Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.2009 - C-552/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8297
EuGH, 01.10.2009 - C-552/08 P (https://dejure.org/2009,8297)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2009 - C-552/08 P (https://dejure.org/2009,8297)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - C-552/08 P (https://dejure.org/2009,8297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission

    Rechtsmittel - Zollkodex- Art. 220 Abs. 2 Buchst. b - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben - Hinweis für Einführer -Gutgläubigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission

    Rechtsmittel - Zollkodex- Art. 220 Abs. 2 Buchst. b - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben - Hinweis für Einführer -Gutgläubigkeit

  • EU-Kommission

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission

    Rechtsmittel - Zollkodex- Art. 220 Abs. 2 Buchst. b - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben - Hinweis für Einführer -Gutgläubigkeit“

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Rechtsmittels durch Beschluss; Unzulässigkeit eines lediglich die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts angreifenden Rechtsmittels; Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben; Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Rechtsmittels durch Beschluss; Unzulässigkeit eines lediglich die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts angreifenden Rechtsmittels; Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Zollkodex; Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben; Absehen von der nachträglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission

    Rechtsmittel - Zollkodex - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben - Hinweis für Einführer - Gutgläubigkeit

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Agrar-Invest-Tatschl GmbH gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Achte Kammer) vom 08. Oktober 2008 in der Rechtssache T-51/07, Agrar-Invest-Tatschl GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 12. Dezember 2008

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b UAbs 5, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b UAbs 5, EWGV 2913/92 Art 239, ZK Art 239
    Aufhebung des Urteils

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Geichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission (T-51/07), mit dem das Gericht die Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 5789 endgültig der Kommission vom 4. Dezember 2006, mit der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
    Da die "Gutgläubigkeit" unabdingbare Voraussetzung der Erstattung oder des Erlasses von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist, muss dieser Begriff folglich so ausgelegt werden, dass die Anzahl der Fälle, in denen die Abgaben erstattet oder erlassen werden, begrenzt bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 52, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 60).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
    Die Befugnisse des Gerichtshofs sind im Rahmen des Rechtsmittels nämlich auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, Randnr. 49, und Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret, C-295/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 20.11.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
    Die in den Art. 220 und 239 des Zollkodex vorgesehenen Verfahren verfolgen das gleiche Ziel, nämlich die Nachzahlung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben auf Fälle zu beschränken, in denen eine solche Zahlung gerechtfertigt und mit einem so wesentlichen Grundsatz wie dem des Vertrauensschutzes vereinbar ist (vgl. Urteile vom 1. April 1993, Hewlett Packard France, C-250/91, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 46, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 57).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
    Die in den Art. 220 und 239 des Zollkodex vorgesehenen Verfahren verfolgen das gleiche Ziel, nämlich die Nachzahlung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben auf Fälle zu beschränken, in denen eine solche Zahlung gerechtfertigt und mit einem so wesentlichen Grundsatz wie dem des Vertrauensschutzes vereinbar ist (vgl. Urteile vom 1. April 1993, Hewlett Packard France, C-250/91, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 46, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 57).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood - Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (Urteil vom 3. März 2005, Biegi Nahrungsmittel und Commonfood/Kommission, C-499/03 P, Slg. 2005, I-1751, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.10.2008 - T-51/07

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben -

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Agrar-Invest-Tatschl GmbH (im Folgenden: Agrar-Invest-Tatschl) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission (T-51/07, Slg. 2008, II-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 5789 endg.
  • EuGH, 20.11.2008 - C-38/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission - Rechtsmittel - Erlass

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
    Da die "Gutgläubigkeit" unabdingbare Voraussetzung der Erstattung oder des Erlasses von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist, muss dieser Begriff folglich so ausgelegt werden, dass die Anzahl der Fälle, in denen die Abgaben erstattet oder erlassen werden, begrenzt bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 52, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 60).
  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
    Die Befugnisse des Gerichtshofs sind im Rahmen des Rechtsmittels nämlich auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, Randnr. 49, und Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret, C-295/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.
  • BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen -

    Da somit die nachträgliche Überprüfung im Ausfuhrland die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, waren, wie geschehen, sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums für ungültig zu erklären (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Amtsblatt der Europäischen Union 2010 Nr. C 11/11).
  • BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09

    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung

    Da im Streitfall die nachträgliche Überprüfung die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, sind somit sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums zu Recht für ungültig erklärt worden (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Slg. 2009, I-9265).
  • BFH, 25.10.2011 - VII R 60/10

    Erlass/Erstattung aus Billigkeitsgründen von Einfuhrabgaben für über

    Für dieses Ergebnis einer nach den Gegebenheiten des Streitfalls für einen Berufskraftfahrer nicht außergewöhnlichen Situation spricht im Übrigen der Grundsatz, dass die Erstattung oder der Erlass von Einfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den besonders vorgesehenen Fällen gewährt werden können, eine Ausnahme darstellt, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (EuGH-Urteile vom 11. November 1999 C-48/98 --Söhl & Söhlke--, Slg. 1999, I-7877, Rz 52, ZfZ 2000, 12; vom 17. Februar 2011 C-78/10 --Berel--, ZfZ 2011, 71 Rz 62; EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Slg. 2009, I-9265, ZfZ 2010, 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik -

    25 - Vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, Slg. 2009, I-9265, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-180/12

    Stoilov i Ko - Verschiedene Entscheidungen und Rechtsbehelfe über dieselbe

    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading (C-375/07, Slg. 2008, I-8691, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Beschluss vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission (C-552/08 P, Slg. 2009, I-9265, Randnr. 52).
  • EuG, 16.04.2015 - T-576/11

    Schenker Customs Agency / Kommission

    Es ist bereits entschieden worden, dass das Verfahren des Erlasses oder der Erstattung von Einfuhrabgaben das Ziel verfolgt, die Nachzahlung von Abgaben auf Fälle zu beschränken, in denen eine solche Zahlung gerechtfertigt und mit einem so wesentlichen Grundsatz wie dem des Vertrauensschutzes vereinbar ist (in diesem Sinne Urteil vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg, EU:C:1999:548, Rn. 54, und Beschluss vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, Slg, EU:C:2009:605, Rn. 52).
  • EuG, 05.06.2013 - T-65/11

    Recombined Dairy System / Kommission - Zollunion - Einfuhr von

    Die Erstattung oder der Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, stellen eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem dar, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, Slg. 2009, I-9265, Randnrn. 52 und 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht