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   EuGH, 26.03.2009 - C-559/07   

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EuGH, 26.03.2009 - C-559/07 (https://dejure.org/2009,30623)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2009 - C-559/07 (https://dejure.org/2009,30623)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 2009 - C-559/07 (https://dejure.org/2009,30623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Art. 141 EG - Wirkungen eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem eine Diskriminierung festgestellt wird (Art. 141 EG) (vgl. Randnr. 26)

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 17. Dezember 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Hellenische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 141 EG - Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Nationale Regelung für Zivil- und Militärrenten, die ein je nach Geschlecht unterschiedliches Pensionsalter vorsieht

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • EuGH, 05.11.2019 - C-192/18

    Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und

    Leistungen eines Ruhegehaltssystems, das im Wesentlichen von der früheren Beschäftigung des Betroffenen abhängt, knüpfen an dessen früheres Entgelt an und fallen unter diese Bestimmung (Urteil vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland, C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit geht nämlich aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass sich Beamte, für die eine Ruhegehaltsregelung gilt, von den in einem Unternehmen oder in einer Gruppe von Unternehmen, in einem Wirtschaftszweig oder einem Berufs- oder Berufsgruppensektor zusammengefassten Arbeitnehmern nur aufgrund der besonderen Merkmale unterscheiden, die ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem Staat oder mit anderen öffentlichen Körperschaften oder Arbeitgebern bestimmen (Urteile vom 29. November 2001, Griesmar, C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland, C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.11.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie

    Diese Schlussfolgerung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Pensionsfonds des Trinity College mittlerweile auf eine nationale Behörde übertragen wurde und die Leistungen nunmehr vom irischen Staat finanziert werden, da der Gerichtshof, wie die Generalanwältin in Nr. 35 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, dass es für die Frage, ob ein Rentensystem unter den Begriff des "Arbeitsentgelts" fällt, auf die Modalitäten seiner Finanzierung und Verwaltung nicht maßgeblich ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. September 1994, Beune, C-7/93, EU:C:1994:350, Rn. 38, vom 29. November 2001, Griesmar, C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 37, vom 12. September 2002, Niemi, C-351/00, EU:C:2002:480, Rn. 43, und vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland, C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) -

    Der Gerichtshof stellte nämlich im Urteil Kommission/Griechenland fest, dass allein der Umstand, dass die in jener Rechtssache in Rede stehenden Rentenleistungen bisweilen je nach Schwierigkeit der geleisteten Arbeit oder Schwierigkeit der Umstände ihrer Erbringung variierten, der Regel nicht entgegenstand, dass die Leistungen unmittelbar in Abhängigkeit von der geleisteten Dienstzeit gewährt werden müssen(56).

    Vgl. jüngst Urteil vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 47).

    54 Urteil vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198).

    56 Urteil vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 57).

  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente

    Dabei handelt es sich allerdings zum einen um eine Eigenschaft, die sowohl Männer als auch Frauen haben können, und zum anderen können die Lage eines Vaters und die einer Mutter miteinander vergleichbar sein, soweit es um die Kindererziehung geht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2001, Griesmar, C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56, und vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland, C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 69).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-222/14

    Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Lage eines Arbeitnehmers in seiner Eigenschaft als Elternteil und die einer Arbeitnehmerin in derselben Eigenschaft miteinander vergleichbar sind, soweit es um die Erziehung der Kinder geht (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, 312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14, Griesmar, C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56, und Kommission/Griechenland, C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

    24 Vgl. z. B. Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich (312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14), vom 29. November 2001, Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56), vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 69), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 47).

    73 Vgl. Urteile vom 13. November 2008, Kommission/Italien (C-46/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:618, Rn. 57), und vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 66 bis 68).

  • EuGH, 15.12.2009 - C-284/05

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien,

    Selbst wenn man annähme, dass die nach Art. 226 EG ergangenen Urteile die gleichen Wirkungen haben wie die nach Art. 234 EG ergangenen und daher Erwägungen der Rechtssicherheit ausnahmsweise eine Beschränkung ihrer zeitlichen Wirkungen erforderlich machen könnten (vgl. Urteile vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland, C-178/05, Slg. 2007, I-4185, Randnr. 67, vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 61, und vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland, C-559/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 78), genügt doch die Feststellung, dass die Republik Finnland weder in ihren schriftlichen Erklärungen noch in der mündlichen Verhandlung in irgendeiner Weise versucht hat, das Bestehen einer Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen darzutun.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung

    17 - Siehe Urteile Beune (C-7/93, EU:C:1994:350, Rn. 38), Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 37), Niemi (C-351/00, EU:C:2002:480, Rn. 43) und Kommission/Griechenland (C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 46).

    18 - Urteile Beune (C-7/93, EU:C:1994:350, Rn. 43 und 45), Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 28 und 30), Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 46 und 48) und Kommission/Griechenland (C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 47 und 50).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-173/13

    Die französische Regelung über bestimmte Vorteile von Beamten hinsichtlich des

    Im vorliegenden Fall genügt insoweit der Hinweis, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verbesserung keine Maßnahme darstellt, die von dieser Bestimmung des EG-Vertrags erfasst wird, da sie sich darauf beschränkt, den Beamten zum Zeitpunkt ihrer Versetzung in den Ruhestand eine Verbesserung beim Dienstalter zu gewähren, ohne den Schwierigkeiten abzuhelfen, auf die sie während ihrer beruflichen Laufbahn stoßen können, und nicht geeignet ist, die Nachteile, die diese Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Laufbahn hinzunehmen haben, dadurch auszugleichen, dass ihnen in dieser beruflichen Laufbahn geholfen und damit die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben effektiv gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Griesmar, EU:C:2001:648, Rn. 63 bis 65; vgl. auch Urteile Kommission/Italien, C-46/07, EU:C:2008:618, Rn. 57 und 58, sowie Kommission/Griechenland, C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 66 bis 68).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-458/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Zu dem von der Portugiesischen Republik erhobenen Einwand, dass die Kommission nicht angegeben habe, wie die fragliche Regelung ihrer Ansicht nach zu ändern sei, genügt der Hinweis, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme oder der beim Gerichtshof eingereichten Klageschrift die zur Abstellung eines rechtswidrigen Verhaltens zu ergreifenden Maßnahmen anzugeben (vgl. Urteile vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-247/89, Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, Randnr. 22, und vom 26. März 2009 in der Rechtssache C-559/07, Kommission/Griechenland, Randnr. 23).
  • EuGH, 15.12.2009 - C-239/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20

    Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es

  • EuGH, 15.12.2009 - C-387/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2013 - C-288/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-12/14

    Kommission / Malta

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen werden männliche Arbeitnehmer bei der

  • EGMR, 20.12.2022 - 53282/18

    MORARU AND MARIN v. ROMANIA

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