Rechtsprechung
EuGH, 12.11.2015 - C-572/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Telemedicus
Verlage können in Verwertungsgesellschaften nicht beteiligt werden
- Europäischer Gerichtshof
Hewlett-Packard Belgium
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Ausschließliches Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Art. 5 Abs. 2 Buchst. a und b - Ausnahme für Reprographie - ...
- debier datenbank
Art. 5 Abs. 2 Ziff. a, 5 Abs. 2 Ziff. b Richtlinie 2001/29/EG
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hewlett-Packard Belgium/Reprobel
- datenbank.nwb.de
Verlage können in Verwertungsgesellschaften nicht beteiligt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Verwertungsgesellschaften dürfen nicht an Verlage ausschütten
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Verlagsbeteiligung an urheberrechtlichen gesetzlichen Vergütungsansprüchen in Belgien
- spiegel.de (Pressebericht, 12.11.2015)
VG Wort und Verlage erleiden schwere Schlappe
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Ausschüttung von Geldern an Verlage nicht zu Lasten der Autoren
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Urheberrechtliche Vergütungsansprüche - Verwertungsgesellschaften dürfen Verleger nicht mehr beteiligen
Sonstiges (5)
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Verwertungsgesellschaften reagieren auf EuGH-Urteil zur Privatkopievergütung
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Hewlett-Packard Belgium
- taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.04.2019)
Urheberrechtsreform und VG Wort: Lecker Tantiemen für Verlage
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour d"appel de Bruxelles - Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-572/13
- EuGH, 12.11.2015 - C-572/13
Papierfundstellen
- NJW 2016, 39
- GRUR 2016, 55
- GRUR Int. 2016, 28
- EuZW 2016, 30
- MMR 2016, 45
- K&R 2016, 36
- ZUM 2016, 152
- afp 2016, 27
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13
Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort
Die Regelungen in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/29/EG stehen nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die es dem Mitgliedstaat gestatten, einen Teil des den Rechtsinhabern zustehenden gerechten Ausgleichs den Verlegern der von den Urhebern geschaffenen Werke zu gewähren, ohne dass die Verleger verpflichtet sind, die Urheber zumindest indirekt in den Genuss des ihnen vorenthaltenen Teils des Ausgleichs kommen zu lassen (EuGH, Urteil vom 12. November 2015 - C-572/13, GRUR 2016, 55 Rn. 46 bis 49 = WRP 2016, 176 - Hewlett-Packard/Reprobel). - EuGH, 29.07.2019 - C-476/17
Pelham u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
Das Erfordernis der Kohärenz bei der Umsetzung der Ausnahmen und Beschränkungen könnte jedoch nicht gewährleistet werden, wenn es den Mitgliedstaaten freistünde, solche Ausnahmen und Beschränkungen außerhalb der in der Richtlinie 2001/29 ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen anzuordnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2015, Hewlett-Packard Belgium, C-572/13, EU:C:2015:750" Rn. 38 und 39). - BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19
Gesamtvertragsnachlass
Der "gerechte Ausgleich" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG soll den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgende Anfertigung von Kopien ihrer geschützten Werke vergüten und ist daher als Ersatz für den Schaden anzusehen, der ihnen durch eine solche ungenehmigte Kopie entsteht (EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 40 und 42 - Padawan;… Urteil vom 27. Juli 2013 - C-457/11 bis C-460/11, GRUR 2013, 812 Rn. 31 und 32 = WRP 2013, 1174 - VG Wort u.a.;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 50 = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a.; Urteil vom 12. November 2015 - C-572/13, GRUR 2016, 55 Rn. 36 = WRP 2016, 176 - Hewlett Packard Belgium;… Urteil vom 21. April 2016 -C-572/14, GRUR Int. 2016, 582 Rn. 19 - Austro Mechana).cc) Der Umstand, dass der Gerichtshof der Europäischen Union es für unzulässig erklärt hat, die Höhe der zu zahlenden Vergütung davon abhängig zu machen, ob die die Werke vervielfältigenden Personen an der Einziehung der Vergütung mitwirken, weil der beim Urheber entstehende Nachteil von einer solchen Mitwirkung unberührt bleibe (EuGH, GRUR 2016, 55 Rn. 79 - Hewlett Packard Belgium), steht dieser Beurteilung - entgegen der Auffassung der Revision - nicht entgegen.
