Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.2010 - C-578/08   

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https://dejure.org/2010,1159
EuGH, 04.03.2010 - C-578/08 (https://dejure.org/2010,1159)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - C-578/08 (https://dejure.org/2010,1159)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - C-578/08 (https://dejure.org/2010,1159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff 'Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen' - Begriff 'Familienzusammenführung' - Familiengründung

  • Europäischer Gerichtshof

    Chakroun

    Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff "Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen" - Begriff "Familienzusammenführung" - Familiengründung

  • EU-Kommission PDF

    Chakroun

    Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff "Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen" - Begriff "Familienzusammenführung" - Familiengründung

  • EU-Kommission

    Chakroun

    Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff ‚Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen‘ - Begriff ‚Familienzusammenführung‘ - Familiengründung“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung der "bedingten" Familienzusammenführung bei Inanspruchnahme besonderer Sozialhilfeleistungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2003/86/EG Art. 2 Bst. d, RL 2003/86/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. c, EMRK Art. 8, RL 2003/86/EG Art. 17
    Familienzusammenführungsrichtlinie, Familienzusammenführung, praktische Wirksamkeit, Schutz von Ehe und Familie, individualisierte Prüfung, Sicherung des Lebensunterhalts, Chakroun

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung der "bedingten" Familienzusammenführung bei Inanspruchnahme besonderer Sozialhilfeleistungen; Rhimou Chakroun gegen Minister van Buitenlandse Zaken

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Chakroun

    Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff "Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen" - Begriff "Familienzusammenführung" - Familiengründung

Besprechungen u.ä. (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande) eingereicht am 29. Dezember 2008 - Rhimou Chakroun / Minister van Buitenlandse Zaken

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State - Auslegung von Art. 2 Buchst. d und Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. L 251, S. 12) - Begriffe ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 697
  • FamRZ 2010, 621
  • DÖV 2010, 484
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
    Diese Gegenüberstellung zeigt, dass mit dem Begriff "Sozialhilfe" in der Richtlinie eine Hilfe gemeint ist, die von den öffentlichen Behörden auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene gewährt wird und die ein Einzelner, in diesem Fall der Zusammenführende, in Anspruch nimmt, wenn er nicht über feste und regelmäßige Einkünfte zur Bestreitung seines Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie verfügt und deshalb Gefahr läuft, während seines Aufenthalts die Sozialhilfe des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen zu müssen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, Slg. 2007, I-10719, Randnr. 29).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
    In Anbetracht dieses vom Unionsgesetzgeber gewollten Fehlens einer Unterscheidung nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Familie und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Bestimmungen der Richtlinie 2003/86 nicht eng auszulegen und nicht ihrer praktischen Wirksamkeit zu berauben, verfügten die Mitgliedstaaten nicht über einen Wertungsspielraum, der es ihnen erlaubt hätte, diese Unterscheidung in ihre nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie einzuführen (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, Slg. 2008, I-6241, Randnr. 93).
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
    4 Abs. 1 der Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten präzise positive Verpflichtungen auf, denen klar definierte subjektive Rechte entsprechen, da er den Mitgliedstaaten in den in der Richtlinie festgelegten Fällen vorschreibt, den Nachzug bestimmter Mitglieder der Familie des Zusammenführenden zu genehmigen, ohne dass sie dabei von ihrem Wertungsspielraum Gebrauch machen könnten (Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, Slg. 2006, I-5769, Randnr. 60).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Nach Ansicht der Kommission muss ein Mitgliedstaat, wenn eine Verordnung ihm einen Ermessensspielraum einräume, bei der Ausübung des Ermessens das Unionsrecht beachten (Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf, 5/88, Slg. 1989, 2609, vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, Slg. 2010, I-1839, und vom 5. Oktober 2010, McB., C-400/10 PPU, Slg. 2010, I-0000).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Folglich ist dieser Begriff so zu verstehen, dass er sich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Bidar, Randnr. 56, Eind, Randnr. 29, und Förster, Randnr. 48, sowie entsprechend Urteile vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 46, und Kamberaj, Randnr. 91).

    Demnach können die Mitgliedstaaten zwar einen bestimmten Betrag als Richtbetrag angeben, sie können aber nicht ein Mindesteinkommen vorgeben, unterhalb dessen ohne eine konkrete Prüfung der Situation des einzelnen Betroffenen angenommen würde, dass der Betroffene nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (vgl. entsprechend Urteil Chakroun, Randnr. 48).

    Drittens sind, da das Recht auf Freizügigkeit als ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts die Grundregel darstellt, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 festgelegten Voraussetzungen eng (vgl. entsprechend Urteile Kamberaj, Randnr. 86, und Chakroun, Randnr. 43) sowie unter Einhaltung der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. Urteile Baumbast und R, Randnr. 91, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie Kommission/Belgien, Randnr. 39).

    Darüber hinaus darf der den Mitgliedstaaten eröffnete Handlungsspielraum von ihnen nicht in einer Weise genutzt werden, die das Ziel der Richtlinie 2004/38, das insbesondere darin besteht, die Wahrnehmung des Grundrechts der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zu erleichtern und zu verstärken, und die praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen würde (vgl. entsprechend Urteil Chakroun, Randnrn.

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Denn in der Systematik dieser Richtlinie stellt der Anspruch auf Genehmigung der Familienzusammenführung gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie die Grundregel dar, so dass die den Mitgliedstaten in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie verliehene Befugnis zur Regelung der Nachzugsvoraussetzungen eng auszulegen ist (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 - Rs. C-578/08, Chakroun - Slg. 2010, I-1839 = NVwZ 2010, 697 Rn. 43).

    Der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie eröffnete Handlungsspielraum darf von den Mitgliedstaaten nicht in einer Weise genutzt werden, dass das Richtlinienziel - die Begünstigung der Familienzusammenführung - und die praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen werden (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 a.a.O. Rn. 43).

    Nach dieser Rechtsprechung bezieht sich der Begriff der Sozialhilfe(leistungen) in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie als autonomer Begriff des Unionsrechts nur auf Unterstützungsleistungen, die einen Mangel an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften ausgleichen, nicht aber auf eine Hilfe, die es erlauben würde, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Bedürfnisse zu befriedigen (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 a.a.O. Rn. 49).

    Die Sozialhilfe i.S.d. Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG erfasst daher nur Leistungen, die von öffentlichen Behörden zur Kompensation des Mangels an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften gewährt werden, um die allgemein notwendigen Kosten des Lebensunterhalts für den Ausländer und seine Familienangehörigen zu bestreiten; sie schließt nicht die besondere Sozialhilfe zur Bestreitung besonderer, individuell bestimmter notwendiger Kosten des Lebensunterhalts ein (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 a.a.O. Rn. 52).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

    Unter Berücksichtigung des mit der Richtlinie 2003/86 verfolgten Ziels der Begünstigung der Familienzusammenführung (Urteil vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 43) und des Schutzes, der Drittstaatsangehörigen, insbesondere Minderjährigen, durch sie gewährt werden soll, kann ihre Anwendung nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil ein Elternteil eines Minderjährigen, der Drittstaatsangehöriger ist, auch Elternteil eines aus einer ersten Ehe hervorgegangenen Unionsbürgers ist.

    In dieser Vorschrift heißt es weiter, dass die Mitgliedstaaten diese Einkünfte anhand ihrer Art und Regelmäßigkeit beurteilen und die Höhe der Mindestlöhne und -renten sowie die Anzahl der Familienangehörigen berücksichtigen können (Urteil Chakroun, Randnr. 42).

    In Bezug auf Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86 ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Gegenstand der nach dieser Richtlinie geforderten Einzelfallprüfung der Anträge auf Familienzusammenführung grundsätzlich die Einkünfte des Zusammenführenden sind und nicht die Einkünfte des Drittstaatsangehörigen, für den auf der Grundlage der Familienzusammenführung ein Aufenthaltsrecht beantragt wird (vgl. Urteil Chakroun, Randnrn.

    Was diese Einkünfte anbelangt, erlaubt es die Wendung "Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen" in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 einem Mitgliedstaat außerdem nicht, einem Zusammenführenden die Familienzusammenführung zu verweigern, der nachweist, dass er über ausreichende feste und regelmäßige Einkünfte verfügt, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen zu bestreiten, jedoch wegen der Höhe seiner Einkünfte eine besondere Sozialhilfe zur Bestreitung besonderer, individuell bestimmter notwendiger Kosten des Lebensunterhalts oder einkommensunterstützende Maßnahmen in Anspruch nehmen kann (vgl. Urteil Chakroun, Randnr. 52).

