG, 07.07.2006 - T-319/05

    Schweiz / Kommission - Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10
    2 - T-319/05, Slg. 2010, II-4265.

    8 - Beschluss Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19

    World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    114 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-439/13

    Elitaliana / Eulex Kosovo

    74 - Dazu ist festzustellen, dass der Gerichtshof entgegen meinen Empfehlungen in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565) sowie den Schlussanträgen von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511) die Praxis des Gerichts gebilligt hat, wonach es von einer Überprüfung der Zulässigkeit einer Klage absieht, die es als unbegründet abzuweisen beabsichtigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-50/19

    Sigma Alimentos Exterior/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    34 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-54/19

    Axa Mediterranean/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    14 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nr. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
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