Rechtsprechung
EuGH, 07.07.2016 - C-567/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Genentech
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Nicht ausschließliche Lizenzvereinbarung - Patent - Nichtverletzung - Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr
- Europäischer Gerichtshof
Genentech
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Nicht ausschließliche Lizenzvereinbarung - Patent - Nichtverletzung - Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Nicht ausschließliche Lizenzvereinbarung - Patent - Nichtverletzung - Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr
- rechtsportal.de
AEUV Art. 101
Zulässigkeit der Vereinbarung einer Gebühr für die Verwendung der patentierten Technologie für den Fall der Nichtigerklärung oder der Nichtverletzung des lizensierten Patents - datenbank.nwb.de
Patent-Lizenznehmer muss vereinbarte Gebühr auch bei Nichtverletzung der patentierten Technologie zahlen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - Der Lizenznehmer eines Patents muss die vereinbarte Gebühr auch dann zahlen, wenn er die patentierte Technologie nicht verletzt
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Patent-Lizenznehmer muss vereinbarte Gebühr auch bei Nichtverletzung der patentierten Technologie zahlen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Patent-Lizenznehmer muss vereinbarte Gebühr auch bei Nichtverletzung der patentierten Technologie zahlen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zahlung der vereinbarten Gebühr durch den Lizenznehmer
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Lizenzgebühren auch bei nicht genutzten und nichtigen Patenten
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.07.2016)
Auch unnötige Pharma-Lizenz ist zu bezahlen
- hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)
Lizenzgebühren und Kartellrecht
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Lizenzgebühren bei nicht genutzten und nichtigen Patenten
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Genentech
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Nicht ausschließliche Lizenzvereinbarung - Patent - Nichtverletzung - Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
- EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Papierfundstellen
- GRUR 2016, 917
- GRUR Int. 2016, 956
- EuZW 2016, 743
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 12.05.1989 - 320/87
Ottung / Klee & Weilbach u.a.
Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Ferner hat der Gerichtshof bereits zu einer ausschließlichen Lizenzvereinbarung festgestellt, dass die Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr, auch nach Ablauf der Geltungsdauer des lizenzierten Patents, den Wert widerspiegeln kann, der nach kaufmännischer Beurteilung den mit dem Lizenzvertrag verbundenen Möglichkeiten der Nutzbarmachung beigemessen wird, insbesondere wenn diese Verpflichtung in einem Lizenzvertrag enthalten ist, der vor Erteilung des Patents geschlossen wurde (Urteil vom 12. Mai 1989, Ottung, 320/87, EU:C:1989:195, Rn. 11).Unter solchen Umständen kann, wenn der Lizenznehmer den Vertrag mit einer angemessenen Frist kündigen kann, eine Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren während der gesamten Geltungsdauer des Vertrags nicht in den Anwendungsbereich des in Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgesprochenen Verbots fallen (Urteil vom 12. Mai 1989, Ottung, 320/87, EU:C:1989:195, Rn. 13).
Somit ergibt sich aus dem Urteil vom 12. Mai 1989, Ottung (320/87, EU:C:1989:195), dass Art. 101 Abs. 1 AEUV es dann nicht verbietet, vertraglich die Zahlung einer Gebühr für die ausschließliche Verwendung einer nicht mehr patentgeschützten Technologie vorzuschreiben, wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag kündigen kann.
Diese sich aus dem Urteil vom 12. Mai 1989, Ottung (320/87, EU:C:1989:195), ergebende Lösung ist erst recht in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens geboten.
- EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit …
Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 38 und 39, und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 27). - EuGH, 14.01.1982 - 65/81
Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Es ist jedoch zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen von Art. 267 AEUV weder zur Auslegung innerstaatlicher Rechts- oder Verwaltungsvorschriften noch zu Äußerungen über deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht befugt ist (…Urteil vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, nachzuprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (Urteile vom 14. Januar 1982, Reina, 65/81, EU:C:1982:6, Rn. 8, …und vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, EU:C:2006:734, Rn. 14).
