Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 17.02.2009 - C-552/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2335
EuGH, 17.02.2009 - C-552/07 (https://dejure.org/2009,2335)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.2009 - C-552/07 (https://dejure.org/2009,2335)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - C-552/07 (https://dejure.org/2009,2335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2001/18/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen - Ort der Freisetzung - Vertraulichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Azelvandre

    Richtlinie 2001/18/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen - Ort der Freisetzung - Vertraulichkeit

  • EU-Kommission PDF

    Azelvandre

    Richtlinie 2001/18/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen - Ort der Freisetzung - Vertraulichkeit

  • EU-Kommission

    Azelvandre

    Richtlinie 2001/18/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen - Ort der Freisetzung - Vertraulichkeit“

  • Wolters Kluwer

    "Ort der Freisetzung" genetisch veränderter Organismen im Sinne von Art. 25 Abs. 4 erster Gedankenstrich der Richtlinie 2001/18/EG Richtlinie 2001/18/EG; Unbedingtheit der Mitteilungspflicht; [Commune de Sausheim gegen Pierre Azelvandre]

  • Judicialis

    Richtlinie 90/220/EWG Art. 19; ; Richtlinie 2001/18/EG Art. 34 Abs. 1 Unterabs. 1; ; Richtlinie 2001/18/EG Art. 36 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Ort der Freisetzung" genetisch veränderter Organismen im Sinne von Art. 25 Abs. 4 erster Gedankenstrich der Richtlinie 2001/18/EG Richtlinie 2001/18/EG; Unbedingtheit der Mitteilungspflicht - [Commune de Sausheim gegen Pierre Azelvandre]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - DAS RECHT DER ÖFFENTLICHKEIT AUF ZUGANG ZU INFORMATIONEN GILT AUCH BEI FREISETZUNGEN VON GVO

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Azelvandre

    Richtlinie 2001/18/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen - Ort der Freisetzung - Vertraulichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wo bitte wächst der nächste Genmais?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behörden müssen Informationen über Standorte von Genpflanzen herausgeben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.2.2009)

    Genetisch veränderte Pflanzen nicht an unbekannten Orten // Informationsrecht der Bürger

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Frankreich), eingereicht am 11. Dezember 2007 - Commune de Sausheim / Pierre Azelvandre

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich) - Auslegung von Art. 19 der Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (ABl. L 117, S. 15) und von Art. 4 der Richtlinie ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 577
  • EuZW 2009, 711 (Ls.)
  • DÖV 2009, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-552/07
    Wie der Gerichtshof nämlich bereits entschieden hat, kann die Befürchtung, es könne zu internen Schwierigkeiten kommen, keine Rechtfertigung dafür sein, dass ein Mitgliedstaat die korrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts unterlässt (vgl. insbesondere Urteil vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich, C-265/95, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 55).

    Eine solche Prüfung kann nämlich nur bei umfassender Kenntnis von der beabsichtigten Freisetzung durchgeführt werden, da andernfalls die möglichen Auswirkungen einer absichtlichen Freisetzung von GVO auf die menschlichen Gesundheit und die Umwelt nicht gebührend beurteilt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich, Randnrn.

  • EuGH, 09.12.2008 - C-121/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT FRANKREICH ZUR ZAHLUNG EINES PAUSCHALBETRAGS, WEIL ES

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-552/07
    Insbesondere hat der Gerichtshof zur absichtlichen Freisetzung von GVO in Randnr. 72 seines Urteils vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (C-121/07, Slg. 2008, I-0000), entschieden, dass sich ein Mitgliedstaat, selbst wenn die von der Französischen Republik angeführten Unruhen tatsächlich zum Teil auf die Umsetzung von Vorschriften gemeinschaftsrechtlichen Ursprungs zurückzuführen sein sollten, nicht im Stadium der Durchführung einer Handlung der Gemeinschaft auf auftretende Schwierigkeiten einschließlich solcher, die mit dem Widerstand von Privatpersonen in Zusammenhang stehen, berufen kann, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergeben.
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    In seinem Urteil vom 17. Februar 2009 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausgeführt, dass der Mitteilung der in Art. 25 Abs. 4 der Richtlinie 2001/18/EG genannten Informationen kein Vorbehalt zugunsten des Schutzes der öffentlichen Ordnung oder anderer gesetzlich geschützter Interessen entgegengehalten werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - C-552/07 -, Slg. 2009, S. 1-987 Rn. 55 und Tenor Ziffer 2).
  • VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19

