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Rechtsprechung
   EuGH, 19.12.2012 - C-577/10   

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EuGH, 19.12.2012 - C-577/10 (https://dejure.org/2012,39529)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - C-577/10 (https://dejure.org/2012,39529)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - C-577/10 (https://dejure.org/2012,39529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen selbständigen Dienstleistungserbringer zu einer vorherigen Meldung verpflichtet - Strafrechtliche Sanktionen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen selbständigen Dienstleistungserbringer zu einer vorherigen Meldung verpflichtet - Strafrechtliche Sanktionen - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen selbständigen Dienstleistungserbringer zu einer vorherigen Meldung verpflichtet - Strafrechtliche Sanktionen - ...

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch Meldepflichten für ausländische Dienstleistungserbringer im Rahmen eines Informationssystems für Migrationsuntersuchung; Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen das Königreich Belgien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 56; AEUV Art. 258
    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch Meldepflichten für ausländische Dienstleistungserbringer im Rahmen eines Informationssystems für Migrationsuntersuchung; Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen das Königreich Belgien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 56 AEUV - Nationale Regelung, die den in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen unabhängigen Dienstleistenden, die in Belgien vorübergehend Dienstleistungen anbieten wollten, eine zwingende vorherige Erklärung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 234
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.06.2006 - C-255/04

    Kommission / Frankreich - Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    Es ist daher zu prüfen, ob die streitigen Vorschriften verhältnismäßig sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine den freien Dienstleistungsverkehr einschränkende Maßnahme nur dann verhältnismäßig ist, wenn sie dazu geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, C-255/04, Slg. 2006, I-5251, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unbeschadet dessen ist darauf hinzuweisen, dass ein genereller Betrugsverdacht eine Maßnahme, die die Ziele des AEU-Vertrags beeinträchtigt, nicht rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 52, und vom 9. November 2006, Kommission/Belgien, C-433/04, Slg. 2006, I-10653, Randnr. 35).

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Art. 56 AEUV nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, sowie vom 21. Juli 2011, Kommission/Portugal, C-518/09, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine nationale Regelung, die in einem Bereich erlassen worden ist, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Unionsebene ist, und die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, kann nämlich trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was dazu erforderlich ist (Urteile Arblade u. a., Randnrn.

  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung bei einem Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV Sache der Kommission ist, die das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen hat, dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es ihm ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, wobei sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen kann (Urteile vom 25. Mai 1982, Kommission/Niederlande, 96/81, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 18. November 2010, Kommission/Portugal, C-458/08, Slg. 2010, I-11599, Randnr. 54).
  • EuGH, 22.01.2009 - C-150/07

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass diese Beweisanforderungen strenger sind, wenn die Rügen der Kommission die Anwendung einer nationalen Vorschrift betreffen (vgl. Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien, C-287/03, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 28, und vom 22. Januar 2009, Kommission/Portugal, C-150/07, Randnr. 66); mit der vorliegenden Vertragsverletzungsklage beanstandet die Kommission aber nicht, dass eine Verwaltungspraxis, sondern dass Gesetzesvorschriften, deren Existenz und tatsächliche Anwendung das Königreich Belgien in keiner Weise bestreitet, mit Art. 56 AEUV nicht vereinbar seien.
  • EuGH, 01.10.2009 - C-219/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    34 und 35, vom 19. Januar 2006, Kommission/Deutschland, C-244/04, Slg. 2006, I-885, Randnr. 31, und vom 1. Oktober 2009, Kommission/Belgien, C-219/08, Slg. 2009, I-9213, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-518/09

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Art. 56 AEUV nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, sowie vom 21. Juli 2011, Kommission/Portugal, C-518/09, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    Der Gerichtshof hat nämlich bereits festgestellt, dass zwischen Unternehmen, die in dem Mitgliedstaat niedergelassen sind, in dessen Hoheitsgebiet die Dienstleistung erbracht wird, und Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind und Erwerbstätige in den erstgenannten Mitgliedstaat entsenden, um dort eine Dienstleistung zu erbringen, objektive Unterschiede bestehen, was die Möglichkeit betrifft, über die die Behörden des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Dienstleistung erbracht wird, verfügen, um die Einhaltung der Regeln zu prüfen, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Rechte beachtet werden, die Erwerbstätigen im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats durch dessen nationale Rechtsvorschriften eingeräumt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2001, Finalarte u. a., C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Slg. 2001, I-7831, Randnrn.
  • EuGH, 12.05.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass diese Beweisanforderungen strenger sind, wenn die Rügen der Kommission die Anwendung einer nationalen Vorschrift betreffen (vgl. Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien, C-287/03, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 28, und vom 22. Januar 2009, Kommission/Portugal, C-150/07, Randnr. 66); mit der vorliegenden Vertragsverletzungsklage beanstandet die Kommission aber nicht, dass eine Verwaltungspraxis, sondern dass Gesetzesvorschriften, deren Existenz und tatsächliche Anwendung das Königreich Belgien in keiner Weise bestreitet, mit Art. 56 AEUV nicht vereinbar seien.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-244/04

    DIE ARBEITSVISUMREGELUNG, DIE DEUTSCHLAND AUF ANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    34 und 35, vom 19. Januar 2006, Kommission/Deutschland, C-244/04, Slg. 2006, I-885, Randnr. 31, und vom 1. Oktober 2009, Kommission/Belgien, C-219/08, Slg. 2009, I-9213, Randnr. 14).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-433/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG

    Auszug aus EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
    Unbeschadet dessen ist darauf hinzuweisen, dass ein genereller Betrugsverdacht eine Maßnahme, die die Ziele des AEU-Vertrags beeinträchtigt, nicht rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 52, und vom 9. November 2006, Kommission/Belgien, C-433/04, Slg. 2006, I-10653, Randnr. 35).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von

  • EuGH, 18.11.2010 - C-458/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    bb) Diskriminierungen oder Beschränkungen können jedoch aus den in Art. 55 i.V.m. Art. 46 Abs. 1 EG genannten Gründen (Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit) sowie durch den ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund der zwingenden Gründe des Allgemeininteresses (ständige Rechtsprechung seit EuGH-Urteil vom 3. Dezember 1974 Rs. 33/74, van Binsbergen, Slg. 1974, 1299 Rz 10/12; s. jüngst EuGH-Urteile vom 18. Oktober 2012 C-498/10, X, IStR 2013, 26 Rz 36; vom 19. Dezember 2012 C-577/10, Kommission/Belgien, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2013, 234, Rz 44) gerechtfertigt sein.
  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    Das Vorliegen einer Vertragsverletzung kann jedoch, wenn sie auf dem Erlass einer Maßnahme in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung, deren Existenz und Anwendung nicht bestritten werden, beruht, durch eine rechtliche Analyse der Bestimmungen dieser Maßnahme nachgewiesen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. November 2010, Kommission/Portugal, C-458/08, EU:C:2010:692, Rn. 52 und 55, sowie vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien, C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 35).
  • EuGH, 13.11.2018 - C-33/17

    Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach einem inländischen

    Der soziale Schutz der Arbeitnehmer sowie die Bekämpfung von Betrug, insbesondere Sozialbetrug, und die Verhinderung von Missbräuchen sind Ziele, die zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehören, die eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien, C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 45, sowie vom 3. Dezember 2014, De Clercq u. a., C-315/13, EU:C:2014:2408, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.12.2014 - C-315/13

    De Clercq u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    56 AEUV verlangt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile dos Santos Palhota u. a., EU:C:2010:589, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, Kommission/Belgien, C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 38 sowie Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine nationale Regelung, die in einem Bereich erlassen worden ist, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Unionsebene ist, und die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was dazu erforderlich ist (Urteile Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, Rn. 34 und 35, dos Santos Palhota u. a., EU:C:2010:589, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Belgien, EU:C:2012:814, Rn. 44).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass zwischen Unternehmen, die in dem Mitgliedstaat niedergelassen sind, in dessen Hoheitsgebiet die Dienstleistung erbracht wird, und Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind und Erwerbstätige in den erstgenannten Mitgliedstaat entsenden, um dort eine Dienstleistung zu erbringen, objektive Unterschiede bestehen, was die Möglichkeit betrifft, über die die Behörden des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Dienstleistung erbracht wird, verfügen, um Kontrollen vorzunehmen, mit denen die Wahrung der Rechte, die den Erwerbstätigen im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats durch dessen nationale Rechtsvorschriften eingeräumt werden, gewährleistet werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Finalarte u. a., C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, EU:C:2001:564, Rn. 63, 64 und 73, sowie Kommission/Belgien, EU:C:2012:814, Rn. 48).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf die Pflicht zur vorherigen Meldung, die im Wesentlichen nach Art. 153 des Programmgesetzes von selbständigen, in einem anderen Mitgliedstaat als dem Königreich Belgien rechtmäßig niedergelassenen Dienstleistungserbringern verlangt wird, die vorübergehend Dienstleistungen in Belgien erbringen möchten, entschieden hat, dass sich das Königreich Belgien als Rechtfertigung für die durch diese Vorschrift verursachte Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs auf das Ziel berufen konnte, Betrug - insbesondere Sozialbetrug - zu bekämpfen, Missbräuche zu verhindern und die Erwerbstätigen zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien, EU:C:2012:814, Rn. 45).