- EuGH, 12.02.1974 - 146/73
Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Der Gerichtshof ist an die von einem mitgliedstaatlichen Gericht erlassene Vorlageentscheidung gebunden, solange sie nicht aufgrund eines im nationalen Recht eventuell vorgesehenen Rechtsbehelfs aufgehoben worden ist (Urteile vom 12. Februar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 146/73, EU:C:1974:12, Rn. 3, …und vom 1. Dezember 2005, Burtscher, C-213/04, EU:C:2005:731, Rn. 32). - EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System …
Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Es ist jedoch zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen von Art. 267 AEUV weder zur Auslegung innerstaatlicher Rechts- oder Verwaltungsvorschriften noch zu Äußerungen über deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht befugt ist (…Urteil vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, nachzuprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (…Urteile vom 14. Januar 1982, Reina, 65/81, EU:C:1982:6, Rn. 8, und vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, EU:C:2006:734, Rn. 14). - EuGH, 01.12.2005 - C-213/04
Burtscher - Freier Kapitalverkehr - Artikel 56 EG - Verfahren der Erklärung des …
Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Der Gerichtshof ist an die von einem mitgliedstaatlichen Gericht erlassene Vorlageentscheidung gebunden, solange sie nicht aufgrund eines im nationalen Recht eventuell vorgesehenen Rechtsbehelfs aufgehoben worden ist (…Urteile vom 12. Februar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 146/73, EU:C:1974:12, Rn. 3, und vom 1. Dezember 2005, Burtscher, C-213/04, EU:C:2005:731, Rn. 32). - EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 38 und 39, …und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 27). - EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Es ist jedoch zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen von Art. 267 AEUV weder zur Auslegung innerstaatlicher Rechts- oder Verwaltungsvorschriften noch zu Äußerungen über deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht befugt ist (Urteil vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, nachzuprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (…Urteile vom 14. Januar 1982, Reina, 65/81, EU:C:1982:6, Rn. 8, …und vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, EU:C:2006:734, Rn. 14).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2017 - C-284/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet ist die in dem Investitionsschutzabkommen …
Der Gerichtshof hat es sogar nicht als sachdienlich erachtet, auf diesen Aspekt in der Begründung seiner Urteile vom 13. Mai 2015, Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316), und vom 7. Juli 2016, Genentech (C-567/14, EU:C:2016:526), in denen er unmittelbar auf den Kern der Frage eingegangen ist, mit der in den beiden Rechtssachen geklärt werden sollte, ob der in Rede stehende Schiedsspruch mit dem Wettbewerbsrecht der Union unvereinbar war, ausdrücklich hinzuweisen.Zudem gehörten die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269), und vom 7. Juli 2016, Genentech (C-567/14, EU:C:2016:526), ergangen sind, zu den Aufhebungsklagen gegen einen Schiedsspruch, während die Rechtssache, in der das Urteil vom 13. Mai 2015, Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316), ergangen ist, auf einen Einspruch gegen die Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs folgte.
- EuGH, 22.02.2018 - C-103/16
Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt …
Insoweit ist zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen von Art. 267 AEUV weder zur Auslegung innerstaatlicher Rechts- oder Verwaltungsvorschriften noch zu Äußerungen über deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht befugt ist, und zum anderen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, nachzuprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (Urteil vom 7. Juli 2016, Genentech, C-567/14, EU:C:2016:526, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-585/18