    Der den Mitgliedstaaten eröffnete Handlungsspielraum darf daher von ihnen nicht in einer Weise genutzt werden, die das Ziel der Richtlinie und deren praktische Wirksamkeit beeinträchtigen würde (Urteil Chakroun, Randnr. 43).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Auch wenn die Genehmigung der Familienzusammenführung nach der Richtlinie die Grundregel darstellt (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 - Rs. C-578/08, Chakroun - Slg. 2010 I-1839 Rn. 43), können die Mitgliedstaaten sie an bestimmte Voraussetzungen knüpfen.
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 4. März 2010 in der Rechtssache Chakroun (C-578/08) für den Anwendungsbereich der Familienzusammenführungsrichtlinie entschieden, dass der Begriff der "Sozialhilfeleistungen des ... Mitgliedstaats" ein autonomer Begriff des Unionsrechts ist, der nicht anhand von Begriffen des nationalen Rechts ausgelegt werden kann (Rn. 45).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-153/14

    Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer

    Der Gerichtshof hat bereits anerkannt, dass diese Bestimmung den Mitgliedstaaten präzise positive Verpflichtungen aufgibt, denen klar definierte subjektive Rechte entsprechen, da sie ihnen in den in der genannten Richtlinie festgelegten Fällen vorschreibt, den Nachzug bestimmter Mitglieder der Familie des Zusammenführenden zu genehmigen, ohne dass sie dabei von ihrem Wertungsspielraum Gebrauch machen könnten (Urteil Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 41).

    Ferner darf der den Mitgliedstaaten zuerkannte Handlungsspielraum von ihnen nicht in einer Weise genutzt werden, die das Ziel dieser Richtlinie, Familienzusammenführungen zu fördern, und ihre praktische Wirksamkeit beeinträchtigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 43).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 4. März 2010 in der Rechtssache Chakroun (C-578/08) für den Anwendungsbereich der Familienzusammenführungsrichtlinie entschieden, dass der Begriff der "Sozialhilfeleistungen des ... Mitgliedstaats" ein autonomer Begriff des Unionsrechts ist, der nicht anhand von Begriffen des nationalen Rechts ausgelegt werden kann (Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12

    Brey - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der

    Die niederländische, die österreichische und die schwedische Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs verweisen auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86, der dem Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie entspreche und vom Gerichtshof im Urteil Chakroun ausgelegt worden sei.

    Im Urteil Chakroun hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Begriff "Sozialhilfe" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 dahin auszulegen ist, dass er sich auf eine Hilfe bezieht, die einen Mangel an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften ausgleicht, nicht aber eine Hilfe, die es erlauben würde, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Bedürfnisse zu befriedigen(35).

    Angesichts des Verweises im Urteil Chakroun bezüglich des Begriffs "Sozialhilfe" auf Randnr. 29 des Urteils Eind(39), das u. a. die Auslegung der Richtlinie 90/364/EWG(40) betraf, entspricht dies der Auffassung des Gerichtshofs.

    Nach alledem bin ich der Auffassung, dass die Definition der Sozialhilfe im Urteil Chakroun auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie anzuwenden ist.

    Im Urteil Chakroun hat der Gerichtshof eine Hilfe, die außergewöhnliche oder unvorhergesehene Bedürfnisse befriedigen soll, nicht in den Begriff "Sozialhilfe" einbezogen.

    19- Urteil vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 45), wo der Gerichtshof im konkreten Fall den Ausdruck "autonomer Begriff des Unionsrechts" verwendet hat.

    41- Urteil Chakroun (Randnr. 45).

  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.1072

    Pakistanische Staatsangehörige; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Keine

    Der Begriff der Sozialhilfeleistungen eines Mitgliedstaates ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als autonomer Begriff des Unionsrechts dahingehend auszulegen, dass mit ihm eine Sozialhilfe gemeint ist, die von öffentlichen Behörden auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene gewährt wird (EuGH, U.v. 4.3.2010 - C-578/08, Chakroun - NVwZ 2010, 697/699 Rn. 45).

    Es muss sich um Leistungen handeln, die ein Einzelner in Anspruch nimmt, wenn er nicht über feste und regelmäßige Einkünfte zur Bestreitung seines Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie verfügt und deshalb Gefahr läuft, während seines Aufenthaltes die Sozialhilfe des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen zu müssen (EuGH, U.v. 4.3.2010 a.a.O. Rn. 46).