  • EuGH, 12.09.2013 - C-475/11

    Konstantinides - Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der

    56 AEUV verlangt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien, C-577/10, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2017 - C-620/15

    A-Rosa Flussschiff

    72 Insbesondere wird Bezug genommen auf die Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a. (C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, Rn. 38), vom 3. April 2008, Rüffert (C-346/06, EU:C:2008:189, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 7. Oktober 2010, dos Santos Palhota u. a. (C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien (C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 45), und vom 3. Dezember 2014, De Clercq u. a. (C-315/13, EU:C:2014:2408, Rn. 69).

    73 Vgl. insbesondere Urteile vom 2. Dezember 1997, Dafeki (C-336/94, EU:C:1997:579, Rn. 16), vom 7. Oktober 2010, dos Santos Palhota u. a. (C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 25), und vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien (C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 43 und 44).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-212/11

    Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt Art. 56 AEUV nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, sowie vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien, C-577/10, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-359/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein nationales Gericht im

    Vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien (C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20

    Familienkasse Niedersachsen-Bremen - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    76 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien (C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-78/18

    Generalanwalt Sánchez-Bordona: Die von Ungarn für die Finanzierung von

    48 Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien (C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-33/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2014 - C-396/13

    Sähköalojen ammattiliitto

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-413/13

    FNV Kunsten Informatie en Media - Tarifvertrag - Dienstleistungsverträge -

  • EuG, 01.03.2017 - T-454/13

    SNCM / Kommission

  • EuG, 24.03.2021 - T-374/20

    KM/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19

    An Bord Pleanála - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union -

  • EuG, 16.12.2020 - T-243/18

    VW/ Kommission

  • EuG, 16.12.2020 - T-442/17

    RN / Kommission

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    Kommission / Belgien

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (52)

  • EuGH, 12.10.2004 - C-60/03

    Wolff & Müller - Artikel 49 EG - Beschränkungen des freien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10
    7 - Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-341/02, Slg. 2005, I-2733), vom 12. Oktober 2004, Wolff & Müller (C-60/03, Slg. 2004, I-9553), vom 3. April 2008, Rüffert (C-346/06, Slg. 2008, I-1989), sowie vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a. (C-307/09 bis C-309/09, Slg. 2011, I-453).

    25 - Das Königreich Belgien verweist hierzu auf die Urteile Wolff & Müller und Laval un Partneri.

    38 - Vgl. Urteil Wolff & Müller (Randnr. 41); der Gerichtshof entschied, dass die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs seitens der Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern einen Lohn zahlen, der unterhalb des Mindestlohns liegt, ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses darstellen kann.

  • EuGH, 21.09.2006 - C-168/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10
    Zum besonderen Fall der Entsendung von Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines Drittlands sind, in einen Mitgliedstaat durch ein Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats, vgl. Urteile vom 19. Januar 2006, Kommission/Deutschland; vom 21. September 2006, Kommission/Österreich (C-168/04, Slg. 2006, I-9041), und vom 1. Oktober 2009, Kommission/Belgien (C-219/08, Slg. 2009, I-9213).

    14 - Urteile Kommission/Österreich (Randnr. 43), und vom 19. Januar 2006, Kommission/Deutschland (Randnr. 36).

    17 - Zu diesem "Kriterium" vgl. neben dem Urteil vom 19. Januar 2006, Kommission/Deutschland (Randnr. 36), auch Nr. 71 der Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Österreich erging, und Nr. 63 der Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache, in der das Urteil vom 8. September 2010, Carmen Media Group (C-46/08, Slg. 2010, I-8149), erging.

  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10
    8 - Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a. (C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453), vom 25. Oktober 2001, Finalarte u. a. (C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Slg. 2001, I-7831), vom 15. März 2001, Mazzoleni und ISA (C-165/98, Slg. 2001, I-2189), vom 24. Januar 2002, Portugaia Construções (C-164/99, Slg. 2002, I-787), vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland (C-490/04, Slg. 2007, I-6095), sowie vom 7. Oktober 2010, dos Santos Palhota u. a. (C-515/08, Slg. 2010, I-9133).

    21 - Urteil Finalarte u. a. (Randnr. 73).

  • EuGH, 03.12.2014 - C-315/13

    De Clercq u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass die Richtlinie 2006/123 nach den Schlussanträgen des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-577/10, EU:C:2012:477, Nr. 54) im vorliegenden Fall möglicherweise nicht einschlägig sei, da die vorgeworfenen Taten vor dem 2. Oktober 2009 lägen.

    Im Übrigen weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Vorlageentscheidung der Gerichtshof noch keine Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-577/10), die ebenfalls das Programmgesetz betreffe, getroffen habe.

    56 AEUV verlangt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. insbesondere Urteile dos Santos Palhota u. a., EU:C:2010:589, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, Kommission/Belgien, C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 38 sowie Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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