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   EuGH, 06.03.2014 - C-595/12   

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https://dejure.org/2014,3134
EuGH, 06.03.2014 - C-595/12 (https://dejure.org/2014,3134)
EuGH, Entscheidung vom 06.03.2014 - C-595/12 (https://dejure.org/2014,3134)
EuGH, Entscheidung vom 06. März 2014 - C-595/12 (https://dejure.org/2014,3134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Kurs für den Erwerb der Stellung eines Staatsbediensteten - Ausschluss wegen langer Abwesenheit - Abwesenheit infolge eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Napoli

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG Ë—Ë— Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen - Kurs für den Erwerb der Stellung eines Staatsbediensteten - Ausschluss wegen langer Abwesenheit - Abwesenheit infolge ...

  • EU-Kommission

    Napoli

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen der Inanspruchnahme eines obligatorischen Mutterschaftsurlaubs verstößt gegen das Unionsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mutterschaftsurlaub schließt Ausbildung nicht aus!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gerichte dürfen gegen die Gleichbehandlungs-RL verstoßende nationale Regelungen nicht anwenden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen der Inanspruchnahme eines obligatorischen Mutterschaftsurlaubs

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Ausbildungskurs wegen Mutterschaftsurlaub unionsrechtswidrig

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Gerichte dürfen gegen die Gleichbehandlungs-RL verstoßende nationale Regelungen nicht anwenden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Fortbildungsausschluss im Staatsdienst wegen Mutterschaftsurlaub

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss von Ausbildungsmaßnahmen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub stellt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar - Automatischer Ausschluss vom Berufsausbildungskursen verstößt gegen das Unionsrecht

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mutterschutz und Fortbildung

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Napoli

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio - Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. c, Art. 14 Abs. 2 und Art. 15 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der ...

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 715
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.02.2006 - C-294/04

    Sarkatzis Herrero - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Art. 10 des Gesetzesdekrets Nr. 146 sei insbesondere mit der Richtlinie 2006/54 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 2006, Sarkatzis Herrero (C-294/04, Slg. 2006, I-1513), unvereinbar.

    So sind unmittelbare oder mittelbare Diskriminierungen bei den Bedingungen - einschließlich der Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen - für den Zugang zur Beschäftigung, beim Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung, bei den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und bei der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation oder Ähnlichem verboten (vgl. in diesem Sinne Urteil Sarkatzis Herrero, Rn. 36).

    In Bezug auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie, der Bestimmungen zur Durchführung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen enthält, ist nämlich festzustellen, dass er allgemein und unmissverständlich jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in den von ihm umschriebenen Bereichen ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteil Sarkatzis Herrero, Rn. 36).

  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Thibault

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Ist Art. 2 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/54, wonach jede ungünstigere Behandlung im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsurlaub als Diskriminierung gilt, dahin auszulegen, dass er der Arbeitnehmerin einen absoluten Schutz, der auch nicht durch andersartige Interessen beeinträchtigt werden darf, gegen jede erhebliche Ungleichbehandlung garantiert (Urteil vom 30. April 1998, Thibault, C-136/95, Slg. 1998, I-2011), so dass er einer innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die, indem sie den Ausschluss von einem beruflichen Ausbildungskurs vorschreibt und zugleich die Möglichkeit der Teilnahme am nächsten Kurs garantiert, das Ziel der Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung verfolgt, aber der Arbeitnehmerin die Chance nimmt, zu einem früheren Zeitpunkt gemeinsam mit den männlichen Kollegen aus dem Auswahlverfahren und dem Kurs eine neue Stelle anzunehmen und die entsprechende Vergütung zu erhalten?.

    Infolgedessen sind diese Kurse sowohl im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/54 als auch Art. 15 dieser Richtlinie als Teil der Arbeitsbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses von Frau Napoli zu betrachten (vgl. entsprechend Urteile Thibault, Rn. 27, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Rn. 30 und 31).

    In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Mitgliedstaaten, um die wesentliche Gleichheit zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten, die die Richtlinie 2006/54 herbeiführen soll (vgl. entsprechend Urteil Thibault, Rn. 26), über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen und dass Maßnahmen vorstellbar sind, die den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen weniger beeinträchtigen als die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden.

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Nach ständiger Rechtsprechung können Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, vom Einzelnen vor den nationalen Gerichten dem Mitgliedstaat gegenüber geltend gemacht werden (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1990, Foster u. a., C-188/89, Slg. 1990, I-3313, Rn. 16, und vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 69).