    Der Sozialhilfebegriff umfasst daher nur eine Hilfe, die einen Mangel an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften ausgleicht, nicht aber eine Hilfe, die es erlauben würde, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Bedürfnisse zu befriedigen (EuGH, U.v. 4.3.2010 a.a.O. Rn. 49).

    Gleichwohl können die Mitgliedstaaten einen bestimmten Betrag als Richtbetrag angeben (EuGH, U.v. 4.3.2010 a.a.O. Rn. 48).

    Im Interesse der größtmöglichen praktischen Wirksamkeit der Familienzusammenführungsrichtlinie und unter Berücksichtigung dessen, dass die Genehmigung der Familienzusammenführung die Grundregel darstellt, ist die durch Art. 7 Abs. 1 Buchst. c RL 2003/86/EG verliehene Befugnis eng und unter Berücksichtigung der Grundrechte auszulegen (EuGH, U.v. 4.3.2010, a.a.O. Rn. 42 ff.; U.v. 6.12.2012 - C-356/11 u.a. - NVwZ 2013, 419/422 Rn. 74, 80).

    Es ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zulässig, sich zur Beurteilung der Frage, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, an bestimmten Richtwerten zu orientieren (EuGH, U.v. 4.3.2010 - C-578/08, Chakroun - NVwZ 2010, 697/699 Rn. 48).

    Der in § 20 Abs. 4 SGB II vorgesehene Bedarf ist ausschließlich als Ausgleich dafür bestimmt, dass der Einzelne keine ausreichenden festen oder regelmäßigen Einkünfte hat (zu diesem Kriterium s. EuGH, U.v. 4.3.2010 - C-578/08, Chakroun - NVwZ 2010, 697/700 Rn. 49).

    Es genügt die Gefahr, dass die Klägerin während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss (vgl. EuGH, U.v. 4.3.2010 - C-578/08, Chakroun - NVwZ 2010, 697/699 Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-381/18

    G.S. (Menace pour l'ordre public)

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-550/16

    A und S

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-338/13

    Generalanwalt Paolo Mengozzi ist der Ansicht, dass das unionsrechtliche

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 5.12

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-558/14

    Khachab - Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung -

  • VG Aachen, 23.04.2014 - 8 K 1515/12

    Daueraufenthaltsberechtigung; Daueraufenthaltsrichtlinie; Visum; Visumsverfahren;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 14.12

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • EuGH, 21.04.2016 - C-558/14

    Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-380/17

    K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Ausschluss vom Anwendungsbereich der

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 13 ME 527/20

    Ermittlung der Lebensunterhaltssicherung für Erteilung oder Verlängerung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20

    Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale)

  • EuGH, 24.04.2012 - C-571/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 11 S 1198/10

    Einkünftenachweis bei Ausländern erfasst auch Rentenanwartschaften

  • VG Hannover, 28.01.2016 - 10 B 119/16

    Daueraufenthalt; Drittstaatsangehöriger; Lebensunterhalt; gesicherter

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht,

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - sœur de

  • VG Hannover, 27.03.2017 - 12 B 472/17

    Absetzbeträge; Daueraufenthaltsrichtlinie; Freibeträge; Lebensunterhalt;

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20

    Land Oberösterreich (Aide au logement)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2012 - 11 N 34.11

    Visum; Ehegattennachzug;; Ausländerehe; Sicherung des Lebensunterhaltes; nicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 3.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

  • VG Hamburg, 03.05.2016 - 2 E 1400/16

    Zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung wegen fehlender Sicherung

  • OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 140/10

    Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug; Sicherung des Lebensunterhalts -

  • EuGH, 14.03.2019 - C-557/17

    Y.Z. u.a. (Fraude dans le regroupement familial)

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17

    Y.Z. u.a.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12

    Unzumutbarkeit der Ausreise zum Zweck der Nachholung des Visumverfahrens;

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08

    Ingeniørforeningen i Danmark - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in

  • EuGH, 03.10.2019 - C-302/18

    X () und suffisantes)

  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - sœur de

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 10 ZB 13.2410

    Die nach Art. 17 RL 2003/86/EG bei der Ablehnung eines Antrags auf

  • OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Sicherung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 12.12.2019 - C-381/18

