Rechtsprechung
EuGH, 18.06.2019 - C-591/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Europäischer Gerichtshof
Österreich/ Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV - Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen vorsieht - Situation, in der den Haltern von in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugen eine Steuerentlastung bei der ...
- Betriebs-Berater
Deutsche PKW-Maut ist unionsrechtswidrig
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- heuking.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 , 34 , 56 und 92 AEUV - Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen vorsieht - Situation, in der den Haltern von in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugen eine Steuerentlastung bei der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Unionsbürgerschaft - Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch Personenkraftwagen verstößt gegen das Unionsrecht
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Geplante deutsche PKW-Maut ist aufgrund Kompensation über Kfz-Steuer europarechtswidrig - Mittelbare Diskriminierung - Verstoß gegen Grundsätze des Freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs
- lto.de (Pressebericht, 18.06.2019)
Geplante deutsche Infrastrukturabgabe gekippt: Die Maut ist vom Tisch
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Deutsche Vignette für Bundesfernstraßen verstößt gegen das Unionsrecht
- archive.org (Pressebericht, 18.06.2019)
Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Deutsche PKW-Maut ist unionsrechtswidrig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Maut diskriminierend
- vergabeblog.de (Kurzinformation)
PKW Maut verstößt gegen das Unionsrecht
- haufe.de (Kurzinformation)
Deutsche Pkw-Maut verworfen
- heuking.de (Kurzinformation)
PKW-Maut verstößt gegen Unionsrecht
- datev.de (Kurzinformation)
Deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch Personenkraftwagen verstößt gegen das Unionsrecht
- juve.de (Kurzinformation)
Pkw-Maut: Ausländische Fahrzeughalter nicht benachteiligt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pkw-Maut gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen Unionsrecht - Abgabe diskriminiert Halter und Fahrer von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.10.2017)
Österreich klagt gegen deutsche Pkw-Maut
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.10.2017)
Österreich bringt deutsche Pkw-Maut vor den EuGH
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.12.2018)
EuGH verhandelt über Infrastrukturabgabe: Ist die deutsche Pkw-Maut unionsrechtswidrig?
- archive.fo (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.12.2018)
Klage gegen deutsche Abgabe: Kippt der EuGH die Pkw-Maut?
Besprechungen u.ä. (5)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Primärrechtswidrigkeit der PKW-Maut (Robert Pracht; ZJS 2019, 425)
- faz.net (Pressekommentar, 18.06.2019)
Peinliches Maut-Urteil für Deutschland
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Diskriminierung: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 18, Art. 34, Art. 56 AEUV
Pkw-Maut ist unionsrechtswidrig - faz.net (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.01.2015)
Die Maut diskriminiert niemanden
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Österreich/ Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV - Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen vorsieht - Situation, in der den Haltern von in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugen eine Steuerentlastung bei der ...
- IWW (Verfahrensmitteilung)
InfrAG, InfrAGÄndG 1 Art 1, VerkehrStÄndG 2, KraftStG, KraftStG, AEUV Art 18, AEUV Art 34, AEUV Art 56, AEUV Art 92
Infrastrukturabgabengesetz, Steuerentlastungsbetrag, PKW - wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Ende einer Dienstfahrt - Deutsche Pkw-Maut vor dem Aus" von RA Dr. Christian Kahle, LL.M. und Wiss. Mitarbeiterin Lisa Hafner, NJW 2019, 2353 - 2355
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2369
- NVwZ 2019, 1023
- EuZW 2019, 688
- NZBau 2019, 519
- NZV 2019, 636
Wird zitiert von ... (21)
- EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat …
Der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ist ein elementarer Grundsatz des AEU-Vertrags, der in dem in Art. 34 AEUV niedergelegten Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung seinen Ausdruck gefunden hat (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 119).Das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 120).
Zudem fällt eine Maßnahme, auch wenn sie weder bezweckt noch bewirkt, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, unter den Begriff der "Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen" im Sinne von Art. 34 AEUV, wenn sie den Zugang von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zum Markt eines Mitgliedstaats behindert (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 121).
In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 122).
- EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
Das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit …
Nach ständiger Rechtsprechung soll diese Bestimmung eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen, für die die Verträge keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsehen (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Wie der Gerichtshof klargestellt hat, können die nationalen Maßnahmen nur insoweit im Hinblick auf Art. 18 Abs. 1 AEUV geprüft werden, als sie auf Sachverhalte Anwendung finden, die nicht unter vom AEU-Vertrag vorgesehene besondere Diskriminierungsverbote fallen (vgl. Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 41).
- VG Berlin, 25.11.2022 - 2 K 195.21
Informationszugang im Zusammenhang mit der sogenannten âÂEURžPkw-MautâÂEURœ
E-Mail innerhalb des BMDV vom 18. Juni 2019 (Betreff: Rs. C-591/17 - EuGH-Urteil zur Infrastrukturabgabe für Pkw) mit Ausnahme des EuGH-Urteils und der Pressemitteilung.E-Mail und Vermerk innerhalb des BMDV vom 18. Juni 2019 (Betreff: UrteiIsauswertung C-591/17) (MAT A BMVI-5-2a).
E-Mail innerhalb des BMDV vom 18. Juni 2019, (Betreff: Rs. C-591/17 - EuGH-Urteil zur Infrastrukturabgabe für Pkw) mit Ausnahme des Urteils des EuGH vom 18. Juni 2019 und der Pressemitteilung.
E-Mail und Vermerk innerhalb des BMDV vom 18. Juni 2019, (Betreff: UrteiIsauswertung C-591/17) (MAT A BMVI-5-2a).
- EuGH, 23.03.2023 - C-662/21
Booky.fi
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ein elementarer Grundsatz des AEU-Vertrags ist, der in dem in Art. 34 AEUV niedergelegten Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung seinen Ausdruck gefunden hat (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 119 und die dort angeführte Rechtsprechung).Das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504" Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zudem fällt eine Maßnahme, auch wenn sie weder bezweckt noch bewirkt, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, ebenfalls unter den Begriff der "Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen" im Sinne von Art. 34 AEUV, wenn sie den Zugang von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zum Markt eines Mitgliedstaats behindert (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504" Rn. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.03.2020 - C-482/18
Google Ireland
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 56 AEUV jeder nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 135 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dagegen erfasst das in Art. 56 AEUV geregelte Verbot solche Maßnahmen nicht, deren einzige Wirkung es ist, zusätzliche Kosten für die betreffende Leistung zu verursachen, und die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten in gleicher Weise wie ihre Erbringung innerhalb eines Mitgliedstaats berühren (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 136 und 137 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-209/21
Ryanair / Kommission
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - 16 A 44/16
Anforderungen an die Festsetzung von Leistungen nach dem ContStifG; Anrechnung …
vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2009, C-103/08, Gottwald , juris, Rn. 27 f., vom 27. Oktober 2009, C-115/08, C EZ , juris, Rn. 92, 96 f., und vom 18. Juni 2019, C-591/17, PKW-Maut , Rn. 42.vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 5. Juni 2008, C-164/07, Wood , juris, Rn. 13, vom 18. November 2008, C-158/07, Förster , juris, Rn. 53, vom 1. Oktober 2009, C-103/08, Gottwald , juris, Rn. 30, und vom 18. Juni 2019, C-591/17, PKW-Maut , Rn. 73; Holoubek, in: Schwarze, EU-Kommentar, 3. Aufl. 2012, Art. 18 AEUV Rn. 21 bis 24.
vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2019, C-591/17, PKW-Maut , Rn. 43 bis 45, 58.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18
Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer …
29 Vgl. z. B. Urteile vom 18. Juli 2017, Erzberger (…C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 26. Oktober 2017, I (…C-195/16, EU:C:2017:815, Rn. 70), und vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 39). - Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-320/21
Ryanair / Kommission
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10341/21
Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig
Dieses sehr weitgehende Verbot von Beschränkungen hat der Europäische Gerichtshof insofern eingeschränkt, als die Dienstleistungsfreiheit solche Maßnahmen nicht verbietet, deren einzige Wirkung es ist, zusätzliche Kosten für die betreffende Leistung zu verursachen, sofern sie die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten in gleicher Weise wie ihre Erbringung innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats berühren (…vgl. EuGH, Urteile vom 3. März 2020 - Rs. C-482/18, Google Ireland -, juris Rn. 26, und vom 18. Juni 2019 - Rs. C-591/17, Österreich/Deutschland -, juris Rn. 137, m.w.N.; zuletzt: BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 36). - EuGH, 11.11.2021 - C-168/20
Ein Mitgliedstaat darf den grundsätzlich vollständigen und automatischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21
Funke - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-649/18
A () und vente de médicaments en ligne)
- EuGH, 29.04.2021 - C-480/19
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Revenus versés par des OPCVM)
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2022 - C-391/20
Boriss Cilevics u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18
Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18
Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die …
- EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
Instituto do Cinema e do Audiovisual - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-705/19
Axpo Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Förderung …
- EuGH, 26.09.2019 - C-600/18
UTEP 2006. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Art. 91 und 92 AEUV …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-339/21
Colt Technology Services u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie (EU) …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Österreich/ Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV - Richtlinie 1999/62/EG - Benutzung von Autobahnen - Infrastrukturabgabe für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen - Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer - Mittelbare ...
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV - Richtlinie 1999/62/EG - Benutzung von Autobahnen - Infrastrukturabgabe für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen - Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer - Mittelbare ...
- Betriebs-Berater
Infrastrukturabgabe in Form der PKW-Maut auf deutschen Autobahnen ist europarechtskonform
- Reguvis VergabePortal - Veris
- rechtsportal.de
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Art. 18 , 34 , 56 und 92 AEUV - Richtlinie 1999/62/EG - Benutzung von Autobahnen - Infrastrukturabgabe für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen - Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer - Mittelbare ...
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Unionsbürgerschaft - Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die neue deutsche Autobahngebühr abzuweisen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt: Deutsche PKW-Maut unionsrechtskonform - keine Diskriminierung ausländischer Autobahnnutzer
- heise.de (Pressebericht, 06.02.2019)
Pkw-Maut diskriminiert nicht, findet EuGH-Gutachter
- zeit.de (Pressebericht, 06.02.2019)
Generalanwalt stützt deutsche Pkw-Maut
- lto.de (Kurzinformation)
Pkw-Maut diskriminiert nicht
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Infrastrukturabgabe in Form der PKW-Maut auf deutschen Autobahnen ist europarechtskonform
- vergabeblog.de (Kurzinformation)
Weg für die Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) fast frei?
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
41 Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 47).46 Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 71), die unter Berufung auf das Urteil vom 16. September 2004, Kommission/Spanien (…C-227/01, EU:C:2004:528, Rn. 56 ff.), zu Recht betonen, dass im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eine objektive Beurteilung erfolgt.
47 Siehe nur die völlig zu Recht aufgeworfenen Bedenken in den Schlussanträgen des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nrn. 70 ff.).
52 Äußerungen von Politikern insbesondere im Wahlkampf reichen dafür, wie dies die Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 70 und 71) zu Recht betonen, nicht aus.
56 Zutreffend weist auch Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 70) darauf hin: "In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass einige deutsche Politiker in einer Wahlkampagne offen erklärten, dass sie beabsichtigten, für ausländische Reisende auf deutschen Autobahnen eine Abgabe einzuführen.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
33 Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 47).39 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nrn. 71 und 72), die unter Berufung auf das Urteil vom 16. September 2004, Kommission/Spanien (…C-227/01, EU:C:2004:528, Rn. 56 ff.), zu Recht betonen, dass im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eine objektive Beurteilung erfolgt.
40 Siehe nur die völlig zu Recht aufgeworfenen Bedenken in den Schlussanträgen des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nrn. 70 ff.).
45 Äußerungen von Politikern insbesondere im Wahlkampf reichen dafür nicht aus, wie dies die Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nrn. 70 und 71) zu Recht betonen.
49 Zutreffend weist auch Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 70) darauf hin: "In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass einige deutsche Politiker in einer Wahlkampagne offen erklärten, dass sie beabsichtigten, für ausländische Reisende auf deutschen Autobahnen eine Abgabe einzuführen.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-478/19
UBS Real Estate
32 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 42).