Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 29.03.2012 - C-564/10   

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https://dejure.org/2012,7955
EuGH, 29.03.2012 - C-564/10 (https://dejure.org/2012,7955)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - C-564/10 (https://dejure.org/2012,7955)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - C-564/10 (https://dejure.org/2012,7955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art. 3 und 4 - Verwaltungsrechtliche Maßnahmen - Rückforderung rechtswidrig erlangter Vorteile - Nach nationalem Recht geschuldete Ausgleichs- und Verzugszinsen - Anwendung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfeifer & Langen

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art. 3 und 4 - Verwaltungsrechtliche Maßnahmen - Rückforderung rechtswidrig erlangter Vorteile - Nach nationalem Recht geschuldete Ausgleichs- und Verzugszinsen - Anwendung ...

  • EU-Kommission

    Pfeifer & Langen

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art. 3 und 4 - Verwaltungsrechtliche Maßnahmen - Rückforderung rechtswidrig erlangter Vorteile - Nach nationalem Recht geschuldete Ausgleichs- und Verzugszinsen - Anwendung ...

  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Verzugszinserstattungen bei Rückforderung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Verzugszinserstattungen bei Rückforderung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 2. Dezember 2010 - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegen Pfeifer & Langen Kommanditgesellschaft

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) - Auslegung von Art. 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312, S. 1) - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 438
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-131/10

    Corman - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
    Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber für diesen Bereich eine allgemeine Verjährungsregelung einführen, mit der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteile vom 22. Dezember 2010, Corman, C-131/10, Slg. 2010, I-14199, Randnr. 39, vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, C-201/10 und C-202/10, Slg. 2011, I-3545, Randnr. 24, und vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, Slg. 2011, I-14081, Randnr. 52).

    Da weder die Verordnung Nr. 1258/1999 noch die Verordnung Nr. 1785/81 eine Bestimmung über die in dem betreffenden Bereich geltende Verjährung enthält, kann somit in Bezug auf die Rückforderung der rechtswidrig erlangten Lagerkostenvergütungen mangels Unterbrechungshandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 nach Ablauf von vier Jahren ab Begehung der Unregelmäßigkeit Verjährung eintreten, sofern der Mitgliedstaat, in dem die Unregelmäßigkeiten begangen wurden, keinen Gebrauch von der ihm durch Art. 3 Abs. 3 dieser Verordnung eingeräumten Befugnis gemacht hatte, eine längere Verjährungsfrist vorzusehen (vgl. Urteile Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., Randnr. 36, sowie Corman, Randnr. 48).

  • EuGH, 06.05.1982 - 54/81

    Fromme / BALM

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
    Was erstens den Grundsatz, dass im nationalen Recht vorgesehene Zinsen in einem Fall erhoben werden, in dem das Unionsrecht ihre Erhebung nicht vorsieht, als solchen angeht, ist bereits entschieden worden, dass es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat bei der Rückforderung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils in Anwendung seines innerstaatlichen Rechts Zinsen erhebt, die mangels einer Regelung, die zur damaligen Zeit ihre Abführung an die Gemeinschaft vorgesehen hätte, seinem eigenen Haushalt zuflossen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1982, Fromme, 54/81, Slg. 1982, 1449, Randnr. 8).
  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
    Zweitens sind in einem Fall, in dem die Zinsen, wie im Ausgangsverfahren, nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats neben der Rückzahlung des rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten finanziellen Vorteils geschuldet sind, die Modalitäten und Voraussetzungen der - im Verhältnis zur Rückforderung der rechtswidrig erlangten Beträge akzessorischen - Erhebung solcher Zinsen im nationalen Recht dieses Mitgliedstaats vorzusehen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1976, Roquette frères/Kommission, 26/74, Slg. 1976, 677, Randnr. 12).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
    Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber für diesen Bereich eine allgemeine Verjährungsregelung einführen, mit der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteile vom 22. Dezember 2010, Corman, C-131/10, Slg. 2010, I-14199, Randnr. 39, vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, C-201/10 und C-202/10, Slg. 2011, I-3545, Randnr. 24, und vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, Slg. 2011, I-14081, Randnr. 52).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
    Die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 vorgesehene Verjährungsfrist von vier Jahren gilt, wenn nicht eine sektorbezogene Regelung etwas anderes bestimmt, für die in Art. 4 dieser Verordnung angesprochenen Unregelmäßigkeiten, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 34, und vom 29. Januar 2009, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, Slg. 2009, I-457, Randnr. 22).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
    Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber für diesen Bereich eine allgemeine Verjährungsregelung einführen, mit der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteile vom 22. Dezember 2010, Corman, C-131/10, Slg. 2010, I-14199, Randnr. 39, vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, C-201/10 und C-202/10, Slg. 2011, I-3545, Randnr. 24, und vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, Slg. 2011, I-14081, Randnr. 52).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
    Die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 vorgesehene Verjährungsfrist von vier Jahren gilt, wenn nicht eine sektorbezogene Regelung etwas anderes bestimmt, für die in Art. 4 dieser Verordnung angesprochenen Unregelmäßigkeiten, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 34, und vom 29. Januar 2009, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, Slg. 2009, I-457, Randnr. 22).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 14.12

