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   EuGH, 04.06.2009 - C-560/07   

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https://dejure.org/2009,14177
EuGH, 04.06.2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,14177)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,14177)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,14177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Zucker - Überschüssige Lagerbestände - Verordnungen (EG) Nrn. 1972/2003, 60/2004 und 832/2005

  • Europäischer Gerichtshof

    Balbiino

    Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Zucker - Überschüssige Lagerbestände - Verordnungen (EG) Nrn. 1972/2003, 60/2004 und 832/2005

  • EU-Kommission PDF

    Balbiino

    Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Zucker - Überschüssige Lagerbestände - Verordnungen (EG) Nrn. 1972/2003, 60/2004 und 832/2005

  • EU-Kommission

    Balbiino

    Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Zucker - Überschüssige Lagerbestände - Verordnungen (EG) Nrn. 1972/2003, 60/2004 und 832/2005“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer nationalen Regelung zur Feststellung überschüssiger Lagerbestand eines Marktteilnehmers bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer nationalen Regelung zur Feststellung überschüssiger Lagerbestand eines Marktteilnehmers bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen [hier: Zucker] - [Balbiino AS gegen Pollumajandusminister und Maksu- ja Tolliameti Pohja maksu- ja ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Balbiino

    Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Zucker - Überschüssige Lagerbestände - Verordnungen (EG) Nrn. 1972/2003, 60/2004 und 832/2005

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tallinna Halduskohus (Republik Estland), eingereicht am 18. Dezember 2007 - Balbiino AS / EV Põllumajandusministeerium, Maksu- ja Tolliameti Põhja maksu- ja tollikeskus

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.12.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Akte über die Bedingungen des Beitritts zur Europäischen Union - Art.

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-560/07
    Sie beruft sich auf das nach der Vorlageentscheidung ergangene Urteil vom 11. Dezember 2007, Skoma-Lux (C-161/06, Slg. 2007, I-10841).

    Obwohl diese Frage im Vorlagebeschluss nicht angesprochen wird, ist zur Erläuterung für das vorlegende Gericht daran zu erinnern, dass ein von einem Gemeinschaftsorgan erlassener Rechtsakt wie die Verordnungen Nrn. 1972/2003 und 60/2004 gegenüber natürlichen und juristischen Personen in einem Mitgliedstaat nicht angewandt werden darf, bevor diese die Möglichkeit hatten, von dem Rechtsakt durch eine ordnungsgemäße Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Kenntnis zu nehmen (Urteile vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 15, und Skoma-Lux, Randnr. 37).

    Der Umstand, dass eine Verordnung gegenüber dem Einzelnen in einem Mitgliedstaat, in dessen Sprache sie nicht veröffentlicht worden ist, nicht anwendbar ist, wirkt sich jedoch nicht darauf aus, dass sie als Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstands für den betreffenden Mitgliedstaat ab dem Tag seines Beitritts verbindlich ist (Urteil Skoma-Lux, Randnrn.

    Unter diesen Umständen steht die im Urteil Skoma-Lux formulierte Regel der Anwendung der in das ÜLTS übernommenen Bestimmungen der Verordnungen Nrn. 1972/2003 und 60/2004 auf die Einzelnen nicht entgegen.

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-560/07
    Obwohl diese Frage im Vorlagebeschluss nicht angesprochen wird, ist zur Erläuterung für das vorlegende Gericht daran zu erinnern, dass ein von einem Gemeinschaftsorgan erlassener Rechtsakt wie die Verordnungen Nrn. 1972/2003 und 60/2004 gegenüber natürlichen und juristischen Personen in einem Mitgliedstaat nicht angewandt werden darf, bevor diese die Möglichkeit hatten, von dem Rechtsakt durch eine ordnungsgemäße Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Kenntnis zu nehmen (Urteile vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 15, und Skoma-Lux, Randnr. 37).
  • EuGH, 15.01.2002 - C-179/00

    Weidacher

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-560/07
    Diese Verordnung dient nicht dazu, spekulative Verhaltensweisen der Marktteilnehmer zu ahnden, sondern zielt zum einen darauf ab, durch ein System abschreckender Abgabenerhebung der spekulativen Bildung von Lagerbeständen entgegenzuwirken, und zum anderen darauf, die von ihren Besitzern erwarteten wirtschaftlichen Vorteile auszugleichen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Januar 2002, Weidacher, C-179/00, Slg. 2002, I-501, Randnrn.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-313/99

    Mulligan u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-560/07
    In Ermangelung konkreterer Bestimmungen zum maßgebenden Zeitraum oder zur Methode für die Berechnung der durchschnittlichen Bestände räumt eine solche Formulierung den Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Festlegung der Kriterien ein, auf deren Grundlage diese Angaben unter Beachtung der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts umgesetzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnrn.
  • EuGH, 29.10.2009 - C-140/08

    Rakvere Lihakombinaat - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur -

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, gegebenenfalls das ÜLTS auszulegen, um zu prüfen, ob dies der Fall ist (Urteil vom 4. Juni 2009, Balbiino, C-560/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 32).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1972/2003 keine Bestimmung enthält, wonach den Mitgliedstaaten vorgeschrieben oder verboten wäre, für die Zwecke der Berechnung des Überschussbestands einheitlich einen Multiplikationskoeffizienten auf den Übergangsbestand der Marktteilnehmer anzuwenden (Urteil Balbiino, Randnr. 47).

    In Ermangelung konkreterer Bestimmungen zum maßgebenden Zeitraum oder zur Methode für die Berechnung der durchschnittlichen Bestände räumt eine solche Formulierung den Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Festlegung der Kriterien ein, auf deren Grundlage diese Angaben unter Beachtung der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts umgesetzt werden (Urteil Balbiino, Randnr. 37).

    Dementsprechend werden in Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1972/2003 in nicht abschließender Weise bestimmte Kriterien für die Berechnung der Überschussbestände der Marktteilnehmer aufgezählt, den Mitgliedstaaten wird aber gemäß dem ihnen zustehenden Ermessensspielraum die Freiheit belassen, diese Kriterien nach Maßgabe dessen, was sie für angebracht halten, zu ergänzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Balbiino, Randnr. 47).

    Er trägt somit zur Festlegung einer Grundlage für den Vergleich zwischen dem Lagerbestand am 1. Mai 2004 und dem Durchschnitt der am 1. Mai der vier Vorjahre vorhandenen Lagerbestände bei (vgl. in diesem Sinne Urteil Balbiino, Randnr. 48).

    In Anbetracht dieser Merkmale beeinträchtigt die Entscheidung für einen solchen Koeffizienten weder die mit der Verordnung Nr. 1972/2003 verfolgten Ziele noch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung (vgl. in diesem Sinne Urteil Balbiino, Randnr. 49).

    Daher steht Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1972/2003 der Anwendung eines Multiplikationskoeffizienten wie dem, der nach § 6 Abs. 1 ÜLTS für die Zwecke der Berechnung des Übergangsbestands vorgesehen ist, nicht entgegen (Urteil Balbiino, Randnr. 50).

    Es galt also, zu verhindern, dass anormale Handelsströme die gemeinsamen Marktorganisationen stören (Urteil Balbiino, Randnr. 57).

    Diese Verordnung zielte nicht darauf ab, spekulative Verhaltensweisen der Marktteilnehmer zu ahnden, sondern darauf, zum einen ein System abschreckender Abgabenerhebung der Bildung von Lagerbeständen zu Spekulationszwecken entgegenzuwirken und zum anderen, die von den Besitzern solcher Bestände erwarteten wirtschaftlichen Vorteile zunichte zu machen (Urteil Balbiino, Randnr. 69).

    Folglich gilt die mit der Verordnung Nr. 1972/2003 eingeführte und zum Schutz der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen bestimmte Abgabe auf Überschussbestände für alle Überschussbestände im Sinne dieser Verordnung, unabhängig davon, ob ihre Besitzer tatsächlich einen Vorteil aus ihrer Vermarktung gezogen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Balbiino, Randnr. 71).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-146/11

    Pimix - Beitritt neuer Mitgliedstaaten - Festsetzung der Abgabe auf

    In Anbetracht dessen stellt sich dem vorlegenden Gericht die Frage, ob die in § 2 ÜLTS vorgenommene Verweisung auf eine Verordnung der Union, die nicht ordnungsgemäß im Amtsblatt der Europäischen Union in estnischer Sprache veröffentlicht worden ist, eine Durchführung dieser Verordnung ist, wie sie der Gerichtshof in den Urteilen vom 4. Juni 2009, Balbiino (C-560/07, Slg. 2009, I-4447), und vom 29. Oktober 2009, Rakvere Lihakombinaat (C-140/08, Slg. 2009, I-10533), verstanden hatte.

    Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 58 der Beitrittsakte von 2003 es nicht gestattet, dass Verpflichtungen in einer Unionsregelung, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union in der Sprache eines neuen Mitgliedstaats veröffentlicht worden ist, obwohl diese Sprache eine Amtssprache der Union ist, Einzelnen in diesem Staat auferlegt werden, auch wenn sie auf anderem Wege Kenntnis von dieser Regelung hätten nehmen können (Urteile Skoma-Lux, Randnr. 51, und Balbiino, Randnr. 30).

    Gleichwohl könnte dieser Regel ein Restanwendungsbereich für den Fall verbleiben, dass gewisse durch das ÜLTS nicht umgesetzte Bestimmungen dieser Verordnung vor deren offizieller Veröffentlichung in estnischer Sprache von den estnischen Behörden gegenüber Einzelnen angewandt wurden (Urteile Balbiino, Randnr. 32, und Rakvere Lihakombinaat, Randnr. 34).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-410/09

    Mit den Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher

    57 bis 59, und vom 4. Juni 2009, Balbiino, C-560/07, Slg. 2009, I-4447, Randnr. 30).

    Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 58 der Beitrittsakte von 2003 es nicht gestattet, dass Verpflichtungen in einer Unionsregelung, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union in der Sprache eines neuen Mitgliedstaats veröffentlicht worden ist, obwohl diese Sprache eine Amtssprache der Union ist, Einzelnen in diesem Staat auferlegt werden, auch wenn sie auf anderem Wege Kenntnis von dieser Regelung hätten nehmen können (Urteile Skoma-Lux, Randnr. 51, und Balbiino, Randnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

    8 - Vgl. z. B. Urteile vom 2. Oktober 1997, Parlament/Rat (C-259/95, Slg. 1997, I-5303), vom 27. November 1997, Danisco Sugar (C-27/96, Slg. 1997, I-6653), vom 15. Januar 2002, Weidacher (C-179/00, Slg. 2002, I-501), vom 28. November 2006, Parlament/Rat (C-413/04, Slg. 2006, I-11221), vom 11. Dezember 2007, Skoma-Lux (C-161/06, Slg. 2007, I-10841), vom 4. Juni 2009, Balbiino (C-560/07, Slg. 2009, I-4447), vom 29. Oktober 2009, Rakvere Lihakombinaat (C-140/08, Slg. 2009, I-10533), und vom 29. Juli 2010, Pakora Pluss (C-248/09, Slg. 2010, I-7701).
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Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.2009 - C-560/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37809
EuGH, 19.06.2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,37809)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,37809)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,37809)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tallinna Halduskohus - Auslegung des Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, ...

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30090
Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,30090)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.02.2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,30090)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - C-560/07 (https://dejure.org/2009,30090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Balbiino

    Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Fehlende Übersetzung einer Verordnung in die Sprache eines Mitgliedstaats - Abgabe auf überschüssige Lagerbestände

  • EU-Kommission PDF

    Balbiino

    Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Fehlende Übersetzung einer Verordnung in die Sprache eines Mitgliedstaats - Abgabe auf überschüssige Lagerbestände

  • EU-Kommission

    Balbiino

    Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Fehlende Übersetzung einer Verordnung in die Sprache eines Mitgliedstaats - Abgabe auf überschüssige Lagerbestände“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    12 - Zum Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Entwicklung von Gemeinschaftsverordnungen vgl. Urteile vom 30. November 1978, Bussone (31/78, Slg. 1978, 2429, Randnr. 16), vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a. (C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnr. 33), und vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 140).
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    4 - Es handelt sich um die Rechtssachen T-257/04, Polen/Kommission, T-258/04 Polen/Kommission, T-300/05, Zypern/Kommission, T-316/05, Zypern/Kommission, T-324/05, Estland/Kommission, T-247/07, Slowakei/Kommission, T-248/07, Tschechische Republik/Kommission, und T-262/07, Litauen/Kommission.
  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    4 - Es handelt sich um die Rechtssachen T-257/04, Polen/Kommission, T-258/04 Polen/Kommission, T-300/05, Zypern/Kommission, T-316/05, Zypern/Kommission, T-324/05, Estland/Kommission, T-247/07, Slowakei/Kommission, T-248/07, Tschechische Republik/Kommission, und T-262/07, Litauen/Kommission.
  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    12 - Zum Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Entwicklung von Gemeinschaftsverordnungen vgl. Urteile vom 30. November 1978, Bussone (31/78, Slg. 1978, 2429, Randnr. 16), vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a. (C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnr. 33), und vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 140).
  • EuG, 29.03.2012 - T-248/07

    Tschechische Republik / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    4 - Es handelt sich um die Rechtssachen T-257/04, Polen/Kommission, T-258/04 Polen/Kommission, T-300/05, Zypern/Kommission, T-316/05, Zypern/Kommission, T-324/05, Estland/Kommission, T-247/07, Slowakei/Kommission, T-248/07, Tschechische Republik/Kommission, und T-262/07, Litauen/Kommission.
  • EuG, 10.06.2009 - T-258/04

    Polen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    4 - Es handelt sich um die Rechtssachen T-257/04, Polen/Kommission, T-258/04 Polen/Kommission, T-300/05, Zypern/Kommission, T-316/05, Zypern/Kommission, T-324/05, Estland/Kommission, T-247/07, Slowakei/Kommission, T-248/07, Tschechische Republik/Kommission, und T-262/07, Litauen/Kommission.
  • EuG, 29.03.2012 - T-247/07

    Slowakei / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    4 - Es handelt sich um die Rechtssachen T-257/04, Polen/Kommission, T-258/04 Polen/Kommission, T-300/05, Zypern/Kommission, T-316/05, Zypern/Kommission, T-324/05, Estland/Kommission, T-247/07, Slowakei/Kommission, T-248/07, Tschechische Republik/Kommission, und T-262/07, Litauen/Kommission.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Akte über die Bedingungen des Beitritts zur Europäischen Union - Art.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    9 - Urteil vom 11. Dezember 2007 (C-161/06, Slg. 2007, I-10841).
  • EuG, 02.10.2009 - T-300/05

    Zypern / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    4 - Es handelt sich um die Rechtssachen T-257/04, Polen/Kommission, T-258/04 Polen/Kommission, T-300/05, Zypern/Kommission, T-316/05, Zypern/Kommission, T-324/05, Estland/Kommission, T-247/07, Slowakei/Kommission, T-248/07, Tschechische Republik/Kommission, und T-262/07, Litauen/Kommission.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-313/99

    Mulligan u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
    12 - Zum Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Entwicklung von Gemeinschaftsverordnungen vgl. Urteile vom 30. November 1978, Bussone (31/78, Slg. 1978, 2429, Randnr. 16), vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a. (C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnr. 33), und vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 140).
  • EuG, 29.03.2012 - T-262/07

    Litauen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

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