    Da die beiden in Rede stehenden Bestimmungen unmittelbare Wirkung entfalten, ist nach ständiger Rechtsprechung das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Rn. 24, und Kutz-Bauer, Rn. 73).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Da die beiden in Rede stehenden Bestimmungen unmittelbare Wirkung entfalten, ist nach ständiger Rechtsprechung das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Rn. 24, und Kutz-Bauer, Rn. 73).
  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Selbst wenn nämlich die nationalen Behörden je nach den Umständen über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen, wenn sie die für die öffentliche Sicherheit eines Mitgliedstaats erforderlichen Maßnahmen treffen (vgl. u. a. Urteil vom 11. Januar 2000, Kreil, C-285/98, Slg. 2000, I-69, Rn. 24), sind sie doch verpflichtet, bei der Einführung von Ausnahmen von einem Grundrecht wie der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, dessen Umsetzung die Richtlinie 2006/54 dient, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Kreil, Rn. 23).
  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Daher ist diese Bestimmung eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, I-1651, Rn. 36, und vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Rn. 23).
  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Nach ständiger Rechtsprechung können Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, vom Einzelnen vor den nationalen Gerichten dem Mitgliedstaat gegenüber geltend gemacht werden (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1990, Foster u. a., C-188/89, Slg. 1990, I-3313, Rn. 16, und vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Rn. 69).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/02

    Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG -

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Infolgedessen sind diese Kurse sowohl im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/54 als auch Art. 15 dieser Richtlinie als Teil der Arbeitsbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses von Frau Napoli zu betrachten (vgl. entsprechend Urteile Thibault, Rn. 27, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Rn. 30 und 31).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
    Daher ist diese Bestimmung eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, I-1651, Rn. 36, und vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Rn. 23).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Ausnahmen hiervon sind nur in dem in bestimmten Rechtsvorschriften festgelegten Fällen unter den dort konkret beschriebenen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. auch BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 36 mwN, BAGE 169, 217) .
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

    Ausnahmen hiervon sind nur in den in bestimmten Rechtsvorschriften festgelegten Fällen unter den dort konkret beschriebenen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN) .

    Zu diesen Rechtsvorschriften gehört Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG, der mit § 8 Abs. 1 AGG in das nationale Recht umgesetzt wurde, wobei zu beachten ist, dass die Mitgliedstaaten die wesentliche Gleichheit zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten haben, die die Richtlinie 2006/54/EG herbeiführen soll (EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 38) .

    c) § 8 Abs. 1 AGG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20 mwN zu der teilweise gleichlautenden Vorgängerbestimmung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG; 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston] Rn. 36; zu § 8 Abs. 1 AGG als Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71) .

    d) § 8 Abs. 1 AGG enthält eine für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier des Geschlechts (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 99, BAGE 156, 71; zur Richtlinie 2006/54/EG vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 23) , weshalb den Arbeitgeber - hier den Beklagten - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen trifft (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - aaO; vgl. auch Art. 19 der Richtlinie 2006/54/EG; vgl. im Zusammenhang verschiedener Antidiskriminierungsrichtlinien: EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asocia?£ia Accept] Rn. 55 mwN; 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 78; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32) .

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    cc) § 8 Abs. 1 AGG enthält eine für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier der Religion (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15  - Rn. 99 , BAGE 156, 71 ; zur Richtlinie 2006/54/EG vgl. etwa: EuGH 6. März 2014 - C-595/12  - [Napoli] Rn. 41 mwN; 26. Oktober 1999 -  C-273/97  - [Sirdar] Rn. 23 ) , weshalb den Arbeitgeber - hier das beklagte Land - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen trifft (vgl. etwa BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 41; 11. August 2016 - 8 AZR 4/15  - aaO; vgl. im Zusammenhang verschiedener Antidiskriminierungsrichtlinien: EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14  - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 -  C-81/12  - [Asociatia Accept] Rn. 55 m wN; 21. Juli 2011 -  C-159/10 , C-160/10  - [Fuchs und Köhler] Rn. 78 ; 10. Juli 2008 -  C-54/07  - [Feryn] Rn. 32 ) .
  • EuGH, 21.11.2018 - C-713/17