    G.S. (Menace pour l'ordre public)

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 5 B 13.992

    Bei der im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG anzustellenden Prognose, ob der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 2.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-63/23

    Sagrario - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20

    Landeshauptmann von Wien (Regroupement familial avec un mineur réfugié) - Vorlage

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-225/19

    Minister van Buitenlandse Zaken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

  • SG Dortmund, 18.11.2014 - S 35 AS 3929/14

    Hartz IV: Trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiliger Rechtsschutz

  • EGMR, 18.01.2024 - 12510/18

    DABO v. SWEDEN

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2012 - 2 LB 278/11

    Formlose Aufforderung zur Passvorlage als hinreichende Aufforderung zur Erfüllung

  • VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10

    Familiennachzug eines daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

  • OVG Bremen, 01.07.2010 - 1 B 127/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Durchführung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-635/17

    E. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-257/17

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2015 - C-579/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar verstößt eine Integrationspflicht

  • VG Berlin, 05.03.2015 - 14 K 264.12

    Ausländerrecht: Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug; einfache

  • VG Berlin, 17.06.2010 - 15 K 239.09

    Ausländischer Familiennachzug: Abzug von Freibeträgen bei der Berechnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-193/19

    Migrationsverket

  • OVG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Bs 28/12

    Aufenthaltstitel, Erteilung eines Aufenthaltstitels, Titelerteilungssperre,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Recht auf Familienzusammenführung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-230/21

    Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • VG Hannover, 26.06.2014 - 10 A 5640/12

    Einbürgerung; Ermittlung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Freibetrag

  • SG Dortmund, 05.05.2014 - S 35 AS 804/14

    Anspruch eines Unionsbürgers mit Aufenthaltsrecht zum Zweck der Arbeitssuche auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2020 - C-402/19

    CPAS de Seraing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik -

  • SG Dortmund, 25.04.2014 - S 35 AS 772/14

    Anspruch eines EU-Ausländers auf Leistungen nach dem SGB II unter dem Blickwinkel

  • VG Berlin, 18.07.2012 - 7 K 329.11

    Erteilung eines Visums; Sprachkenntnisse als Voraussetzung der Erteilung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - 18 B 303/13

    Versagung des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Köln, 25.09.2012 - 12 L 567/12

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des aus § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 S. 1

  • VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 148.09

    Sicherung des Lebensunterhalts als eine Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-302/18

    X () und suffisantes)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2012 - 11 N 1.12

    Türkei; Visum für Nachzug der Mutter zu eingebürgertem Sohn;

  • VG Berlin, 23.02.2011 - 23 V 16.08

    Familiennachzug bei Niederlassungserlaubnis

  • VG Frankfurt/Main, 16.04.2010 - 7 L 277/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • VG Frankfurt/Main, 08.09.2021 - 10 L 609/21
  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 3 B 122/11

    Erwerbstätigenfreibetrag, Lebensunterhaltsbedarf, Sicherung des Lebensunterhalts,

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-578/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30926
Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-578/08 (https://dejure.org/2009,30926)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - C-578/08 (https://dejure.org/2009,30926)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - C-578/08 (https://dejure.org/2009,30926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Chakroun

    Recht auf Familienzusammenführung - Begriff "Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen" - Relevanz des Zeitpunkts "familiärer Bindungen"

  • EU-Kommission PDF

    Chakroun

    Recht auf Familienzusammenführung - Begriff "Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen" - Relevanz des Zeitpunkts "familiärer Bindungen"

  • EU-Kommission

    Chakroun

    Recht auf Familienzusammenführung - Begriff ‚Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen‘ - Relevanz des Zeitpunkts ‚familiärer Bindungen‘“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-78/91

    Hughes / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-578/08
    Vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1992, Hughes, C-78/91, Slg. 1992, I-4839, Randnrn.
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-578/08
    10 - Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, Slg. 2006, I-5769, Randnr. 105.
  • EuGH, 07.07.2009 - C-558/07

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-578/08
    11 - Vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 74. Auch der 5. Erwägungsgrund der Richtlinie nimmt auf das Diskriminierungsverbot Bezug; es gehört zu den von den Mitgliedstaaten anerkannten Werten und Grundsätzen, auf die im 11. Erwägungsgrund verwiesen wird.
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