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   EuGH, 25.01.2022 - C-552/21   

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EuGH, 25.01.2022 - C-552/21 (https://dejure.org/2022,3630)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2022 - C-552/21 (https://dejure.org/2022,3630)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - C-552/21 (https://dejure.org/2022,3630)
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Wird zitiert von ...

  • VG Wiesbaden, 10.12.2021 - 6 K 1107/20
    Bereits mit Beschluss vom 31.08.2021 (6 K 226/21.WI; C-552/21) wurde die Frage gestellt, ob die Entscheidung der Aufsichtsbehörde den Charakter einer behördlichen Sachentscheidung habe.

    Bereits mit Beschluss vom 31.08.2021 (6 K 226/21.WI; C-552/21) legte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dem Europäischen Gerichtshof die Frage zum Rechtscharakter der Tätigkeit und der Mitteilung der Aufsichtsbehörde bezüglich eines betroffenen Beschwerdeführers vor.

    In der Vorlage C-552/21 führte die vorlegende Kammer aus, dass es nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO ihrer Ansicht nach gerade nicht ausreiche, dass sich die Behörde nur mit der Beschwerde befasse, den Beschwerdegegenstand angemessen untersuche und über das Ergebnis der Prüfung unterrichte.

    Allerdings steht der Aufsichtsbehörde zu der in der Vorlage C-552/21 dargelegten Überzeugung der Kammer ein Beurteilungs- und ein Ermessensspielraum in Bezug auf ein mögliches Einschreiten zu, weshalb die Aufsichtsbehörde im Einzelfall trotz eines Verstoßes des Dritten zulässigerweise auf ein Tätigwerden verzichten kann.

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