    Landwirtschaft; Einlagerung von Zucker; Rückforderung von Lagerkostenvergütungen;

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 29. März 2012 (Rs. C-564/10 - EuZW 2012, 438) entschieden, dass die in Art. 3 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl Nr. L 312 S. 1) vorgesehene Verjährungsfrist für die im Anspruch auf Erstattung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils bestehende Hauptforderung nicht für die Erstattung der infolge dieser Forderung angefallenen Zinsen gilt, wenn diese nicht nach Unionsrecht geschuldet sind, sondern allein nach nationalem Recht.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 10 f.) näher ausgeführt hat, richtet sich die Verzinsungspflicht mangels unionsrechtlicher Regelung nach nationalem Recht; das hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 29. März 2012 (a.a.O., insb. Rn. 42 bis 45) bestätigt.

    Durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. März 2012 (a.a.O.) ist geklärt, dass die Verjährungsregelung des Art. 3 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 für die Verjährung der in Rede stehenden Zinsforderungen keine Geltung beansprucht, weil sie allein nach nationalem Recht geschuldet werden.

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Rücknahme;

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. März 2012 (Rs. C-564/10 - EuZW 2012, 438) entschieden, dass die in Art. 3 der Verordnung vorgesehene Verjährungsfrist für die im Anspruch auf Erstattung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils bestehende Hauptforderung nicht für die Erstattung der infolge dieser Forderung angefallenen Zinsen gilt, wenn diese nicht nach Unionsrecht geschuldet sind, sondern allein nach nationalem Recht.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 10 f.) näher ausgeführt hat, richtet sich die Verzinsungspflicht mangels unionsrechtlicher Regelung nach nationalem Recht; das hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 29. März 2012 (a.a.O., insb. Rn. 42 bis 45) bestätigt.

    Durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. März 2012 (a.a.O.) ist geklärt, dass die Verjährungsregelung des Art. 3 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 für die Verjährung der streitigen Zinsforderungen keine Geltung beansprucht, weil sie allein nach nationalem Recht geschuldet werden.

  • FG Hamburg, 30.07.2020 - 4 K 124/18

    Verjährung des Zinsanspruchs bei zurückgeforderter Ausfuhrerstattung

    Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 gilt im Falle der Rückforderung rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangter Vorteile nicht für die auf den Rückzahlungsanspruch berechneten Zinsen, wenn diese nicht nach Unionsrecht, sondern allein nach nationalem Recht geschuldet sind (EuGH, Urteil vom 29.03.2012, C-564/10; bestätigt durch Urteil vom 02.03.2017, C-584/15).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelte die in Art. 3 VO Nr. 2988/95 vorgesehene Verjährungsfrist für die im Anspruch auf Erstattung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils bestehende Hauptforderung nicht für die Erstattung der infolge dieser Forderung angefallenen Zinsen, wenn diese nicht nach Unionsrecht geschuldet seien, sondern allein nach nationalem Recht (EuGH, Urteil vom 29.03.2012, C-564/10, 1. Leitsatz).