Generalanwalt Tanchev kommt zu dem Ergebnis, dass die neu geschaffene …
59 Vgl. Urteil vom 7. Juli 2016, Genentech (C-567/14, EU:C:2016:526, Rn. 22).
- EuGH, 07.02.2018 - C-304/16
Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter …
Damit hat das vorlegende Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem es sein Ersuchen um Auslegung des Unionsrechts stellt, so ausreichend festgelegt, dass der Gerichtshof das Vorabentscheidungsersuchen sachgerecht beantworten kann (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Juli 2016, Genentech, C-567/14, EU:C:2016:526, Rn. 27). - EuGH, 16.07.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Statut des juges de paix italiens) - Vorlage …
Der Gerichtshof ist an die von einem Gericht eines Mitgliedstaats erlassene Vorlageentscheidung gebunden, solange sie nicht aufgrund eines im nationalen Recht eventuell vorgesehenen Rechtsbehelfs aufgehoben worden ist (Urteile vom 7. Juli 2016, Genentech, C-567/14, EU:C:2016:526, Rn. 23, …und vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, EU:C:1996:285, Rn. 24). - LG Erfurt, 01.06.2023 - 8 O 1462/20
Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens …
Demgegenüber hält der Europäische Gerichtshof es selbst für möglich, dass ein Vorabentscheidungsersuchen im Wege der normalen Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten und aufgehoben werden kann und dem Art. 267 AEUV nicht entgegensteht (…EuGH, Urteile vom 29.03.2022, C-132/20, juris Rn. 70;… vom 24.02.2022, C-389/20, juris Rn. 28; vom 07.07.2016, C-567/14, juris Rn. 23;… Karpenstein, Praxis des EU-Rechts, 2. Aufl. 2013, Rn. 377 m.w.N.;… Wegener, in: Calliess/Ruffert, EUV/EGV, 2. Aufl. 2002, Art. 234 Rn. 30;… Borchardt, in: Lenz/Borchardt, EU- und EG-Vertrag, 3. Aufl. 2003, Art. 234 Rn. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18
UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen - …
28 Urteile vom 14. Januar 1982, Reina (…65/81, EU:C:1982:6, Rn. 7), vom 20. Oktober 1993, Balocchi (…C-10/92, EU:C:1993:846, Rn. 16), vom 11. Juli 1996, SFEI u. a. (…C-39/94, EU:C:1996:285, Rn. 24), und vom 7. Juli 2016, Genentech (C-567/14, EU:C:2016:526, Rn. 23). - EuGH, 07.02.2018 - C-643/16
American Express
Damit hat das vorlegende Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem es sein Ersuchen um Auslegung des Unionsrechts stellt, so ausreichend festgelegt, dass der Gerichtshof das Vorabentscheidungsersuchen sachgerecht beantworten kann (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Juli 2016, Genentech, C-567/14, EU:C:2016:526, Rn. 27). - OLG Jena, 09.12.2022 - 4 W 17/22
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens wegen eines …
Demgegenüber hält der Europäische Gerichtshof es selbst für möglich, dass ein Vorabentscheidungsersuchen im Wege der normalen Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten und aufgehoben werden kann und dem Art. 267 AEUV nicht entgegensteht (…EuGH, Urteile vom 29.03.2022, C-132/20, juris Rn. 70;… vom 24.02.2022, C-389/20, juris Rn. 28; vom 07.07.2016, C-567/14, juris Rn. 23;… Karpenstein, Praxis des EU-Rechts, 2. Aufl. 2013, Rn. 377 m.w.N.;… Wegener, in: Calliess/Ruffert, EUV/EGV, 2. Aufl. 2002, Art. 234 Rn. 30;… Borchardt, in: Lenz/Borchardt, EU- und EG-Vertrag, 3. Aufl. 2003, Art. 234 Rn. 37). - EuGH, 23.11.2017 - C-381/16
Benjumea Bravo de Laguna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …
Zum anderen ist es nach ständiger Rechtsprechung nicht Sache des Gerichtshofs, zu überprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (Urteil vom 7. Juli 2016, Genentech, C-567/14, EU:C:2016:526, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Genentech
Vorabentscheidungsersuchen - Klage auf Nichtigerklärung eines Schiedsspruchs - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Kartell - Vertrag über eine ausschließliche Patentlizenz - Nichtigerklärung von Patenten - Nichtverletzung - Auswirkung - Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr
Kurzfassungen/Presse
- hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)
Bedeutung kartellrechtlicher Argumente in Schiedsverfahren gestärkt
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
- EuGH, 07.07.2016 - C-567/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- EuGH, 01.06.1999 - C-126/97
Eco Swiss
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
In ihren schriftlichen Erklärungen weist die französische Regierung darauf hin, dass, wie der Gerichtshof in Rn. 32 des Urteils Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269) entschieden habe, die Prüfung internationaler Schiedssprüche, in denen sich Fragen des Unionsrechts stellten, anhand der von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Verfahrensautonomie erlassenen Vorschriften durch die Gerichte der Mitgliedstaaten "je nach Lage des Falles mehr oder weniger weit" gehen könne.Hoechst und Sanofi-Aventis machen geltend(31), dass, auch wenn der Gerichtshof im Urteil Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269) entschieden habe, dass ein mit einer Klage auf Nichtigerklärung eines internationalen Schiedsspruchs befasstes staatliches Gericht nach seinen nationalen Verfahrensregeln einer Nichtigkeitsklage wegen Verletzung von Art. 101 AEUV stattgeben müsse, die betreffenden Verfahrensvorschriften des französischen Rechts eine inhaltliche Prüfung internationaler Schiedssprüche untersagten und den Umfang dieser Prüfung auf einen "offenkundigen" Verstoß beschränkten(32).
Unter Bezugnahme auf das System zur Prüfung internationaler Schiedssprüche auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht über den Vorbehalt der öffentlichen Ordnung, das der Gerichtshof im Urteil Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269), in dem es wie im vorliegenden Fall um eine Klage auf Nichtigerklärung eines internationalen Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung ging, entwickelt und im Urteil Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316), in dem es um einen Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung eines aus Gründen der öffentlichen Ordnung angefochtenen internationalen Schiedsspruchs ging, bestätigt hat, ist darauf hinzuweisen, dass sogenannte "vertragliche"(34) Schiedsgerichte nach Auffassung des Gerichtshofs keine Gerichte der Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 267 AEUV sind.
In Rn. 36 des Urteils Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269) hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 101 AEUV (vormals Art. 81 EG) "eine grundlegende Bestimmung dar[stellt], die für die Erfüllung der Aufgaben der [Union] und insbesondere für das Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich ist"(46).
Aus dem Urteil Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269) geht jedoch klar hervor, dass ein internationaler Schiedsspruch für nichtig zu erklären ist, wenn er einer Vereinbarung zwischen Unternehmen, die gegen Art. 101 AEUV verstößt, Wirkung verleiht, auch wenn der Schiedsspruch selbst keine Vereinbarung zwischen Unternehmen darstellt.
34 - Vgl. Urteil Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 34).
35 - Vgl. Urteil Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 32, 33 und 40).
36 - Dies ist beim vorlegenden Gericht in dieser Rechtssache und bei den niederländischen Gerichten in der Rechtssache, die zum Urteil Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269) geführt hat, der Fall.
Wie ich in Nr. 182 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Gazprom (C-536/13, EU:C:2014:2414) erläutert habe, "teile ich [nicht] ... die Auslegung de[s] Urteil[s] Eco Swiss ([C-126/97,] EU:C:1999:269, Rn. 36) ..., wonach es schon genügt, dass ein bestimmter Bereich zu den ausschließlichen oder geteilten Zuständigkeiten der Union nach den Art. 3 AEUV und 4 AEUV gehört, um eine Bestimmung des Unionsrechts in den Rang einer die öffentliche Ordnung betreffenden zu erheben.