    Zugang zu Umweltinformationen, hier: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf

    Diesen allgemeinen - auf Landesebene in § 24 Abs. 1 Satz 1 UVwG umgesetzten - Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen können bereichsspezifische Informationszugangsansprüche nur verdrängen, wenn und soweit sie weitergehende Zugangsrechte vorsehen (so wohl EuGH, Urteil vom 17.02.2009 - C-552/07 - juris Rn. 52, 54; EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-266/09 - juris Rn. 50 ff.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 101 f.; EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-266/09 - juris Rn. 57 ff.: keine tatbestandliche Beschränkung des Umweltinformationszugangsanspruchs).
  • EuGH, 08.06.2023 - C-407/21

    UFC - Que choisir und CLCV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pauschalreisen und

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Befürchtung, dass es zu internen Schwierigkeiten kommen könne, keine Rechtfertigung dafür sein kann, dass ein Mitgliedstaat die korrekte Anwendung des Unionsrechts unterlässt (Urteil vom 17. Februar 2009, Azelvandre, C-552/07, EU:C:2009:96, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang

    36 - Ähnlich das Urteil Azelvandre (C-552/07, EU:C:2009:96, Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09

    Flachglas Torgau - Zugang zu bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen -

    8 - Vgl. z. B. Urteile vom 17. Juni 1998, Mecklenburg (C-321/96, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 25), oder vom 17. Februar 2009, Azelvandre (C-552/07, Slg. 2009, I-987, Randnr. 52).
  • VG Schleswig, 03.09.2009 - 12 A 131/07

    Anspruch auf Auskunft über die Aussaat gentechnisch verändertes Rapssaatgut der

    Bestätigt werden diese Erwägungen hinsichtlich des überwiegenden Bekanntgabeinteresses schließlich auch durch das Urteil des EuGH vom 17. Februar 2009 (Az. C-552/07).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-359/08

    Stichting Greenpeace Nederland

    Par lettre du 19 février 2009, 1e greffe de la Cour a transmis à la juridiction de renvoi l'arrêt rendu le 17 février 2009 dans l'affaire C-552/07, Azelvandre (non encore publié au Recueil), en l'invitant à bien vouloir l'indiquer si, à la lumière de cet arrêt, elle souhaitait maintenir ses renvois préjudiciels.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-552/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39929
Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-552/07 (https://dejure.org/2008,39929)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.12.2008 - C-552/07 (https://dejure.org/2008,39929)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - C-552/07 (https://dejure.org/2008,39929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Azelvandre

    Bestimmung des Orts der Freisetzung genetisch veränderter Organismen - Schutz der öffentlichen Ordnung als Rechtfertigungsgrund für die Verweigerung der Bekanntgabe dieser Informationen

  • EU-Kommission PDF

    Commune de Sausheim gegen Pierre Azelvandre.

    Richtlinie 2001/18/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen - Ort der Freisetzung - Vertraulichkeit

  • EU-Kommission

    Commune de Sausheim gegen Pierre Azelvandre.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Conseil d'État - Frankreich. Richtlinie 2001/18/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen - Ort der Freisetzung - Vertraulichkeit.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2010 - C-266/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Informationen

    16 - In diese Richtung weisen auch die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 22. Dezember 2008, Azelvandre (C-552/07, Slg. 2009, I-987, Nrn. 6 f.).

    37 - Insofern ähnelt diese Bestimmung mit der im Urteil vom 17. Februar 2009, Azelvandre (C-552/07, Slg. 2009, I-987, Randnr. 52), ausgelegten Regelung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106, S. 1).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht