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   EuGH - C-57/98   

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EuGH - C-57/98 (https://dejure.org/9999,61246)
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Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    ATM / Kommission

    Rechtsmittel der Asociación Telefónica de Mutualistas gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste erweiterte Kammer) vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-178/94, ATM/Kommission, durch das die Klage auf Nichtigerklärung der Einstellung des auf eine Beschwerde über ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist nämlich geklärt, dass diejenigen Kriterien, die Maßstäbe für die Auswahl der Schutzgebiete liefern, generell nicht als Rechtfertigung ausreichen, wenn die Zulässigkeit einer nachträglichen Verkleinerung oder sonstigen Beeinträchtigung eines Schutzgebiets in Rede steht (vgl. zu einem Vogelschutzgebiet Urteil vom 28. Februar 1991 - C-57/98 - Slg. 1991, I-883, Rn. 21 ff.; zum Habitatschutz Urteil vom 11. Juli 1996 - C-44/95 - Slg. 1996, I-3805, Rn. 37 ff.).
  • VG Oldenburg, 08.08.2002 - 4 A 319/00

    Faktisches Vogelschutzgebiet; Vogelschutz; Windenergieanlagen

    Bei einer Einstufung als faktisches Vogelschutzgebiet gilt hier das Schutzregime des Artikels 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie, welches wesentliche Eingriffe in Vogelschutzgebiete aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig nicht zulässt (EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - Rs C-44/95 - NuR 1997, 36; Urteil vom 28. Februar 1991 - Rs C-57/98 - NuR 1991, 249; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9/97 - NVwZ 1998, 961; Beschluss vom 21. November 2001 - 4 VR 13.00 -, ZuR 2002, 225).
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