    Da die Zinsen somit nach Unionsrecht nicht geschuldet seien, folge aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.03.2012 (C-564/10), dass die Verjährungsregelung des Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 nicht gelte, sondern die nationalen Verjährungsregelungen Anwendung fänden.

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29.03.2012 (C-564/10, ZfZ 2012, 166) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens erkannt, dass Art. 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18.12.1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Nr. L 312/1, im Folgenden: VO Nr. 2988/95) im Falle der Rückforderung rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangter Vorteile nicht für die auf den Rückzahlungsanspruch berechneten Zinsen gilt, wenn diese nicht nach Unionsrecht, sondern allein nach nationalem Recht geschuldet sind (vgl. 1. Leitsatz).

    Unter Hinweis auf sein Urteil vom 29.03.2012 (C-564/10) hat der Gerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass das dortige Ausgangsverfahren eine Situation betroffen habe, in der die Zinsen allein nach nationalem Recht und nicht - wie in dem Ausgangsverfahren der Rechtssache C-584/15 - nach Unionsrecht geschuldet gewesen seien (Rz. 32).

  • BFH, 11.12.2012 - VII R 61/10

    Verjährung des Zinsanspruchs bei zurückgeforderter Ausfuhrerstattung

    Das Verfahren hat daraufhin mit Zustimmung der Beteiligten bis zur Entscheidung des EuGH in vorgenannter Rechtssache C-564/10 geruht.

    In jenem Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH mit Urteil vom 29. März 2012 C-564/10 --Pfeifer & Langen-- (ZfZ 2012, 166) die erste Vorlagefrage des BVerwG wie folgt beantwortet:.

    Nach dem EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 166 gilt Art. 3 VO Nr. 2988/95 im Fall der Rückforderung rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangter Vorteile nicht für die auf den Rückzahlungsanspruch berechneten Zinsen, falls diese nicht nach Unionsrecht, sondern nach nationalem Recht geschuldet sind.

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    In diesen weit gefassten Schutz fügen sich Zinsen ohne Weiteres ein, ohne das es darauf ankäme, ob diese als Verzugs- und/oder Ausgleichszinsen zu betrachten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10 [ECLI:EU:C:2012:190], Pfeifer & Langen - Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 10 LC 65/13

    Agrarförderung; InVeKoS; Mutterkuhprämie; Rückforderung; Rückforderung

    Die in Art. 3 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 enthaltenen Regelungen über die Verjährung für die im Anspruch auf Erstattung einer rechtswidrig aus dem Unions /Gemeinschaftshaushalt erlangten Prämie bestehende Hauptforderung gelten auch dann nicht für die Erstattung der infolge dieser Forderung angefallenen Zinsen unmittelbar oder entsprechend, wenn diese Zinsen - wie hier - nach Unions-/Gemeinschaftsrecht geschuldet sind (Ergänzung zu: EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C 564/10 -.).

    Der Europäische Gerichtshof hat über den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts am 29. März 2012 (C-564/10) entschieden, die (Hilfs-)Fragen 2 bis 4 aber nicht beantwortet.

    Unterstrichen wird diese Ansicht durch die Ausführungen der Generalanwältin F. vom 26. Januar 2012 in der Rechtssache C-564/10 zu dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10
    - C-564/10 -, Q. und M. , EuZW 2012, 438, = juris, Rn. 43 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 -, juris, Rn. 14.

    Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. März 2012, - C-564/10 -, Q. und M. , a. a. O., ist geklärt, dass die Verjährungsregelungen in Art. 3 Abs. 1 VO [EG, Euratom] Nr. 2988/95 für die Verjährung des in Rede stehenden Zinsanspruchs keine Geltung beanspruchen, weil die Zinsen allein nach nationalem Recht geschuldet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10
    - C-564/10 -, Q. und M. , EuZW 2012, 438, = juris, Rn. 43 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 -, juris, Rn. 14.

    Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. März 2012, - C-564/10 -, Q. und M. , a. a. O., ist geklärt, dass die Verjährungsregelungen in Art. 3 Abs. 1 VO [EG, Euratom] Nr. 2988/95 für die Verjährung des in Rede stehenden Zinsanspruchs keine Geltung beanspruchen, weil die Zinsen allein nach nationalem Recht geschuldet werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    40 Vgl. z. B. Urteil vom 29. März 2012, Pfeifer & Langen (C-564/10, EU:C:2012:190, Rn. 52), zu Art. 325 AEUV im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhebung von Zinsen bei der Rückforderung rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangter Vorteile.

    Ebenso hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. März 2012, Pfeifer & Langen (C-564/10, EU:C:2012:190, Rn. 52), festgestellt, dass die Mitgliedstaaten aufgrund von Art. 325 AEUV und in Ermangelung spezieller Regelungen des Unionsrechts verpflichtet sind, "bei der Rückforderung aus dem Unionshaushalt erlangter Vorteile ..., wenn das nationale Recht bei der Rückforderung rechtswidrig aus ihrem nationalen Haushalt erlangter Vorteile gleicher Art die Erhebung von Zinsen vorsieht, ... entsprechende Zinsen zu erheben".

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines

    Zur Erhebung von Zinsen auf rechtswidrig erlangte Vorteile im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik vgl. Urteil vom 29. März 2012, Pfeifer & Langen (C-564/10, EU:C:2012:190, Rn. 52).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG,

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22

    MFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschaftlicher, sozialer und

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 4 K 1601/20

    Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides für das Zuckerwirtschaftsjahr

  • BVerwG, 09.12.2020 - 8 C 14.19

    Rückforderung von Lagerkostenvergütungen für Zucker bei wiederholter

  • EuGH, 11.06.2015 - C-52/14

    Pfeifer & Langen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • EuG, 06.12.2023 - T-48/22

    Tschechische Republik/ Kommission

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08

    Für Rückforderungen von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Speisekartoffeln ist

  • FG Düsseldorf, 14.06.2023 - 4 K 1738/22

    Zinsbescheid über Aussetzungszinsen wegen Gewährung der Aussetzung der

  • EuGH, 06.10.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 182/10

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 -4 VO 2988/95/EG; Zuständigkeit der Behörde

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Beihilfe -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 12 A 4033/19

    Widerruf und Rückforderung einer einem Milcherzeuger gewährten Tiersonderbeihilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 12 A 4302/19

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides und Rückforderung von Milchsonderbeihilfe;

  • VG Köln, 25.05.2023 - 13 K 1781/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 12 A 4035/19

    Widerruf und Rückforderung einer einem Milcherzeuger gewährten Tiersonderbeihilfe

  • VG Köln, 25.05.2023 - 13 K 3616/22
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   Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfeifer & Langen

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verjährungsfrist für Ansprüche auf Zinsen, die nach nationalem Recht neben der Rückzahlung rechtswidrig erlangter Beihilfebeträge geschuldet sind - Auslegung und Anwendbarkeit von Art. 3 der Verordnung ...

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Pfeifer & Langen

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verjährungsfrist für Ansprüche auf Zinsen, die nach nationalem Recht neben der Rückzahlung rechtswidrig erlangter Beihilfebeträge geschuldet sind - Auslegung und Anwendbarkeit von Art. 3 der Verordnung ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-131/10

    Corman - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    25 - Urteil vom 22. Dezember 2010, Corman (C-131/10, Slg. 2010, I-14199, Randnr. 41).

    27 - Urteil Corman (oben in Fn. 25 angeführt, Randnr. 36).

    44 - Urteil Corman (oben in Fn. 25 angeführt, Randnr. 54).