- EuGH, 12.05.1989 - 320/87
Ottung / Klee & Weilbach u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Meines Erachtens ist dieses Vorbringen zurückzuweisen, weil ich im Einklang mit dem Urteil Ottung (320/87, EU:C:1989:195) zu dem Schluss gelangen werde, dass Art. 101 Abs. 1 und 2 AEUV nicht die Nichtigerklärung des dritten Teilschiedsspruchs gebietet(26).Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Urteil Ottung (320/87, EU:C:1989:195) eine vertragliche Verpflichtung, wonach der Inhaber einer Lizenz für eine patentierte Erfindung ohne zeitliche Beschränkung - also sogar nach Erlöschen des Patents - Gebühren schuldete, anhand des Wettbewerbsrechts geprüft.
Abgesehen davon, dass der Gerichtshof nicht über genügend Angaben verfügt, um eine solche Prüfung vornehmen zu können, wäre diese auch überflüssig, da ich im Einklang mit dem Urteil Ottung (320/87, EU:C:1989:195) der Meinung bin, dass Art. 101 Abs. 1 und 2 AEUV nicht die Nichtigerklärung des dritten Teilschiedsspruchs gebietet.
57 - Vgl. Urteil Ottung (320/87, EU:C:1989:195, Rn. 13).
Zu beachten ist, dass die Kommission - wie der Gerichtshof in Rn. 13 seines Urteils Ottung (320/87, EU:C:1989:195) - hervorgehoben hat, dass "[d]ie Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr nach Ablauf des ... Patentes ... eine Zuwiderhandlung gegen Artikel [101] dar[stellt], weil der Lizenzvertrag der Lizenznehmerin keine Möglichkeit einräumt, den Vertrag zu beenden " (Hervorhebung nur hier).
58 - Die vorliegende Rechtssache bezieht sich auf den Fall der Nichtigerklärung oder Nichtverletzung von Patenten, während es in der dem Urteil Ottung (320/87, EU:C:1989:195) zugrunde liegenden Rechtssache um den Ablauf von Patenten ging.
61 - In der dem Urteil Ottung (320/87, EU:C:1989:195) zugrunde liegenden Rechtssache war eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 1. Oktober jeden Jahres vorgesehen.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2014 - C-536/13
Gazprom - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Unter Bezugnahme auf das System zur Prüfung internationaler Schiedssprüche auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht über den Vorbehalt der öffentlichen Ordnung, das der Gerichtshof im Urteil Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269), in dem es wie im vorliegenden Fall um eine Klage auf Nichtigerklärung eines internationalen Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung ging, entwickelt und im Urteil Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316), in dem es um einen Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung eines aus Gründen der öffentlichen Ordnung angefochtenen internationalen Schiedsspruchs ging, bestätigt hat, ist darauf hinzuweisen, dass sogenannte "vertragliche"(34) Schiedsgerichte nach Auffassung des Gerichtshofs keine Gerichte der Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 267 AEUV sind.Darüber hinaus hat der Gerichtshof in Rn. 37 des Urteils Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316) entschieden, dass Schiedsgerichte nicht an den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens gebunden sind(47).
37 - Dies war der Fall bei den litauischen Gerichten in der Rechtssache, in der das Urteil Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316) ergangen ist und in der es um die Frage ging, ob der betreffende internationale Schiedsspruch eine "anti-suit injunction" darstellte, die gegen die öffentliche Ordnung im Sinne von Art. V Abs. 2 Buchst. b des am 10. Juni 1958 in New York geschlossenen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (… United Nations Treaty Series , Bd. 330, S. 3) verstieß.
Wie ich in Nr. 182 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Gazprom (C-536/13, EU:C:2014:2414) erläutert habe, "teile ich [nicht] ... die Auslegung de[s] Urteil[s] Eco Swiss (…[C-126/97,] EU:C:1999:269, Rn. 36) ..., wonach es schon genügt, dass ein bestimmter Bereich zu den ausschließlichen oder geteilten Zuständigkeiten der Union nach den Art. 3 AEUV und 4 AEUV gehört, um eine Bestimmung des Unionsrechts in den Rang einer die öffentliche Ordnung betreffenden zu erheben.
