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Rechtsprechung
   EuGH, 11.05.2017 - C-59/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14160
EuGH, 11.05.2017 - C-59/16 (https://dejure.org/2017,14160)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - C-59/16 (https://dejure.org/2017,14160)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - C-59/16 (https://dejure.org/2017,14160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    The Shirtmakers

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i - Zollwert - Transaktionswert - Festsetzung - Begriff "Beförderungskosten"

  • tis-gdv.de

    Gemeinschaftliches Zollverfahren, Zoll, Zollschuld, Zollkodex, Beförderung, Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i - Zollwert - Transaktionswert - Festsetzung - Begriff "Beförderungskosten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    The Shirtmakers

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i - Zollwert - Transaktionswert - Festsetzung - Begriff "Beförderungskosten"

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zollrecht: Beförderungskosten

Sonstiges (4)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-59/16
    Der Gerechtshof Amsterdam (Berufungsgericht Amsterdam) ging unter Verweisung auf Rn. 30 des Urteils vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, EU:C:1990:237, davon aus, dass der Ausdruck "Beförderungskosten" in Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex alle Haupt- und Nebenkosten umfasse, die mit der Beförderung der eingeführten Waren verbunden seien, und verwarf deshalb die Ansicht von The Shirtmakers, wonach die Beträge für die Bemühungen von FWO, die in den The Shirtmakers in Rechnung gestellten Beträgen enthalten seien, keine Beförderungskosten im Sinne der genannten Bestimmung seien.

    Außerdem hat der Gerichtshof diesen Begriff in Art. 8 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates vom 28. Mai 1980 über den Zollwert der Waren (ABl. 1980, L 134, S. 1), dessen Wortlaut in Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex übernommen wurde, im Urteil vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, EU:C:1990:237), ausgelegt.

    Wie die niederländische Regierung und die Europäische Kommission vortragen, ergibt sich zum einen aus Rn. 30 des Urteils vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, EU:C:1990:237), und insbesondere aus der Verwendung der Begriffe "alle" und "Haupt- und Nebenkosten" durch den Gerichtshof, dass der Begriff "Beförderungskosten" weit auszulegen ist.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-59/16
    Der Zollwert muss also den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, EU:C:2009:167, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-116/12

    Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren -

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-59/16
    Zunächst verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zwecks zu ermitteln ist (Urteile vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14, sowie vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a., C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-59/16
    Zunächst verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zwecks zu ermitteln ist (Urteile vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14, sowie vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a., C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-330/19

    Exter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    Demnach ist der Begriff "Bemessungsgrundlagen" in Art. 121 Abs. 1 des Zollkodex als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen und unter Berücksichtigung des mit der betreffenden Regelung verfolgten Zwecks und des Zusammenhangs, in den sich dieser Artikel einfügt, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, The Shirtmakers, C-59/16, EU:C:2017:362, Rn. 21 und 22).
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.08.2018 - C-59/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23105
EuGH, 07.08.2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,23105)
EuGH, Entscheidung vom 07.08.2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,23105)
EuGH, Entscheidung vom 07. August 2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,23105)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Château du Grand Bois

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Weinmarkt - Verordnung (EG) Nr. 555/2008 - Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen - Befugnisse der Kontrollbediensteten - Möglichkeit der Bediensteten, einen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Château du Grand Bois

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Weinmarkt - Verordnung (EG) Nr. 555/2008 - Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen - Befugnisse der Kontrollbediensteten - Möglichkeit der Bediensteten, einen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Château du Grand Bois

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Weinmarkt - Verordnung (EG) Nr. 555/2008 - Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen - Befugnisse der Kontrollbediensteten - Möglichkeit der Bediensteten, einen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt nämlich der Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, da solche Eingriffe einer Rechtsgrundlage bedürfen und aus gesetzlich vorgesehenen Gründen gerechtfertigt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19, vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 27, und vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 51).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt nämlich der Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, da solche Eingriffe einer Rechtsgrundlage bedürfen und aus gesetzlich vorgesehenen Gründen gerechtfertigt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19, vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 27, und vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 51).
  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt nämlich der Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, da solche Eingriffe einer Rechtsgrundlage bedürfen und aus gesetzlich vorgesehenen Gründen gerechtfertigt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19, vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 27, und vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 51).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-536/09

    Omejc - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen -

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Jedenfalls ist davon auszugehen, dass die Ablehnung des Beihilfeantrags, die in Art. 78 Abs. 3 der Verordnung Nr. 555/2008 als wichtige Rechtsfolge der Verhinderung der Vor-Ort-Kontrolle durch den Betriebsinhaber oder seinen Vertreter vorgeschrieben wird, für sich genommen ein wirksames und zur Erreichung des in Art. 76 der Verordnung genannten Ziels, einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, ausreichendes Mittel darstellt (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juni 2011, Omejc, C-536/09, EU:C:2011:398, Rn. 26 und 27).
  • RG, 06.12.1886 - 2392/86

    Kann der nach §. 14 des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1493/1999, (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 3/2008 und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2392/86 und (EG) Nr. 1493/1999 (ABl. 2008, L 148, S. 1) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. 2009, L 154, S. 1) aufgehoben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2018 - C-670/17

    Griechenland / Kommission

    33 Vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Urteile vom 6. September 2018, Tschechische Republik/Kommission (C-4/17 P, EU:C:2018:678, Rn. 52), oder vom 7. August 2018, Château du Grand Bois (C-59/17, EU:C:2018:641, Rn. 30).
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Dass eine Kontrolle unangekündigt durchgeführt werden kann, bedeutet nämlich für sich allein nicht, dass Prüfer, wenn sie ohne vorherige Ankündigung vor Ort eintreffen, das Recht für sich in Anspruch nehmen können, die unangekündigte Kontrolle auch in Abwesenheit des Landwirts durchzuführen (mit einem solchen Argument ein Betretungsrecht unmittelbar aus dem Unionsrecht ablehnend: EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C 59/17 - juris, Rn. 24).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-59/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3147
Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,3147)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.02.2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,3147)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,3147)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    SCI Château du Grand Bois

    Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Verordnung Nr. 555/2008 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Unterstützung für Weinbauern - Rodungsprämie - Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen - Erfordernis einer Erlaubnis zum Betreten von Grundstücken - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-59/17
    7 Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 31).

    11 Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19), und vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères (C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 27).

    22 Zum Eigentumsrecht vgl. z. B. Urteile vom 14. Mai 1974, Nold/Kommission (4/73, EU:C:1974:51, Rn. 12 bis 14), vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat (C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 78); zur Unverletzlichkeit der Wohnung vgl. z. B. Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 17).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-536/09

    Omejc - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-59/17
    5 Vgl. im Zusammenhang mit einer andere Stützungsregelungen für Landwirte betreffenden Verordnung Urteil vom 16. Juni 2011, Omejc (C-536/09, EU:C:2011:398, Rn. 32).

    17 Vgl. Urteile vom 16. Juni 2011, Omejc (C-536/09, EU:C:2011:398, Rn. 27), und vom 24. Mai 2012, Hehenberger (C-188/11, EU:C:2012:312, Rn. 33 und 34).

    18 Vgl. Urteil vom 16. Juni 2011, Omejc (C-536/09, EU:C:2011:398, Rn. 30).

  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-59/17
    24 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 20), und vom 13. Juni 2017, Florescu u. a. (C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 49).

    31 Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 19).

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