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    52 - Urteil vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, Slg. 2010, I-10761, Randnr. 67).

    55 - Urteil SGS Belgium u. a., oben in Fn. 52 angeführt, Randnr. 68.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    22 - Urteil vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading (C-201/10 und C-202/10, Slg. 2011, I-3545, Randnr. 24).

    45 - Urteil Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading (oben in Fn. 22 angeführt, Randnrn. 30 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    26 - Eine Ausnahme bildet offenbar der dem Urteil vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a. (C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727), zugrunde liegende Fall, bei dem es um einen Schadensersatz- und/oder Erstattungsanspruch in Höhe des Nutzungswerts von Geldbeträgen ging, die im Wege einer Körperschaftsteuervorauszahlung an die Steuerbehörde nach Maßgabe einer Steuerregelung entrichtet worden waren, die der Gerichtshof in der Folgezeit für diskriminierend und daher für nicht unionsrechtskonform erklärte.

    31 - Urteil Metallgesellschaft u. a. (oben in Fn. 26 angeführt, Randnr. 86).

  • EuGH, 11.01.2007 - C-279/05

    Vonk Dairy Products - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Käse - Art.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    46 - Urteil vom 11. Januar 2007 (C-279/05, Slg. 2007, I-239, Randnr. 41).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    Vgl. z. B. Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, Slg. 2011, I-14081), (irreguläre Durchführung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    37 - Urteil vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission (41/69, Slg. 1970, 661, Randnrn. 19 f.).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    23 - Urteil vom 29. Januar 2009, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, Slg. 2009, I-457, Randnr. 20).
  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    34 - Urteil vom 24. März 2009, Danske Slagterier (C-445/06, Slg. 2009, I-2119, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
    33 - Urteil vom 11. Juli 2002, Marks and Spencer (C-62/00, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung); siehe auch unten, Nr. 80.
  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    Die Verjährungsregelungen des Art. 3 VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 gelten für Zinsen, die jedenfalls dem Grunde nach unionsrechtlich und damit nicht allein nach nationalem Recht geschuldet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen).

    In diesen weit gefassten Schutz fügen sich Zinsen ohne Weiteres ein, ohne das es darauf ankäme, ob diese als Verzugs- und/oder Ausgleichszinsen zu betrachten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10 [ECLI:EU:C:2012:190], Pfeifer & Langen - Rn. 47).

    Soweit der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 - 3 C 3.10 - (Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 4 Rn. 25) die finanziellen Interessen der Union deshalb als nicht betroffen angesehen hat, weil das Zinsaufkommen nicht dem Gemeinschaftshaushalt zu Gute komme, hat sich dies als unzutreffend erwiesen (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen - Rn. 44 m.w.N.; vgl. auch Art. 1 Nr. 4 VO Nr. 1287/95 und zuletzt Art. 55 Abs. 1, Art. 56 Abs. 2 VO Nr. 1306/2013).

    c) Diese Auslegung findet Bestätigung in dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen.

    Fehle eine solche Regelung, so sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Verjährung eines nur in seinem nationalen Recht vorgesehenen Zinsanspruchs selbst zu regeln (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen - Rn. 48-50).

    Eine solche liegt hier vor, weshalb eine darüber hinaus gehende Anwendung auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen dahin stehen kann (vgl. dazu EuGH, Schlussanträge vom 26. Januar 2012 - C-564/10 [ECLI:EU:C:2012:38], Pfeifer & Langen - Rn. 112 und Killmann/Glaser, Verordnung Nr. 2988/95, Art. 3 Rn. 12 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    31 - Hierauf wies Generalanwältin Sharpston in Nr. 101 ihrer Schlussanträge in der Rechtssache Pfeifer & Langen (C-564/10, EU:C:2012:38) hin.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Beihilfe -

    34 Insoweit stimme ich in meiner Würdigung mit der Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Pfeifer & Langen I (C-564/10, EU:C:2012:38, Nr. 64) überein.
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