    Ayubi - Gleiche Sozialhilfeleistungen für Flüchtlinge

    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass ähnliche Bestimmungen wie Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95, die die Gleichbehandlung mit Inländern vorschreiben oder bestimmte Ungleichbehandlungen verbieten, unmittelbare Wirkung haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Mai 1999, Sürül, C-262/96, EU:C:1999:228, Rn. 63 und 74, vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 78, sowie vom 6. März 2014, Napoli, C-595/12, EU:C:2014:128, Rn. 48 und 50).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Ebenso wenig kann die Geltendmachung einer Bestimmung einer Richtlinie, die nicht so klar, genau und unbedingt ist, dass ihr eine unmittelbare Wirkung zuerkannt wird, allein aufgrund des Unionsrechts dazu führen, dass die Anwendung einer nationalen Vorschrift von einem Gericht eines Mitgliedstaats ausgeschlossen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 41, vom 6. März 2014, Napoli, C-595/12, EU:C:2014:128, Rn. 50, vom 25. Juni 2015, 1ndeli?³ ir investicij?³ draudimas und Nemani?«nas, C-671/13, EU:C:2015:418, Rn. 60, sowie vom 16. Juli 2015, Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, C-108/14 und C-109/14, EU:C:2015:496, Rn. 51 und 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14

    Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und

    12 - Vgl. zuletzt Urteil Napoli (C-595/12, EU:C:2014:128, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    14 - Vgl. entsprechend Urteil Napoli (EU:C:2014:128, Rn. 48).

    39 - Vgl. u. a. Urteile Sass (C-284/02, EU:C:2004:722, Rn. 30, 31 und 58) und Napoli (EU:C:2014:128, Rn. 31 bis 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den

    Vgl. auch Urteil vom 6. März 2014, Napoli (C-595/12, EU:C:2014:128, Rn. 50).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/54 eine inhaltlich unbedingte und hinreichend genaue Vorschrift darstellt, um vom Einzelnen einem Mitgliedstaat gegenüber geltend gemacht zu werden, weil sie allgemein und unmissverständlich jede Diskriminierung ausschließt (vgl. Urteil vom 6. März 2014, Napoli, C-595/12, EU:C:2014:128, Rn. 46 bis 48).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-222/14

    Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht

    Zum anderen ist diese Richtlinie, wie sich u. a. aus ihrem Art. 14 Abs. 1 und der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, auf Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen und im privaten Sektor anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil Napoli, C-595/12, EU:C:2014:128, Rn. 39).
  • BFH, 11.05.2022 - III R 19/20

    Kindergeld vor Abschluss des Asylverfahrens

    Es kann daher dahinstehen, ob es sich dabei um Regelungen mit unmittelbarer Wirkung handelt, d.h. um solche, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen und die daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom Einzelnen dem Mitgliedstaat gegenüber vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden können (vgl. EuGH-Urteile Napoli vom 06.03.2014 - C-595/12, EU:C:2014:128, ABlEU 2014 Nr. C 129, S. 5, Rz 46, und vom 21.11.2018 - C-713/17, EU:C:2018:929, ABlEU 2019 Nr. C 25, S. 13, Rz 37 und 39).
  • VG Minden, 14.02.2022 - 1 K 6191/21

    Anhörung Bescheidung Beschleunigungsgebot Frist, angemessene Grund, zureichender

    - zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien vgl. EuGH, Urteile vom 19. Januar 1982 - 8/81 (Becker) -, NJW 1982, 499 (juris Rn. 25), und vom 6. März 2014 - C-595/12 -, NZA 2014, 715, (juris Rn. 46) - und ob Art. 31 Abs. 3 und 5 RL 2013/32/EU auch den am 21. Juni 2018 und damit vor Ablauf der Umsetzungsfrist des Art. 51 Abs. 2 RL 2013/32/EU gestellten Asylantrag des Klägers erfassen.
  • VG Minden, 09.12.2019 - 10 K 995/18

    Antrag auf internationalen Schutz Folgeantrag Mitgliedstaat Schweiz Unionsrecht

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 5 BV 19.2245

    Erfolglose Berufung wegen Verweigerung anlassloser Zufahrt mit Infobus und

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2014 - C-570/13

    Gruber - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

  • VG Berlin, 02.07.2015 - 26 K 313.14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2015 - 19 B 544/15

    Recht einer Schülerin zum Besuch ihrer Schule während der achtwöchigen

  • ArbG Nürnberg, 10.01.2022 - 3 Ca 2832/21

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bewerber, Mindestlohn, Benachteiligungsverbot,

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