Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 25.07.1991 - C-58/90   

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https://dejure.org/1991,3476
EuGH, 25.07.1991 - C-58/90 (https://dejure.org/1991,3476)
EuGH, Entscheidung vom 25.07.1991 - C-58/90 (https://dejure.org/1991,3476)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - C-58/90 (https://dejure.org/1991,3476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 48, 52 und 59
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Arbeitnehmer - Diskriminierungsverbot - Reglementierte Berufe - Medizinische Hilfsberufe - Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Befähigungsnachweise den eigenen Staatsangehörigen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Arbeitnehmer - Diskriminierungsverbot - Reglementierte Berufe - Medizinische Hilfsberufe - Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Befähigungsnachweise den eigenen Staatsangehörigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit; Diskriminierende Unterscheidung zwischen eigenen Staatsangehörigen und den Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten, indem die Anerkennung bei den letztgenannten vom Vorhandensein eines ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Artikel 48, 52 und 59 EWG-Vertrag - Italienischen Staatsangehörigen vorbehaltene Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Diplome - Ausübung medizinischer Hilfsberufe.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-58/90
    Sie ist jedoch der Ansicht, der aufnehmende Mitgliedstaat könne von dem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats, der Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Diploms sei, nicht den Besitz des zu diesem Zweck im Aufnahmestaat vorgesehenen Diploms verlangen, ohne die Kenntnisse und Qualifikationen zu berücksichtigen, die in jenem anderen Mitgliedstaat erworben und durch ein Diplom bestätigt worden seien (Urteil vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens, Slg. 1987, 4097).

    11 Ferner muß die Beurteilung der Gleichwertigkeit des in einem anderen Mitgliedstaat erlangten Diploms ausschließlich danach erfolgen, welches Maß an Kenntnissen und Qualifikationen dieses Diplom unter Berücksichtigung von Art und Dauer des Studiums und der praktischen Ausbildung, deren Abschluß es bescheinigt, bei seinem Besitzer vermuten lässt (Urteil vom 15. Oktober 1987, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-58/90
    10 Sodann ist hervorzuheben, daß nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat, der den Zugang zu bestimmten Berufen für Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten von einer Bedingung der Gegenseitigkeit abhängig macht, gegen die Verpflichtungen aus den Artikeln 48, 52 und 59 EWG-Vertrag verstösst (Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945).
  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-58/90
    9 Zunächst ist daran zu erinnern, daß das allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, das in den Artikeln 48, 52 und 59 EWG-Vertrag auf den von ihnen geregelten besonderen Gebieten angewandt wird, impliziert, daß die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr den Zugang zu den unselbständigen oder selbständigen Tätigkeiten und deren Ausübung unter den Bedingungen gestatten, die in den Rechtsvorschriften des aufnehmenden Mitgliedstaats für seine eigenen Staatsangehörigen festgelegt sind (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359; vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631; vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-58/90
    9 Zunächst ist daran zu erinnern, daß das allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, das in den Artikeln 48, 52 und 59 EWG-Vertrag auf den von ihnen geregelten besonderen Gebieten angewandt wird, impliziert, daß die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr den Zugang zu den unselbständigen oder selbständigen Tätigkeiten und deren Ausübung unter den Bedingungen gestatten, die in den Rechtsvorschriften des aufnehmenden Mitgliedstaats für seine eigenen Staatsangehörigen festgelegt sind (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359; vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631; vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299).
  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-58/90
    9 Zunächst ist daran zu erinnern, daß das allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, das in den Artikeln 48, 52 und 59 EWG-Vertrag auf den von ihnen geregelten besonderen Gebieten angewandt wird, impliziert, daß die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr den Zugang zu den unselbständigen oder selbständigen Tätigkeiten und deren Ausübung unter den Bedingungen gestatten, die in den Rechtsvorschriften des aufnehmenden Mitgliedstaats für seine eigenen Staatsangehörigen festgelegt sind (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359; vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631; vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299).
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   Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-58/90   

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https://dejure.org/1991,22108
Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-58/90 (https://dejure.org/1991,22108)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.07.1991 - C-58/90 (https://dejure.org/1991,22108)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - C-58/90 (https://dejure.org/1991,22108)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Artikel 48, 52 und 59 EWG-Vertrag - Italienischen Staatsangehörigen vorbehaltene Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Diplome - Ausübung medizinischer Hilfsberufe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-58/90
    (3) Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung von ausländischen Diplomen bei Fehlen jeden Staatsangehörigkeitserfordernisses vgl. Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89, Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357.
  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-58/90
    (4) Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Französische Republik, Slg. 1974, 359, Randnr. 41; vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415, Randnr. 9.
  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-58/90
    (2) Urteil vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Unectef, Slg. 1987, 4097, Randnr. 10.
  • EuGH, 14.07.1988 - 38/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-58/90
    (4) Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Französische Republik, Slg. 1974, 359, Randnr. 41; vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415, Randnr. 9.
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