Der Gesamtvertragsnachlass betrifft nicht die nachträgliche Einziehung einer Vergütung von den Personen, die die Vervielfältigungen vornehmen, sondern die bei den Herstellern und Importeuren im Vorhinein erhobene Vergütung, die zwangsläufig pauschalen Charakter hat, weil der Umfang des von den Urhebern erlittenen Nachteils im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Geräte noch nicht bekannt ist (vgl. EuGH, GRUR 2016, 55 Rn. 70 f. - Hewlett Packard Belgium).
- BGH, 10.09.2020 - I ZR 63/19
Außenseiter
Der "gerechte Ausgleich" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG soll den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgende Anfertigung von Kopien ihrer geschützten Werke vergüten und ist daher als Ersatz für den Schaden anzusehen, der ihnen durch eine solche ungenehmigte Kopie entsteht (EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 40 und 42 - Padawan;… Urteil vom 27. Juli 2013 - C-457/11 bis C-460/11, GRUR 2013, 812 Rn. 31 und 32 = WRP 2013, 1174 - VG Wort u.a.;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 50 = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a.; Urteil vom 12. November 2015 - C-572/13, GRUR 2016, 55 Rn. 36 = WRP 2016, 176 - Hewlett Packard Belgium;… Urteil vom 21. April 2016 - C-572/14, GRUR 2016, 927 Rn. 19 - Austro Mechana).Dem entspricht ein Vergütungssystem, mit der der zu erwartende Schaden pauschalierend für einzelne Gerätetypen oder Speichermedien festgelegt wird (EuGH, GRUR 2016, 55 Rn. 71 - Hewlett Packard Belgium;… vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Mai 2010 - C-467/08 - Padawan, juris Rn. 91 bis 94; BGH…, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 255/14, GRUR 2017, 172 Rn. 51 = WRP 2017, 206 - Musik-Handy).
- EuGH, 29.07.2019 - C-516/17
Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse …
Das Erfordernis der Kohärenz bei der Umsetzung der Ausnahmen und Beschränkungen könnte jedoch nicht gewährleistet werden, wenn es den Mitgliedstaaten freistünde, solche Ausnahmen und Beschränkungen außerhalb der in der Richtlinie 2001/29 ausdrücklich vorgesehenen anzuordnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2015, Hewlett-Packard Belgium, C-572/13, EU:C:2015:750" Rn. 38 und 39). - EuGH, 29.07.2019 - C-469/17
Funke Medien NRW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
Das Erfordernis der Kohärenz bei der Umsetzung der Ausnahmen und Beschränkungen könnte jedoch nicht gewährleistet werden, wenn es den Mitgliedstaaten freistünde, solche Ausnahmen und Beschränkungen außerhalb der in der Richtlinie 2001/29 ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen anzuordnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2015, Hewlett-Packard Belgium, C-572/13, EU:C:2015:750" Rn. 38 und 39). - BVerfG, 18.04.2018 - 1 BvR 1213/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet auf die Ausschüttungspraxis von …
Der Europäische Gerichtshof entschied unter anderem, dass Art. 5 Abs. 2 Buchstabe a und b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (im Folgenden: RL 2001/29/EG) dahin auszulegen sei, dass er den Mitgliedstaaten nicht gestatte, die Hälfte des den Rechtsinhabern zustehenden gerechten Ausgleichs den Verlegern der von den Urhebern geschaffenen Werke zu gewähren, ohne dass die Verleger in irgendeiner Art und Weise verpflichtet wären, die Urheber auch nur indirekt in den Genuss des ihnen vorenthaltenen Teils des Ausgleichs kommen zu lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 12. November 2015, Reprobel, C-572/13, EU:C:2015:750). - EuGH, 16.11.2016 - C-301/15
Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die …
Daraus folgt, dass die Richtlinie 2001/29 es den Mitgliedstaaten zwar nicht untersagt, darüber hinaus Dritten wie den Herausgebern bestimmte Rechte oder Vorteile zu gewähren, dies jedoch an die Voraussetzung gebunden ist, dass diese Rechte und Vorteile nicht die Rechte beeinträchtigen, die die Richtlinie den Urhebern ausschließlich zuweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2015, Hewlett-Packard Belgium, C-572/13, EU:C:2015:750, Rn. 47 bis 49). - BGH, 21.07.2016 - I ZR 255/14
Musik-Handy - Gerätevergütung für Mobilfunkgeräte mit eingebautem oder …
Der gerechte Ausgleich soll den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgende Anfertigung von Kopien ihrer geschützten Werke vergüten und ist daher als Ersatz für den Schaden anzusehen, der ihnen durch eine solche ungenehmigte Kopie entsteht (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 40 und 42 - Padawan/SGAE; EuGH…, Urteil vom 27. Juli 2013 - C-457/11 bis C-460/11, GRUR 2013, 812 Rn. 31 und 32 = WRP 2013, 1174 - VG Wort/Kyocera u.a.;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 50 = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a./ Thuiskopie und SONT; Urteil vom 12. November 2015 - C-572/13, GRUR 2016, 55 Rn. 36 = WRP 2016, 176 - Hewlett Packard/Reprobel;… Urteil vom 21. April 2016 - C-572/14, GRUR Int. 2016, 582 Rn. 19 - Austro Mechana/Amazon II).Das Erfordernis eines hinreichend engen Zusammenhangs zwischen den Vervielfältigungen, die Urheber aufgrund der Beschränkung ihres ausschließlichen Rechts hinnehmen müssen, und dem ihnen hieraus erwachsenden Schaden wird jedoch durch ein Vergütungssystem gewahrt, mit der der zu erwartende Schaden pauschalierend für einzelne Gerätetypen oder Speichermedien festgelegt wird (EuGH, GRUR 2016, 55 Rn. 71 - Hewlett Packard/Reprobel;… vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Mai 2010 - C-467/08 - Padawan/SGAE, juris Rn. 91 bis 94;… Wirtz in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 54 UrhG Rn. 7;… Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 54a UrhG Rn. 3;… Spindler in Festschrift Pfennig, 2012, 387, 396; Dreier, ZUM 2011, 281, 286; Frank, CR 2011, 1, 3; Riesenhuber, GRUR 2013, 582, 586;… aA Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl. § 54 UrhG Rn. 14).
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15
externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der …
Der gerechte Ausgleich soll den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgende Anfertigung von Kopien ihrer geschützten Werke vergüten und ist daher als Ersatz für den Schaden anzusehen, der ihnen durch eine solche ungenehmigte Kopie entsteht (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 40 und 42 - Padawan/SGAE; EuGH…, Urteil vom 27. Juli 2013 - C-457/11 bis C-460/11, GRUR 2013, 812 Rn. 31 und 32 = WRP 2013, 1174 - VG Wort/Kyocera u.a.;… EuGH, GRUR 2014, 546 Rn. 50 - ACI Adam/Thuiskopie; EuGH, Urteil vom 12. November 2015 - C-572/13, GRUR 2016, 55 Rn. 36 = WRP 2016, 176 - Hewlett Packard/Reprobel;… Urteil vom 21. April 2016 - C-572/14, GRUR Int. 2016, 582 Rn. 19 - Austro Mechana/Amazon II). - BGH, 21.07.2016 - I ZR 212/14
Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und …
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 259/14
Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht
- EuGH, 07.03.2018 - C-494/16
Santoro
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 42/15
Kenntnisnahme des Vorbringens der Partei durch das Gericht; Bewerbung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-301/15
Soulier und Doke
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2019 - 12 A 1144/17
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-470/14
EGEDA u.a.
- EuGH, 14.11.2018 - C-238/17
Renerga
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-572/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Hewlett-Packard Belgium
Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Ausschließliches Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Art. 5 Abs. 2 Buchst. a und b - Ausnahme für Reprografie - Ausnahme für Privatkopien - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-572/13
- EuGH, 12.11.2015 - C-572/13
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13
Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort
Die Regelungen in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/29/EG stehen nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die es dem Mitgliedstaat gestatten, einen Teil des den Rechtsinhabern zustehenden gerechten Ausgleichs den Verlegern der von den Urhebern geschaffenen Werke zu gewähren, ohne dass die Verleger verpflichtet sind, die Urheber zumindest indirekt in den Genuss des ihnen vorenthaltenen Teils des Ausgleichs kommen zu lassen (EuGH, Urteil vom 12. November 2015 - C-572/13, GRUR 2016, 55 Rn. 46 bis 49 = WRP 2016, 176 - Hewlett-Packard/Reprobel).(1) Es kann offenbleiben, ob eine gesetzliche Regelung im nationalen Recht mit der Richtlinie 2001/29/EG vereinbar wäre, die eine Beteiligung von Verlagen am Vergütungsaufkommen einer Verwertungsgesellschaft vorsieht, soweit eine solche Beteiligung den gerechten Ausgleich von Rechtsinhabern im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG nicht einschränkt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 11. Juni 2015 - C-572/13, juris Rn. 132 bis 142 - Hewlett-Packard/Reprobel).
Verleger sind keine zugunsten der Urheber geschaffenen sozialen und kulturellen Einrichtungen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union; sie sind mit solchen Einrichtungen auch nicht vergleichbar (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 11. Juni 2015 - C-572/13, juris Rn. 130 - Hewlett-Packard/Reprobel).