47 - Vgl. in diesem Sinne auch Nr. 154 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Gazprom (C-536/13, EU:C:2014:2414).
- EuGH, 13.05.2015 - C-536/13
Gazprom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Unter Bezugnahme auf das System zur Prüfung internationaler Schiedssprüche auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht über den Vorbehalt der öffentlichen Ordnung, das der Gerichtshof im Urteil Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269), in dem es wie im vorliegenden Fall um eine Klage auf Nichtigerklärung eines internationalen Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung ging, entwickelt und im Urteil Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316), in dem es um einen Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung eines aus Gründen der öffentlichen Ordnung angefochtenen internationalen Schiedsspruchs ging, bestätigt hat, ist darauf hinzuweisen, dass sogenannte "vertragliche"(34) Schiedsgerichte nach Auffassung des Gerichtshofs keine Gerichte der Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 267 AEUV sind.Darüber hinaus hat der Gerichtshof in Rn. 37 des Urteils Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316) entschieden, dass Schiedsgerichte nicht an den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens gebunden sind(47).
37 - Dies war der Fall bei den litauischen Gerichten in der Rechtssache, in der das Urteil Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316) ergangen ist und in der es um die Frage ging, ob der betreffende internationale Schiedsspruch eine "anti-suit injunction" darstellte, die gegen die öffentliche Ordnung im Sinne von Art. V Abs. 2 Buchst. b des am 10. Juni 1958 in New York geschlossenen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (… United Nations Treaty Series , Bd. 330, S. 3) verstieß.
- EuGH, 25.02.1986 - 193/83
Windsurfing International / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Genentech vertritt jedoch die Auffassung, aus dem Urteil Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75) ergebe sich, dass ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV vorliege, wenn der Inhaber einer Patentlizenz Gebühren schulde, die auf der Grundlage des Nettoverkaufspreises eines Erzeugnisses berechnet worden seien, das nicht vom Patent erfasst werde.63 - Vgl. Urteil Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 67).
- EuGH, 13.02.2014 - C-555/13
Merck Canada - 'Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Ich halte diesen Zusatz für notwendig, weil es nach Auffassung des Gerichtshofs auch Schiedsgerichte gibt, die die in der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für die Einholung einer Vorabentscheidung erfüllen (vgl. Urteil Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta, C-377/13, EU:C:2014:1754, und Beschluss Merck Canada, C-555/13, EU:C:2014:92).48 - Vgl. Urteil Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (C-377/13, EU:C:2014:1754) und Beschluss Merck Canada (C-555/13, EU:C:2014:92).
- EuGH, 12.06.2014 - C-377/13
Ascendi - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Ich halte diesen Zusatz für notwendig, weil es nach Auffassung des Gerichtshofs auch Schiedsgerichte gibt, die die in der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für die Einholung einer Vorabentscheidung erfüllen (vgl. Urteil Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta, C-377/13, EU:C:2014:1754, und Beschluss Merck Canada, C-555/13, EU:C:2014:92).48 - Vgl. Urteil Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (C-377/13, EU:C:2014:1754) und Beschluss Merck Canada (C-555/13, EU:C:2014:92).
- EuGH, 16.07.2015 - C-170/13
Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Sodann fragt das vorlegende Gericht den Gerichtshof nur nach der Auslegung von Art. 101 AEUV, was die Bezugnahmen von Genentech auf das Urteil Huawei Technologies (C-170/13, EU:C:2015:477) und auf bestimmte Passagen meiner Schlussanträge(51) in dieser Rechtssache, die lediglich die Auslegung von Art. 102 AEUV betrafen, hinfällig macht.51 - C-170/13, EU:C:2014:2391.
- EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
Wenn dem so wäre, wäre das gesamte Unionsrecht, von der Charta der Grundrechte [der Europäischen Union] bis zu einer Richtlinie über Druckgeräte, Teil der öffentlichen Ordnung ..." In Nr. 177 dieser Schlussanträge habe ich unter Verweis auf Rn. 304 des Urteils Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461) deutlich gemacht, dass der Begriff der europäischen öffentlichen Ordnung nur die "Grundsätze ... [umfassen kann], die zu den Grundlagen der [Rechtsordnung der Union] selbst gehören" und "deren Verletzung " nicht " [geduldet werden] kann , weil diese Verletzung aus der Sicht eines freien und demokratischen Rechtsstaats nicht hinnehmbar wäre". - EuGH, 14.03.2013 - C-240/12
EBS Le Relais Nord-Pas-de-Calais
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14
29 - Vgl. Beschluss EBS Le Relais Nord-Pas-de-Calais (C-240/12, EU:C:2013:173, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines …
- EuGH, 11.05.2000 - C-38/98
Renault
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-438/14
Bogendorff von Wolffersdorff - Unionsbürgerschaft - Weigerung der Behörden eines …
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
- EuGH, 25.07.1991 - C-190/89
Rich / Società Italiana Impianti
- EuGH, 11.09.2014 - C-67/13
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis …
- BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche …
Diese Rechtsprechung hat teilweise Kritik (…Hilbig, Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren, 2006, S. 70; Horn, SchiedsVZ 2008, 209, 217;… Heukamp, Schiedszusagen in der Europäischen Fusionskontrolle, 2006, S. 166;… Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., Anhang zu § 1061 Rn. 349; differenzierend: Bien,ZZP132 (2019), 93, 121 f.;… ders. in Fuchs/Weitbrecht, Handbuch Private Kartellrechtsdurchsetzung, 1. Aufl., § 17 Rn. 197; Wiegand, ZWeR 2022, 185, 191; vgl. auch Cour de cassation, RevArb 2008, 473; RevArb 2012, 76) und teilweise Zustimmung erfahren (K. Schmidt, BB 2006, 1397, 1400; Ason, WuW 2014, 1057, 1060; Hase, AnwZert HaGesR 2/2017 Anm. 2; vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17.03.2016 - C-567/14, juris Rn. 67 - Genentech).Keine Rechtsordnung kann es hinnehmen, dass Verstöße gegen ihre grundlegendsten Normen durch ihre eigenen Gerichte bestätigt werden, unabhängig davon, ob diese Verstöße offenkundig oder offensichtlich sind oder nicht (…vgl. BGHZ 46, 365, [juris Rn. 43] - Schweißbolzen; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17.03.2016 - C-567/14, juris Rn. 67 - Genentech).
Ihre effektive Durchsetzung ist bei einer bloßen Evidenzkontrolle des Schiedsspruchs nicht gewährleistet (vgl. zum Unionsrecht Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17. März 2016 - C-567/14, juris Rn. 58, 64 - Genentech).
Im Unterschied zum staatlichen Gericht ist das Schiedsgericht in dem Fall, dass neben §§ 19, 20, 21 GWB auch Art. 101 AEUV oder Art. 102 AEUV anwendbar sind (vgl. § 22 GWB), grundsätzlich nicht befugt, sich mit einer Vorlagefrage im Hinblick auf die Anwendung der Art. 101 AEUV oder Art. 102 AEUV an den Unionsgerichtshof zu wenden (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-377/13, juris Rn. 27 - Ascendi Beiras Litoral e Alta; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17. März 2016 - C-567/14, juris Rn. 69 - Genentech; K. Schmidt, BB 2006, 1397, 1401).
Wäre die Prüfung eines Schiedsspruchs auf die offensichtliche Verletzung dieser kartellrechtlichen Bestimmungen beschränkt, hätte dies in zahlreichen Fällen zur Folge, dass den Gerichten eine sachangemessene, der Komplexität Rechnung tragende Prüfung verschlossen bliebe und es unmöglich wäre oder übermäßig erschwert würde, die sich daraus ergebenden Rechte auszuüben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 17. März 2016 - C-567/14, juris Rn. 64 - Genentech).